Nr. 82 Zweites Blatt
Mittwoch den 6. April
1892
A>nts-und Anzcigeblatt für den Areis Glesien
Hratisöeitage: Hießener Jamitienötätter
Amtlichev Theil
Alle Annoncen-Bureaux deS I«. und AuSlaNdr» nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger^ entgegen.
Innahme von Anzeige« zu der Nachmittag» für de» folgende» Tag erscheinenden Nummer bi» Barm. 10 Uhr.
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Der
Htkßener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme de»
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ZchntSrahe Ar.l.
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Literatur und trittst.
— *Die Kirche^ eoang.-protrst. Sonnlagsblatt für Süddeutschland. Wie das politische Tageblatt in die Tagesereignisse einführen und die Leser unterhalten will, so macht das kirchliche Wochenblatt mit den religiösen Zuständen und kirchlichen Vorkommnissen unserer Zett und unseres Vaterlandes bekannt, stellt die Weltbegebenheiten in das höhere Licht religiöser und sittlicher Be- urtheilung und sucht die Seele zu erheben über das Gewirr und den Lärm des Alltagslebens. Das „Sonntagsblatt" will Sonntagsstimmung, Sonntagssrieden, Sonntagsfrcude in die Häuser und Herzen bringen Helsen, namentlich auch bei solchen, denen die Feier des Gottesdienstes versagt oder verkümmert ist. Das Sonntagsblatt „Die Kirche" erscheint in wöchentlich 8 Quartseilen zu dem überaus billigen Preis von 39 Pfennig im Vierteljahr. (3 Psennig die Nummer.) Es bringt Betrachtungen, Erzählungen, kirchliche und politische Wochenschau und allerlei Aufsätze religiös kirchlicher Art von bekannten guten und volksthümlrchen Schriftstellern und eignet sich zum Lesen und Vorlesen aller Familienglieder. Wir halten es für unsere dringende Pflicht, dieses gediegene Blatt angelegerulichst zu empfehlen. — So lautet eine Ansprache „An unsere evangelischen Glaubensgenossen" in den Nachbarstädten Mannveim, Karlsruhe rc., unterzeichnet von Stadtgeistlichen, hohen Beamten und Bürgern, worunter u. a. die Namen der Herren Stodtpfarrer Ahles, Hitzig, Simon, Brückner, der Herren Dekan Ruckhaber und Zittel, Professor Thoma, Professor Mampell, Hauptlehrer Bansbach^ Schuldirector Dr. Löhlein, Oberschulrath Wallrafs, Rector Specht, Geheimerath Lamey (früher Minister), Geheimerath v Reck, v. Storsser, Senats- prästdenl rc. — Auch im Großherzoglhum Hchcri hat „Die Küche" — obgleich erst seit einem Jahr Hierselbst bekannt — von Geistlichen und Laien begrüßt, in zahlreichen protestantischen Familien Eingang gefunden. Der ^Evang. Bund", dessen Bestrebungen „Die Kirche" unterstützt, ist wiederholt sowohl im redactionellen wie im Inseraten- theil der Ortszeitung für Verbreitung „Der Kirche" eingetreten. In der Frage des preußischen Volksschulgesetzentwurfs steht das Sonlags- blatt „Die Kirche" wacker auf der Seite des liberalen gebildeten Burgerlhums und bezeichnet die event. Verwirklichung desselben als ein für den Protestantismus, für Staat und Reich unheilvolles Gesetzeswerk. Allen evang.-Protest. Gesinnungsvenossen sei hiermit die thatkräftige, freundliche Unterstützung des kirchlich liberalen Volksblattes warm empfohlen. (Siehe Anzeige.)
Schiffsnachrtchten.
Hamburg, 31. März. Das Hamburg - Newyorker Post- Dampffchiff „Bohemia", Capitän Schröder, von der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Actien- Gesellschaft, ist am 31. März, 2 Uhr Morgens, wohlbehalten in Newyork angekommen.
Hamburg, 2. April. Das Hamburg - Newyorker Post- Dampfschiff „Lcandia", Capitän Kopff, von der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Actien-Gesellschaft, ift am I. April, 7 Uhr Abends, wohlbehalten in Newyork angrkommen.
