Rr. 132
Donnerstag den 11. Juni
1891
Der
r^cheivt täglich, 6* LeLncchme des Montags.
«e Oie-mer
H**«e dnn Anzeiger l»SH«tlich dreimal deigelegt.
Gießener Anzeiger
Kenerat-Mnzeiger.
ViertckNchriger AlrnrnttümMi
2 Mark 20 Pfg. fl* Vringerloh«.
Durch die Post bezagM 2 Mark 60 Pfg.
Nedactian, LxpedWav und Druckerei:
AchntstrateAr^
Kernjprecher 6L
Anita- nnd Anzeigeblatt fth* den Gieren. - 1 II11 Bl 11 ^FaW™BSW*gg'TAV1JI-1 ~L- - UMLXBLJmiM TK1 —Mail __UWB—utrrcy ■ » »
c^lgend« Lag erscheinenden \ Uttsöeikage: chießmer KamikienMtter. |
.. . L । LVi' i>Mi^.'L«M»VWM«WWWMWWWMSWW8NW«»»»WW^^
2lmtlid?er Theil.
Bekanntmachung.
Wir bringen hierdurch den Fuhrwerksbesitzern zur Kennt- niß, daß sich auf der Kreisstraße Großen-Bufeck— Grünberg von Freitag den 12. Juni l. I. ab eine Dampfstraßen- rvalze in THLtigkeit befindet.
Gießen, den 9. Juni 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Deutsches Reich.
nn. Darmstadt, 9. Juni. Vierte evangelische Landessynode. Die Synode setzte heute die Berathung fort über den Antrag Dr. Rieger u. Genossen, die Regelung der kirchlichen Vermögensverhältniffe betr. Nach längerer Discussion beschließt die Synode, dem Anträge Rieger und Genossen ihre Zustimmung zu ertheilen. Hiernach erfolgt die zweite Lesung des Gesetz - Entwurfs, die Aufhebung der Accidenzien der evangelischen Geistlichen, sowie die Discussion über den zu dem Gesetz-Entwurf gestellten Antrag der Abgeordneten Brand und Weber, welcher bezweckt, den Wegfall der Accidenzien der Geistlichen in Städten in anderer Weise auszugleichen, und eine Eingabe aus Mainz in gleichem Betreff. Nach längerer Discussion, an welcher sich die Abgeordneten Brand, Weber, Hallwachs, Dr. Diessenk' ach , Wiener u. a. betheiligen, wird der Antrag Brand und Weber gegen 6 Stimmen abgelehnt. Ebenso wird der Eingabe der Pfarrer Frohnhäuser u. Gen. von Mainz keine Folge gegeben. Auch heute cntspinnt sich nochmals eine lebhafte Debatte um den § 1 des Gesetzes, wonach die Annahme von Geschenken bei Amtshandlungen verboten sein soll. Sämmt- liche Redner waren der Ansicht, daß sich der Begriff Geschenk zunächst schwer definiren lasse und bei Handhabung des Gesetzes doch auch sicher dem örtlichen Gebrauche und Sitte Rechnung getragen werden müsse. Der Präsident des Kirchenregiments, Dr. Goldmann, erklärt, daß auch das Ober- consistorium die gleiche Ansicht theile, so lange sich dies im Rahmen des Natürlichen bewege. Auch bezüglich der Vertretung der Geistlichen im Verhinderungsfälle bleibt der frühere Beschluß bestehen, Hiernach wird § 1 und 2 angenommen. Zu tz 3 wird noch folgender Zusatz beschlossen: Die Stellung eines Fuhrwerks, um die Geistlichen zu und von der Predigt zu fahren, fällt nicht unter das Gesetz. Ganggebühren als Vergütung für besondere Leistungen sollen von den Gemeinden an die Geistlichen bezahlt werden und sollen deßhalb nicht in den Centralkirchenfond fließen. Der § 3 wird gegen eine Stimme angenommen. Die übrigen Paragraphen 4 bis 7 werden in der Fassung der ersten Lesung angenommen. Der Beschwerde des David Rau sch kolb u. Gen. in Monsheim gegen den Pfarrer Borwig, die dortigen kirchlichen Verhältnisse betr., gibt die Synode keine Folge, ebenso der heute eingetroffenen in gleichem Betreff. Ein Gesuch der in Gießen wohnhaften Wittwen von evangelischen Geistlichen um