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vollendet se?n. Die einzige, allerdings sehr wichtige Frage, über welche gegenwärtig noch verhandelt wird, dürfte die sein, ob die Entscheidung über die Berufung den OberlandeS- gerichlen oder den Landgerichten zu übertragen ist.

Berlin, 30. September. In einem Leitartikel begrüßt dieNordd. Allg. Ztg." die hier eingetroffenen Vertreter Rußlands zu den Zollverhandlungen und weist auf die schwierige Aufgabe der Conferenz hin. Das Blatt drückt die Hoffnung aus, daß es ihr gelingen möge, die seit Monaten bestehenden Gegensätze der Interessen zu beseitigen, indem auf Seiten Rußlands das Entgegenkommen Deutschlands gewürdigt werde.

Berliu, 30. September. Dre zu den den deutsch­russischen Handelsvertragsverhandlungen hier eingetroffenen Delegirten haben sich bei den Spitzen der Reichsbehörden vorgestellt und namentlich mit Minister v. Bötticher eine längere Unterredung gehabt. Während der Dauer der Verhandlungen werden der russische Botschafter Graf Schuwalow und der deutsche Botschafter in Petersburg, General Werder, hier anwesend sein.

Berliu, 30. September. DieKreuzztg." polemisirt in einem längeren Artikel gegen die Tabakfabrikatsteuer, welche geradezu die Arbeit selbst besteuere, da sie fast aus­schließlich von den ärmeren und mittleren Klaffen aufgebracht werde.

Berliu, 1. October. Dem Abgeordneten Ahlwardt ist gestern die Aufforderung zum Antritt seiner fünfmonat­lichen Gefängnißstrafe aus dem vielbesprochenen Judenflmten- Prozeß Seitens der Staatsanwaltschaft zugestellt worden. Er gedenkt derselben in der nächsten Woche zu folgen. Am Montag Abend wird Ahlwardt noch in einer großen antisemitischen Volksversammlung in den Concordiasälen in der Andreasstrahe über bas ThemaFünf Monate Gefängniß" sprechen. Ahlwardt wird im Wahlkreis Friedberg-Arns- walde auch für den Landtag candtdiren.

Berliu, 1. October. DaS neue Militärgesetz ist mit dem ersten October in Kraft getreten, nachdem es in der öffentlichen Meinung Deutschlands und im Reichstage so heftige Kämpfe hervorgerufen hatte. Auch jetzt noch hält das wichtige Gesetz durch die Frage, in welcher geeignetsten Weise die Kosten der nun zur präctischen Verwirklichung gelangenden Heeresreform zu beschaffen seien, unser öffentliches Leben in starker Erregung, und es ist nur ganz erklärlich, wenn die neuen Lasten, welche diese abermalige Heeresverstärkung der Nation aufbürdet, jetzt mehr und mehr in den Vordergrund treten. Aber die neue Heeresreform bringt auch bedeutende Erleichterungen und Vortheile für den einzelnen Wehrpflichtigen wie für die Gesammtheit unseres Volkes mit sich, die ebenfalls entschieden hervorgehoben werden muffen. Allerdings bezweckt ja das nunmehr in Kraft getretene Militärgesetz in erster Linie eine bedeutende Vermehrung der deutschen Streitkräfte, wie eine solche durch die starken Vorsprünge unserer Nachbarn zur Sicherstellung des Vaterlandes gebieterisch erforderlich war, und die damit verbundenen finanziellen Lasten muß das deutsche Volk tragen, um für die Abwehr verhängnißvoller Wendungen möglichst gerüstet zu sein. Die Reform stellt jedoch nicht nur eine Vermehrung und bessere Organisation unserer Streitkräfte dar, sondern sie bietet auch erhebliche Erleichterungen: Eine Entlastung des Einzelnen durch Ab­kürzung der Dienstzeit, eine gerechtere Vertheilung und Aus­gleichung der Wehrpflicht, eine Schonung der älteren Mann­schaften. Dies sind in socialer und wirthschaftlicher Beziehung offenbare Vortheile, welche neue Steuerlasten mindestens auf­wiegen. Trotz des jetztvielfach noch herrschenden Widerspruchs gegen die Militärreform wird, nachdem ihre Wohlthaten sich fühlbarer gemacht haben werden, Niemand mehr an den neuen Grundlagen unserer Heeresverfassung rütteln wollen. Durch dieselbe ist das Möglichste gethan worden, unser Vaterland gegen alle Wechselfälle zu schützen und können wir daher mit dem Bewußtsein patriotischer und thatkräftiger Pflichterfüllung der Zukunft entgegengehen.