Wichtig für Hausfrauen.
Beruh. Curt Pechstein, Wollwaarenfabr. in Mühl« hausen in Th., fertigt aus Wolle, alten gestrickten, gewebten und anderen reinwollenen Sachen und Abföllen haltdare und gediegene Stoffe für Damen, Herren und Kinder, sowie Stoffe zu Portieren in den modernsten Mustern bei billigster Preis« stellung und schnellster Bedienung. [1395
Annahme und Musterlager in Gießen bei L. Mühlhausen,
Westaniage 43.
Locales und provinzielles.
Gießen, 5. April 1892.
— Vom Großherzoglichen Gymnasium. Nach dem vor einigen Tage erschienenen Programm war der Bestand am Anfang des Schuljahres 387 Schüler, während des Schuljahres traten ein 11; ausgetreten sind im Sommer 15, im Winter 15, sodaß am Ende des Schuljahres ein Bestand von 367 Schülern verblieb. Der Religion nach waren 337 evangelisch, 19 'katholisch, 39 israelitisch, 2 consessionslos. Durch Tod verlor die Schule zwei Schüler. Am 12. März d. I. wurden infolge der unter dem Vorsitze des Directors abgehaltenen Reifeprüfung 9 Schüler, von denen sich 2 der Theologie, 3 der Rechtswissenschaft, 3 der Medicin und 1 dem Cameralfach widmen wollen, mit dem Reisezeugniß entlassen- im Herbst 1891 bestand ein Schüler die Prüfung, der Medicin studirt. Aus der Chronik des Gymnasiums ist zu erwähnen die Trennung der Untersecunda in zwei Ab- theilungen und besonders hervorzuheben der Besuch auswärtiger bezw. ausländischer Schulmänner zwecks Kenntnißnahme der Einrichtungen des pädagogischen Seminars und von dem gesammten Unterrichtsbetrieb. Es nahmen von den Einrichtungen Kenntniß: Herr Lic. Zbinden aus Genf- vom 1. bis 4. Juni Herr Pros. Dr. Csengeri aus Budapest- am 17. und 18. Juni von dem preußischen Siebener-Ausschuß die Herren Geh. Ober-Regierungs-Rath Dr. D. Schrader, Ober- consistorialrath Abt zu Loccum D. Uhlhorn, Oberrealschuldirector Dr. Fiedler, Realgymnasialdirector Dr. Schlec und Pros. Dr. Kropatscheck- von dem preußischen Cultusministerium die vortragenden Räthe Herren Wirkt. Geh. Ober-Regierungs« rath Dr. Stauder und Geh. Ober-Regierungsrath Dr. Wehren- Pfennig- vom 27. bis 29. Juni Herr Pros. Dr. Zoltan v- Beöthy, Director des Mittelschullehrer-Seminars aus Budapest - am 27. Juli Herr Dr. Heußner, Duector des Kaiser-Wilhelm-Gymnasiums in Kassel- am 9. August Herr H. de B. Gibbins M. A. von The High School in Nottingham- am 17. September Herr Pros. Paul Melon aus Paris- vom 21. bis 24. September Herr Prof. Dr. Hoffmann aus Gent- vom 9. bis 14. December Herr Pros. Dr. Ruin aus Helsingfors- vom 1. bis 12. März 1892 Herr Pros. Dr. Collard aus Loewen. — Die Beilage zu dem Programm betitelt sich: „Beiträge zur Geschichte des französischen Unterrichts in Deutschland" und hat zum Verfasser Herrn Gymnasiallehrer Dr. Carl Dorfe Ib. — Eine in dem Programm enthaltene Bekanntmachung enthält u. A. olgende an die Eltern gerichteten Worte:
Erfahrungen des vei flösse,.en Jahres mögen die Bitte an die verebrilchen Eltern rechtferligen, ihren Söhnen doch auw ihreiseiis die Theilnabme an den monatlichen Swulspaziergängen zur Pfl cht zu machen; d'e Anordnungen Der vo> geletzten Behörde für den Lchutz der Gefundbeit können nur dann tjtt volle Wirkung äufeun, wenn sie durch das ElttrnhauS Unterstützung finden. Ganz sonders gilt dies auch für die Erkaltung der Sehkraft, und ich erlaube mir die an die Schuler vertheillen gedruckten Rathfchläge, welche hierauf Bezug nehmen, recht dringend wohlwollender Beobachtung und Förderung zu empfehlen.
