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14.11.1893 Zweites Blatt
 
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m. 268. Zweites Blatt. Dienstag dm 14. November

1898

Kerosprechrr 6L

Aintr- und Anzeigeblutt für den Kreis Gieren.

Hratisönkage: Hießener Jamilienölatter.

Amtlichem Theil

erfolgen.

§ 9.

Alle Beschädigungen der Bahn und der dazu

den Betrieb störenden

Handlungen.

§ io.

Feiertagen ist gänzlich

Z Brief- und

Packet-Sieyelmarken

e),

von Signalen, die Verstellung von und überhaupt die Vornahme aller

Lllr »nnourm-vurraux bet In- und «uKaxbel n**e «nzeigru für bra ^»ießrnrr «nzrigir" mtyg«.

sonstigen schweren nicht ge- Schleifen

gehörigen ingletchen

liiOnt wen In geigen zu bet Nachmittag» für den fwlfenoea Tag erscheinenden Nummer bi» Lerm. 10 Uhr.

Der Bahnbetrieb an Sonn- und untersagt.

Die Gießener

taten dem Anzeiger »Gchmtlich dreimal belegt.

c) Am 27. November 1893, Vormittags 8 Uhr, sämmtliche Neservisten der Garde. Jäger, Cavallerie, Feld« und Fuß-Artillerie. Pioniere, Eisenbahn- und Lustschiffer­truppen . des Trains (einschl. Krankenträger), Sanitäts- und Veterinärpersonals. Büchsenmachergehülfen. Oeconomie-Hand- werter, Marine-Mannschaften, sowie sämmtliche zur Dispo- fition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlaffenen Mannschaften aller Waffen und alle übrigen im Reseroever- hältniß stehenden Mannschaften.

Das Hinüberschaffen von Pflügen, Eggen und Ge^äthen, sowie von Baumstämmen und anderen Gegenständen über die Bahn darf, sofern solche tragen werden, nur auf Wagen oder unterlegten

Befreiungsgesuche sind bis längstens 8 Tage vor'm Appell auf dem Dienstwege durch das Hauptmeldeamt einzu­reichen und muffen durch die Bürgermeisterei beglaubigt fein, werden aber nur im dringendsten Noihfalle genehmigt.

Futzmannschaften, also Leute der Infanterie, Jäger, Pioniere, Eisenbahntruppen, des unberittenen Trains, der unberittenen Feld-, sowie der Fuß-Artillerie, ferner zum Sanitätspersonal Gehörige haben diesmal ausnahmsweise überhaupt keine Aussicht auf Befreiung.

Die Leute treten in bürgerlicher Kleidung an: Stöcke, Schirme, Pfeifen und Cigarren sind vorher wegzulegen.

Die Militärpapiere (Paß und FührungSzeugniß) muffen zur Stelle sein.

Sämmtliche Mannschaften stehen im Lause des ganzen Controltages bis einschließlich Mitternacht unter dem Militärgesetz.

Gießen, den 20. October 1893.

Caspary,

Oberstlieutenant und Commandeur des Landwehr-Bezirks Gießen.

Da Mnet *«|eign «ttchaitt tiglich, tt Äulnebtne bei Äontag».

Vierteljähriger >»naie*est*rteUi 2 Merk 20 Psg. *fl Bringerlob«.

Durch bie Post bqofM

2 Mark 50 _£____

Rebaction, trptbUUl und Drutfaei:

Gießen, am 27. October 1893.

9t tr: Herbst - Controlversammlungen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

au die Grofih. Bürgermeistereien des Kreises.

Nachstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Mise zur öffentlichen Kenntniß bringen lasten.

v. Gagern.

§ 7.

Es ist verboten, Fuhrwerke oder Vieh ohne Aufsicht auf oder neben den Fahrgeleisen stehe»- zu lasten. Es ist ferner untersagt, Vieh frei auf der Bahn laufen zu lasten und sind Personen, welchen die Aufsicht über die auf der Straße oder sonst in der Nähe der Bahn befindlichen Thiere obliegt, dafür verantwortlich, daß die Bahn von den Thieren nicht betreten wird, bezw. daß dieselben vorkommenden Falls alsbald wieder

Anlagen, sowie der Betriebsmittel nebst Zubehör, _ das Auflegen von Steinen, Holz und sonstigen Sachen auf das Planum der Bahn, das Auf- und Abladen von Gegen­ständen auf dem Fahrgeleise oder näher als ein Meter von demselben, das Anbringen sonstiger Fahrhinderniste sind ver- boten, ebenso die Erregung falschen Alarms, die Nachahmung ~ ~ Ausweichevorrichtungen

Gießener Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

von der Bahn abgetrieben werden.

