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14.1.1893 Erstes Blatt
 
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1893

Nr 12 Erstes Blatt

Samstag den 14. Januar

Der Gießener «zeiger

erscheint täglich, «it Ausnahme de» Montags.

Die Gießener Ma»itte«b kälter »erden dem Anzeiger »Schentlich dreimal deigelegt.

Bierteljähriger ZSonnementsprcis» 2 Wart 20 Pfq. mit Bringerlohn.

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Gießener Anzeiger

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rn'' | chratisöeikage: Gießener Jamilienblätter

Amtlicher Theil

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Beschäftigung zur Zett der letzten Beitragszahlung

Aufenthaltsort zur Zeit der letzten Beitragszahlung

Bemerkungen z. B. Austritt, Aus­schließung rc.

Jahr und Monat j Tag des Austritts

örtliche Verwaltungsstellen errichtet haben, ist die Anzeige von der unteren Verwaltungsstelle zu erstatten. Zur Erstattung der Anzeige ist für jede Hülfskasse, sofern deren Vorstand nicht eine andere Person damit beauftragt, der Rechnungs­führer derselben, für die örtliche Verwaltungsstelle dasjenige Mitglied, welches die Rechnungsgeschäfte derselben führt, ver-

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» Vorm. 10 Uhr.

glied zur Zeit der letzten Beitragszahlung beschäfügt war, unter Angabe seines Aufenthaltsorts und seiner Beschäftigung

Die Regierungskrisis in Frankreich.

Mir einer berechtigten Anspielung an ein bekanntes Dlchterwort kann man von den politischen Zuständen des heutigen Frankreich sagen: Es rast der Pfuhl des Panama- scandals und will sein Opfer haben! Zweifelhaft bleibt in der großen Regierungskrisis nur, ob das Opfer des rasenden Pfuhls die Republik selbst oder nur sämmtliche leitende Staatsmänner derselben sein werden. In den letzten Wochen war der bisherige Kriegsminister Frehcinet durch seinen auf­gedeckten früheren Verkehr mit einem der Unterhändler des Panama-Unternehmens, den berüchtigten Cornelius Herz, welcher hauptsächlich be famosen Trinkgelder an die Abgeordneten und die Zeitungen vertheilt hat, so schwer compromittirt worden, daß an sein Verbleiben im Ministerium nicht zu denken war, ähnlich erging es mehreren anderen Ministern wie Loubet und Tirard, sodaß bei dem Beginn der neuen Kammersession am 10. Januar eine neue Ministerkrisis aus- brach. Das gesammte Cabinet reichte dem Präsidenten der Republik Herrn Carnot, seine Entlassung ein, Carnot beauf­tragte aber sofort den bisherigen Ministerpräsidenten Ribot mit der Bildung eines neuen Cabinets, welches inzwischen auch nothdürftig zusammengeflickt worden ist. An Stelle der ausscheidenden Minister Frehcinet, Loubet und Genossen sind die Minister Develle (Auswärtiges), General Loizillon (Krieg) und Viger eingetreten.

Keineswegs ist aber durch diese neue Ministerkris und abermalige Beseitigung compromittirter Minister die Reg'e- rungskrisis in Frankreich selbst beendigt, denn mit einem Eifer, der einer besseren Sache werth wäre, arbeiten die offenen und geheimen Acteure des Panama Scaudals an der ,,Säuberung". Leider weiß man nur noch immer nicht, ob diese Säuberung der guten französischen Republik selbst oder der Aufrichtung eines neuen französischen Kaiserreiches gelten soll. Man munkelt in Paris viel davon, daß zwei ehren- werthe und früher sehr angesehene Republikaner, die Staats männer und ehemaligen Minister Brisson und Constans, die moralischen Urheber des Säuberungsprocesses seien, anderer- seits wird aber auch behauptet, daß die Ankläger Andrieux und Genossen nur einen Racheact des Boulangismus an der Republik verübten. Klar ist in der großen Krisis nur soviel,

Vor- und Zuname des ausgeschiedenen Mitglieds

pflichtet.

Für unseren Kreis sind diese Anzeigen an uns zu richten. Die Unterlassung derselben ist in § 81 des Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 20 Mk. bedroht. r ,

Zu den Anzeigen kann nachstehendes Formular benutzt werden.

v. Gagern.

Deutscher Reichstag.

