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Nr. 222
Freitag de» 23. September
Der Kießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme dcS Montags.
Die Äießcn.r Aamittenbkälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Gießener Anzeiger
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Vierteljähriger Abonnementspreis: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn.
Durch die Poft bezöge« 2 Mart 50 Pfg.
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Anrts- und 2lnzeigeblatt für den Kreis Gieren.
Gratisöeilage: chießener Aamikienökätter.
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Alle Annoncen-Bureaux des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr.
für daß
5) Die Voranschläge derjenigen Gemeinden, in denen dem Großh. Fiscus ein Grundsteuercapital von mindestens 857 Mk. 14 Pfg. zur Last steht und eine Vertretung desselben aus Grund vorerwähnten Gesetzes nicht stattfindet, find vor Beginn der zweiten Offenlegung der betr. Großh. Oberförsterei mitzutheilen.
6) Auf Beilage 1 darf die Bescheinigung der Ueberein« stimmung mit der Rechnung und auf Beilage 2 die Bescheinigung der Uebereinstimmung mit dem Inventar nicht fehlen.
7) Die Beilage 2 ist zu dem Voranschläge für 1893/94 nicht zergliedert, sondern nur summarisch aufzüstellen.
8) In Beilage 4 sind alle namhaften Abweichungen kurz und klar zu erläutern. Der § 41 der Voranschlags-Instruction ist hierbei genau zu beachten.
9) Bei den Gemeinden, deren Rechner Hebgebühren beziehen, ist in Beilage 6 eine ordnungsgemäße Berechnung der Hebgebühren vorzunehmen.
10) Als Beitrag zur Kreiskaffe ist der für das Jahr 1892/93 angeforderte Betrag vorzusehen.
11) Zur Vermeidung von Verlegenheiten für die Ge- meindekafle und namentlich auch von Kaffeanlehen ist auf Beschaffung eines ausreichenden haaren Betriebscapitals Bedacht zu nehmen.
12) Sofern für außerordentliche Bedürfnisse keine, oder nur geringe Beträge vorzusehen sind, muß eine angemessene Summe zur Schuldentilgung in Aussicht genommen werden.
Den Gemeinden, welche noch ältere Kriegsschulden haben, wird empfohlen, zuerst deren Rückzahlung ins Auge zu fassen.
Dabei ist zu beachten, daß unter Rubrik 54 eine weitere Umlage in Höhe der ab^tragenden, älteren Kriegsschuld einzustellen wäre.
13) Für die land- und sorstwirthschastliche Berufs- gen?ffenschaft sind unter den Rubriken 59 und 101a zwei Pfennige als Beitrag von 1 Mark Grundsteuercapital in Ansatz zu bringen.
14) Die Beiträge zur land- und forstwirthschaftlichen Unfallversicherung von Gemeindegütern, welche verpachtet oder in sonstiger Weise dritten Personen zur Nutznießung überlassen sind, fallen gesetzlich dem Pächter oder Nutznießer zur Last.
In den Fällen, in denen die Gemeinde auf einen Ausschlag auf die Pächter rc. verzichtet, ist dieser Verzicht im Voranschlag zu beantragen.
Dies geschieht am zweckmäßigsten unter der Rubrik 92 des Voranschlags, unter welcher hie Beiträge der Gemeinde zur land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft, bezw. zur Tiefbau-, Steinbruchsberufsgenossenschaft rc., sowie auch diejenigen zur Invaliditäts- und Altersversicherung für die von her Gemeinde beschäftigten Personen verrechnet werden können.
Die Rubrik 92 würde hiernach den Titel „Beiträge
die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir beauftragen Sie, mit Aufstellung der Voranschläge 1893/94 alsbald zu beginnen und dafür zu sorgen, deren Einsendung an uns in dem vorgeschriebenen Ter-
Gießen, den 19. September 1892.
Betr.: Die Aufstellung der Voranschläge für die Landgemeinden des Kreises Gießen pro 1893/94.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
mine — 15. November l. I. — erfolgt.
Zur Beachtung bei Ausstellung dieser Voranschläge bemerken wir das Folgende:
l) Für den Zahlenvoranschlag und das Be- rathungsprotocoll dürfen nur die neu redigirten bezw. in Gemäßheit unserer Verfügung vom 15. Juli v. I. — Anzeiger Nr. 164 — abgeänderten Formulare verwendet werden.
2) Nach dem Gesetz vom 19. Juli 1890 findet eine Vertretung der Forensen bei der Berathung des Voranschlags nicht mehr statt, die Einladung der Forensenvertreter sällt mithin fort.
Falls Umlagen, zu welchen die Forensen beizutragen habens erhoben werden sollen, hat der Bürgermeister mittelst Bekanntmachung im Kreisblatt, unter Bezeichnung des Ortes der Offenlegung, zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen, daß der Voranschlag während 8 Tagen, von dem anzugebenden Zeitpunkte an, zur Einsicht und Entgegennahme etwaiger Einwendungen, offen gelegt wird.
