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Mittwoch dm 30. September
Giehenev Anzergev.
Beilage zu Rr. 227. -1891
Deutsch«» Reich.
Darmstadt, 27. September. Ihre Königlichen Hoheiten Prinz und Prinzessin Heinrich von Preußen nebst Gefolge kehrten gestern Abend 9 Uhr 43 Min. von Baden- Baden hierher zurück. — Seine Königliche Hoheit der Erb- großherzog, begleitet von Premierlieutenant v. Frankenberg, trafen heute früh 7i/2 Uhr hier ein.|
Berlin, 28. September. Die Betheiligung einiger Berliner Bankhäuser an der Begebung der neuen russischen Anleihe hat in der deutschen Tagespresse einen förmlichen Sturm der Entrüstung hervorgerusen und die Organe der verschiedensten politischen Parteirichtungen sind einmüthig in der Verurtheilung dieses Vorganges. Derselbe ist in der That beklagenswerth und wirst ein seltsames Licht aus den Patriotismus, das nationale Empfinden gewisser Kreise unserer „hohen Finanz". Denn die neue russische Anleihe kann doch nur als eine weitere Rüstungsmaßregel Rußlands aufgefaßt werden, die Angabe, daß die geforderten 500 Millionen Francs größtenteils zum Baue von Eisenbahnen und für andere öffentliche Arbeiten Verwendung finden sollen, bedeutet doch nur eine Verschleierung des wahren Zweckes des neuen Anleiheversuches Rußlands. Derselbe zielt auf die Verbesserung der Kriegsbereitschaft des Czarenreiches durch Stärkung seiner Finanzkrast und daß deutsche Geldinstitute den Muth finden, solche Bestrebungen, die ihre Spitze schließlich doch auch gegen Deutschland richten, zu unterstützen, ist vom nationalen und patriotischen Standpunkte traurig genug. Hoffentlich läßt die deutsche Capitalistenwelt, wenigstens die private, die Herren Mendelssohn und Warschauer in dieser finanzpolitischen Affaire gründlich sitzen.
Inzwischen sind die Sensationsgerüchte, welche von einer Begünstigung der Auflegung der russischen Anleihe in Berlin seitens der deutschen Regierung wissen wollten, durch eine anscheinend osficiöse Berliner Mittheilung im „Hamburger Corresp." als unbegründet bezeichnet worden. Dieses Dementi erhält seine Bekräftigung durch die Erklärung der „Nordd. Allgem. Ztg.", daß in den Bestimmungen über die Beleihbarkeit „gewisser Werthe" im Lombardverkehr der Reichsbank keine Veränderung geplant sei, womit entgegenstehende Behauptungen hinfällig werden. Unter den gewissen Werthen, von denen die „N. A. Z." spricht, sind natürlich die russischen Papiere zu verstehen, welche bekanntlich noch unter der Amtsführung des Fürsten Bismarck von der Lombardirung durch die Reichsbank ausgeschlossen wurden. Wenn die deutsche Regierung jetzt indirect zu verstehen gibt, daß diese Maßregel auch fernerhin in Kraft bleiben solle, so ist hiermit zur Genüge ausgesprochen, daß man in den Berliner Regierungs- kreisen in keiner Weise an eine Unterstützung der jüngsten russischen Finanzoperation denkt. Aus naheliegenden politischen Gründen will aber die deutsche Reichsregierung dem Versuche, am Berliner Platze einen Theil der neuen Anleihe Rußlands unterzubringen, auch keine Hindernisse bereiten, sie überläßt es dem einheimischen Capitalistenpublikum, seine Stellung in der Frage zu nehmen und diese Stellungnahme wird hoffentlich in der angedeuteten Weise aussallen.