Aussichtslos dastehendes Fuhrwerk oder Vieh, sowie sonstige Gegenstände, welche die Geleise versperren, ist das Bahnpersonal daraus zu entfernen befugt.

§ 8.

§ 11. ,

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden, soweit nicht auf Grund anderweiter Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, im Unvermögensfalle mir entsprechender Haftstrase geahndet.

Gießen, den 11. November 1893.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.

Literatur u«d Kunst.

Ein nationales illustrirtes Lteserungsw erk für daS gesammte deutsche Volk liegt unS heute in einer bei der Union Deutsche VerlAgs-Gesellschaft in Stuttgart erschienenen Ver­öffentlichung vor. Deutscher Kaiser-Saal Geschichte der deutschen Kaiser in Biographien von Bruno Gebhardt ist der Titel desselben. Zur Characteristtk heben wir einiges auS dem Prospect hervor. In der noch nicht allzusern liegenden Zeit, da das deutsche Volk zerklüftet, Deutschland dem Auslande gegenüber für nichts weiter als ein geographischer Begriff galt, suchten und sanden die besten Männer der Nation ihren Trost und ihre Er­hebung in der vaterländischen Geschichte und gewannen daraus den Glauben an die ewige und unversiegbare Kraft ihres Volksthums, ein Glauben, der nicht trügen sollte. Nachdem nun das so lange Erstrebte erlangt, das so innig Ersehnte in Erfüllung gegangen ist, sollte da ein Rückblick auf die Vergangenheit weniger von Nutzen und Frommen fein? Muß nicht gerade im wiedererstandenen Deutschen Reiche die Beschäftigung mit der Vergangenheit noch größere Freude bereiten, weil aus Leid und Noth so herrlich Hell und Segen aufgeblüht ist und das alte Wort, daß Gott feinen Deutschen verläßt, fo schön zur Wahrheit geworden ist? In der That fehlte es in den letzten beiden Jahrzehnten nicht an mehr ober minber gelungenen Versuchen, ben ganzen Gang ber deutschen Geschichte oder einzelne Ausschnitte berfelben darzustellen, und diese Darstellungen warm von einem neuen erhebenden Nationalgefühl erfüllt. Diesen Geschichtswerken, die von der Freude en ber Entwickelung deS Vaterlanbes geleitet finb, schließt sich auch bas vorliegende an und glaubt durch seine besondere Anlage eine etgmarttge Stellung unter den vorhandenen erstreben zu dürfen. Das Werf wird 50 ganzseitige Rollbtlder nach neuentroorfenen Drtginalm hervorragender Historien­maler enthalten. Dasselbe wird 25 Lieferungen k 30 Pfennig um­fassen, welche in Zwischmräumm von 14 Tagen erscheinen; jede Lieferung enthält 32 Seiten Text und 2 ganzseitige Vollbilder in Groß - Octav - Format. Nach Beendigung des Werfes wird dm Abonnenten eine nach fünstlerischem Entwürfe hergestellte Einband­decke zu mäßigem Preise zur Verfügung stehen. Probelieferungen find durch jede Buchhandlung zu beziehen.

3.

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Schutetratte 7.

Bekanntmachung.

Bei den diesjährigen Herbst-Controlversammlungen im.Kreise Gießen haben zu erscheinen alle zum Haupttneldeamt Gießen gehörigen:

L) Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve.

20 Reservisten, sowie die zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden Entlaffenen aller Waffen.

3) Diejenigen der Landwehr I. Aufgebots angehörigen Mannschaften, welchen ein besonderer Gestellungsbefehl zum Erscheinen bei der Herbst-Controlversammlung zu­gegangen ist.

Die Ersatz.Reservisten haben bei der Herbst-Control- vrqammlung nicht zu erscheinen.

Nachstehend ist angegeben, wo und zu welcher Zeit die Controlpflichtigen anzutreten haben:

A. Zu Hungen

ani 17. November 1893, Vormittags 8 Uhr 30 Min., am Fr«dhof bie Bewohner von

Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langs­dorf, Muschenheim mit Hof-Güll, Nonnenroth, Obbornhofen, RolbertShausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof-Graß, MhgeS, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen.

B. Zu Sich

am 18. November 1893, Vormittags 8 Uhr 30 Min., neben der Kirche die Bewohner von

Mach, Birklar, Dorf-Güll, Eberstadt mit Arnsburg, Ettings- hamsen, Garbenteich, Grüningen, Holzheim, Lich mit Albacher- M Kolnhaufen und Mühlsachsen, Münster, Nieder.Bessingen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Steinbach.

C. 3* Lollar

am 20. November 1893, Vormittags 9 Uhr, neben dem neuen Bahnhofsgebäude die Bewohner von

Mendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen mit HeibertSbausen, Großen-Buseck, Lollar, Mainz­lar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit ssri-edelhausen, Treis a. d. Lda., Trohe, Wieseck.