Diese Bekanntmachung ist in einem, vor Beginn der Offenlegungsfrist erscheinenden Kreisblatte einzurücken. Zur Vermeidung von Mißverständnissen fügen wir hier nochmals an, daß die vorbezeichnete Offenlegung mit der in Art. 71 der Landgemeindeordnung bereits vorgeschriebenen zweiten Offenlegung des Voranschlags genau zusammenfallen muß.
3) Einer besonderen Bescheinigung der erfolgten Bekanntmachung im Kreisblatt bedarf es nicht, da diese Bescheinigung in dem Vordruck aus der Rückseite des Zahlenvoranschlags Aufnahme gefunoen hat.
4) Nach dem Gesetz vom 3. Mai 1858 gehört mit voller Stimmberechtigung außer de^ gewählten Mitgliedern auch derjenige höchstbesteuerte Grunooesitzer, welcher wenigstens ein Viertheil der in der Gemeinde aufzubringenden Grundsteuer entrichtet, oder in Ermangelung dessen der Höchstbesteuerte, welcher ein Grundsteuercapital von wenigstens 1500 Gulden in der Gemeinde hat, zum Gemeinderath. Diese Grundbesitzer oder deren Bevollmächtigte sind zu den Gemeinderathssitzungen einzuladen.
zur Unfallversicherung und znr Invaliditäts- und Altersversicherung" zu führen haben.
15) Nur diejenigen Bürgermeistereien, welchen im vorigen Jahre besondere Verfügung wegen der Voranschläge für die Gemeindekrankenversicherung zugegangen ist, haben solche aufzustellen und miteinzufenden.
Selbstredend haben jedoch auch diejenigen Gemeinden, für welche ein Krankenkassevoranschlag nicht aufzustellen ist, den muthmatzlich erforderlichen Zuschuß unter Rubrik 93 vorzusehen.
16) Soweit die einzelnen Gemeinden für Beschaffung von Feuerlöschgeräthen und Ausrüstungsgegenstünden größeren Eredit unter Rubr. 84 einzustellen haben, ist den ergangenen Anordnungen gemäß zu verfahren.
Für die lausende Unterhaltung der Feuerlöschgeräthe muß ebenfalls ein den Verhältnissen angemessener Betrag in Ansatz gebracht werden.
17) Die Bedürfnisse für Kirchen und Schulen sind durch Auszüge aus den Kirchenvoranschlägen und bezw. detaillirte Anforderungen her Schulvorstänhe zu begrünhen.
18) Verärgerungen unh namentlich Herabsetzungen her Umlagen sinh, wenn nicht ganz besonhere Grünhe dies rechtfertigen, zu vermeiden; bei günstigen Abschlüssen empfiehlt es sich vielmehr, Eapitalrückzahlungen eintreten zu lassen.
19) Es ist darauf zu achten, daß die achttägigen Offenlegungsfristen genau eingehalten werden, namentlich darf eine neun- oder gar zehntägige Offenlegung, wie dies bisher mehrfach vorgekommen ist, nicht stattfinden.
Zu beachten ist weiter, daß hie Offenlegun jen nicht an ei iem Sonn- oder Feiertage beginnen, bezw. enhigen.
» 20) Zur Berathung des Voranschlags ist her Gemeinde- Einnehmer als Auskunstsperson zuzuziehen.
21) Die Einsendung der Voranschläge hat jedenfalls im bestimmten Termine zu erfolgen, da wir im Interesse einer ordnungsmäßigen Budgetwirthschaft Frist nicht gestatten werden.
Sollten aus besonderen Gründen einzelne Rechnungen bis zu dem Termine noch nicht gestellt sein, so ist, dem § 41 Absatz 2 der Voranschlags-Instruction entsprechend, die Ueber- sicht — Beilage 4 — aus Grund des Handbuchs zu fertigen.
Im Uebrigen wollen Sie nach unseren früheren Ausschreiben, sowie stach den Revisionsbemerkungen und Beschlüssen zu den vorhergehenden Voranschlägen versahren.
v. Gagern.
Gießen, den 19. September 1892.
Betr.: Wie vorher.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die evang. Kirchenvorstände des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, den im Gemeindevoranschlag vorzusehenden Betrag des kirchlichen Deficits, unter Mitthei-
Feuilleton«
VerwechsNt.
Von Alexander von Degen.
(3. Fortsetzung.)
Bald hatte er ein großes Haus in der Königgrätzer Straße erreicht. Er betrat den Flur und warf einen Blick aus die Wohnungstafel. „Richtig," meinte er, „hatte mich doch nicht geirrt."
In diesem Augenblicke kam ein junger Osfizierbursche die Treppe aus dem Souterrain herauf.
„Sind Sie her Diener vom Herrn von Königsdorf?"
