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Rr. 140.

Samstag den 20. Juni 1891

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Gießener Anzeiger

Keneral-Unzeiger.

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Aerasprech« 51.

Amts- und Anzeigeblatt fih? den Tkveis Gieren.

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Alle annaactiuBttttau? des In- und Luslmides ut|we Anzeigen für denGießener Anzeiger" «ttgeg«. BRHHHHeBÄMmHeeeeBeeeeeeB

Anrtlichev Theil.

Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Experten in Brandversicherungs­und Entschädigung- -Angelegenheiten.

ES wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle des auf sein Nachsuchen von seinem Amte ent­bundenen Experten Maurermeisters Georg Dietrich von Langd für die Orte:

Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim, Nonnenroth, Obborn­hofen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof Graß, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen n Cf

der Bezirksbauaufseher Listmann von Hungen zum ständigen Experten in Brandversicherungs- und Brandentschädigungs­angelegenheiten ernannt und verpflichtet worden ist.

Gießen, 17. Juni 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Betreffend: Wie vorstehend.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der vorgenannten Gemeinden.

Unter Hinweis auf die vorstehende Bekanntmachung beauf­tragen wir Sie, den betr. Experten künftig zu den fraglichen Dienstverrichtungen zuzuziehen.

v Gagern.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 18. Juni. Das heute ausgegebene Groß­herzogliche Regierungsblatt Nr. 16 enthält:

Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, die einer erhöhten Feuers- oder Explosionsgefahr unterliegenden Gebäude betreffend. Vom 4. Juni 1891.

Berlin, 18. Juni. DerReichsanzeiger" schreibt:Der Zusammensturz der Eisenbahnbrücke über die Birs im Zuge der Schweizerischen Jurabahn ist geeignet, im Publikum Beunruhigung hervorzurufen. Mit Recht wird man die Frage auswerfen, welche Maßnahmen für bie deutschen Eisenbahnen getroffen sind, um solche Unglücksfälle thunlichst zu verhüten. Wir sind in der Lage, hierüber Fol­gendes mitzutheilen: Da es an Erfahrungen über die Dauer eiserner Brückenbauwerke mangelt, so kann eine Gewißheit über die unverminderte Widerstandsfähigkeit derartiger Con- structionen nur dadurch erlangt werden, daß dieselben regel­mäßig wiederkehrenden Untersuchungen und hiermit zu ver­bindenden Probebelastungen unterworfen werden. Dabei kann es gleichgültig sein, ob die Widerstandsfähigkeit der Con- struction mehr durch mechanische oder mehr durch chemische Einwirkungen ungünstig beeinflußt wird- immer wird sich aus den bei der Probebelastung beobachteten Durchbiegungen der einzelnen Träger ermitteln lassen, ob und inwieweit die Trag- sähigkeit derselben, sowie der übrigen Constructionstheile etwa eine Einbuße erlitten hat. Auf den deutschen Eisenbahnen werden deshalb auf Veranlassung des Reichs-Eisenbahnamts schon seit dem Jahre 1883 die größeren Brückenbauwerke, namentlich die eisernen Brücken, neben der alljährlich vorzu­nehmenden allgemeinen Prüfung des baulichen Zustandes der Eisenbahnen, in bestimmten Zeitabschnitten nach den vom Reichs-Eisenbahnamt vorgeschriebenen Bestimmungen einer sorgfältigen besonderen Untersuchung unterworfen, welche sich auf den betriebssicheren Stand sowohl des Mauerwerke, als auch des eisernen Ueberbaues erstreckt. Bei den mit diesen Untersuchungen verbundenen Probebelastungen der eisernen Constructionen werden außer den Durchbiegungen der Träger bei ruhender und bei bewegter Last auch die unter der Ein­wirkung der Verkehrsbelastung etwa entstandenen bleibenden Einsenkungen, sowie ferner bei Bauwerken mit größeren Lichtweiten die Seitenschwankungen festgestellt. Die Ergeb­nisse der Untersuchungen werden nach vorgängiger Sichtung bei den betreffenden Verwaltungsbehörden im Reichs-Eisen­bahnamt einer eingehenden Prüfung unterzogen. Wiederholt haben diese Prüfungen im Laufe der Zeit nicht allein zu Verstärkungen einzelner Theile, sondern auch zum Umbau ganzer Constructionen geführt. Auf den deutschen Eisen­bahnen wird mithin den Brückenbauwerken diejenige Sorgfalt zugewendet, welche deren fortdauernde Betriebssicherheit nach Möglichkeit gewährleistet."