Das kaiserliche Gesundheitsamt macht folgende Cholerafälle bekannt: In Hamburg wurden vom 29. bis 30. September Morgens zwei Neuerkrankungen, darunter eine mit tödtlichem Ausgonge, außerdem zwei Sterbefälle unter den früher Erkrankten festgestellt. In Stettin und in Sydowsaue, Kreis Greifenhagen, Regierungsbezirk Stettin, je eine tödtlich verlaufene Erkrankung. In Alt- Drewitz bei Küstrin zwei Erkrankungen (Schiffer, davon einer gestorben). In Rissen, Kreis Pinneberg, Regierungs­bezirk Schleswig, ein Krankheitsfall beieinem Kiesarbeiter. Der in Nr. 232 deSReichsanzeiger" aus Itzehoe gemeldete Krankheitsfall ist tödtlich verlaufen. Berlin ist, wie schon gemeldet, wieder cholerafrei, da der Schiffer Wilcke und seine Frau aus den Cholerabaracken des Krankenhauses Moabit

als geheilt entlassen worden sind und neue Einlieferungen vun Cholerakranken und Choleraverdächtigen weder in Moabit noch in anderen städtischen Krankenhäusern stattgefunden haben.

Königsberg i. Pr., 30. September. Ihre Majestät die Kaiserin traf um 9 Uhr 7 Min. auf dem hiesigen Ost- dahnhos 'ein. Zur Begrüßung waren unter Anderen die Gemahlin des Oberpräsidenten Grafen Stolberg und die Gräfin Dohna-Schlobitten erschienen, welche Ihrer Majestät prächtige BouqnetS überreichten. Ihre Majestät unterhielt sich längere Zeit mit den genannten Damen und setzte sodann um 9 Uhr 22 Min. die Reise fort.

Hamburg, 30. September. Gestern wurde in mehreren Versammlungen, welchen ca. 20 000 Personen beiwohnten, beschlossen, in einer Resolution an den Senat eine demokratische Neugestaltung des ganzen Staatswesens auf Grund des all­gemeinen, birccten, gleichen und geheimen Wahlrechts zu fordern.

Karlsruhe, 30. September. DieBadische Correlp." meldet osficiös, daß die amtliche Veröffentlichung deS Tabaksteuerentwurfs nach der nunmehr in Berlin er­zielten Einigung unmittelbar bevorstehe.

Ausland.

Wien, 30. September. Nach einer Verordnung der betreffenden Ministerien ist die Durchfuhr von Leibwäsche in gebrauchtem gereinigten Zustande, sowie getragener Kleidungs­stücke, Bettzeuge und Lumpen aus Rumänien wegen der Choleragefahr verboten.

Prag, 30. September. In der hiesigen Polizeidirection wurde eine ein Zoll lange Eisenröhre gefunden, welche mit Pulver gefüllt und augenscheinlich von ungeübter Hand hergestellt worden war.

Budapest, 30. September. Im Abgeordnetenhause er­klärte Ministerpräsident Dr. Wekerle, er habe begründete Hoffnung, daß die Krone die Genehmigung zur obligato­rischen Civilehe schon demnächst ertheilen werde. Sollte dies nicht geschehen, so werde er seine Pflicht kennen.

