Samstag den 20. December
Rr. 297
Gießener Anzeiger
Keneral-Mnzeiger
Amts» «nd Anzeigeblatt für den Areir Gieren.
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Annahme ton Anzeigen zu der Nachmittag- für de» faltzrttden Tag erscheinenden Nummer bi- vor«. 10 Uhr.
III. Nachricht von I der Großh. 2) Formular für Befreiungsantrag.
Alle Annoncen-Bureaox des $n* und LuSlande- nehm« Anzeigen für den Gießener Anzeiger« entgeg«.
270 Mark,
16 Jahre alte) männliche Arbeiter
240 Mark,
16 Jahre alte) weibliche Arbeiter
180 Mark.
16 Jahre alte) männliche Arbeiter 270 Mark,
16 Jahre alte) weibliche Arbeiter 210 Mark.
D. Für die Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Beuern, Birklar, Climbach, Eberstadt mit Arnsburg, Geilshausen, Grüningen, Harbach, Hattenrod, Holzheim, Kesselbach, Langd, Lindenstruth, Londors, Münster, Nieder-Bessingen, Obbornhofen, Odenhausen, Rodheim mit Hof Graß, Röthges, Saasen mir Bollnbach, Veitsberg u. Wirrberg, Stangenrod, Weickartshain:
1) Für erwachsene(16u. über 16Jahre alte)männliche Arbeiter
jugendliche (unter auf jugendliche (unter auf
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IHt Gießener
»erden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal detgelegt.
aus 420 Mark, erwachsene (16 u. über 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter
Der ttt|csn jMQdfltt erscheint täglich, eh Ausnahme btS Montags.
auf 510 Mark, erwachsene (16».über 16Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 330 Mark, jugendliche (unter 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 270 Mark, jugendliche (unter 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 210 Mark.
auf 450 Mark, erwachsene (16 u. über 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter aus 270 Mark,
jugendliche (unter 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 240 Mark,
jugendliche (unter 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter aus 180 Mark.
C. Für die Gemeinden Bellersheipt, Bettenhausen, Dorf- Gill, Ettingshausen, Garbenteich, Göbelnrod, Grünberg, Hausen, Hungen, Inheiden, Langsdorf, Lauter, Lumda, Nonnenroth, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Reinhardshain, Rüddingshausen, Steinheim, Stockhausen, Trais-Horloff, Villingen, Weitershain, Wieseck:
1) Für erwachsene (16 u. über 16 Jahre alte) männliche Arbeiter
B. Für die Gemeinden Allendors a. d. Lda., Bersrod, Burkhardsfelden, Großen-Buseck, Lang-Göns, Leihgestern, Lich, Mainzlar, Muschenheim, Oppenrod, Queckborn, Reiskirchen, Rödgen, Staufenberg, Steinbach, Treis a. d. Lda., Trohe, Watzenborn, Winnerod:
1) Für erwachsene (16 u. über 16 Jahre alte) männliche Arbeiter
auf 480 Mark, erwachsene (16 u.über 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter aus 300 Mark,
Betracht kommen.
Bei Stellung des Befteiungsantrags kann da» nach- jtehend abgedruckte Formular benutzt werden.
Der Äntrag ist, soweit es sich um Personen, die im Staats- oder Hosdienst beschäftigt sind, handelt,
Mm GHen, Bilder-, aphiev-, Haussegen» in großer Auswahl
Gießen, den 17. December 1890. Betr.: Wie vorhergehend.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
cm die «rotzh. Bürgermeistereien des «reife-.
Wir empfehlen Ihnen die Gemeindebediensteten, welche eine Pension von mindestens HO JL und diejenigen Personen, welche eine Unfallrente von mindestens 110 JL pro Jahr beziehen, auf vorstehende Bestimmungen aufmerksam zu machen, v. Gagern.
II Nachricht von I der Großh. Bürgermeisterei zur cd. Bedeutung der Stellen für die Ausstellung der Qulttungs- lüfl karten und Einziehung der Beiträge.
’) Unzutreffendes ist durchzustreichen.
2) Vorgesetzte Dienstbehörde, die den Antrag gcheLt hat.
Gießen, am 17. December 1890. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
H. Der ortsübliche Tageloh» gewöhnlicher Tagearbeiter ist wie folgt festgesetzt:
A. Für die Stadt Gießen:
1) Für erwachsene (über 16 Jahre alte) männliche Arbeiter aus 1.70 Mark,
Bekanntmachung,
die Stellung von Anträgen auf Befreiung von der Berstcherungspsticht betreffend.