Neueste tlad>rid>fen.

WolffS telegraphisches Lorrespondenz-Bureau.

Berlin, 18. Juni. Abgeordnetenhaus. Der ab­geänderte Gesetzentwurf, betreffend die Vorausleistungen zu den Wegebauten, wurden in der Fassung des Herrenhauses angenommen. Die Wahl Conrads ^Graudenz) wurde giltig erklärt. Alsdann folgen Verhandlungen über Petitionen. Nächste Sitzung Samstag 12 Uhr.

Berlin, 18. Juni. Herrenhaus. Etatberathung. Graf Hohenthal gibt einen Rückblick auf die Landtagssession und wirft dabei dem Minister Herrsurth vor, Politik auf eigene Hand betrieben zu haben. Ministerpräsident v. Caprivi erklärte hierauf, Gras Hohenthal werde mit dieser Behauptung in diesem Hause ziemlich allein dastehen, denn Minister Herrsurth habe niemals Politik auf eigene Faust be­trieben ; bei jeder neuen Phase habe sich stets das Staats-Ministerium schlüssig gemacht- die Consequenz des Falles Herrsurth wäre also dann auch der Fall der anderen Minister. Finanzminister Miquel erklärte, die Final­abschlüsse des laufenden Jahres mahnten zur Vorsicht, trotz eines Ueberschuffes von 12.632,136 Mk. in diesem Jahre werde in Folge der steigenden Ausgaben bald überhaupt kein Ueberschuß vorhanden sein. Die Finanzverwaltung hinge am meisten von der Eisenbahnverwaltung ab, welche Gesammt- Mehrausgaben von 62 Millionen ergab, welche auch dauernd sein würden. Hierauf wird der Eisenbahnetat genehmigt. Bei Berathung des Cultusetat vertagte sich das Haus aus morgen Freitag zwei Uhr.

Berlin, 18. Juni. Nach denBerl. Polit. Nachrichten" wird die Reichsrchierung in dem nächsten Etat eine Ver­mehrung der Staatslotterieloose Vorschlägen. Wie die StettinerOstseezeitung" hört, werden der Minister der Finanzen Dr. Miquel und der Minister für Handel und Gewerbe Frhr. v. Berlepsch am Montag den 22. dss. Mts. in Stettin eintreffen und die Hafen an lag en besichtigen. Sodann werden sie mit den Spitzen der betreffenden Be­hörden und den Vorstehern der Kaufmannschaft nach Besich­tigung desVulcan" mit dem SalondampferFreia" eine Fahrt nach Swinemünde unternehmen, um aus derselben über die beabsichtigte Vertiefung des Fahrwassers sich an Ort und Stelle zu unterrichten.

Berlin, 18. Juni. Seitens der Familie Moltkes werden aus der in ihrem Besitze befindlichen Hinterlassen­schaft und aus den ihr verfügbaren Mittheilungen die ge­sammelten Schriften und Denkwürdigkeiten Moltkes in der Mittler'schen Hosbuchhandlung herausgegeben. Dieselben umfassen die Auszeichnungen zur Lebensgeschichte, vermischte Schriften, darunter eine kurze Geschichte des Krieges 187071, Briese und Personal-Miitheilungen.

Berlin, 18. Juni. Amtlich wird bestätigt: General­major Gras v. Wedel, dienstthuender General ä la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs, ist zur Dienstleistung in das Auswärtige Amt berufen.

