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Dir Gießener IseUitMiriCttt werten dem Anzeiger »Gchintl'ch drei mal tiMäeßt.
Gießener Anzeiger
Keneral-Mnzeiger.
___ 1898
Vie. eljitzriger XI#wxea«;t»rrM»t 2 Mark 20 Pfg. ort» Bringerlohn.
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,Feuilleton.
Das Friedberger Mslefichuch.
(Schluß.)
Eine größere Mittheilung im Malefizbuch ist überschrieben :
Beschreibung deß Malefitz-Proceß, so den 3 May Ao 1583 Im Frehen Gericht zu Kaichen grübet vnd voln- zogen worden.
Es ist gewiß von Interesse, eine Gerichtsverhandlung vor dreihundert Jahren zu verfolgen und mit unserem jetzigen Gerichtsverfahren zu vergleichen. Von der Voruntersuchung und ihren Ergebnisien ist nichts gesagt, nur soviel erhellt aus der Mittheilung, daß die drei „arme Gefangene" zwei Brüder t>an8 und Weigel Müller von Stammheim und Adam Schütz von Ostheim wegen Diebstahls „für peinlich Recht gestellet und was ihnen dasielbe gebe, an ihnen vollzogen werden sollte."
Es wurden deshalb die Grefen von Ilbenstadt, Karben, Rendel, Büdesheim und Heldenbergen bestellt, am Donnerstag um 2 Uhr mit zwei Wagen und dreißig Schützen in der Burg Friedberg zu erscheinen.
Gleichzeitig wurde allen Grefen der acht Aemter, außer den genannten noch Okarben, Kaichen und Altenstadt, befohlen, daß ein jeder Gref seine zwei ältesten Schöffen den Freitag um 7 Uhr an der gewöhnlichen Malefizmalstatt und Orr hierausen vor Kaichen gewißlich zu erscheinen veranlaße,- auch solle jeder aus seinem Amt sechs oder acht Schützen mitbringen.
Darauf wurden am Donnerstag Morgen die Armen aus den Gefängnissen genommen, jeder von zwei wehrhaften Wärtern bewacht, durch den Pfarrer in der Burg mir Trost des göttlichen Worts unter Reichung des heil. Abendmahls versehen, auch etwas reichlicher denn sonsten abgespeiset und dann um 2 Uhr Nachmittags, nachdem die bestellten Grefen mit den Wagen und Schützen angekommen waren, diesen und den Fuhrleuten jedem seine geordnete Portion an Wein und Brod gegeben.^
Dann wurden die Armen gebunden auf die Wagen gesetzt, die Grefen ritten voraus, die Schützen gingen theils voraus, theilS hintennach und so ging der Zug aus der Burg durch die Stadt Friedberg stracks hindurch bis nach Ilbenstadt. Daselbst hatte sie der Grefe altem Brauche nach die Nacht über zu bewachen und sie auch sonsten mit aller Nothdurft versehen zu laffen. Daher war auch der benannte Grefe von Friedberg aus bis zum Ende der Execution der Schützenführer; ihm hatten sie und alle Zuschauer zu gehorsamen,- er hat den Befehl geführet. tz
LagS darauf, am Freitag früh sind aus der Burg Friedberg Johann Ebert und Quirin Riedesel von Bellersheim, Vettern, Emmerich von Carben und der Burg-Secretär, als zu dieser Execution Depuiirte stracks auf Kaichen zu geritten und haben daselbsten die Baumeister Dietz von Rosenbach und Quirin von Carben ge- roffen, die als Aelteste sonderlich verordnet und beschrieben worden waren. Bald hernach kamen auch die 16 Blutrichter oder Schöffen mit und neben dem Grasen zu Kaichen, der als Judex den Stab zu halten hatte, auch daS Gericht zu Kaichen pflegt. Darauf ging man ordentlich mit einand aus Kaichen zu der Malstatt und setzte sich daselbst nieder. Dann wurden die Armen herbeigeführt und in den gemachten Kreis gebracht und ihrer Banden ledig vor Gericht gestellt.
