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Samstag den 21 März
1891
Der
Oktzrner Aiqtigtr erscheink täglich, *ti Ausnahme des Montags.
Die Gießener O««itte»StLtter »erden dem Anzeiger *»Lchnttlich dreimal deigelegt.
Kießemr Anzeiger
Kenerat-Mnzeiger.
viertNiShriger K8-««eme»tspreiH: 2 Mark 20 Pfg. mN Bringcrlohu. Durch die Post bezog» 2 Mark 50 Pfg.
Rcbaction, Expedit'»» und Druckerei:
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Amts- und Anzeigeblatt ffir den Nreis Gieren
Gießener Kamikienkkätter. |
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Abonnements - Einladung!
Zum Bezug des „Gietzener Anzeiger" für das 2. Vierteljahr 1891 laden wir hiermit ergebenst ein. - Wie bisher, wird der „Gießener Anzeiger" die Tagesereignisse in kurzer objectiver Uebersicht zur Kenntniß seiner Leser bringen. Die neuesten Nachrichten des Wolff'schen telegraphischen Correspondenz- Burcaus sowie zahlreiche Mittheilungen aus dem engeren und weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorfälle in demselben auf dem Laufenden. Unterstützt durch an allen Orten der Provinz O b e r h e s s en ansässige Berichterstatter, ist der „ Gießener Anzeiger" ferner in der Lage, die interessanten Vorgänge in der Provinz so frühzeitig wie möglich zur Kenntniß seiner Leser zu bringen, desgleichen wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen die gebührende Besprechung im localen Theile des Anzeigers zu Theil werden. Der in der Provinz Oberhessen betriebenen Landwirthschäft wird der Anzeiger durch Veröffentlichung von allem Wissens- werthen aus dem Gebiete derselben besondere Berücksichtigung zu Theil werden lassen, daneben aber auch die Beobachtungen und Erfahrungen in Haus- wirthschaft, «Handel, Gewerbe, undJndustrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Ein gediegenes Feuilleton wird neben besonderen Artikeln ernsteren und heiteren Inhaltes den erwünschten Unterhaltungsstoff bieten. Außerdem werden die „Gießener Familienblätter", welche dem Anzeiger wöchentlich 3 mal beigelegt werden, und die stets ein gewähltes Feuilleton als Unterhaltungsstoff bringen, namentlich im Kreise der Familien eine beliebte Beigabe bieten.
Wir ersuchen nun namentlich auswärtige Leser, chre Bestellung bei der Post baldgefl. aufgeben zu wollen. Neuhinzutretende erhalten vom Tage der Bestellung bis 1. April den Anzeiger kostenfrei zugestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe- Exenrplare nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen, falls nicht ausdrückliche Abbestellung erfolgt.
Hochachtend
Verlag des „Gießener Anzeiger"
Brühl'sche Druckerei (Fr. Chr. Pietsch).
Theil.
Bekanntmachung,
Verminderung der Raben, rabenartigen Vögel und Eichhörnchen betreffend.
Wenn auch in Folge der in den beiden letzten Jahren betriebenen Verminderung der Raben und rabenartigen Vögel bereits eine Abnahme dieser Thiere bemerklich ist, so ist doch diese Abnahme noch keine solche, wie sie im Interesse der Landwirthschast, des Vogel- und Jagdschutzes geboten erscheint. Wir haben deshalb für das lausende Jahr nochmals eine Verminderung der Raben und rabenarligen Vögel angeordnet und fordern hierdurch die Pächter von Communal- wie von Domanialjagden auf, sich während der bevorstehenden Brutzeit ein fleißiges Wcgschießen der Raben, Krähen, Häher u. s. w. in ihren Jagdbezirken angelegen fein zu lassen. Wird dieser Aufforderung bis zum 15. April l. I. nicht in wirksamer Weise entsprochen, so werden wir anordnen, daß der Abschuß durch polizeilich bestellte Personen vorgenommen wird. Wegen Bezugs eines Schußgeldes wende man sich in Communal- jagden an die betr. Bürgermeisterei, in Domanialjagden an die betr. Oberförsterei.
Was vorstehend bezüglich der rabenartigen Vögel verfügt ist, gilt auch bezüglich der Eichhörnchen.
Gießen, 18. März 1891.
Großherzogliches StreiSamt Gießen, v. Gagern.