Meran, 18. Juni. In Folge des Durchbruchs des Eis-Sees zwischen Langen und dem Zufallsferner zerstörte die hochangeschwollene Peimabach in Gand sieben Gebäude und mehrfach den Thalweg.

Paris, 18. Juni. In der heutigen Sitzung der Depu- tirtenkammer gelangte eine Creditvorlage^, welche zur Bekämpfung der Heuschrecken-Jnvasion in Algier anderthalb Millionen Francs forderte, zur Annahme. Sodann wurde der Gesetz-Entwurf, betreffend die Ermäßigung der Getreide­zölle, berathen. Die Kammer beschloß, um eine Verständig­ung mit dem Senate zu erzielen, den Termin für das In­krafttreten des Gesetzentwurfs auf den 10. Juli sestzusetzen.

Lyon, 18. Juni. In Folge einer Unterredung mit dem Maire bewilligten die Directoren der Pferdeeisenbahn- Gese l lsch aft die Forderungen der Strikenden. Der Aus­stand kann als beendigt betrachtet werden.

Basel, 18. Juni. Bis heute Mittag beträgt die Liste der Vermißten 48, darunter Ernst Himmelreich-Brünn, Emil Strendel-Ludwigsburg. Die offizielle Todt en liste weist 70 Personen auf. Im Laufe des Vormittags konnte der Gepäckwagen nach dreimaligem Reißen der Krahnketten gehoben werden', wodurch die darunterliegenden zusammen­gedrückten beiden Personenwagen frei geworden sind. Bis Nachmittags 2 Uhr wurden weitere vier Leichen gehoben.

London, 18. Juni. Ihre Majestäten der Kaiser Wil­helm und die Kaiserin AugustaVictoria werden während ihres hiesigen Aufenthalts die großen Räume des Schlosses zu Windsor bewohnen. Da das Gefolge Allerhöchstderselben ein sehr zahlreiches ist, sind 30 Räume in einem benachbarten Hotel für dasselbe bestellt.

Stockholm, 18. Juni. Bei dem gestern zu Ehren der

Mitglieder des internationalen Eisenbahn-Con- gresses aus den Hasselbacken stattgehabten Diner brachte Generaldirector Cronstedt einen Trinkspruch auf die fremden Monarchen aus. Hofrath Seling (Oesterreich) erwiderte mit einem Toast auf den König Oskar. Oberdirector Almgren begrüßte die ausländischen Mitglieder. Die nächste Conferenz wird im December zu Düsseldorf abgehalten.

Madrid, 18. Juni. DemImperial" zufolge ist der Attentäter, der gestern die Schildwache am Palais Aranjuez ermordete, ein in Folge Kummers und erlittener Widerwärtigkeiten irrsinnig gewordener Priester.

Columbus (Ohio), 18. Juni. Die republikanische Partei stellte Mc-Kinley, den Urheber der bekannten Tarif-Bill, zum Gouverneur-Candidaten des Staates Ohio auf.

Cocales und ^vovinzrelles.

Gießen, 19. Juni.