Belgrad, 30. September. Der acadamische Senat der Belgrader Hochschule hat den Antrag gestellt, daß dieselbe in eine complette Universität umgewandelt werde.

Paris, 30. September. In den Kohlenrevieren sind in der vergangenen Nacht mehrere Dynamitattentate verübt worden, so daß neuerdings größere Vorsichtsmaßregeln ange- ordnet werden.

Den Franzosen wird die Freude an dem bevor­stehenden Russenbesuche durch immer neue Zwischenfälle einigermaßen vergällt. In dies Capitel gehört auch der Besuch, den der Graf von Paris, der orleanistische Thron­prätendent, gegenwärtig am verwandten dänischen Hofe ab­stattet, und wobei es natürlich zu einem Zusammentreffen des Prätendenten mit dem Czaren gekommen ist. DieJustice", das Organ des bekannten radicalen Politikers Clemenceau, läßt sich über das Erscheinen des Grafen von Paris in Kopenhagen denn auch sehr entrüstet vernehmen und meint, die Begegnung zwischen dem französischen Thronprätendenten und tem Czaren gerade am Vorabend des russischen Flotten­besuches in Toulon nehme sich beinahe so aus, als ob durch diese Begegnung die Wirkung des Flottenbesuches abgeschwächt werden sollte. Nun, eine besondere politische Bedeutung besitzt die Zusammenkunft mit dem Czaren schwerlich, immerhin kann man dem Vorgang im Hinblick auf den Russentaumel, der selbst die gesinnungstüchtigsten französischen Republikaner ergriffen hat, einen gewissen pikanten Reiz nicht ab­sprechen.

Stockholm, 30. September. Bei der gestrigen Jagd in Hunneberg wurden 40 Elenthiere und 1 Reh erlegt. Auf der Rückfahrt von der Jagd wurden die hohen Herrschaften vom Publikum enthusiastisch begrüßt.

Karlskrona, 30. September. Se. Majestät der Kaiser Wilhelm ist heute Vormittag kurz nach 81/t Uhr hier ein« getroffen. Der Gouverneur Graf Wachtmeister war Aller- höchstdemselben bis zur nächsten Station entgegengereift. Se. Majestät, Allerhöchstwelcher die Uniform eines schwedischen Admirals trug, wurde bei seiner Ankunft von der zahlreichen aus der Umgegend herbeigeeilten Bevölkerung jubelnd begrüßt. Der Admiral von Otter richtete an Se. Majestät eine Begrüßungsansprache, welche Allerhöchstdecselbe huldvollst erwiderte. Nach Besichtigung der am Bahnhofe ausgestellten Truppen begab sich Se. Majestät an Bord derHohenzollern", welche um 9J/2 Uhr in See ging. Se. Majestät sprach seine hohe Befriedigung über den warmen Empfang aus. Das Wetter ist prachtvoll.

Madrid, 30. September. Der Kriegsrath wird heute zusammentreten, um gegen Pallas, welcher das Attentat

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Dienstag den 3. October

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Nr. 33 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 27. d. M., enthält:

(Nr. 2128). Bekanntmachung, betreffend die Anwendung vertragsmäßig bestehender Zollbefreiungen und Zollermäßt- gurrgen auf die spanischen Boden und Industrie-Erzeugnisse.

27. September 1893.

Gießen, den 30. September 1893. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Deutsches Reich.

Berlin, 80. September. Das dem Reichstag in der vorigen Wintertagung vorgelegte, aber nicht mehr zur Ber- abschiedung gelangte Reichsseuchengesetz ist einer erneuten Durchsicht unterzogen worden. Dabei wurde u. A. der § 8 beseitigt, in dem es heißt, daß, wenn der Ausbruch der Krankheit in einer Ortschaft festgestellt fei, die Polizeibehörde dies unverzüglich öffentlich bekannt zu machen habe, und die Kahl der Erkrankungen und Todesfälle in kurzen Zwischen­räumen zu veröffentlichen sei. Da aus dem Wortlaut dieses Paragraphen ein gewisser Widerspruch mit den Bestimmungen -er Dresdener Sanitätsconvention hervortrat, hat man es vorgezogen, die obige Bestimmung nicht wieder in das Reichs- gesetz aufzunehmen und es den Einzelstaaten zu überlasten, ivie sie die Absicht des Gesetzgebers, die im § 8 des vorigen Zahres formulirt war, verfolgen wollen.

