Ausgabe 
14.7.1893 Zweites Blatt
 
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Concert auf der Terrasse. Eintritt 20 ktz.

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Der Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Su-nahme deS Montags.

Die Gießener ^«mirienvcsiier rerrr-i; dem Anzeiger evöchrl 'ich dreimal bfigdtgt.

Zweites Blatt. Freitag oen 14. Juli

1893

Gießener Anzeiger

Kenerat-Wnzeiger.

Bierteljähriger Avounementspreis» 2 Mark 20 Psg. mit Bringcrlohn.

Durch die Post bezöge« 2 Mark 50 Psg.

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""w7 I ^ralisßeitaqe: (Kieken er Ziamikienötätler.

folgenden Tag erscheinenden Nummer biS Borm. 10 Uhr. | i) 'S? r

Alle Annoncen-Bureaux deS In» und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

phorsäure.

3. Kainit.

Zur Theilnahme

IV. Zo r fftreu.

Betheiligung.

8 3. ,

An die landwirthschaftl. Genossenschaften nnd Ortsausschüsse!

Darmstadt, 5. Juli 1893.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 29. v. M., Regie­rungsblatt Nr. 20, sowie das Ausschreiben desselben Ministeriums an die Großherzoglichen Kreisämter vom gleichen Tage, d t e Leistung von Beihilfen Seitens des Staates zur Linderung des landwirthschastlichen Nothstandes betreffend, werden von der unterzeichneten Nothstanbscommission die nachstehenden Ausführungsanordnungen getroffen.

Beschaffung von Bedarfsgegenständen für den landwirth» schaftttchen Betrieb.

S 1.

1. Die zunächst in Aussicht zu nehmende Beihilfe des Staates soll in einem gemeinschaftlichen Ankäufe von Sämereien für die Cioppelsaat, Futtermitteln, Düngemitteln und Streuersatzmitteln bestehen.

~ an dem gemeinschaftlichen Bezüge sind ohne

Ausnahme alle Landwirthe des Großherzogthums maßgeblich der untenfolgenden Bestimmungen zugelassen.

Auzukausenbe Gegenstände.

S 2.

Zum Ankäufe sind die nachfolgenden Bedarfsgegenstände vor­gesehen:

I. Sämereien für die Stoppelsaat.

A. Für Herbstfutter:

1. Weißrüben, 2. weißer Senf, 3. Wicken, 4. Erbsen, 5. Buch­weizen, 6. Lupinen, 7. Spörgel.

B. Für Frühjahrfutter:

8. Winterwicken (Sandwicken und zottige), 9. Sandluzerne, 10. Gewöhnliche Luzerne, 11. Johanntsroggen, 12. Jncarnatklee.

II. Futtermittel

1. Futtermais, 2. Palmkernmehl, 3. Erdnußkuchenmehl, 4. Baum­wollsaatmehl.

(NB. Die Beschaffung von Heu ist vorbehalten, kann aber der augenblicklichen Schwierigkeit und Unzuverlässigkeit des Geschäftes wegen vorerst noch nicht statiffnden. Neues Heu ist erst nach erfolgter Fermentation zum Versandt geeignet.)

Sammlung der Bestellungen.

8 4.

Die Bestellungen haben bet der örtlichen Vermittlungsstelle zu erfolgen.

AlS solche fungiren:

a. In Gemeinden, in denen landwirthschaftliche Genossen­schaften bestehen, der Vorstand derselben und zwar für alle Lanbwirthschaft treibenden Gemeindeangehörigen.

Wo Genossenschaften verschiedener Art vorhanden sind, übernimmt der landwirthschaftliche Consumoerein die Geschäfte.

In Ermangelung eines solchen tritt die Spar- und DarlchnSkaffe an desien Stelle.

Die mit dem Geschäfte betraute landwirthschaftliche Genossenschaft wird auf ortsübliche Weise bekannt gegeben, d. In allen anderen Gemeinden der vom Gemeinderath bestellte Ortsausschuß.

S 5.

Die Ortsvermiltelungsstelle (Genossenschaft, Ortsausschuß) hält gebrückte Bestellzettel (Formular 9h. 1) für diejenigen Landwirthe der Gemeinde bereit, welche sich an dem gemeinsamen Bezüge be- thelligen wollen. Zur Einreichung von Bestellungen ist sofort durch ortsübliche Bekanntmachung auszufordern.

Einsendung der Bestellscheine.

8 6.

5. Aus Grund der eingelaufenen Einzelbestellungen fertigt die Ortövermittelungsstelle für die in der Gemeinde erforderliche Ge- sammtMenge sofort Bestellscheine (Formular 2) aus, welche in Ge- mäßhett der Ministerialbekanntmachung an die Namens der Noth- standScommisfion mit der Ausführung beauftragte Centtalgenossenschaft der hessischen landwttthschaftlichen Consumvereine e. G. m. b. H. in Darmstadt (Kasernenstraße 50) einzusenden sind.