„Jawohl, wohl eine Einladung?" meinte dieser, Johann, dem er gleich den Diener aus vornehmem Hause ansah, mit Kennerblick betrachtend. Ja, so ein Osfiz'ersbursche besitzt Menschenkenntnisse!
„Schön, werde es besorgen, mein Herr ist augenblicklich nicht zu Hause."
Er begab sich wieder in das Souterrain, um dort seiner angebetenen Auguste, der Köchin des die erste Etage bewohnenden Commerzienraths, den Hos zu machen.
Eine halbe Stunde mochte er dort geweilt haben, als die Hausthür geöffnet wurde und eine laute Stimme rief:
„Fritz, wo steckst Du wieder?"
Gleich daraus trat Fritz in das Parterrezimmer seines Herrn, des Lieutenants Arno von Königsdorf.
„Jemand dagewesen, Fritz?"
„Jawohl, Herr Lieutenant. Ein Diener hat einen Bries abgegeben, Antwort wäre nicht nothwendig."
„Gut, scheint eine Einladung zu sein!"
Schnell öffnete er den wappenverzierten Umschlag.
„Mein lieber Neffe!
Theile Dir mit, daß das Diner heute nicht um 6 Uhr, wie auf der ersten Einladungskarte steht, stattfindet, sondern eine halbe Stunde später. Habe guten Muth, ich habe mit Cilly gesprochen, es wird keine Schwierigkeiten machen, ich rede mit dem Papa noch vor Tisch.
Deine treue Tante Hedwig von Globen."
Der jugendliche, bildschöne Lieutenant machte in diesem Augenblicke ein höchst einfältiges Gesicht und drehte mechanisch die Spitzen seines kleinen blonden Bärtchens bald kühn in die Höhe, bald zog er sie trübselig nach den Mundwinkeln herunter.
„Das begreife, wer kann!" rief er endlich, „Tante Hedwig von Globen! Im millionensten Gliede glaube ich mit ihr verwandt zu sein, mein Vater sagte mir so etwas. Hm, Cilly sagte allerdings etwas wie „werde mich meiner Tante Hedwig offenbaren!" Aber wie kommt diese gute Tante daraus, mich gleich so cordial anzureden? Gleichviel, alte Damen sind manchmal sonderbar. Sie muß doch das Beste wollen, das sagen deutlich die Worte „habe Muth, wird keine Schwierigkeiten machen! Ich rede mit dem Papa noch vor Tisch!" Die Excellenz, wahrscheinlich die Frau eines alten schneidigen Generals, ist eine resolute Frau, liebt Cilly, weiß die Sache am rechten Fleck anzusaffen. So wirds sein, ja, so wirds sein, ja, so eine alte Exeellenz hat zuweilen Hosen an. Ich begebe mich unbedenklich unter die Fittiche dieser mir so unvermuthet oetroyirten Tante!"
Er klingelte, Fritz trat ein.
„Um fünf Uhr will ich mich zum Diner anziehen. Lege die nöthigen Sachen hin!"
„Zu Befehl, Herr Lieutenant!"
Die neuesten Zeitungen vermochten das Interesse Arnos nicht zu fesseln, immer wieder betrachtete er diese geheimniß- volle Einladung.
„Ach was, gehen wir etwas spazieren!" ries er endlich unmuthig, „da wird das Blut ruhiger."
„So ganz harmlos kann die Einladung nicht gewesen sein," dachte Fritz, der mit dem Rohrstock respeetwidrig auf dem Hofe die Unaussprechlichen seines Herrn bearbeitete, als er seinen Herrn das Hans verlassen sah, „sonst schläft er stets vor einem guten Souper oder Diner aus!"
* * *
Soeben schlug es auf der nahen Kirche halb fünf Uhr. Mit zufriedenem Lächeln durchschritt Ihre Excellenz ihre wohldurchwärmten, mit etwas Tannenduft leicht durchschwängerten, im Kerzenschein erstrahlenden Wohnräume und warf noch einen langen prüfenden Blick über die Tafel, die mit allen kostbaren Schaustücken des Hauses reich besetzt war.
„Sie haben Ihre Sache recht gut gemacht, Johann!" lobte sie, „ich hoffe, unsere Gäste werden zufrieden sein. Sonderbar, eö ist eben erst halb, da scheint schon Jemand zu kommen, wenn ich mich nicht irre, klingelte es soeben. Lassen Sie die Gäste in den rothen Salon treten."
Johann beeilte sich, den Gast zu empfangen; Hauptmann v. Königsdorf stand vor ihm.
„Ich komme wohl etwas zeitig?" fragte er, indem er auf dem Vorsaale mit Hilfe Johanns sich des eleganten hellen Herbstpaletots entledigte. „Bei uns in den kleinen Nestern kommt man immer etwas zeitiger." — Er betrachtete seine elegante Gestalt, die her vorzüglich sitzende Frack — „mein Angsikind das ganze Jahr, eö können Motten hineinkommen," pflegte er zu sagen — ausgezeichnet kleidete, in dem großen Spiegel.


