Ausgabe 
22.11.1891 Zweites Blatt
 
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Rr. 273. Zweites Blatt. Sonntag den 22. November

Localer uni provinzieller.

Gießen, 21. November 1891.

Sitzung der Stadtverordneten vom 19. November. An­wesend : Herr Oberbürgermeister Gnauth, Herr Beigeord­neter Langsdorfs, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Georgi, Habenicht, Heyligenstaedt, Homberger, Jughardt, Keller, Löber, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schmall, Schopbach, Simon, Dr. Thaer, Vogt und Wallenfels. Herr Oberbürger­meister Gnauth eröffnet die Sitzung, indem er dem Bedauern über das Hinscheiden des Herrn Stadtbaumeister Sties Ausdruck giebt. Er bittet die Versammlung, zum äußeren Zeichen der Theilnahme der Stadtverordneten-Versammlung wie zum Zeichen der Dankbarkeit für die Mitwirkung des nun Verstorbenen an der Entwickelung der Stadt, sich zu erheben. (Geschieht.) Es folgt eine Mittheilung über den Bericht, welchen der Berliner Ausschuß für die im vorigen Jahre veranstaltete Mo ltke fei er, insbesondere in Bezug auf die Adresse der deutschen Städte und die Verwendung der gesammelten Gelder, erstattet hat. Danach konnte die Votivtafel mit dem Text der Städte-Adresie dem General­feldmarschall Grasen Moltke in Folge dessen Todes nicht mehr überreicht werden- sie soll, nachdem sie bis zum Früh­jahr nächsten Jahres in Berlin ausgestellt gewesen, dem Moltke'schen Mausoleum in Creisau einverleibt werden. Die Städte-Adresse ist unterzeichnet von 1307 Städten und soll ebenfalls in Creisau aufbewahrt werden. Die nach Abzug aller Kosten (für die Adresse, die Votivtafel, den Aufbewah­rungsschrank u. s. w.) von den gesammelten 40000 Mk. noch verbleibenden 18 000 Mk. sollen, dem Willen Moltkes entsprechend, ausschließlich zu Wohlthätigkeitszwecken Verwen­dung finden. Nachdem vor Kurzem beschloffen worden, aus die von der hiesigen Leich enkasse-Gesellschast herabgesetzten Sätze für die Benutzung der Leichenwagen ein- zugehen, ist vom Vorstande der Gesellschaft der Bürger­meisterei die Mittheilung zugegangen, daß die ermäßigten Sätze am 15. November in Kraft getreten sind. Nach der vom Herrn Oberbürgermeister vorgetragenen Ueberficht über die landwirthschaftliche Bodenbenutzung und den Ernte­ertrag innerhalb der Gemarkung Gießen waren im Jahre 1891 1673 Hectar Gelände mit Getreide, Hackfrüchten, Futter u. s. w. bepflanzt und 17 647 Obstbäume vorhanden. Das Gesuch des Vereins für Volksliteratur um Gewährung eines Beitrags wird auf Antrag der Finanz­deputation abgelehnt. UnterRevisionsbemerkungen zur Rechnung des Gas- und Wasserwerkes pro 1889/90"

Die geologische Landesuntersuchung.

(Fortsetzung.)

Neben den geologischen Karten veröffentlicht die geo­logische Landesanstalt kleine Mittheilungen in einem Notiz­blatt, größere Abhandlungen in besonderen Bänden, deren zweiter soeben mit einer Arbeit Ehr. Vogels:Ueber die Quarzporphyre von Groß-Umstadt" erschienen ist. In dieser Arbeit wird die ganze Geologie der Umgegend von Groß- Umstadt kurz wiedergegeben und die Eigenschaften und das Vorkommen der merkmürdigen Quarzporphyre daselbst be­schrieben, welche sich, obwohl in einer alten geologischen Periode emporgedrungen, durch Bildungen auszeichnen, wie man sie nur bei jüngeren und heutigen Lavamassen erwartet. Zahlreiche prächtige Lichtdrucktafeln erläutern die vortreffliche Beschreibung dieser Porphyre.

