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Nr. 21

Der

Hießt«" ^artiger rrWint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener Aamitieu-tLiter »erden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Erstes Blatt.Dienstag den 26. Januar 18S2

Siebener A «zeig er

Henerat-Anzeiger.

vierteljähriger KVonnementsprei-: 2 Marl 20 Pfg. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen 2 Mart 50 Pfg.

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gieren.

Annahme von Anzeige« zu der Nachmittag- für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- vorm. 10 Uhr.

Hratisöeitage: Hießener Iamikienötätter.

Alle Annoncen-Vureaux deS In- und Lu-landr- nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Amtlicher* Cbsrl.

Bekanntmachung.

betreff cnb die Prüfung im Hufbeschlag.

An Stelle des von hier verzogenen Lehrschmieds Kliemchen ist der Lehrschmied Georg Lamberth zu Gießen zum Mitglied der Prüsungü Commission für die Prüfung der Schmiede in der Provinz Oberheffen und zwar zunächst für die Zeit bis zum 1. April l. I. ernannt worden.

Gießen, den 23. Januar 1892.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Bekanntmachung,

betr. Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.

Die Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg ist erloschen.

Gießen, den 23. Januar 1892.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern.

Aus Anlaß des hohen Geburtsfestes Er. Majestät des Kaisers bleibt das Ortsgericht Mittwoch den 27. Januar 1892 geschloffen.

Grobherzogliches Ortsgericht Gießen. ________________________ Gro s. '_______________________

Bekanntmachung,

die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugniffen betreffend.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgen, den, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll- ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Dar Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestel­lungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.

Der Nachweis der Berechtigung zum ein­jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen- (Wenn z B. mit Rücksicht auf das Lebens- alter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinaus- geschoben, das vorschriftsmäßige Schulzeugniß aber erst am Schluffe des Schuljahres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch anzugeben, daß das Schulzeugniß bis 1. April nachfolgen werde.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbstgeschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch ist die nähere Adresse anzugeben.

L) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen.' a) Geburtszeugniß;

b) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereit­willigkeit den Freiwilligen während einer ein­jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrig­keitlich zu bescheinigen;

O ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Real­gymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Real­schulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und sonstigen mllitärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit ober ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

4) das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Z» pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unter­schrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt fein muß.

8* P0®- daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben Dlnchgesteüten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnafien, Realgymnasien und Ober-Realschulen,

sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg. - Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der SS 68, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen. Großh. Prüfungs-Commission

für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.

Der Vorsitzende: Dr. Zeller.

Deutscher Reich.

Darmstadt, 23. Januar. Seine Königliche Hoheit der Großherzog und Seine Großh. Hoheit Prinz Heinrich werden am Montag Abend zur Theilnahme an der Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Seiner Majestät des Kaisers nach Berlin abreisen. Im Gesolge werden sich Generaiadjutant General Wernher und Flügeladjutant Major Frhr. v. Grancy befinden.

Berlin, 23. Januar. Am Berliner Hose sieht man an­läßlich des Geburtstages des Kaisers dem Besuche einer Anzahl deutscher Fürstlichkeiten entgegen, soweit dieselben inzwischen nicht schon in Berlin eingetroffen sind. So werden der König und die Königin von Württemberg, der König von Sachsen, das Großherzogliche Paar und der Erbgroß- herzog von Baden, Prinz und Prinzessin Friedrich August von Sachsen u. s. w. als Gäste beim diesmaligen Geburts­feste des Kaisers anwesend sein und hierdurch diesem Freuden­tage einen erhöhten Glanz verleihen.

Der Bundesrath ließ am Freitag seiner am Tage zuvor statigesundenen regelmäßigen Wochenplenarsitzung eine abermalige Plenarsitzung nachfolgen. In derselben wurde das deutsch-italienische Uebereinkommen in Betreff des gegen­seitigen Patent-, Muster- und Markenschutzes genehmigt.

Berlin, 23. Januar. In der Transitlager-Com- m'ission des Reichstages erklärte der Reichsschatzsecretär Maltzahn, die Regierungen würden den gestrigen Beschlüssen der Commission schwerlich zustimmen, insbesondere die Er­weiterung des Betriebes über den 1. Februar hinaus, sowie die Einbeziehung der Mühlenläger und des Weines nicht an­nehmen und höchstens die Einbeziehung von Holz aeceptiren. Die Commission setzte eine Subcommission em behufs Ver­ständigung mit der Regierung. Eine solche wurde indessen nicht erzielt, die Commission hielt daher ihre gestrigen Be­schlüsse aufrecht und ließ.nur die Zollbegünstigung des Weines fallen. .