Hiernächst hat der Grefe zu Kaichen im Namen des Herrn Burggrafen und Baumeisters zur Kais. Burg Friedberg nach Befragung des ältesten Schöffen und seiner Bejaung das Gericht gehegt, Recht erlaubt und Unrecht verboten.
Zunächst hat Erasmus Stolberger, als der Burg constituirter Fiskal seine Anklage gethan und die Urgichten rller dreier Angeklagten in Artikel verfasset öffentlich vor- j gelesen, dann seine Petition gethan und der Beklagten Antwort ermattet.
Die drei Beklagten begehrten durch ihren zugegebenen Vefensorem Johann Dreher, nach jetzt angehörter Anklage i&treten und sich berathen zu dürfen. Es wurde ihnen gestattet und sie zur nothwendigen Besprechung mit ihrem Redner beiseite geführt. Nach genügsamem Bedacht und Unterredung Ede durch ihren Procurator bemerkt, sie seien ihrer Thaten nicht abredig, doch seien diese durch ihren Unverstand, ihre fugend und Nothdurft zu entschuldigen- auch bäten sie ichendlich um Gnade und Barmherzigkeit.
Dem entgegnete der Ankläger und begehrte darauf zu socechen was Recht. Nach in dieser Richtung gethanem
Beschluß stunden die 16 Schöffen auf und traten aus dem Kreis.
Als sie sich hernach wieder bei den Grefen niedersetzten, fragte der Vorsitzende, ob sie ein Urtheil wüßten. Der älteste neben ihm sitzende Schöff zu Kaichen antwortete öffentlich, der Schöffen Bescheid wäre, es sollten zuvor die gerichtlichen Acta verlesen werden- darauf sollte fürder ergehn, was recht. Wie denn geschah.
Darauf gingen die Schöffen abermal abseit, forderten dann den Schreiber zu sich heraus, um das Urtheil abzufassen.
Als sie sich wieder gesetzt, wurde auf abermaliges Befragen des Grefen vom ältesten Schöffen befohlen, das Urtheil zu verlesen, des summarischen Inhalts, daß mehrbenannte drei wegen ihrer vielfältiglich begangenen und eingestandenen vorsätzlichen Diebstähle nach Ausweisung Kaiser Karoli des fünften peinlichen Halsgerichts-Ordnung mit dem Strang vom Leben zum Tod hingerichtet werden sollten.
Als der Grefe den Stab zerbrach, schrien die Armen die Herren Baumeister an, ihnen das Schwert gedeihen zu laffen, doch ward ihnen durch den Secretarium der Bescheid angesagt, daß sie es diesmal bei dem, was ihnen Urtheil und Recht gegeben hätte, verbleiben ließen.
Derowegen wurden sie dem Nachrichter befohlen und zu der neugebauten Richtstatt geführt und daselbsten nacheinander mit dem Strang zum Tod gerichtet.
Nach Verrichtung dessen rief der Nachrichter den Herrn Baumeister an, ob er recht gerichtet. Darauf wurde vom älteren Herrn Baumeister Dietz von Rosenbach öffentlich geantwortet, daß er verrichtet, was ihm befohlen worden und das Recht zueriheilt hätte.
Dieses Bescheids bedankte er sich unterthänig und verwarnte das Volk, an diesen Armen ein Exempel zu nehmen.
Dieser Execution wohnte eine große Menge Volks geistlichen und weltlichen Standes, auch etliche benachbarte Beamte wie drei Keller zu Assenheim, die Keller zu Windecken und Naumburg bei, überhaupt fast auf die 3000 Personen, aber Alles ging ruhiglich ohn eines Menschen Eintrag von der Burg Friedberg aus bis ans Gericht und bis zu Ende vor sich.
Ganz ähnlich lautet die „Beschreibung deß Malefitz- Proceß, so den 2. Mai Ao 84 Im freyen Gericht zu Kaichen geübt vnd volnzogen worden."