Die geologische Landesuniersuchung soll den verschiedensten practischen Zwecken dienen- der Land- und Forstwirthschast soll sie sagen, wie der Boden beschaffen ist, warum derselbe sich ihrer Bearbeitung günstig oder ungünstig erweist, die geologische Karte wird nachweisen, wo Materialien für Ziegeleien und Töpfereien liegen, wo Gesteine für Straßen- und Hochbauten sich finden, die geologische Anstalt wird an­geben, wie das gefundene Material beschaffen ist und welches am besten zu verwenden ist. Durch die Erforschung der Lagerung der Schichten wird die geologische Karte ein Führer sein können für die Aufsuchung von Wasser im Boden- bei jeder Weg- oder Bahnanlage wird man mit Nutzen die geo­logische Beschaffenheit des Bodens in Betracht ziehen. Daß die Zeit nicht fern liegt, wo man auch bei der Werth- einschätzung des Ackerbodens, bei der Ausführung von Feld- üereinigungen und ähnlichen Dingen die geologischen Verhält­nisse nicht außer Acht lassen kann, ist sicher zu erwarten. Dadurch würden vermieden die Ungleichheiten in der Boden- fchätzung, die Fehler bei den Anlagen von Wegnetzen, wie sie z. B. aus der Gegend von Göttingen bei Feldbereinigung bekannt geworden sind, die Fehler, welche durch Gering­schätzung der seit Jahrhunderten bestehenden Gruppirung von Wald, Feld und Wiesen gemacht werden, wenn man glaubt, sich Hinwegsetzen zu müssen über die oft aus uralter guter Erfahrung gewonnene Eintheilung des Bodens, über die Aus­wahl in den Culturen des Acker- und Waldgeländes. In bergmännischer Hinsicht wird die geologische Forschung nur noch selten in unserem Lande etwas Neues finden, da das frühere Streben nach schneller Bereicherung durch Auffindung von werthvollen Stoffen und Erzen wohl kein Plätzchen übrig gelassen hat, welches unbeachtet geblieben wäre. Hier besteht die Aufgabe der Landesuntersuchung vielmehr im Warnen vor übertriebenen Hoffnungen, im Vorbeugen unnützer berg­männischer Anlagen und Ausgaben, in der Zerstörung des allgemeinen Aberglaubens von den heimlichen Schätzen, die dieser oder jener Berg beherbergen soll. Hier wird die geo­logische Forschung vielmehr darauf Hinweisen, daß das Gold durch richtige Bewirthschaftung und Ausnützung des Acker- und Waldbodens sicherer und stetiger gefunden wird, als durch Suchen nach gleisendem werthvollen Erz.

Die großen Errungenschaften der landwirthschaftliche« Versuchsstationen können für den einzelnen Landwirth und für ferne einzelnen Parzellen erst dann zur vollen Geltung kommen, wenn die allgemeinen Angaben jener Untersuchungen auf dre speciellen Eigenschaften einer jeden Bodenart über­tragen oder zugestutzt werden. Dieses kann nur durch die -geologische Untersuchung geschehen, nicht durch eine einseitig chemische oder physikalische Analyse des Bodens, noch können für jede Bodenmischung besondere Culturversuche vorgenommen werden. Wenn dem einen Landwirth die künstliche oder natürliche Düngung hier Erfolg gibt, dort nicht, wenn hier dir neue Bearbeitung, Entwässerung oder Bewässerung des Ackerbodens Nutzen bringt, an anderer Stelle nicht, so ist eben die besondere geologische Beschaffenheit des Bodens daran schuld- diese muß man zuerst studiren und erkennen, wenn