— Die Erneuerungswahlen zum badischen Landtage sind zu Ungunsten der Nationalliberalen ausgefallen. Es waren 32 Mandate zu erneuern, von denen nicht weniger als 28 sich im nationalliberalen Besitze befanden, während drei dem Centrum und eins der Volkspartei gehörte. Die Nationalliberalen befanden sich also in einer sehr ungünstigen Position, denn sie sahen sich fast nur auf die Vertheidigung angewiesen und hatten zudem gegen die erneuerte Allianz des Centrums mit den radicalen Parteien anzukämpfen. Die nationalliberale Partei Badens hat denn auch von ihren 28 zur Erneuerung stehenden Mandaten gerade die Hälfte eingebüßt und sieben Sitze an das Centrum, drei an die Demokraten und Freisinnigen, je zwei aber an die Conservativen und Socialisten verloren. Aus der Gewinnst- seite können die Nationalliberalen nur die Eroberung des Pforzheimer Mandats verzeichnen, das bislang der Volkspartei gehörte. Die gemäßigt-liberale Partei Badens wird also in der erneuerten zweiten Kammer erheblich geschwächt erscheinen, trotzdem aber noch immer die absolute Mehrheit besitzen, da in der Kammer 34 Nationalliberale den 29 Abgeordneten der anderen Parteien gegenüberstehen werden.
— Zur allgemeinen Weltlage ist eine hoch- beachteuswerthe Kundgebung (s. Depesche in vor. Nummer) seitens des leitenden deutschen Staatsmannes zu verzeichnen.
Der Reichskanzler Caprivi erklärte in Osnabrück, der „Köln. Ztg." zufolge: Soweit er die Verhältnisse übersehe, wünsche keine europäische Regierung den Shieg und vermöge die Annäherungen der Staaten hieran nichts zu ändern. Auch die innere deutsche Lage berührte Herr v. Caprivi- er versicherte, die Verhältnisse im Innern, um deren Regelung sich der Kaiser bemüht, würden den erhofften Abschluß finden, wenn schon vielleicht erst nach Jahrzehnten. — Durch diese Kundgebung, deren authentischer Wortlaut inzwischen wohl zur Veröffentlichung gelangt ist, tritt der deutsche Reichskanzler den Besorgnissen entgegen, welche die Vorgänge in Bönstadt in weiten Kreisen erregt hatten. Herr v. Caprivi betont nachdrücklich, daß alle europäischen Regierungen von dem Wunsche nach Aufrechterhaltung des Friedens beseelt seien, und gibt weiter zu verstehen, daß mit diesem Wunsche die Gruppirung der Mächte in zwei große Lager keineswegs unvereinbar sei. Sicherlich hat Herr v. Caprivi der öffentlichen Meinung Europas mit dieser Darlegung einen großen Dienst erwiesen und wird man ihm dasür überall, wo man aufrichtig die Fortdauer des Friedens wünscht, gewiß nur dankbar sei. Was den zweiten Theil der Caprivi'schen Rede anbelangt, so muß zu dessen Beurtheilung erst der nähere Wortlaut der betreffenden Erklärungen abgewartct werden- einstweilen klingt es doch etwas befremdlich, wenn Herr v. Caprivi den Abschluß der eingeleiteten Reformen erst für Jahrzehnte in Aussicht stellt.
Localer un6 Provinzielles.
Gießen, 29. September.