Michael Kreffel von Altenstadt hat seine Frau durch den Arm gestochen und bis auf den Tod verwundet und wurde deshalb verhaftet- da er sich aber aus den angelegten Eisen ledig gemacht hat und aus dem Gefängniß ausgebrochen ist, aber hernacher wieder gegriffen wurde, so brachte man ihn des Ausbrechens und anderer mehr bezüchtigten Unthaten wegen zur Burg Friedberg in Verwahrung.
Vor der Anwendung der Folter gestand er daselbst, vor etwa zwei Jahren Schwarzhansens Haus angesteckt, auch eine Reihe widernatürlicher Verbrechen begangen zu haben. In und außerhalb der peinlichen Frage, .also auch wie er gefoltert wurde, blieb er bei dieser Aussage, sowie daß er etliche Diebstähle begangen habe.
Auch er wurde zuerst nach Ilbenstadt und Tags darauf nach Kaichen gebracht, wo ihm im Gemeindehaus von vier Schöffen die Urgichtartikel vorgehalten wurden. Dann ging der Zug nach der Malstatt. Der Gang der Verhandlung war hier ganz ähnlich wie vorher angeführt, das Urtheil aber lautete, er solle mit Feuer verbrannt werden. Dann wurde der Stab gebrochen. Von dem Armen und seinem Beistand wurden bann die von öei Burg wegen anwesenden Baumeister und Regimentsburgmannen angeschrien, dieses Urtheil um gotteSwillen zu lindern. Darüuf rückten die Richter auf ihren Pferden aus dem Kreis, unterredeten sich und wurde darauf durch der Burg Secretarium Jacobum von Otthera öffentlich im Kreis angezeigt, daß der Arme dergestalt begnadigt sei, daß er nicht durch Feuer, sondern durch das Schwert vom Leben zum Tode gebracht werden solle, dessen sich der Arme zum höchsten bedankte. Darauf wurde er zur gewöhnlichen neuerbauten Gerichtsstätte geführt, ihm der Kopf abgeschlagen und der Körper unter dem Galgen begraben.
Auch dabei waren wieder viele Adelige und Beamte aus der Burg und Umgegend, sowie etwa zweitausend Personen anwesend, ohne daß irgend eine Störung vorkam.
Doch werden im Malefizbuch nur wenige größere Hinrichtungen erwähnt. So wurden 1577 fünf reisige Knechte „begangener Rauberey, Plackerey und Diebstahls halben" in der Freiheit vorm Schloß in der Stadt Friedberg, nicht aber bei Kaichen, zwischen den Schranken mit dem Schwert vom Leben zum Tod gerichtet.
Aber nicht allein bei solchen Fällen, wo der Scharfrichter
sein grausiges Handwerk auszuführen hatte, wurde ein mächtiger Apparat von Vornehmen, Bürgern und freien Bauern in die Gerichtsschranken geführt.
Bei dem Fall, den Giftmischer Heil betr. 1581 waren zugegen der edle gestrenge Herr Johann Eberhard von Kronberg, Burggraf, der Burgsyndikus Andreas Pothinus, der Schultheiß der Stadt Friedberg, die Grefen von Großkarben, Altenstadt, Ilbenstadt, der Wachtmeister, der Untergref zu Okarben und „vmb die vier vnd zwantzig Schützen aus dem freien Kaichener Gericht". „Vnd ist alß- baldt die Execution obgesetzter maßen beschehen vnd ist der Schultheiß samt den drehen Reisig vnd Grefen von Großkarben, Altenstadt und Jlbenstatt biß hinaus an obbemelten Eingang, Nach Verrichtung Jetztbemelter Peinlich Execution ist der Schultheiß vnd die drey vermelte Vndergreffen wieder kommen vnd referirten, das vorgedachte peinliche Execution wie ihnen befohlen vollzogen und Hans Heil an dem Stein das Land verschworen hab. Und sei ihnen von niemand an vollführter Execution Verhinderniß oder Jntrag beschehen.
Jetzt sind unsere Gerichtsverhandlungen zwar auch wieder öffentlich und mündlich, aber einfacher, nüchterner, wohl auch gerechter, jedenfalls aber die Strafen weniger barbarisch. Manche meinen selbst, die Milde werde übertrieben.
vermischter.