Aufbesserung der Wittwenpensionen wird von der Tagesordnung für heute abgesetzt, um morgen behandelt zu werden. Ferner beschließt die Synode, die Wahl einer aus fünf Mitgliedern bestehenden Commission zur Berichterstattung über die zu erwartende Vorlage eines Katechismus-Entwurfs für die unirten. Gemeinden der Landeskirche morgen vorzunehmen. Zum Schluß der heutigen Sitzung erfolgt die Beantwortung der Interpellation des Abg. Dr. Weiffenbach, Herbeiführung eines gemeinsamen deutsch-evangelischen Buß- und Bettages mit der Geltung eines allgemeinen Feiertages. Präsident Goldmann erwidert: Das Oberconsistorium habe sich bei der Eisenacher Conferenz zu Gunsten der Einführung eines solchen Buß- und Betiages ausgesprochen. Das Ober-Con- sistorium hält es aber nicht für räthlich, einen Wochentag hierfür zu bestimmen. Die Absicht der Königl. Preußischen Regierung, diesen Buß- und Bettag aus einen Wochentag zu verlegen, dürfte einer allgemeinen Regelung der Frage im Wege stehen. — Morgen ist der letzte Sitzungstag.
Rerrefte Nachrichten.
WvlfsS telegraphisches Torrespondenz-Dureau.
Berlin, 9. Juni. Abgeordnetenhaus. Bei Berathung des Antrages Walther und Genossen aus Annahme eines Gesetzentwurfs betreffend die Beseitigung der durch Hochwasser im Sommer und Herbst 1890 herbeigesührten Verheerungen erklärte Minister Herrfurth, der Staat stelle
weitere Beihilfe in sichere Aussicht. Mit der von dem Antrag geforderten Art der Staatsunterstützung könne er sich nicht einverstanden erklären. Die Regierung werde theils aus den Dispositionsfonds, theils aus dem Extraordinarium des Etats Helsen; falls diese Mittel nicht ausreichten, besonders zur Wiederherstellung der Deiche, werde die Regierung selbst mit einer Vorlage an das Haus herantreten. Das Haus überweist hierauf die Anträge der verstärkten Agrarcommission. Auf Anfrage Rickerts erklärte der Präsident, er beabsichtige den freisinnigen Antrag betreffend das Material zu den Getreidezöllen am Donnerstag vorzulegen. Nächste Sitzung Mittwoch um 11 Uhr.
Berlin, 9.Juni. Die Conferenz in der Handwerkerfrage zwischen den Reichsbehörden, den preußischen Behörden und den Delegirten des Jnnungsverbandes tritt definitiv am 15. Juni zusammen.
— Bei der heutigen Berathung der Commission des Abgeordnetenhauses, betreffend die Verlegung des Landesbußtages, erklärte der Kultusminister, die Streichung der Ermächtigung, es in einzelnen Landestheilen bei dem alten Bußtage zu belassen, mache der Regierung das Gesetz unannehmbar. Die Commission lehnte daher die Vorlage ab und stellte der Regierung die Verhandlungen mit den Kirchenbehörden anheim.
Berlin, 9. Juni. Die „Norddeutsche" bezweifelt die Richtigkeit der ungünstigen, angeblich authentischen Berichte mehrerer Blätter über die russische Ernte, da Rußland kaum im Voraus die eigene Ernte schlecht machen werde. Es liege doch auf der Hand, daß nach solcher Darstellung der Rubelcours sinken müsse. Auch sei darin von jenen Pro- ductionscentren nicht die Rede, die für den Export nach Deutschland in Betracht kommen. Die Gegner der nationalen Wirthschastspolitik besorgten auch diesmal wieder bewußt oder unbewußt auswärtige Interessen, was bei einer unbefangenen Ueberlegung leicht zur Einsicht in die Möglichkeit einer Schädigung der nationalen Wirthschastsinteressen führen könnte.