BürgschastSleistun^ der Gemeinden.

Für die in die einzelnen Gemeinden auf Bestellung bewirkten Lieferungen hat der Gemeinderath Namens der Gemeinde die Bürg­schaft zu übernehmen.

Bescheinigung über die Nichtbetheiligung von Händlern.

8 8.

Aus dem Bestellschein hat die bestellende Ortsstelle zu be­scheinigen, daß an der Bestellung nur Landwirthe und keine Händler betheUigt sind.

Beschleunigte Lieferungen.

S 9.

Die Bestellungen werden so rasch wie möglich ausgeführt. Im Falle sehr dringenden Bedürfnisses können Theillieferungen beschleunigt werden, da Ankäufe bereits bewerkstelligt sind.

BedarsSzeit.

8 io.

9. Zunächst sollen sich die Bestellungen auf die Bedarfszeit von jetzt bis Anfangs October erstrecken.

Die Einforderung weiterer Bestellungen für die späteren Quar­tale ist vorbehalten. Doch können auf Verlangen Vorbemerkungen für diese Zeit jetzt schon erfolgen.

III. Düngemittel.

1. Chilisalpeter (abgestebt und in Centnersäcken abgesackt).

2. Superphosphat mit 16 bis 20pCt. wagner-löSlicher Phos-

veschaffenheit der Bedarfsgegenstände.

8 11.

Zum Ankauf und zur Lieferung gelangt nur reine, gute und gesunde Waare. Bei künstlichen Düngemitteln und bei den Kraft­futtermitteln werden bestimmte Gehaltsgarantien, welche den Bestell­scheinen vorgedruckt sind, ausbedungen. Bei Sämereien wttd eine bestimmte ausreichende Keimfähigkeit verabredet.

Probeerhebung und Untersuchung.

8 12.

Die Ortsoermittelungsstelle (Genossenschaft, Ortsausschuß) ist verpflichtet, von jeder Waarensendurrg, mit Ausnahme von Futter- maiS und Torsstreu, nach Vorschrift Proben zu erheben und sofort an die landwirthschaftliche Versuchsstation in Darmstadt mit Antrag (Formular 3) einzusenden.

Im Gegenfalle können Ansprüche aus Entschädigung wegen Mindergehalt und mangelnder Keimsähtgkeit rc. nicht erhoben werden.

Eine Belehrung über die Probeerhebung geht den Ortsstellen sofort zu. Die landwirthschaftliche Versuchsstation gibt der Orisstelle sowohl wie der Centtalankaussstelle von dem Ergebniß der Unter­suchung einer jeden Probe Nachricht.

Beanstandung der Sendungen.

§ 13.

Beanstandungen, welche sich auf die Beschaffenheit der Waare beziehen, sind sofort der Centralgenossenschaft telegraphisch zu melden. Muster der eingetroffenen Waare find in diesem Falle alsbald dahin einzusenden.

Bertheilurig der gelieferten Gegenstände.

8 14.

Die Vertheilung der gelieferten Gegenstände an die Besteller ist Sache der Ortsoermittelungsstelle. Die Abgabe hat gegen Em­pfangsbescheinigung (Formular 4) zu geschehen. Die Empfangs­bescheinigungen sind an die Centraleinkaufsstelle einzusenden.

Preisberechnung.

8 15.

Vorherige feste Preisangaben hinsichtlich der einzelnen Gegen­stände sind zur Zeit nicht möglich, da der demnächstige effective Preis von dem in Lieferung zu vergebenden Gesammtquantum, sowie den Geschäslsconjuncturen abhängt, und außerdem innerhalb eines gewissen Zeitraums den Empfängern ein möglichst einheitlicher Preis berechnet werden soll.

8 16.

Die Preisberechnung erfolgt zu den Selbstkosten.

Transportkosten.

8 17.

Die Bedarfsgegenstände werden franco der nächsten Eisenbahn­station geliefert.

Der Transport von der nächsten Bahnstation in den Ver­brauchsort ist Sache der Ortsvermittlungsstelle und fallen die Kosten hierfür den Empfängern direct, event. der Gemeinde, zur Last.

Faeturaertheilnng.

8 18.

Sobald die Preisberechnung, betreffenden Falles nach Bekannt« gäbe des Untersuchungsresultats, erfolgen kann, wird Seitens der Centraleinkaufsstelle den Ortsstellen Factura ertheilt. Die Ortsstellen haben die Etnzelempsänger zu benachrichtigen.