Die beklagenswerthen Vorfälle, welche im Laufe dieses Schuljahre» eine Anzahl von Schülern der hiesigen höheren Lehranstalten
Darmstadt, den 26. März 1892. Betreffend: Wie oben.
Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz
(Abteilung für Schulangelegenheiten)
«m die Großh. Kreis-Schulcommissionen.
Da in diesem Jahre zwischen die Osterferien und die Ferien zwischen den Schuljahren nur wenige Tage fallen würden, ermächtigen wir Sie, die Osterferien bis zum Beginn der neuen Schuljahres — 2. Mai d. I. — auszudehnen, v. Knorr.
iehmer Anzeiger
Henerat-Mnzeiger.
Bekanntmachung, betr. die Rückforderung und Rückgabe hinterlegter Quittungskarten bei dem Wechsel des Arbeitsortes.
Rach den im Großherzoglhum geltenden Bestimmungen haben die den Versicherten bei der Jnvaliditäts- und Altersversicherung ausgestellten Quittungskarten der Regel nach im Besitz der Krankenkassen, Behörden oder örtlichen Stellen zu verbleiben, bis deren Herausgabe von dem Versicherten verlangt wird. Es ist nun die Beobachtung gemacht worden, daß die Versicherten bei dem Wechsel des Arbeitsortes häufig die Abholung der Quittungskarten bei der Hinterlegungsstelle versäumen. An dem neuen Beschästigungsorte wurde dann öfter die Ausstellung neuer Qmtruugskarten beansprucht, ohne daß dabei das frühere Versicherungsverhältniß und die That- sache, daß für den Versicherten bereits eine andere Quittungskarte ausgestellt war, erwähnt worden ist. In Folge hiervon entstehen eine Reihe von Mißständen, welche die Durchführung der Versicherung erheblich erschweren und für die Versicherten insofern von großem Nachtheil sein können, als die früheren Quittungskarten nebst den eingeklebten Marken unter Umstanden dereinst nicht zur Anrechnung gelangen.
Wir machen deßhalb die Versicherten in ihrem eigenen Interesse darauf aufmerksam, daß sie die Quittungskarten der dem Wechsel des Arbeitsortes bei der Hinterlegungsstelle abzuholen haben.
Befindet sich die Karte in den Händen des Arbeitgebers, wie dies ausnahmsweise bei vorübergehend beschäftigten Personen vorkommen kann, so ist die Quittungskarte bei dem Austritt aus dem Arbeitsverhältniß zurückzufordern. Die unbefugte Zurückbehaltung der Karte ist strafbar, auch ist in S l08 Absatz 3 des Gesetzes bestimmt, daß Quittungskarten, welche vom Arbeitgeber wider den Willen des Inhabers zurückbehalten werden, durch die Ortspolizeibehörde abzunehmen und dem Berechtigten auszuhändigen sind, wobei ber Zurückbehaltende dem Berechtigten für alle Nachtheile, welche ihm aus der Zuwiderhandlung erwachsen, verantwortlich bleibt.
Gießen, den 2. April 1892.
Großherzogltcheü Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Nr. 17 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 18. v. M., enthält:
(Ar. 2006.) Bekanntmachung, betreffend die Ermitte- lung der Zahl der in Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen beschäftigten Arbeiterinnen. Vom 26. März 1892.
Nr. 18 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 29. v. M., enthält:
(Nr. 2007.) Verordnung, betreffend das Inkrafttreten der aus die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe bezüglichen Bestimmungen der Gewerbeordnungs-Novelle vom 1. Juni 1891. Vom 28. März 1892.
(Nr. 2008.) Verordnung, betreffend die Klasseneinthei- lung einzelner Orte. Vom 28. März 1892.
Gießen, den 5. April 1892.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
_________________v. Gagern. ______
Gießen, den 4. April 1892. Betreffend: Ferien in den Volksschulen.