undDecretur von Kostenrechnungen" wird nichts beanstandet. Nachdem Herr Fr. Gros (Besitzer der Loth'schen Wirthschaft an der Licherstraße) um die seinem Vorgänger vordem bewilligte Ucberlaffung eines Theiles des Lärchenwäldchens zu Wirthschaftszwecken eingekommen, die Ueberlassung unter den seitherigen Bedingungen auch bereits von der Baudeputation beantragt worden war, hat Herr Jac. Hengst ebenfalls ein Gesuch um pachtweise Ueber- laffung eines Stückes vom Lärchenwäldchen eingereicht. Mit Rücksicht auf die von letzterem Gefuchsteller erwähnten, an­geblich aus der alleinigen Benutzung durch die Loth'sche Wirthschaft herrührenden Mißstände wird beschlossen, von Genehmigung beider Gesuche vorerst abzusehen. Dem Ge­suche Großh. Handelskammer um Ueberlassung des alten Rathhaussaales zur Abhaltung der Handelskammerwahl wird stattgegeben. Unterm 23. September d. I. wurde Herrn Wilh. Gail die Anlage einer Wasserabführung aus dem Hinteren, der Sandgaffe zu gelegenen Theile seines Fabrikanwesens nach dem Stadtbach auf Widerruf gestattet. Gegen die in Ausführung dieser Wafferabsührung beabsichtigte Anlage eines Schlammfanges vor feinem Hause hat ein Haus­besitzer der Sandgaffe unter Angabe einer Reihe von Gründen Beschwerde erhoben. Die Baudeputation hatte beantragt, die widerruflich ertheilte Genehmigung dann zurückzuziehen, wenn die befürchteten Uebelstände sich wirklich ergeben sollten - der Antrag wird abgelehnt und in Rücksicht darauf, daß die Wafferabsührung ohne .Zuhülfenahme von Straßengelände bewerkstelligt werden könne, Zurückziehung der Genehmigung beschlossen. Herr Schmall macht auf die durch die Zu­gänge zum Stadtbach am Brandplatze und am Tiefenwege den Passanten drohende Gefahr des Hineinsallens aufmerksam und ersucht um Abstellung der Mißstände. Herr Oberbürger­meister Gnauth bemerkt, daß es schwierig sei, hier zwei Rücksichten, nämlich diejenige auf erleichterte Wasserentnahme aus dem Stadtbach und diejenige auf Schutz des Publikums, neben einander walten zu lassen - er werde dem Bauausschuß Mittheilung behufs Beschlußfassung über zu treffende Anord­nungen zugehen lassen. Zu dem Gesuch des Herrn W. Seipp um Erlaubniß zur Errichtung eines Lagerhauses am Steinweg beschließt die Versammlung Beitritt zu dem auf Beanstandung lautenden Anträge der Baudeputation. Die Gießener freiw. Feuerwehr hat die Anschaffung einer Anzahl Rauchbrillen und eines Rettungsschlauches be­antragt. Hierzu bemerkt Herr Oberbürgermeister Gnauth, daß die staatsanwaltschaftliche Untersuchung in Betreff des seither benutzten Rettungsschlauches, durch dessen Bruch der Feuerwehrmann Löber verunglückt ist, noch nicht abgeschlossen sei. Die Deputation für das Feuerlösch­wesen hat beantragt, dem Ersuchen der Feuerwehr statt­zugeben. Herr Schopbach bemerkt, daß es sich empfehlen würde, bei künftigen Uebungen der Feuerwehr anstatt mit Mannschaften selbst, mit einer dem Gewicht eines Menschen entsprechenden Puppe oder einem Sandsacke das Hinabgleiten in dem Schlauche zu üben. Herr Petri hält dementgegen, daß die Uebung mit dem Rettungsschlauch auch der Ausbil­dung der Mannschaft diene, die sich sonst nicht mit der Hand­habung des Schlauches vertraut machen könnte - man könne wohl vor dem betr. Steiger einen Sandsack oder ähnliches hinabgleiten lassen, um die Haltbarkeit des Schlauches zu prüfen, dies fei aber immer mit Umständen verknüpft. Herr Homberger macht darauf aufmerksam, bei Anschaffung eines neuen Rettungssackes sich durch Vorlage von Mustern zu vergewissern, daß kein Jutestoff zur Verwendung komme - derselbe könne die Näffe nicht vertragen, werde rissig und faul- Hanf sei das beste Material- er bitte, bei den in Frage kommenden Fabriken Proben einzufordern, damit die Feuerwehr vor jedem ferneren Unfall bewahrt bleibe. Herr Georgi schließt sich den Ausführungen des Herrn Homberger an und wünscht, daß Versuche mit einer Puppe oder einem Sandsack gemacht werden möchten. Herr Schopbach schlägt noch vor, dem Rettungssack einen besseren Aufbewahrungsort anzuweisen, damit das Gewebe nicht stockig werde. Herr Oberbürgermeister Gnauth bezeichnet es als selbstverständ­lich, daß nur gutes Gewebe genommen werde - er bezweifle nicht, daß bei Anschaffung der früheren Rettungsschläuche das­selbe Bestreben, nur bestes Tuch zu erhalten, obgewaltet habe- ob der Aufbewahrungsort schuld an dem Brechen des Rettungsschlauches sei, fei noch fraglich, denn an demselben Platze, wo der in Rede stehende Schlauch wenige Jahre auf­bewahrt gewesen sei, habe der ältere über 30 Jahre gelegen. Es wird Anschaffung der bezeichneten Ausrüstungsstücke be­schlossen- betreffs des Rettungsschlauches ist die Versammlung mit Einforderung von Stoffmustern und damit einverstanden, daß bei der Feuerwehr Gutachten über die Zweckmäßigkeit einer Puppe, bezw. eines Sandsackes in doppeltem Menschen-