Berlin, 9. Juni. Bei einem Gewitter schlug heute Morgen der Blitz in die hinter Tempelhos übende erste Compagnie des F r a n z < R e g i m e n t s, tödtete das Pferd des Hauptmanns v. Quast, verletzte mehrere Mannschaften sehr schwer und zahlreiche leicht. Ein großer Theil der Compagnie, darunter Hauptmann v. Quast, waren bewußtlos und erholten sich erst nach einiger Zeit. Ueber das Unglück wurde der „Franks. Ztg." weiter berichtet: Der Hornist Becker stand unweit des Uebungsplatzes mit dem Pferde des Hauptmanns. Die nicht beschäftigten Spielleute hatten sich um das Pferd gesammelt, um sich hier etwas gegen den Regen zu schützen. Hauptmann v. Quast stand zehn Schritte entfernt. Plötzlich ertönte ein mächtiger Krach,- die halbe Compagnie lag betäubt auf der Erde. Nur allmählig legte sich der Schreck, der Alle erfaßt, und man übersah die Größe der Katastrophe. Der Blitz hatte die um das Pferd stehende Gruppe getroffen. Das treue Thier war noch einmal in die Höhe gesprungen, dann war es todt niedergestürzt. Von den Mannschaften ist der Spielmann Gefreiter Bärs am schwersten verletzt. Der Blitz hatte den Helm getroffen, im Hinterlopf einen füns- markstückgroßen Theil der Schädeldecke aufgerissen, die Kleider und den Leib an der rechten Seite versengt und hat endlich den einen Stiesel aufgeschlitzt und drei Schritt weit weggeschleudert. Der Unglückliche konnte nur durch künstliche Athmung zum Leben zurückgebracht werden- sein Aufkommen wird bezweifelt. Gleichfalls schwer verletzt ist der Tambour Bremer. Er kam unter das Pferd zu liegen und hat noch einige Contusionen erlitten. Der Hormst Becker, der das Pferd gehalten, hat schwere Wunden am Bein davongetragen. Gefreiter Bossien und Spielmann Humbert sind leichter verletzt. Der Hauptmann v. Quast lag lange Zeit bewußtlos, sein erstes Wort galt der Erkundigung nach dem Schicksal der Compagnie. Auch Vicefeldwebel Steit und Sergeant Kortkamp waren lange besinnungslos. Die übrigen Mannschaften erholten sich schnell von der Betäubung und machten sich sofort au die Bergung der Verwundeten. Inzwischen waren schon die in der Nähe befindlichen Major v. Böning und Major v. Stellmann nach dem Garnisonslazareth gesprengt, sodaß auch von dort bald Hilfe herbeikam. Die Verletzten wurden in Mäntel gelegt und sorgsam nach dem Lazareth getragen, dann trat der Rest der Compagnie den Rückmarsch nach Berlin an.
Berlin, 9. Juni. Das Schöffengericht verhandelte heute die Anklage wegen groben Unfugs gegen den Banquier Arendt und dessen Procurist Wolff, welche wegen Verbreitung beunruhigender Gerüchte bei der Emission der neuen Anleihen, die Gesundheit des Kaisers betreffend, durch Strafbefehl verurtheilt waren. Der Gerichtshof erachtete zwar
groben Unfug für vorliegend, erklärte aber den Fall für außerordentlich milde und verhängte eine Geldbuße von 30 M.
Köln, 9. Juni. Wie die „Köln. Volksztg." meldet, war die Betheiligung bei der kleineren Kohlenverdingung der Eisenbahndirection Köln (rechtsrheinisch) sehr gering. Auf 20 000 Tonnen Briketts erfolgte überhaupt keine Offerte. Schmiedekohlen wurden nicht unter 105 Mk. pro Doppelwaggon ab Zeche offerirt.
Esten a. d. R., 9. Juni. Steuerprozeß. Bei Beginn der heutigen Sitzung erklärte der Staatsanwalt, daß die seitherige Untersuchung contra Baare die Mitwissenschaft des Letzteren an den angeblichen Stempclfälschungen in keiner Weise erwiesen habe. Er könne sich heute darüber nicht äußern, ob Unregelmäßigkeiten vorgekommen seien, jedoch dürfe er sagen, daß bisher so gut wie nichts erwiesen sei. Die Untersuchung werde fortgesetzt und die Beendigung derselben sei vor Freitag kaum zu erwarten.