Die
Großh. Kreis-Schulcommisfion Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Nachfolgende Verfügung, wonach wir Osterferien vom 14. April bis 1. Mai incl. ertheilen, lassen wir Ihnen zur Kenntniß und Mittheilung an die Lehrer zugehen.
v. Gagern.
auf die Anklagebank und ihren Eltern tiefen Schmerz brachten, legen mir die Pflicht auf, um kräftige und bereitwillige Unterstützung zu bitten, wenn die Schule sich genöthigt sieht, Mittheilungen über Fleiß, Leistungen und Verhalten der Schüler an die verehelichen Eltern zu richten. Die Schule kann die Schüler nur wenige Stunden des TageS beeinflussen; naturgemäß wird in dieser Zeit der Unterricht in erster Linie stehen. Die sittliche Bildung kann und muß die Schule zwar fördern, aber sie ist gegen die Einflüsse, welche außerhalb geübt werden, ohnmächtig. Nur wenn Elternhaus, Gesellschaft und Schule Hand in Hand gehen, ist auf diesem Gebiete ein Erfolg zu erwarten. Die Eltern vor Allen sind in der Lage und haben Die Pflicht, das Verhalten ihrer Kinder außerhalb der Schule zu überwachen, und ich richte deshalb die bringt nbe Bitte an sie, doch alle Wahrnehmungen, die sie in Bezug auf erhebliche Aenderungen in diesem Verhalten machen, vertrauensvoll der Schule mitzutheilen, die stets bereit sein wird, ihnen jede Unterstützung zu gewähren. Die VerheimllLung tragt stets bittere Früchte; sie war in allererster Linie der Grund der erwähnten beklagenswerthen Ereignisse; schwächliche Nachgiebigkeit gegen die Genußsucht und Eitelkeit der Jugend hat sich dazu gesellt. Die Schule kann hier direct nicht etngretfen, da die Regelung des häuslichen Lebens dem Elternhause überlassen werden muß; sie kann diesem bloß rathend, warnend, helfend zur Serie treten. Zu diesem Zwecke besteht seit längerer Zeit am hiesigen Gymnasium die Einrichtung, daß jede erheblichere Verfehlung und Abweichung eines Schülers durch den Ordinarius den Eltern mit- getheilt und in derselben Zuschrift die Sprechstunde des betr. Lehrers bezeichnet wird, wenn den Eltern eine Be'prechung wünschenswerth «scheint. Mehr kann die Schule nicht thun; sie muß aber auch die Verantwortung in jedem Falle ablehnev, wo ihren Mittbeilungen, Rathschlägen und Warnungen keine oder nicht genügende Beachtung geschenkt wird.
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Gießen, 2. April 1892. Betr.: Wie vorstehend.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die (tzroßh. Bürgermeistereien des Kreises und die mit Erhebung der Beiträge betrauten Stellen.
Indem wir die Großh. Bürgermeistereien beauftragen, den Inhalt vorstehender Bekanntmachung auf ortsübliche Weise zur Kenntniß der Arbeitgeber und der Versicherten ihrer Gemeinden zu bringen und in allen zu ihrer Kenntniß gelangenden Fällen von unbefugter Zurückhaltung von Quittungskarten durch die Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß die Quittungskarten den Arbeitgebern abgenommen und den Versicherten ausgehändigt werden, empfehlen wir den Stellen, die Versicherten bei der Anmeldung stets nicht nur nach ihrer seitherigen Beschäftigung zu fragen, damit geeigneten Falles die Einholung der zurückgelassenen Quittungskarten veranlaßt werden kann, sondern sie auch über die Wichtigkeit der demnächstigen Abholung der Quittungskarte bei ihrem Wegzug entsprechend zu belehren.
Falls die Stellen davon zuverlässige Kenntniß erhalten, daß ein seither in ihrem Dienstbezirke beschäftigter Versicherter den Beschästigungsort gewechselt hat, wollen sie darauf Bedacht nehmen, demselben die etwa noch nicht in Empfang genommene Karte auf seine Kosten schleunigst zuzustellen.
v. Gagern.