Gs wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß «ach 5 4 Abs. 3 des Jnvaliditäts. und Alter-Versicherungs- Gesetzes auf Antrag von der Bersicherung-pflicht zu befreien sind:
i) Solche Personen, welche vom Reich, einem Bundesstaat oder einem Communalverbande Pensionen oder Warte- gelder, wenigstens im Mndestbetrage der Invalidenrente (b. I 114 Mk. 70 Pf. — bis zum 31. December 1895: HO Mk. 94 Pf.) beziehen.
2) Solche Personen, denen aus Grund der reichs- Sesetzlichen Bestimmungen über Unfallver- s i ch e r u n g der Bezug einer jährlichen Rente mindestens in dem vorbemerkten Betrage zusteht.
Stit Rücksicht auf die Vorschriften in § 34 Abs. 1 u. 2
Ner-efte Nachrichten
Wolff- telegraphische- Lorrespondenz-Bureou.
Berlin, 18. December. Bei Sr. Majestät dem Kaiser findet heute ein größeres Diner statt, zu welchem auch bet niederländische Oberhosmarschall du Monceau mit dem Rittmeister Tuyrle de Seroos-Kerken, welche die Thronbesteigung ihrer Souveränin notificiren, sowie der niederländische Gesandte van der Moeven, der Reichskanzler von Caprivi, mehrere Minister und viele Mitglieder des diplomatischen Corps Einladungen erhielten.
Berlin, 18. December. Ihre Majestät die Kaiserin befindet sich nach leidlich verbrachter Nacht recht wohl^ auch das Befinden des neugeborenen Prinzen ist normal.
Berlin, 18. December. Die vom „Reichsanzeiger" veröffentlichte Ansprache des Kaisers in der gestrige» Sitzung der Schulconserenz spricht die volle Befriedigung über die Arbeit der Conferenz aus. Er habe in der Eröffnungsrede die Religion nicht erwähnt. „Meine Ideen darüber liegen sonnenklar vor allen Blicken, als König nnb aummus epiacopue meiner Kirche .ist es meine Pflicht, daS religiöse Gefühl und den christlichen Geist in der Schule zu pflegen und zu mehren". Schule und Kirche müßten sich hierin gegenseitig unterstützen zum Zweck der Heranbildung der Jugend zu den Anforderungen des modernen Staatslebens. Wir befinden uns in einem Zeitpunkte des Durchgangs und des Vorwärtsschreitens in ein neues Jahrhundert. Meine Vorfahren haben von jeher den Puls der Zeit fühlend vorauserspäht, was kommen würde, dann blieben sie an der Spitze der Bewegung, bte sie zu leiten entschlossen waren. Ich glaube erkannt zu haben, wohin der neue Geist des ab- lausenden Jahrhunderts zielt und bin entschlossen, wie bei Socialreformen, so auch in dieser Angelegenheit neue Bahnen zu beschreiten." Der Kaiser dankte allen Conserenzmitgliedern für die opservolle Mitarbeit, verlas einen Artikel des „Hann. Courier" vom 14. December, der genau seine Gedanken über die Schulfrage wiedergebe und betonte, daß der Unterricht in den Cadettenhäusern, die direct unter ihm ständen, mit der Angelegenheit nicht Zusammenhänge. Der heute in der Conferenz citirte Grundsatz des Königshauses „suum cuique* bedeute „Jedem das Seine" und nicht „Allen Dasselbe".
Anlage:') Urkunde vom
Beglaubigte Abschrift deS . .
Gesetzes, wonach die Rentenansprüche ruhen, soweit die Pension (Wartegeld) oder Unfallrente unter Hinzurechnung der Invaliden- und Altersrente den Bettag von 415 Mk. übersteigen würde, wird es im Interesse zahlreicher Versicherungspflichtiger, welche vom Staat oder einem Communal- verband eine Pension beziehen, oder im Bezug einer Unfallrente sich befinden, gelegen sein, von der Befugniß zur Stellung des Befreiungsantrags Gebrauch zu machen.
Wir wollen übrigens nicht unterlassen daranf hinzuweisen, daß die günstigen Vorschriften für die Uebergangözeit auch bei der Beurtheilung der Räthlichkeit des Befteiungsantrags in
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1 M»d größte AttStya,
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leben wir Ihnen enbri wlebrr jurflef.
bei bet vorgesetzten Dienstbehörde, von anderenPersonen bei der Bürgermeisterei, unter Vorlage der Beweir-Urkunden im
Original oder beglaubigter Abschrift, zu stellen und sodann Großh. Kreiramt zur Entscheidung einzusenden
2) Für erwachsene weibliche Arbeiter aus 1.10 Mark, “ „ jugendliche (unter 16 Jahre alte) männliche Arbeiter aus 80 Pfg.