Gießen, 18. März 1891. Betr.: Wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung beauftragen wir Sie, dieselbe alsbald zur Kenntniß der Pächter Ihrer Gemeindejagden zu bringen. Nach dem 15. April l. I. (präcis) sehen wir Ihren Berichten entgegen, ob Seitens der Pächter ein angemessener Abschuß der Raben re. vorgenommen worden oder ob die Anordnung des Wegschießens durch polizeilich bestellte Personen noch erforderlich ist. Für jeden geschossenen Raben' haben die Gemeinden dem Jagdpächter nach Art. 12 der Verordnung vom 7. April 1837 ein Schußgeld von 11 Pfa zu entrichten. Es steht jedoch Nichts im Wege, daß, mit Rücksicht aus die Schwierigkeit des Abschusses, das Schußgeld bis zum Betrage von 20 Pfg. erhöht wird. Das gleiche Schußgeld wie für Raben ist auch für Krähen, Häher und auch für Eichhörnchen zu bezahlen.
Weiter beauftragen wir Sie, zu veranlassen, daß die Nester der Raben u. s. w. im Frühjahr zur Brutzeit durch zuverlässige Personen im Beisein der Forst- bezw. Feldschützen ausgehoben werden. Die hierdurch entstehenden Kosten sind auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Ende Juni L I. wollen Sie berichten, wie viele Naben und rabenartigen Vögel, alte, junge und Eier, sowie Eichhörnchen seit Erstattung Ihrer Berichte von Ende Juni 1890 in Ihren Gemarkungen vertilgt worden sind. < v. Gagern.
Deutsches Reich.
nn. Darmstadt, 19. März. Erste Kammer der Hess. Stände. Die Verhandlungen beginnen heute um 91/4 Uhr mit der Weiterberathung des Budgets 1891/94 und zwar mit den „Ordentlichen Einnahmen, Hauptabtheilung I, Domänen".
In rascher Folge erledigte das Haus die einzelnen Positionen.
Bei Cap. 2, „Ertrag aus Staatsdomänen" bespricht Gras Solms-Laubach die auf den Oberhessischen Bahnen obwaltenden Mißstände. Außer den im Ausschußbericht angegebenen könne er noch eine ganze Reihe anführen. Er ersucht Großh. Regierung um geneigte Prüfung dieser Mißstände. Fürst Jsenburg-Birstein schließt sich den Wünschen seines Vorredners an.
Ministerialrath D i t t m a r erklärt, die Regierung werde die bestehenden Mängel prüfen und womöglich abstellen.
In Fortsetzung der Berathung des Budgets werden die sämmtlichen Capitel nach den Anträgen des Ausschusses erster Kammer genehmigt. Auch bei außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben tritt das Haus den Beschlüssen zweiter Kammer bei.
Nach einer kurzen Pause wird sodann in die Debatte über die Weinsteuer eingetreten.
Graf Solms-Laubach stellt einen Antrag aus Einführung einer allgemeinen Besteuerung des Wein-Consums. Fürst Isenburg richtet ein Ersuchen an Großh. Regierung, auf Einführung einer allgemeinen Reichssteuer für den Wein eintreten zu wollen.
Graf Solms-Laubach entwickelt nunmehr Namens des Ausschusses die Stellung desselben gegenüber dem Antrag zweiter Kammer. Gleich der Besteuerung von Bier, Tabak, Branntwein 2C. sei es auch nicht richtig, den Wein von der Besteuerung auszuschließen. Es frage sich nur, wie finder eine gerechte Verkeilung dieser Steuer statt. Sein Standpunkt fei daher der, daß die allgemeine Besteuerung des Weinconsums das Richtige sei. Was nun die Verfassungsfrage betrifft, ob der Beschluß der zweiten Kammer auf Aushebung der Weinsteuer kurzer Hand durchführbar sei, wage er nicht zu entscheiden, er halte ihn aber nicht für richtig und warne davor, darauf einzugehen.
Graf Solms-Lich hält die Weinsteuer in ihrer jetzigen Form für eine ausgezeichnete, schließt sich aber im Allgemeinen den Anträgen des Ausschusses an.
Commerzienrath Welker spricht sich ebenfalls für eine allgemeine Consumtionsfteuer aus. Er empfiehlt den Antrag des Grafen Solms-Laubach.
Comm.-Rarh Michel spricht sich gegen die Weinsteuer überhaupt aus, weil fie eine ungerechte und unlogische sei.
Auch die in früheren Jahren stattgehabte Bezettelung der Weineinlagen möge er nicht mehr zurückrufen. Er glaubt, daß aus diesen Gründen die zweite Kammer das Richtige getroffen, daß sie die Aushebung in der jetzigen Form ausgesprochen. lieber die Art einer allgemeinen Besteuerung, für welche er auch stimme, zu entscheiden, sei sehr schwer. Er empfiehlt die Anträge des Ausschusses zur Annahme.
Freiherr von Hehl kann sich mit dem Strich der Steuer nicht einverstanden erklären. Er glaubt, daß man den Wein in die Reichstranksteuer hineinziehen möge- eine Particularsteuer empfehle er nicht.