Sitzung des Schwurgerichts der Provinz Oberhesseu am 18. Zuni er. Zur Verhandlung kam die Strafsache gegen Johannes Rufser von Eilersdors wegen Urkundenfäl­schung und Unterschlagung. Derselbe ist angeklagt, daß er durch eine und dieselbe Handlung im März und im April 1891 zu Herbstein und in anderen Orten des Amtsgerichtsbezirks Herbstein als Beamter den Betrag von 80 Mark 50 Pfennig, den er in amtlicher Eigenschaft von 15 verschiedenen Personen empfangen, also im Besitz oder in Gewahrsam hatte, sich rechtswidrig zugeeignet habe und ferner durch eine und die­selbe Handlung im April 1891 zu Schlitz, Lauterbach, Mainz und Gießen in rechtswidriger Absicht und um sich einen Ver- mögensvortheil zu verschaffen, 11 Zahlungsanweisungen des Großherzoglichen Amtsgerichts Herbstein fälschlich angefertigt und von denselben zum Zwecke einer Fälschung bei den Groß­herzoglichen Districtseinnehmereien Schlitz, Lauterbach und Gießen, bei Großherzoglichem Rentamt Gießen und bei Groß­herzoglicher Obereinnehmerei Mainz Gebrauch gemacht habe und hierdurch zugleich in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensantheil zu verschaffen, das Vermögen des Groß­herzoglichen Hessischen Fiscus dadurch beschädigt habe, daß er bei den vorgenannten Behörden durch Vorspiegelung falscher und Unterdrückung wahrer Thatsachen einen Jrrthum er­regte. Johannes Ruffer, seit 1877 Gendarm, wurde durch Decret vom 5. Mai 1890 zum Amtsgerichtsdiener am Groß­herzoglichen Amtsgericht Herbstein ernannt und trat seinen Dienst als solcher alsbald an. Eine im Jahre 1891 erfolgte Verurteilung Ruffers wegen Anstiftung zu unbefugtem Fischen und wegen Hehlerei gab Anlaß zur Versetzung desselben, die übrigens auch von ihm selbst mit Rücksicht darauf gewünscht worden war, daß er bei dem geringen Einkommen, das er in Herbstein hatte, seine aus Frau und sieben sämmtlich un- erwachsenen Kindern bestehende Familie nur mit Mühe er­nähren könnte. Durch Decret vom 28. März 1891 wurde Ruffer zum Amtsgerichtsdiener in Wörrstadt ernannt. Seine Übersiedelung dorthin sollte Mitte April 1891 erfolgen. In der letzten Zeit seiner Anwesenheit zu Herbstein hatten sich seine Verhältnisse immer ungünstiger gestaltet. Seine Dar­lehens-, Mieth-, Wirths- und andere Schulden beliefen sich auf mehrere Hundert Mark. Er wurde von verschiedenen Seiten verklagt und wurde sein sämmtliches Mobiliar von den Gläubigern gepfändet. In dieser mißlichen Lage kam Ruffer dazu, wiederholt Gelder, die er von Gerichtskosten­schuldnern in Gewäßheit der Dienstanweisung für die Llmts- gerichtsdiener in Empfang genommen hatte, für sich zu ver­wenden und die Fehlbeträge demnächst aus seinem inzwischen bezogenen Gehalt oder später in amtlicher Eigenschaft oder sonstwie zur Ablieferung empfangenen Gelder zu decken. Im März und April 1891 lieferte er indessen den obenver- zeichneten Gesammtbetrag, den er von den Gerichtskosten­schuldnern zunächst bei Gelegenheit der Zustellung von Kosten­rechnungen zur Ablieferung an die Gerichtsschreiberei erhalten hatte, nicht ab, verwendete ihn vielmehr zu seinem eigenen Nutzen. Entdeckt wurde die That, als nach dem Abzug Ruffers von Herbstein die in Frage stehenden Kostenschuldner Mahn­zettel erhielten und daraufhin dem Gerichte Mittheilung von der an Ruffer geschehenen Zahlung machten. Als Ruffer kurz vor seinem Weggang von Herbstein zur Ueberzeugung kam, daß er nicht in der Lage sei, die unterschlagenen Beträge zu decken und daß seine strafbare Handlungsweise nicht verborgen bleiben werde, faßte er den Entschluß, nach Amerika zu flüchten und sich das dazu erforderliche Reisegeld durch Er­hebung von Geldern auf fälschlich angefertigte Zahlungsan­weisungen zu verschaffen. Er nahm zu diesem Behuse eine Quantität Zahlimgsanweismigsformularieri, die auf der Ge­richtsschreiberei des Amtsgerichts aufbewahrt und ihm jeder Zeit zugänglich waren, an sich und versah dieselben mit dem