„ jugendliche weibliche Arbeiter aus 75 Pfg.
B. Für die Gemeinden Albach, Allendors a. d. Lahn, Allendors a. d. Lumda, Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen und Hof Heibertshausen, Garbenteich, Großen-Buseck, Großen-Lindeu, Grüningen, Hattenrod, Hausen, Heuchelheim, Klein-Linde», Lang-Göns, Leihgestern, Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen Kirchberg, Staufenberg und Hof Friedelhausen, Steinbach, Treis a. d. Lumda, Trohe, Watzenborn mit Steinberg, Wieseck:
1) Für erwachsene männliche Arbeiter auf 1.60 Mark,
2) „ erwachsene weibliche Arbeiter aus 1 Mark,
3) „ jugendliche männliche Arbeiter auf 85 Pfg.,
4) „ jugendliche weibliche Arbeiter aus 70 Pfg.
C. Für die Gemeinden Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt und Hof Arnsburg, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Lich und die Höfe Albach, Kolnhausen und Mühlsachsen, Münster, Muschenheim und Hof Gill, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober- Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen und Hof Ringelshausen, Rodheim a. d. Horloff und Hof Graß, RüthgeS, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen^
1) Für erwachsene männliche Arbeiter auf 1.50 Mark,
2) „ erwachsene weibliche Arbeiter aus 95 Pfg.,
3) „ jugendliche männliche Arbeiter auf 80 Pfg., 4) „ jugendliche weibliche Arbeiter auf 70 Pfg.
D. Für die Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Ettingshausen, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen und Hof Appenborn, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wir- berg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain:
1) Für erwachsene männliche Arbeiter auf 1.45 Mark,
2) „ erwachsene weibliche Arbeiter aus 90 Pfg.,
3) „ jugendliche männliche Arbeiter aus 80 Pfg.
4) „ jugendliche weibliche Arbeiter aus 60 Psg.
Gießen, am 16. December 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gieße».
v. Gagern.
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Bekanntmachung,
die Jnvaliditäts- und Altersversicherung betreffend.
Nach S 3 der Bekanntmachung vom 30. September 1890 (Regierungsblatt S. 240) gelten die bereits ftüher getroffenen Festsetzungen bezüglich der Durchschnittswerthe der Naturalbezüge und des durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes land- und forstwirthschaftlicher Arbeiter, sowie bezüglich des Taglohns gewöhnlicher Tagearbeiter auch für die Invalidität»- und Altersversicherung.
Wir bringen daher nachstehend diese Festsetzungen zur öffentlichen Kenntniß:
I. Der durchschnittliche ZahresarbeitSverdienst der land- und sorstwirthschastlichen Arbeiter ist wie folgt festgesetzt:
A. Für die Gemeinden Albach, Allendors a. d. Lahn, Alten-Buseck, Annerod, Daubringen, Gießen, Großen-Linden, Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Ruttershausen Uthpe:
1) Für erwachsene (16 u. über 16 Jahre alte) männliche Arbeiter
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Emil Ofbig«
1890.
Ihrem vor am ... . gestellten Anträge entsprechend, befreien wir Sie hiermit gemäß $ 4 Abs. 3 beS Reichtzgesrtzes vom 22. Juni 1889 von der Versicherungspfltcht, t>a Sie nachgewiesen haben, baß Sie vom Reiche, von einem BundtS- jtnate, von einem Communalverbande') eine jährliche Pension im Mindeftbetrage der Invalidenrente begehenl) (daß Ihnen auf Grund her reichsgesetzlichen Bestimmungen über Unfallversicherung der Bezug einer jährlichen Rente im Mindestbettag der Invalidenrente N>stcht)-0
. . Pfg. bezieht')..................
(wonach ihm auf Grund der reichsges.tzttchen Bestimmungen über Unfallversicherung der Bezug einer jährlichen Rente von . . . Mk. justeht)^) und beantragt zugleich, daß er gemäß $ 4 Abs. 3 deS Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 von der Dersicherungspflichl befreit werde.
Zur Beglaubigung:
K. H. Großh. Kreisamt zur Entscheidung
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wonach er vom Reiche, von einem Bundesstaate, von einem Commmialoerbande *) eine jährliche Pension von . . . Mk.