— Reservist und Rekrut im Juvalidit'äts- und Alters- Verficherungsgesetz. Die Zeit der Reservenentlassung und die der späteren Einstellung der Rekruten gibt der „Nat.-Ztg." Veranlassung, wieder aus einige wichtige Punkte jenes Gesetzes hinzuweisen, welche bisher practisch noch nicht zur Geltung, wenigstens nicht in dem jetzigen Umsang, gekommen sind. Der Reservist, 'der jetzt des Kaisers Rock auszieht, wieder in das wirthschaftliche Leben eintritt und in diesem eine Stellung einnimmt, welche ihn nach Lohn und Gehalt oder Art der Beschäftigung gesetzlich zum Versicherungspflichtigen macht, soll sich im eigensten Interesse sofort an seinem neuen oder seinem letzten nicht militärischen Wohnorte von der unteren Verwaltungsbehörde seine jetzt beendete Militärdienstzeit bescheinigen lassen und sich eine Quittungskarte beschaffen. In diese Karte ist mit Anfang der ersten Woche nach der Entlassung aus dem Militärdienst das Einkleben der wöchentlichen Marke zu beginnen und zwar der Klasse des Einkommens, welches der Pflichtige im letzten Civildienst bezogen hat, ohne Zuschlag der Zusatzmarke, auch wenn er noch keinen Dienst gefunden hat. Diese Zusatzmarke hat nur derjenige Reservist zu lösen, welchem nach § 8 des Gesetzes die Selbstversicherung gestattet ist. Damit nun der Reservist im Nothfalle auch die zum ersten Male Ende November d. I. möglich werdende Jnvalid en- rente beanspruchen kann, mutz er, wie jeder andere Versicherungspflichtige nachweisen, daß er während des fehlenden Restes des hier bezeichneten Zeitraumes, also bis Mai 1887 zurück, in versicherungspflichtiger Arbeit stand — sofern er nicht (und das wird nur eine Minderzahl wie Musiker u. s. w. können) den Nachweis zu führen vermag, daß er bereits vor dem 1. Januar 1891 mindestens 188 Wochen (4 Jahre zu 47 Beitragswochen) im Heeresdienste gewesen. Solche Nachweise möge sich auch der Reservist verschaffen, welcher vor seinem Eintritt ins Heer nach dem neuen Gesetze v er- sicherungspslichtig gewesen wäre, jetzt aber in Folge höheren Gehaltes (über 2000 Mk.) oder in Folge veränderter wirthschaftlicher Stelle versicherungs b e r e chti g t wird. Der Rekrut nun, der demnächst als Ein- oder Drei-Jähriger ins Heer tritt und bisher versicherungspflichtig war, möge — 0 h n e Zusatzmarke! — die Rentenmarken weiter einkleben laffen oder selbst einkleben bis zu der Woche vor seinem Eintritt. Er sichert sich dann den Anspruch auf Invaliden- Rente und hat später, wenn er dieselbe verlangen müßte, keine Weitläufigkeiten zu befürchten.
* Mainz, 25. September. Gestern Abend kam wieder einmal der Fall vor, daß bei dem letzten Zug nach Alzey die Reisenden im Wartesaal zweiter Klasse abzurufen vergessen worden sind. Es waren etwa dreißig Personen, welche über Nacht in Mainz bleiben mußten,
da ihnen ein Extrazug zum Anschluß an den abgesahrenen fahrplanmäßigen Zug nicht zur Verfügung gestellt wurde. Die Thüre vom Wartesaal nach dem Perron war fest verschlossen. Als dieselbe endlich geöffnet wurde, erreichten die Reisenden nach Frankfurt diesen Zug gerade noch mit Mühe. Bekanntlich sind vor einigen Wochen auch die Reisenden dritter Klaffe bei dem Zug nach Alzey abzurufen vergessen worden. — Im Schwurgerichssaal spielte sich heute Vormittag eine sensationelle Scene ab. Der Ver- theidiger, Herr Dr. Brenner, hatte den Antrag gestellt, die Verhandlung gegen seinen Clienten, einen Wormser Rentier, aus Samstag zu vertagen, weil ein Sachverständiger, den er geladen habe, erst am Freitag hier eintreffen könne. Das Gericht lehnte jedoch diesen Antrag hauptsächlich mit Rück- sicht aus den Umstand ab, daß bereits mehrere Sachverständige geladen seien und man deshalb gar nicht wissen könne, ob die Vernehmung eines weiteren Sachverständigen noch nothwendig sei. Herr Dr. Brenner legte hieraus die Vertheidigung nieder, woraus das Gericht den anwesenden Herrn Rechtsanwalt Dr. Görz zum Vertheidiger bestellte. Mit Rücksicht darauf, daß dieser keine Kenntniß von dem Falle, resp. den Acten hatte, wurde die Versammlung nun doch aus nächsten Samstag vertagt. Der seltene Fall einer solchen Unterbrechung einer Gerichtsverhandlung erregte im Justiz- Palast großes Aussehen.
Das Porkommen von Viehseuchen in Hessen
wahrend des Monats August 1891.
Milzbrand wurde festgestellt in Kostheim, Kreis Mainz, am 10. und in Nteder-Weisel, Kreis Friedberg, am 15. August bet je einem creptrten Rinde.