Graf Solms-Laubach nimmt nochmals das Wort. Er verwahrt sich dagegen, daß er mit feinem Antrag irgend welche Aenderungen in den Beschlüssen des Hauses herbeiführen wollte, nur als Directive für Großh. Regierung habe er ihn gestellt.
Ministerialrath Draudt erklärt, daß durch die Steigerung der Holzpreise eine Mehr;Einnahme von 457 OOO Mk. eingegangen sei, theilweise durch Rindenverkäufe und Bauholz- Versteigerungen. Eine gute Bilancirung unserer Finanzen sei in Aussicht, wenn sich die Preise auf ihrer Höhe halten.
Geh. Hofrath Spreng spricht sich gegen eine Aufhebung der Steuer aus. Erst wenn ein Ersatz für, den Ausfall vorhanden, könne er für eine Aenderung der jetzigen Form stimmen.
Ministerialrath Baur erklärt, daß durch Beschluß der zweiten Kammer die Regierung in eine precäre Lage gerathen fei, welche nicht kurzer Hand durch eine Steuererhöhung ausgeglichen werden könne. Durch höhere Staatseinnahmen wäre es vielleicht möglich, ohne Erhöhung des Steuer-Coösfieienten auszukommen. Falls die Steuer nicht mehr ins Budget eingestellt werden sollte, so müßte Vorsorge für eine andere Einnahme getroffen werden.
Graf Solms-Laubach hebt nochmals den wichtigen heutigen Beschluß der ersten Kammer hervor. Durch die bevorstehenden außerordentlichen Ausgaben, wie Erhöhung der Beamtengehalte, Bau der Secnndärbahnen im Betrage von 29 Millionen, Verstaatlichung der Hessischen Ludwigsbahn und noch manches Andere sei es nöthig, eine weife Finanzpolitik zu treiben und nichts aufzugeben, was man besitze. All diese Gelder müßten 'herbeigeschafft werden. Trotz all der schönen Reden und den schön gemalten Aussichten vom Regierungstisch sage er „Hand auf den Beutel und nicht worneweg etwas gegessen, was noch nicht gekocht ist."
Nachdem sich noch Staatsminister Finger dagegen verwahrt, als habe die Regierung die Ansicht der zweiten Kammer auf Strich der Steuer getheilt, findet die Abstimmung statt. Mit allen gegen die Stimmen des Comm.-Rath Michel und Lauteren und des Präsidenten Görz beschießt das Haus den Nichtbeitritt zum Beschlüsse zweiter Kammer auf Aufhebung der Weinsteuer in Hessen und genehmigte noch das Finanzgesetz nach der Regierungs- Vorlage.
Morgen Freitag Sitzung.
nn. Darmstadt, 19. März. Zweite Kammer der Hess. Stände. Die zweite Kammer berieth heute zunächst über den Antrag des Abg Jöckel auf Vorlage eines Gesetz- Entwurfs, wonach das Pensionsgesetz von 1874 dahin ergänzt werden soll, daß durch landesherrliche Entschließung in die Dienstzeit die Zeit eingerechnet werden kann, während welcher ein Beamter als Rechtsanwalt thätig war. Der Antrag wird ohne Debatte angenommen.
Seitens der Großh. Regierung wird an die zweite Kammer das Ansuchen gestellt, sich damit einverstanden zu erklären, daß bei der Jnvaliditäts- und Altersversicherung in geeignet erscheinenden Fällen die Versicherung der vom Staate als Arbeitgeber beschäftigten Personen in einer höheren Lohn- klasse bewirkt werde. Der Ausschuß ist für Genehmigung, welche vom Hause einstimmig erfolgt.
Dem früheren Beschlüsse zweiter Kammer bezüglich der Verwendung von Ersparniffen bei Crediten für Unterhaltung von Gebäuden bis zum Betrage von 3000 Mk. für größere Herstellungen, welches dieselbe nicht bewilligt hat, ist die erste Kammer der Stände nicht beigetreten. Ohne Debatte beschließt das Haus Beharren auf dem früheren Beschlüsse. Dasselbe wird auch bezüglich des Beschlusses, daß Ueber- tragungen in die nächste Finanzperiode nicht stattfinden können, entgegen einem gegenseitigen Beschluß erster Kammer, vom Ausschuß beantragt und angenommen.
Oberbaurath Sch ässer erklärt hierbei, nach dem Finanzgesetz sei dieser Beschluß hinfällig.
Die Abgeordneten Arnold und Hechler treten der Regierungsvorlage bei. Desgleichen Abgeordneter Theobald, welcher erklärt, die Regierung fei befugt, Verwendungen noch