19. Sitzung. Donnerstag, 12. Januar 1893.

Von den Adgg. Auer und Singer (Scc.) iicgl nachstehende Jnte'p-llatton vor:Welche Matzregeln Haven die ot.nur.beten Re­gierungen ergriffen oder gedenken sie zu ergreifen, um dem notorisch vorhandenen Nnihllande entgegenzawirken, welcher infolge andauernder A-.deitslosigkLit, vielfach vorgenommener Herabsetzung der NtbeitS- löhne, sowie der allgemein gedrückten ErwerbsverhLttn'sie, in den weitesten Dolkskreisen herrscht.

Deutsches Reich.

Berlin, 12. Januar. Die Commissionsberathungen des Reichstages wurden wieder begonnen, die Militär­commission wie die Budgetcommission traten am Dienstag zusammen. In jener erörterte der Re i ch s kanzler Gras Caprivi in zweistündiger Rede die politische Loge und erklärte er mit anerkennenswerther Offenheit, daß Feind­seligkeiten zur Zeit in Europa weder zwischen den Monarchen, noch zwischen den Regierungen bestünden. Dann warf der Kanzler einen vergleichenden Blick auf die militärische Macht Deutschlands, Frankreichs und Rußlands, welcher Vergleich natürlich zu Ungunsten Deutschlands ausfiel. Weiter betonte Graf Caprivi, daß für Deutschland in einem Kriege erfahrungs­mäßig die Offensive gegeben sei, diese erfordere aber eine stärkere Action des deutschen Reiches, da dasselbe den Haupt­stoß der Gegner des Dreibundes auszuhalten haben würde. Die vorhandenen Mittel seien hierzu nicht ausreichend, wes­halb die gegenwärtige Militärvorlage eingebracht worden sei. Graf Caprivi schloß seine bemerkenswerthe Kundgebung mit der Erklärung, die verbündeten Regierungen könnten eine Verantwortung mit den bisherigen Rüstungen nicht über­nehmen. In der Eröffnungssitzung der Budgetcommission kam es zu einer längeren Erörterung von Positionen ver­schiedener Etats- außerdem ist hervorzuheben, daß Staats- secretär von Bötticher die Einbringung des Markenschutzge­setzes und des Reichsseuchengesetzes noch für Januar im Bundesrathe in Aussicht stellte.

Das preußische Abgeordnetenhaus erledigte am Dienstag und Mittwoch die Vorlage, betr. die Verbesserung des Volksschulwesens und des Diensteinkommens der Dolks- schullehrer in erster Lesung, und nahm am Donnerstag zunächst den Etat entgegen.

Das geplante Reichsseuchengesetz soll sich, der Freis. Ztg." zufolge, auf alle gefährlichen ansteckenden Krankheiten beziehen und die zu ihrer Abwehr und Be­kämpfung erforderlichen Vorschriften enthalten. Dahin gehören: 1. die Regelung der Anzeigepflicht- 2. Abwehrmaßregeln gegen das Ausland, als Grenzsperren, Beschränkung des Grenzverkehrs durch Einfuhrverbote, Quarantänevorschriften- 3. Schutzmaßregeln im Jnlande, als Bekanntmachung der Krankheit, Jsolirung der Kränken und Desinfection, Aus­fuhrbeschränkung, Verbot von Märkten, Versammlungen, Schulbesuch u. s. w., Beschränkung einzelner Gewerbebetriebe sowie des Verkehrs mit gewissen Nahrungs- und Genußrnitteln, Vorschriften über Beerdigung und Leichenbeförderung- 4. Regelung der Entschädigungspflicht für das aus Anlaß der Seuchengefahr vernichtete oder beschädigte Privateigenthum- 5. Strafbestimmungen.

Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgegen.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der neu gewählte und bestätigte Großh. Bürgermeister Heinrich Schmidt I. zu Trohe als Ortsgerichtsvorsteher und Standesbeamter genannter Gemeinde heute verpflichtet und in seinen Dienst eingewiesen worden ist.

Gießen, den 11. Januar 1893.

