Nr. 154. Zweites Blatt. Dienstag den 4. Juli
1893
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Feuilleton.
Der Moorbrand, ein Landschaden für Siid- und Westdeutschland.
Von Heinrich Becker, Frankfurt a. M.
(Nachdruck untersagt.)
Aus dem Norden kommen Nachrichten von großen zerstörenden Moorbränden. Man nennt dies eine Calamität für die armen Bauern, deren Plaggen dadurch verwüstet würden. Man vergißt aber, daß diese werthlose Länder sind, die im besten Falle spärlichen Hafer bringen, daß aber der Moorrauch, der über ganz Süd- und Westdeutschland dahinzieht, unendlichen Schaden veranlaßt.
Seit vier Monden haben wir keinen Tropfen Regen. Die Ursache liegt freilich in einer Polar-Strömung, welche die Moorbauern nicht hindern können. Seit zwei Monden zieht indeß die A equatorial-Strömung mit Chclonen, Gewittern und Regengüsien über Nord-Amerika und, in ihrem Fortsatz, über Europa. Hier theilt sie sich in einen Ast, der Norwegen polwärts umkreiselt, und einen zweiten, der längs der Alpen südostwärts zum Aequator läuft. Nordwest- und Ostdeutschland erhielten einigen Regen- Italien, Serbien, Rumänien werden ersäuft. Central-Europa erhielt keinen Tropfen, weil die kalte Polarströmung als mächtiger Keil zwischen den Aequatorial-Aesten von Moskau her über Deutschland, Frankreich bis zur Bretagne zog.
Dieser kalte Strom zog alles Feuchte auf; er macht das Land trocken und hindert die Anziehung des Regens. Nun bringt er seit ein, zwei Monden fort und fort aus Norddeutschland den Moorrauch zum Main und zum Rhein. Bom Ocean kommen täglich feuchte Dünste zu uns herüber - sie vermögen aber nicht zur Erde zu fallen. Der ganze Taunus, der Vogelsberg, Spessart, Odenwald sind mit Moorrauch umlagert, der den Regen verhindert. Die Wolken wirbeln empor, lösen in der höheren Luft sich auf- ein
stärkerer Nordost jagt am dritten Tage Rauch und Dunst zusammen davon.
So sind wir schon seit Wochen ohne Regen, indeß unsere Nachbarn im Norden und Süden zum Theil reichlich bedacht werden. Anstatt diese nächste Ursache der Dürre zu erforschen und sie wegzuräumen, lamentiren und petitioniren die Land- wirth-Vereine für die armen Bauern bei den Landständen. Torfstreu, Waldstreu, Grasbüschel aus dem Walde, Laub vom Unterholz (Ziegenfutter!) und dergl. Dinge werden verlangt, deretwegen im Jahre 1848 die Vogelsberger Bauern den Herren v. Riedesel die Commoden, Spiegel und Cembalo vom Schlosse hinabstürzten. Der Herzog von Meiningen, in bangem Gedenken an den Herzog Eugen von Württemberg, läßt alsbald seine vierhundert Hirsche zusammenschießen, damit die arme, abgemagerte Bauernkuh auf den abgenagten Waldwiesen sich letze.
Seit dreißig Jahren kämpft die Presse von Süddeutschland gegen das Moorbrennen. Man hat aber den Protest nicht beachtet, — was lag den „Speierern" dran, was die „Wormser" in den Rhein thun!? Heute werden aber nicht blos die zum "deutschen Reiche gehörigen Provinzen von Süd- und Mitteldeutschland, heute werden auch die preußischen Provinzen getroffen. Nicht blos die goldene Au, Thüringen und das Rheinland bis zur Eifel, auch die Provinzen Hessen und Nassau werden durch den Moorrauch auf das Aergste geschädigt. Es ist also im größten Interesse der preußischen, der ganzen Reichs-Regierung, diesen Feind absolut unschädlich zu machen. Zunächst ein rasches Verbot des Moorbrennens, dann aber Ankauf, Expropriation dieses werthlosen Landes, damit den Kossäten jeder Versuch in Zukunft unmöglich wird.
* Hirschberg (Schlesien), 28. Juni. Ein recht düsteres Bild entrollte sich heute vor dem hiesigen Schwurgericht. Auf der Anklagebank erschien der 33jährige Schmiedemeister Geisler aus Tiefhartmannsdorf, Kreis Schönau, und seine 24jährige Ehefrau wegen gemeinsamer Ermordung ihres
einzigen Kindes, eines fünfjährigen Mädchens. Die Angeklagten lebten in wenig günstigen Vermögensverhältnissen, obgleich eine wirkliche Noth nicht vorhanden war. Sie hatten deshalb beschlossen, gemeinsam zu sterben und auch ihr Kind mit in den Tod zu nehmen. Als Todestag war der 25. März d. I. und als Todesart Vergiftung durch Carbolsäure festgesetzt. Frau Geisler beschaffte eine Flasche dieser Flüssigkeit. Als der Todestag herangekommen war, erklärte sie ihrem Manne, sie könne das Sterben ihres Kindes nicht mit an- sehen, und ging vom Hause weg. Der Vater rief das Kind an sich heran und reichte ihm unter der Versicherung, es sei Branntwein, den tödtlichen Trank. Nach dem ersten Schluck sing das Kind an zu schreien, .und nun ergriff der Vater die Tasse und goß ihm den Rest der Säure in den noch geöffneten Mund. Alsbald stellten sich Krämpfe ein und nach halbstündigem Leiden war das blühende Kind eine Leiche. Die zurückkehrende Mutter fand die That vollbracht. Mann und Frau gingen nun in den Wald, um gemeinsam zu sterben, fanden aber hierzu nicht den Muth und kehrten in der Nacht nach ihrer Wohnung zurück. Am nächsten Morgen gingen sie mit demselben Vorsatz wieder in den Wald. Die Frau ergriff die mitgenommene Flasche mit Carbolsäure und trank daraus, worauf sie wie leblos zu Boden fiel. Geisler kehrte nun ins Dorf zurück und stellte sich selbst den Behörden, versuchte aber, durch seine Aussage den Glauben zu erwecken, als habe das Kind aus Unvorsichtigkeit von der Säure getrunken. Erst als er in der Untersuchungshaft hörte, daß seine Frau noch am Leben sei, ließ er sich zu einem Geständniß herbei. Aus der Untersuchung und auch aus der heutigen Verhandlung hat die Anklage die Ueberzeugung gewonnen, daß es dem Geisler mit feinen Selbstmordgedanken durchaus nicht ernst war. Er wollte sich der Frau und des Kindes nur entledigen, um vielleicht ein besseres Fortkommen zu haben. Das Urtheil lautete gegen Geisler auf die Todesstrafe, gegen seine Frau auf 10 Jahre Zuchthaus.
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