Berlin, 23. Januar. DerReichsanzeiger" bementir t die Mittheilungen der hiesigen Zeitungen über bevorstehende neue Anleihen des Reiches und Preußens. Nach aus zu­ständiger Seite eingezogenen Erkundigungen beruhen die Ver­öffentlichungen, soweit sie nicht allgemein Selbstverständliches bringen, lediglich auf Vermuthungen. Ueber Termine, Art der Begebung, über den Typus und über den Subscriptions- preis sei an maßgebender Stelle noch kein Entschluß gefaßt.

Berlin, 23. Januar. In dem Prozesse gegen den Kladderadatsch" vor dem Landgericht wegen Verspottung der Gebräuche der katholischen Kirche (bezieht sich ans Bild und Verse über den heiligen Rock in Trier) wurden sämmtliche Angeklagten sreigesprochen.

Berlin, 23. Januar. DasTageblatt" meldet aus Rom, tzer Leibarzt des Papstes, Ceccarelli, äußerte sich da­hin, der Papst habe thatsüchlich fünf Tage an der Influenza gelitten, jetzt sei jedoch jede Gefahr ausgeschlossen.

Arr-land.

Wien, 23. Januar. Der Gewerkverein der Maurer, Steinmetzen und Bauhilfsarbeiter überreichte dem Bürger- meister eine Petition, worin sie um sofortige Inangriff­nahme von Bauarbeiten wegen der Nothlage und um Nichtzulaffung auswärtiger Arbeiter bitten.

Wien, 23. Januar. Den in Nordböhmen stark ver­breitetenDresdener Nachrichten" wurde das Postdebit entzogen.

Wien, 23. Januar. Die polnischen Blätter berichten von neuen Verfolgungen der katholischen Kirche in Podolien und Wolhynien, wo Mönchs- und Nonnenklöster aufgehoben wurden.

Nom, 23. Januar. Heute Nacht wurde ein starkes, zehn Secunden anhaltendes Erdbeben in den hochgelegenen Quartieren verspürt. Einige Mauern sind geborsten, jedoch ist sonst kein Schaden entstanden. Die größte Panik herrschte in den Volksquartieren jenseits der Tiber. DaS Erdbeben hat in der Provinz großen Schaden angerichtet. In Civi- talvinia find Häuser eingestürzt und zwei Personen getödtet.

In Frascati hat die Bevölkerung die Häuser verlassen. In anderen Städten wurde eine sehr starke Erschütterung ver­spürt, doch wurde kein Schaden angerichtet.

Paris, 23. Januar. Develle beruft morgen den obersten Vieh seuch e nrath ein, um betreffs der Einfuhr von Häm mein einen Entschluß zu fassen. Die österreichisch- ungarischen Züchter verlangen, anch abgetrennte Stücke ein- sühren zu dürfen, während die französischen Schlächter for­dern, daß nur ganze Thiere und in Viertel zerlegt mit anhängendem Geschlinge eingeführt werden dürfen. Ueber dieselbe Frage hatte der Handelsminister heute mit dem Prä­sidenten der österreichischen Kammer und Syndicatsmitgliedern der französischen, speziell Pariser Schlächter eine Berathung.

Petersburg, 22. Januar. Bei der Regierung wurde die Frage angeregt, ob die allgemeine Krankenpfleger­pflicht für Frauen im Kriege einzuführen sei. Zur Vorbereitung dazu soll ein Elementarcursuß für Derwundeten- psiege in allen Mädchenschulen gebildet werden.

Petersburg, 22. Januar. Um den Transport, den Em­pfang, die Aufbewahrung und Vertheilung des Getreides zu leiten, das durch den vom Kaiser nach den östlichen Gou­vernements entsandten Moskauer Stadthauptmann Alexejew angefauft wird, sind 25 Gardeoffiziere nach Ufa, Orenburg und anderen Orten commandirt worden.

Petersburg, 22. Januar. Nach den neuesten, dem Finanz­ministerium zugegangenen, bis Mitte Januar reichenden Be­richten der Stenerinspectoren soll sich der Saat en bestand bedeutend gebessert haben und ungleich günstiger als im vorigen Jahre sein.