Etwaige Einwendungen gegen die Facturabeträge sind sofort bei der Centraleinkaufsstelle zu erheben.

Zahlungsleistung.

8 19.

Die Zahlung des von der Staatskasse für die gelieferten Gegen­stände vorgelegten Betrags ist auf Anforderung spätestens 2 Monate nach im Auftrage der Nothstands-Commission durch die Central­genossenschaft erteilter Factura an die betreffende Großh. Distticts- einnehmerei zu leisten.

Stundungen.

8 20.

Landwirthe, welche in Gemäßheit der getroffenen Bestimmungen eine Stundung (dis zum 1. December 1894 ohne Zinszahlung, von da ab gegen Verzinsung) der berechneten Betrage in Anspruch nehmen wollen, haben bei Ausfertigung des Scheines über den Empfang der bestellten Gegenstände den diesbezüglichen Antrag (Formular 5) zu stellen.

8 21.

Die Ortsvermittelungsstellen haben diese Anträge mit einer Begutachtung über das Bedürfniß der Stundung und die Zahlungs­fähigkeit der Antragsteller, die Art und das Maß der zu gewährenden Erleichterung an die Nolhstanbs commission in Darmstadt (Parade­platz 4) einzusenden.

Buchführung.

8 22.

Um eine geregelte Geschäftsführung zu ermöglichen, wird den Ortsvermittelungsstellen (Genossenschaften, Ortsausschüssen) das Material zu einer einfachen Buchführung unentgeltlich zugesendet.

Unkosten.

8 23.

Die mit der Verwaltung der Nothstandsangelegenheiten ver- bunbenen Unkosten trägt die Staatskasse; ebenso fallen derselben die Kosten der Probeuntersuchungen auf der landwirthschastlichen Versuchs­station zu Last.

8 24.

Den Ortsvermittelungsstellen werden die baaren Auslagen für die nothwendigen Hilfskräfte, für Botenlohn, Porto, Schreibmaterial rc. ersetzt.

Formulare.

8 25.

Die in vorstehenden Bestimmungen vorgesehenen Formulare gehen den Ortsvermittelungsstellen alsbald in besonderer Sendung zu.

Schlntzbestimmungen.

8 26.

Die Mittheilungen und Sendungen der Notbstands-Eommisfion an die Ortsvermittlungsstellen erfolgen, soweit Genossenschaften in Frage kommen, an diese, in den übrigen Orten an die betreffenden Bürgermeistereien.

Die Großh. Bürgermeister werden, sofern sie nicht selbst Vor­sitzende der Ortsausschüsse sind, die Zusendungen sofort an den be­treffenden Ortsausschuß abgeben.

S 27.

Die Genossenschaften bezw. Großh. Bürgermeistereien werden hierdurch veranlaßt, den Inhalt dieses Schreibens sofort in geeigneter Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Die NothstandS-Commisfion.

Jaup, Vorsitzender.

Tarisermäßigungen für Futter- und Streumittel.

Darmstadt, 11. Juli.

M. Für Torfstreu und die nachstehend verzeichneten Futtermittel, und zwar aus Specialtarif I: Eicheln, Futterbrot, Mats, Futtermehl, Rübenmehl; aus Specialtarif II: Fleischfuttermehl, Griebenkuchen, Kleie (auch Grteskleie, Erbsenkleie und Gerstenkleie), getrocknete Malz­treber, Oelkuchen, Oelkuchenmehl, Reisadsälle aller Art, welche beim Poliren von rohem ReiL ober bei ber Stärkefabrication gewonnen werben (Reishülsen, Reisfuttermehl, bezw. Reiskleie), getrocknete Schlempe; ferner aus Specialtarif III: Branntweinspülicht (nasse Schlempe), frische Futterkräuter, Schnitzabfälle unb Köpfe von Zucker­rüben, Futterrüben, Mohrrüben (Möhren, gelbe Rüben), Kohlrüben, Weißrüben, Häcksel, Heu, Malzketme, nasse Malztreber, Weintrester, Preßrückstände von Kartoffeln ober Rüben, Diffusionsrückstänbe, Spreu, Buchweizenschalen unb Haferschalen, Stroh (auch Raps- unb Reisstroh) stnb seitens bes König!. Preuß. Ministeriums ber öffentt lichen Arbeiten Ausnahmetartfe in folgender Weise eingesührt worden.

1) Für Torfstreu unb Torfmull ist bis zum 1. September 1894, für Futtermittel bes Specialtarises III bis auf Weiteres ber unterm 25. März Ifb. Jahres eingeführte Staffeltarif für Etsenerzsenbungen nach Hochofenstationen giltig, b. h. es werben 70 Pf. Abfertigungs­gebühr für beibe Endstationen zusammen und bis 100 km Länge 2,2 Pf., Streckenfracht für das Tonnen-Kllometer auf Entfernungen bis zu 1OO km unter Anstoß von 1,5 Pf. für jedes weitere Kilometer 1,5 Pf. berechnet.