Einzelne Zeitungen haben die Nachricht gebracht, daß iie gesetzliche Regelung der Entschädigung unschuldig Verurtheilter in nächster Zeit nicht zu erwarten sei. Demgegenüber erfährt dieNordd. Assg. Ztg.", daß diese Siegelung gleichzeitig mit der Einführung der Berufung in Aussicht genommen ist. Der betreffende Entwurf soll sich äußer auf diese beiden wichtigen Punkte noch auf zahlreiche andere Aenderungen und Ergänzungen der Strafproceßordnung und des Gerichtsverfastuugsgesetzes erstrecken. Namentlich soll, was für weite Kreise von Jntereffe fein dürfte, ein ab- gekürztes, schleuniges Verfahren gegen auf frischer That be­troffene und überführte Uebelthäter eingerichtet werden, welches nach dem Vorbilde des französischen und englischen Rechtes deren sofortige Aburtheilung ermöglicht. Der Entwurf soll im preußischen Justizministerium unter Betheiligung des Rtichs-Justizamts ausgearbeitet und einschließlich der dazu gehörigen Organisationspläne bereits in allen Einzelheiten

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Die Gießener :xe*trteeiritter werden dem Anzeiger o»ch«ntüch dreimal d-igelegt.

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Gießen, am 26. September 1893.

Betreffend: Die Ausführung des JnvaliditätS- und AlterS- versicherungsgefetzes.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Metzen au die mit Ausstellung der Quittungskarten betrauten Stellen des Kreises.

Nach § 17 Absatz 2 rubr. Gesetzes wird den dermalen im Entlastung kommenden Reservisten, insoweit sie vor ihrer Einstellung in dauernden Arbeitsverhältnissen gestanden haben ltni» durch d'e Einziehung verhindert gewesen sind, diese Der- hältnisse fortzusetzen, die Militärdienstzeit als Beitragszeit in Anrechnung gebracht, ohne daß sie für dieselbe Beiträge zu zahlen haben.

ES muß hiernach der betreffende Militärpflichtige nach Inkrafttreten des Gesetzes als berufsmäßiger Arbeiter in Aeßchaftigung gestanden haben, die nicht bloß vorübergehend oui-genonimen wurde und es muß dieses dauernde Arbeits- odtr Dienstverhültniß durch die Einstellung gelöst oder unter­brochen worden fein. Nicht erforderlich ist ein stündiges tzlrbeitSoerhältniß zu einem bestimmten Arbeitgeber; es genügt berufsmäßige Beschäftigung als Arbeiter überhaupt, also auch bei wechselnden Arbeitgebern.

Die Dauer der militärischen Dienstleistung ist von den ztlländigen Stellen gemäß § 103 des Gesetzes auf Grund bei vorzulegenden Militärpapiere bei Aufrechnung der QiuttungSkarten in denselben einzutragen. Die BersicherungS- Mchtigen sind daher bei dieser Gelegenheit ausdrücklich nach etwaigen Militärdienstzeiten zu fragen.

Ferner ist dafür zu sorgen, daß allen dermalen zur militärischen Entlassung kommenden versicherungspflichtigen Personen, die noch nicht im Besitz von Quittungskarten ge­wesen sind, alsbald solche ausgestellt werden, sobald sie in ver sicherungspflichtiße Arbeitsverhältnisse eintreten.

Die Großh. Bürgermeistereien wollen die Gemeinde- mnehmer hiernach bedeuten.

v. Gagern.

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