Großherzogliches Amtsgericht. Fresenius.

gegen die Spitzen der früheren Regierungsvertreter und die soeben abgegangenen Minister, und selbst der Präsident Carnot wird zu verdächtigen gesucht. Wie eine derartige politische Krisis enden wird, ob mit der Säuberung und Befestigung der Republik oder mit der Zerstörung derselben, oas kann heute noch kein Mensch Voraussagen. Versucht man indessen die Dinge in Frankreich von allgemeinen politischen Gesichts­punkten aus zu beurtheilen, so darf man wohl sagen, daß sür einen kühnen General oder einen waghalsigen Prätendenten der Napoleoniden oder Orleanisten die Aussichten, die franzö­sische Republik zu stürzen, sehr günstig sind. Indessen muß dagegen auch hervorgehoben werden, daß es jetzt in Frank­reich keinen General mit großem politischen Anhänge gibt und daß sämmtliche bonapartistische und orleanistische Prinzen in der Verbannung leben, also die Republikaner seit Jahren aus der Hut gewesen sind und auch noch scharfe Wacht halten. So haben seit vier Wochen sämmtliche französische Generäle ehr strenge Ordres, um etwaige Putsche zu unterdrücken. In Paris find jeden Tag zehntausend Mann Infanterie, drei­tausend Mann Cavallerie und mehrere reitende Batterien auf­geboten bez. auf einer Anzahl Plätze vertheilt, um Aufstande . niederzuhalten. Diese Maßregeln dürsten dem revolutrons- luftigen Pariser Mob immer noch einigen Respect emflößen.

Bekanntmachung.

Die zu Aulendiebach und Düdelsheim (Kreitz Büdingen) »usgebrochen gewesene Maul- und Klauenseuche ist erloschen. Die angeordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben worden.

Gießen, den 12. Januar 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Gießen, den 10. Januar 1893. Hetr.: Obstbaumwärter-Curfutz zu Friedberg.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen

tut die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Der landwirthschaftliche Bezirksverein Gießen hat in dem Voranschläge pro 1892/93 eine Subvention von 600 Mk. für junge Leute, welche an einem Obstbaumwärter - Cursus Theil nehmen, in Ausgabe vorgesehen. Der Betrag von 300 Mk. ist dem landwirthschaftlichen Bezirksverein von der Sparkasse zu Grünberg unter der Bedingung zur Verfügung gestellt worden, daß auch jungen Leuten aus den zum Spar- kassebezirk Grünberg gehörenden Orten zum Besuche eines Obstbaumwärter - Cursus die entsprechende Subvention be­willigt wird.

Bewerber um Bewilligung dieser Subvention aus den zum Kreise Gießen und den zum Sparkassebezirk Grünberg gehörenden Gemeinden der Kreise Alsfeld und Schotten werben zur alsbaldigen Einreichung ihrer Gesuche und et­waiger Zeugnisse bei der betr. Bürgermeisterei unter dem An fügen aufgefordert, daß unter mehreren Bewerbern die Priorität der Anmeldung Anspruch auf vorzugsweise Berück- ficktigung giebt und daß die Subvention namentlich unbe­mittelten Personen zugewendet werden wird.

Der Lehr-Cursus für Obstbaumwärter zu Friedberg dauert zehn Wochen und wird in den Monaten März, April und August abgehalten und beginnt den 15. März 1893.

Junge Leute, welche an dem rubr. Obstbaumwärter- Cursus Theil nehmen, erhalten eine Subvention von je 70 Mk. aus der Bezirkövereinskasse.

Die Großh. Bürgermeistereien werden ersucht, dieser Bekanntmachung die thunlichste Verbreitung zu verschaffen, Anmeldungen entgegen zu nehmen und dieselben unter Be­gutachtung der Gesuche an Großh. Kreisamt Gießen bis zum 15. Februar l. I. einzusenden, damit die Gesuche dem Aus­schüsse zur Prüfung und Genehmigung rechtzeitig vorgelegt werden können.

Zugleich ersuche ich Sie weiter, geeignete Zöglinge für reu genannten Cursus ausfindig zu machen und zur An­meldung zu veranlassen.

Carl Jost.

Gießen, am 12. Januar 1893.

Betr.: Die eingeschriebenen Hülfskassen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises, die Vorstände der eingeschriebenen Hnlsska,sen des Kreises und die örtlichen Verwaltungsstellen.

Rach § 49 a des Krankenversicherungsgesetzes vom 10. April 1892 haben die den Anforderungen des § 75 ent­sprechenden eingeschriebenen Hülfskassen jedes Ausscheiden eines versicherungspflichtigen Mitgliedes aus der Kasse bei der Aufsichtsbehörde desjenigen Bezirks, in welchem das Mit-

Die Hülfskasse .....................

meldet hiermit der Aufsichtsbehörde, Großh. Kreisamt Gießen, gemäß § 49 a des Krankenversicherungsgesetzes das Ausscheiden der nachbenannten seitherigen Mitglieder an.

| daß fast alle Autorität der republikanischen Regierung in