D. Zu Grünberg

ent 21. November 1893, Vormittags 8 Uhr 30 Min , an bti Kirche die Bewohner von

MrtShausen, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg mit der Dickelsmühle, Neumühle, Stadtmühle, Steinmühle, Obere und Untere Ziegelhütte, Latzmühle, Hattenrod, Harbach mit der Kolbenmühle und Sommermühle, Keffelbach mit der Menau'schen Papiermühle, Lauter mit der Arztmühle, Bing- niühle, Georgenhammer, Strelles-Mühle und Walk-Mühle, i!in.benstruth, Londorf mit der Burg Rabenau, Burgmühle, ^chmidtmühle, Reitzenmühle und Ziegelhütte, Lumda (Groß- md Klein-), Odenhausen mit Appenbörnerhof, Queckborn, Asmhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen mit Äollenbach, Veitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stock- Raufen, Weickartshain, Weitershain mit Hainerhof, Winnerod.

E. Zu Gietzen

in Oswalds Garten

1) am 22. November 1893, Vormittags 8 Uhr 30 Min. die Bewohner von Allendorf a. d. Lahn, Großen-Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Watzenborn und Steinberg, Hausen.

2) Am 23., 24. und 27. November 1893, Vorm. 8 Uhr, die Bewohner von Annerod, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg und Herrnwald, Heuchelheim, Klein- Linden, Oppenrod und zwar:

a) Am 23. November 1893, Vormittags 8 Uhr, bie Offiziere, Sanitäts-Offiziere und Beamten der Reserve und sämmtliche Reservisten der Infanterie, welche in den M-en 1886, 1887 und 1888 eingetreten sind.

b) Am 24. November 1893, Vormittags 8 Uhr, stmmtliche Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1889, 1890, 1891, 1892 und 1893 eingetreten sind.

Polizei-Verordnung,

betreffend den Betrieb der Gail'schen Feldbahn zu Gießen.

Nachdem dem Fabrikanten Wilhelm Gail zu Gießen die jederzeit widerrufliche Concession zur Anlage einer schmal­spurigen Feldbahn zwischen seinen beiden in der Gemarkung Gießen gelegenen Werken (Dampfziegelei und Thonwaaren- fabrik), sowie zum Betriebe dieser Bahn mit Locomotive ertheilt worden ist, wird hinsichtlich des Betriebes und dessen Sicherheit mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Just'z vom 28. October 1893 zu N. M. I. 30 433 und nach Anhörung der Stadtverordneten- Versammlung in Gemäßheit des Art. 56 der Städteordnung verordnet, was folgt:

r § 1-

Jede Locomotive muß mit einem Läutewerk versehen sein. Bei Annäherung eines Zuges ober einer einzeln fahrenden Locomotive an einen in Schienenhöhe liegenden unbewachten Wegübergang hat der Locomolivführer bis nach Erreichung des Ueberganges die Läutevorrichtung in Thängkeit zu setzen.

Außerdem ist die Läutevorrichtung in Thätigkeit zu setzen, wenn Menschen oder Fuhrwerke auf der Bahn oder in gefahr­drohender Nähe derselben bemerkt werden.

§ 2.

In jedem Zuge müssen außer den Maschinenbremsen so viele kräftig wirkende Bremsvorrichtungen angebracht und bedient sein, daß die Hälfte der Räderpaare gebremst werden kann.

§ 3.

Bei Dunkelheit muß der erste Wagen zu beiden Seiten, der letzte Wagen an der Hinterwand beleuchtet sein.

§ 4.

Zu beiden Seiten der Kreuzung der Feldbahn mit der Oberhessischen Eisenbahn sind in angemeffener Entfernung von der letzteren neben dem Geleise der Feldbahn Haltetafeln auf- zuftellen.

Alle Züge und einzelne Fahrzeuge der Feldbahn müffen bei der Fahrt gegen die Bahnkreuzung an diesen Haltestellen anhalten und dürfen erst dann weiter über die Bahnkreuzung fahren, wenn der Bahnwärter der Oberhessischen Bahn die Erlaubniß hierzu ertheilt hat.

§ 5.

An den Uebergängen von Wegen über die Bahn sind Warnungstafeln mit entsprechender Aufschrift auszustellen und letztere gut zu beleuchten, falls zur Nachtzeit oder bei ein- tretender Dunkelheit gefahren werden soll.

§ 6.

Sobald sich ein Zug der Feldbahn nähert, müffen Fuhr­werke, Reiter, Fußgänger, Treiber von Vieh und Lastthieren bei den an den Wegübergängen aufgestellten Warnungstafeln halten bezw. die Bahn räumen.