Bekanntmachung,

betreffend die Schafräude zu Stangenrod.

Nachdem die beiden an Räude erkrankten Heerden aus der Gemeinde Stangenrod zur sofortigen Abschlachtung aus­geführt worden sind, wird hiermit die über die Gemarkung Stangenrod verfügte Sperre aufgehoben.

Gießen, den 20. November 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

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man sichere Erfolge haben will. Wenn z. B. dem Landwirth gesagt wird, die nördlichen Abhänge des Odenwaldes mit ihrem Löß seien allgemein kalkreich, ein Kalkzusatz sei dort gewiß nicht nöthig, so wird der Landwirth sicher oft fehl­gehen, wenn er keinen Kalk dem Löß zuführt, in welchem der Kalk fast ganz ausgelaugt ist. Das Vertiefen in die geo­logischen Karten aber wird ihn ausklären. Läßt derselbe Landwirth auch seine Ackerbodenarten chemisch analysiren, so wird ihm die Versuchsstation z. B. für Lößlehm, Laimen und Löß nachweisen, daß dieselben so und so viele Procent Kalk enthalten. Wenn der Landwirth daraufhin jede Kalkzuführung unterläßt, so wird er theilweise jene Auskunft bestätigt finden, theilweise nicht. Denn ein Theil feines Lößbodens enthält bis 20 pCt. Kalk in leicht zugänglicher Form und zum größeren Theile in der Feinerde, ein anderer Theil enthält den Kalk jedoch nur in ganz kleinen glatten Concretionen, die für die rasche Ausnutzung nicht erreichbar sind, welche aber Reservebehälter bilden für die Anreicherung des Bodens mit Kalk, wenn der Boden mehrere Jahre brach liegen bliebe. In diesem Falle würde der Kalk hinreichen, bei jährlicher Inanspruchnahme des Bodens aber nicht. Ebenso geht es mit der Phosphorsäure und dem Kali. Die Natur hat für alle diese landwirthschaftlich werthvollen Stoffe Einrichtungen, welche eine vollkommene Entziehung dieser Substanzen durch die Ernte ausschließen - der Phosphorsäure gab sie die Form als Apatit, der eins der widerstandsfähigsten Mineralien ist, dem Kali gesellte sie den Kaolin zu, der dessen Fortführung erschwert. In den künstlichen Düngemitteln hat der Land­wirth Substanzen erhalten, die ihm ermöglichen, der cou- servirenden Neigung des Bodens zu trotzen- derselbe wird jedoch diese unnütz verwenden, wenn er kalireichem Boden, wie er z. B. in dem Odenwald nicht selten ist, Kali zufetzt, oder den Zersetzungsböden von Diabas, Diorit, Gabbro oder Basalt Phosphorsäure zuführt, die diese in reicherem Maße besitzen- sein Thomasschlackenmehl wird hier trotzdem viel­leicht wirken, weil dasselbe viel Kalk enthält, den einzelne jener Bodenarten wieder entbehren.

(Schluß folgt.)

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