Jndianopolis, 22. Januar. Vergangene Nacht ist das Nationale Chirurgische Institut abgebrannt. Das Feuer brach in den Bureaux aus, über denen sich die Kinder- und Frauensäle befanden. Die Patienten wurden von den Wärtern geweckt und stürzten panikartig nach den Fenstern. Aus den oberen Stockwerken wurden viele mit­telst Leitern gerettet. Bisher sind neun Leichen aus den Trümmern hervorgezogen worben; andere befinben sich noch barunter. Sechs Kinder sind umgekommen.

155. Plenarsitzung. Samstag den 23. Januar 1892, 12 Uhr. Eürgegangen: Der Patent- und Musterschutzvertrag mit Italien. Die erste Berathung des Handelsvertrags mit der Schweiz wird fortgesetzt.

Abg Winterer (Elf.): Die Vortheile, welche der Vertrag für bringe, seien gering, die Nachtheile dagegen sehr groh. Für die Spinnerei-Industrie werbe der Vertrag geradezu ver­hängnisvoll. Die Feinspmnerei vor Allem bedürfe des mäßigen Schutzes, den ihr der Zolltarif von 1879 gewähre, aufs Nöthigste und jetzt wolle man ihr denselben entziehen. Durch diesen Schutz sei es ihr möglich gewesen, sich zu erhalten, wenn sie sich auch nicht in nennenswerther Weise zu entwickeln vermochte, denn sie arbeite unter ungünstigeren Bedingungen wie die schweizerische, welcher um ca- 20p($t. niedrigere Löhne zu Gute kämen. Der Vertrag werde

Lothringen um seine Absatzgebiete bringen und die Auswanderung . . Unterstaatsfecretär v. Schraut: Die elsässische Industrie sei seit 1870 keineswegs zuruckgegangen, sondern sie habe sich weiter ent­wickelt. Die Baumwollspinnerei, die seit 1870 stationär geblieben sei, habe schon in der Zeit von 1860-70 einen Rückgang erfahren. Es handle sich nicht darum, daß eine umiangreiche und erhebliche Fein- spinnerei-Zndustrie in Elsaß Lothringen durch den Vertrag geschädigt werde; vielmehr wende sich die Industrie daselbst mehr und mehr den gröberen Gespinnften zu.

Abg. Graf zu Stolberg-Wernigerode (conf.) spricht Namens eines Thetis der Conservattven für den Vertrag. Der Auf­fassung, daß wir die Schweiz zu günstigeren Bedingungen hätten zwingen können, vermöge er nicht zuzusttmmen; er halte die Schweiz für wirth'chaftlrch recht stark. Die Garnzölle seien 1879 nur unter einem gewissen Hochdruck zu Stande gekommen. Die gestrigen Aus­führungen des Staatssicretärs v. Marschall hätten rhn hinsichtlich deS Schuhes unserer Production völlig beruhigt.

Abg. Schippet (Soc): Die Schweiz sei,durch die umgebenden Länder, insbesondere durch Deutschland gezwungen worden, gleichfalls zum Schutzzoll überzugehen, und so fit der Generaltarif entstanden, der sonach auch als Grundlage für die Verhandlungen angenommen werden mußte. Redner wendet sich dann gegen die gestrigen Aus­führungen Bennigsens. Er gebe zu, daß agrarische Umwälzungen empfindlicher seien als industrielle. Aber agrarische Zölle würde» unter allen Umständen in erster Reihe von der arbeitenden Bevölke­rung getragen, während das bet industriellen nicht der Fall sei. Wollte man die Agrarzölle von den Arbeitern auf die industrielle» Unternehmer überwälzen durch entsprechende Erhöhung der Löhne ihrer Ardei'er, so würde unsere Industrie auf dem Weltmärkte nicht mehr concun tren können. Seine Partei werde unter allen Umstär den auf eine völlige Beseitigung der Getreidezölle hinarbeitm. Indem man die heute in der Landwirthschaft beschäftigten Arbeiter der In­dustrie zuführe, hebe man sie in jeder Beziehung.

Abg. Frhr. v. Huene (Etr.) fragt, wer dann da« Land be­bauen solle. Gegen diesen Vertrag sprächen auch, wie gegen die Ver- ttäge mit Oesterreich-Ungarn und Italien, vom Standpunkte mancher Industrien auS schwere Bedenken, die aber hier gegenüber höhere» Gesichtspunkten zurücktreten müßten. Wmn Herr v. Benntgsea Stabilität wünscht und daS Eintreten aller Liberalen dafür anreat so dürfte daS nicht sehr aussichtsooll sein für den Fall, daß btc'