Die Maul- und Klauenseuche ist erloschen in Neutsch, Kreis Dieburg; in Gleimenhain und Wahlen, Kreis Alsfeld, in Fürfeld, Kreis Alzey, in den Orten des Kreises Bingen: Appenheim, Groß-Wtnternheim, Dromersheim, Engelstadt und Ober-Ingelheim.
Die Seuche herrscht fort in Gau-Algesheim, Kreis Bingen.
Die Seuche wurde im Monat August festgeftellt und war am Schluffe desselben wieder erloschen in Bullau, Kreis Erbach, und in Wimpfen t. Th., Kreis Heppenheim.
Die Seuche wurde im Monat August festgeftellt und herrschte am Schluffe desselben noch fort: in Steinbuch, Kreis Erbach, und in Brauerschwend, Kreis Alsfeld.
Der Bläschenausschlag unter dem Rindvieh ist erloschen in Lindenfels, Kreis Bensheim, in Winnerod, Kreis Gießen, in Armsheim, Kreis Oppenheim, und in Heppenheim a. d. W., Kreis Worms. In Großen - Linden, Kreis Gießen, herrscht die Seuche fort. — Festgestellt wurde dieselbe in Horgenau, Kreis Lauterbach, am 2., in Hattenrod, Kreis Gießen, und in Maulbach, Kreis Alsfeld, am 3. August. In Hattenrod ist die Seuche wieder erloschen.
Die Räude gilt als vorhanden unter dm Schafm in den Orten des Kreises Gießen: Hof Albach, Burkhardsfelden, Stangmrod und Retnhardshain; in den Orten des Kreises Alsfeld: Eudorf, Romrod, Wahlm, Liederbach, Ober-Sorg, Hopfgarten, Leusel und Over-Breidenbach; in den Orten des KreiseS Büdingen: Usenborn, Bellmuth, Michelau, Leidhecken; in Rodheim, Kreis Friedberg, in dm Orten des Kreises Lauterbach: Bernshausm, Reuters, Angersbach, Engelrod, Uellershausen und Hof Fitmes; in Meiches und Altenhain, Kreis Schottm.
Literatur «ud Aunst.
— Jeder gebildete Mensch sucht nach des Tages Last und Mühen, die sein Beruf, seine mehr oder minder schwierige Arbeit mit sich bringt, Erholung in einer Herz und Geist erfreuenden und bildenden Lectüre. Unser deutscher Journalmarkt ist nun zwar reich, ja sogar überreich mit Erscheinungen der verschiedensten Richtung und doch ist der Kreis derer, welche wirklich alle die Bedingungen erfüllen, die ein Gebildeter an ein seine Ansprüche befriedigendes Journal macht, nur ein kleiner. In diesem Kranze der Ausgewählten strahlt als herrliche Perle »Ueber Laud und Meer" (herausgegeben von Prof. Joseph Kürschner, redigirt von Otto Baisch, Stuttgart, Deutsche Verlags-Anstalt). Dieses trefflich geleitete und vornehmgediegene Familienjournal führt seinen Namen mit vollstem Rechte, es ist nicht nur wett über Land und Meer bekannt, sondern es führt auch seine Leser in jedem neuen Hefte weit über Land und Meer in die mtferntestm Theile der Erde, und nicht nur jedes bedeutende Ereigniß der Gegmwart findet seine gebührende Erwähnung, sondern auch die wichtigen Vorkommnisse der vergangenen Tage, deren Folgen und Wirkungen noch die Jetztzeit berühren, werdm den Lesern durch Wort und Bild ins Gedächtntß zurückgerufen. So bringt das 25. Heft der prächtigen Großfolto-Ausgabe verschiedene mit trefflichen Illustrationen geschmückte Artikel zum hundertjährigen Geburtstage Theodor Körners, des begetstertm Sängers der Freiheitskriege. Und ähnliche feffelnde Stoffe, so recht den Bedürfnissen der Jetztzeit entsprechend, behandeln die anderen gediegenen Artikel, die im Verein mit feinsinnig ausgewählten größeren und kleineren Erzählungen den abwechslungsreichen Inhalt des stattlichen Heftes bilden, das .sich ein Jeder für den ungemein niedrigen Preis von 50 Psg. erwerbm kann.
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