Wien, 9. Juni. Die „Wiener Zeitung" veröffentlicht eine Verordnung des Gesammtministeriums vom 8. Juni, wodurch für die Gerichtssprengel Wien, Korneuburg, Wiener Neustadt die 1884 getroffenen Ausnahmeverfügungen theilweise aufgehoben werden. Demnach treten die Bestimmungen über die Vornahme der Haussuchungen, die Beschlagnahme von Briefen, ferner betreffend die Vereine, Versammlungen, Druckschriften, Verhaftungen ohne richterlichen Befehl außer Wirksamkeit. Die aus Grund des Ausnahmegesetzes erfolgten Ausweisungen dagegen bleiben bestehen, wenn nicht den Ausgewiefenen in jedem einzelnen Falle die Rückkehr bewilligt wird.
Wien, 9. Juni. Auf dem Weltpostcongreß erklärte im Laufe der vorrückenden Verhandlungen der Delegirte der südafrikanischen Republik, es sei der Wunsch seiner Regierung, dem Weltpostverein beizutreten. Ein Antrag des Präsidenten, das Congreßprotocoll bis zum 1. Juli 1892 für weitere Beitritte offen zu lassen, wurde einstimmig angenommen. Der Congreß nahm ferner die Commissionsanträge betreffs Werthsendungen und Postpackete an, sowie den Vorschlag der Delegirten Egyptens, es den Verwaltungen des Weltpostvereins facultativ zu ermöglichen, die Verantwortlichkeit für Postsendungen auch ick Falle höherer Gewalt zu übernehmen.
Wien, 9. Juni. Der Volkswirthschastsausschuß des Abgeordnetenhauses nahm die Vorlage aus Aufhebung des Triester Freihafens an, nachdem Erklärungen Seitens des Handelsministers und des Finanzministers weitere Zollbefreiungen in Aussicht gestellt hatten.
Rom, 9. Juni. In der Kammer kündigte der Präsident heute eine Interpellation Cavalotti über die im englischen Parlamente jüngst erörterten Beziehungen Englands zu Italien an, sowie über die Blättermeldungen betreffend die Erneuerung des Dreibundes. Nachdem der Ministerpräsident die Vertagung der Interpellation bis nach der Budgetdebatte empfohlen und Cavalotti zugestimmt hatte, beschloß die Kammer die Vertagung.
Rom, 9. Juni. Heute erfolgte ein breiter Lava-Erguß aus der neuen Oeffnung des Vesuvs unterhalb des Centralkegels. Director Palmieri erklärt, daß dieses mit dem lombardo-venetischen Erdbeben Zusammenhänge. Das Erdbeben hörte allgemein auf, sobald die Eruption begann, welche gefahrlos scheint und nicht fortschreitet.
Verona, 9. Juni. In Fregnago und Badia-Calavena dauern kleinere Erderschütterungen noch fort. Die Wohngebäude leiden zunehmend Schaden.
London, 9. Juni. Die ausständigen Omnibusbediensteten verhalten sich den Vergleichs-Vorschlägen der Gesellschastsdirection gegenüber ablehnend und sind gewillt, den Strike fortzusetzen.
London, 9. Juni. Nach Meldungen aus Jquique versuchten die chilenischen Kriegsschiffe „Almirante Lynch" und „Almirante Condell" mit zwei bewaffneten Transporldampferu Pisagua zu bombardiren. Einige Geschosse hätten die Stadt erreicht. Die Schiffe der Insurgenten hätten die Verfolgung der Angreifer ausgenommen.
Lissabon, 9. Juni. Die finanzielle Krise flößt Besorgnisse ein- baares Geld ist sehr rar geworden- zahlreiche Arbeiter sind beschäftigungslos. Es werden Kundgebungen vorbereitet, um gegen die Lage zu protestiren.
Rewyork, 9. Juni. Berichte aus Haiti vom 31. Mai melden - General Hippolyte ließ achtzig Revolutionäre, des Complottes verdächtige Personen, verhaften. Auf das Gerücht, der Präsident beabsichtige, eine Gatling-Mitrailleuse gegen das Gesängniß zu richten, und die achtzig Gefangenen tödten zu lassen, begaben sich Freunde der Letzteren in das Gesängniß, um sie zu befreien. Der Versuch mißglückte. Das erste Opfer des darauf folgenden Blutbades war der