2) Für Futtermehl der Specialtarife I und II ist ein früher bestandener Ausnahme - Tarif für Mais bis auf Weiteres giltig. Hiernach werden berechnet:

a. Abfertigungsgebühren für 150 km . . 51-100 . . 1OO km unb barüber

b. Streckentaxen bis 200 km ... .

300 ....

400 ....

500 ....

über 500 ....

60 Pf.

90

120 für 1 t;

3,2 Pf.

3,0

2.8

2,6

2,4 für 1 tkm.

Dieselben Ermäßigungen sinb mit Genehmigung Großherzogl. Ministeriums bei ber Hessischen Lubwigs- unb Oberhessischen Eisen­bahn für ben birecten Verkehr nach unb von Stationen ber Preuß. Staatsbahnen unb ber anderen bereits beigetretenen deutschen Ver­waltungen unter der Voraussetzung ber Gegenseitigkeit zugestanden. Für ben Verkehr zwischen den eigenen Stationen hat die Hessische Ludwtgsbahn eine Tartfermäßigung von Vs eingesührt. Die Matn- Neckar-Eisenbahn bringt für ben Localvei kehr unb im birecten Ver­kehr mit ber Babtschen Staatsbahn bie babtschen Bestimmungen zur Anwenbung, b. h. es wirb eine Ermäßigung von Vs der Fracht im Rückvergütungswege gewährt. Diese Ermäßigung tritt jeboch auf ben Stationen ber Main-Neckar-Bahn nur ein für Senbungen an Gemeinben ober lanbro. Genossenschaften. Will ein einzelner Lanbwirth dieselbe Ermäßigung genießen, so thut er gut, die Sendung an die Bürgermeisterei ober an bie im Orte bestehende lanbro. Ge­nossenschaft abressiren zu lassen.

Im Verkehr ber Preuß. Staatsbahnen unb ber Hess. Ludwigs- Eisenbahn wirb bie oben näher bezeichnete Ermäßigung ohne jebe Einschränkung gewährt.

Citeratur unb Kunft

Allgemeine Meereskunde von Johannes Walther. Mit 72 in ben Text gedruckten Abbildungen und einer Karte. In Original-Leinenband 5 Mk. Verlag von I. I. Weber in Leipzig. Der Verfasser hat in diesem Merkchen, welches als 6. Band von Webers Naturwissenschaftlicher Bibliothek vor Kurzem die Presse verlassen hat, die nicht leichte Ausgabe, dem Nichtsachmanne ein möglichst getreues Bild der geologischen, floristischen, saunisttschen, physicalischen u. s. w. Etgenthümlichkeilen deS Meeres an der Hand einer durchaus populären Darstellung zu entwerfen, in recht glück­licher Weise gelöst. Er giebt Ausschlüsse über die Tiefe des Meeres und deren Veränderungen, bie Wellen, bie Abrasion, bie Temperatur, bie Farbe, ben Salzgehalt, die thierischen unb pflanzlichen Organismen bes Meeres, seine Sebimente, über Inseln, Land- und Meerengen, kurz, über Alles, was mit ber Oceanographie zusammenhängt und Jedem, der mit den Grundzügen dieser hochinteressanten Wissenschaft sich vertraut machen will, zu wissen nöthig ist. Hierbei war der Ver­fasser bestrebt, allenthalben die neuesten Forschungsergebnisse dem Leser vorzuführen, dabei aber in Bezug auf die Auswahl des Stoffes jenes weise Maß zu halten, das namentlich bei populärwissenschaft­lichen, für einen größeren Leserkreis berechneten Schriften eine conditio sine qua non m, sollen dieselben nicht, statt für einen bis dahin kaum gekannten Gegenstand Interesse zu erwecken, das gerade Gegentheil davon bewirken und von jedem weiteren Studium von vornherein abschrecken. Die Darstellung ist durchaus klar und leicht- faßlich, sowie in hohem Grade fesselnd; der Verfasser weiß in so anmuthiger Form zu schildern und zu erzählen, und ben unbeliebten boctrinäten Ton so geschickt zu vermeiben, daß es ber Leser kaum merkt, mit welch großer Fülle ber wichtigsten wissenschaftlichen That- sachen er sozusagen im Hanbumbrehen bekannt gemacht wird. Zahl­reiche Abbildungen unb eine in Mercators Projection ausgefuhrte Weltkarte sinb bem gut ausgestatteten Banbe beigegeben.