* Die Wanderungen der Fische. Das Ziehen und Streichen der Häringe und Stockfische hat schon seit Jahrhunderten die Aufmerksamkeit der Gelehrten aus sich gelenkt, von den Wanderungen der übrigen den Menschen zur Nahrung dienenden Fischen hingegen wissen wir noch äußerst wenig. Im letzten Jahresberichte über die „Fischerei in Schottland" wird mit- getheilt, daß man dort in Bezug auf diese Frage interessante Beobachtungen gemacht. Seit vier Jahren hat man gegen 4000 Fische von mehr als 20 verschiedenen Arten gefangen, mtt einem nummerirten Messingplättchen versehen und dann wieder ins Wasser zurückversetzt. Nach fast einem Jahre fing man von 1250 gemeinen Schollen in einer durchschnittlichen Entfernung von 10 Kilometern vom Ufer 103 Stück wieder, woraus hervorgeht, daß sich diese Fische in der Nähe der Küsten aufhalten, längs deren sie sich in einer bestimmten Richtung sehr langsam in aufeinanderfolgenden kleinen Zügen fortbewegen. Von 337 dem Meere zurückgegebenen Klieschen (Platessa limanda) wurden in einer Entfernung von 20 bis 60 Kilometer abermals 11 Stück gefangen, woraus hervorgeht, daß diese Fische ihren Platz noch weil schneller verändern. Von 96 wieder in Freiheit gesetzten Stockfischen fielen zehn in die Gefangenschaft zurück, nachdem einige von ihnen in 74 Tagen eine Strecke von 83*/, Kilometer zurückgelegt hatten. Von 173 Seezungen stellte sich nur eine wieder ein, während von 69 rothen Meerbarben auch nicht eine einzige wieder aufgefischt wurde. Daraus kann man schließen, daß diese Fischarten ihren Platz zu schnell verlassen oder ihre Wanderungen zu weit ausdehnen, als daß man ihre Bewegung jetzt schon genau verfolgen könnte. Die Ergebnisse sind noch gering, doch werden fortgesetzte Beobachtungen schließlich der Wissenschaft gute Dienste leisten.
* Werth guter Zucht Brieftauben. Kürzlich verstarb in den Rheinlanden einer der erfolgreichsten Brieftaubenzüchter, Ehrenbürgermeister Zurhclle. Aus dessen Nachlaß wurden 100 Brieftauben zum Verkauf ausgesetzt. Diese sind als gereifte Tauben nur zur Nachzucht zu verwenden. DaS Kriegsministerium in Berlin erstand diese 100 Tauben zu 5000 Mk. Von anderer Seite, insbesondere auch aus Belgien, lagen noch weit höhere Angebote vor, die Familie schlug dieselben aber aus, weil sie die Tauben der vaterländischen Zucht erhalten wollte.
Citeratur «nd Arrnst.
— Weihnachtsltteratnr. Ein allerliebstes Weihnachtsgeschenk nicht nur für die Damen, zumal für junge Frauen, sonderen auch für die Eheherren ist das geistreich und mit scharfer Beobachtungsgabe geschriebene Buch ,(6t, Sie und Es" von der beliebten Schriftstellerin Helene Stock! verfaßt, (erschienen in C. A. Koch's Verlag, Leipzig, Prachtband, Preis 2 Mk. 40 Psg.).
Ein sehr ansprechendes Festgeschenk für jungen Damen ist auch der ebenfalls von Helene Stöckl herausgegebene „Herzens« Äolttibtt*, welcher mit characteristischen Sinnsprüchen verfehene Tagebuchblätter enthält und so eine originelle Gelegenheit bietet, wichtige Aufzeichnungen zu machen und stch ein liebes Gedenkbuch zu schaffen. (Ebenfalls erschienen in C. A. Kochs Verlag, Leipzig, Preis elegant gebunden 3 Mk.).
5788] Stetig steigender Absatz seit 1880 verbürgt die Güte des
Holländ. Tabak bei B. Becker in eetftna. Ist Pfd.fco.S Mk.


