Ausgabe 
16.11.1890 Erstes Blatt
 
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1890

Sonntag den 16. November

Erstes Blatt

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Nr. 268

Gießener Anzeiger

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Keneral-Anzeiger

Amts- ttttb Anzeigeblatt für den UwU Gietzen

chratisöeitage: Gießener Aamikierrökätter

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und Schulen und die Gesundung des Volksschulwesens. Aus

Amtlichem Shell

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die Landgemeindeordnung den Beschluß bilden November, bis zu welchem Tage das Haus beginnt die Generaldebatte über die Steuer-

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für de« folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Bonn. 10 Uhr.

Di« Gießener H**trit«erÄtut »erden dem Anzeiger »ßchentlich dreimal ieigelegt.

folgt, während soll. Am 20. pausiren wird, Vorlagen.

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Der fcUltwet Anzeigrr erscheint täglich, wtt Au-nahme deS Montag-.

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staatsgefährlichen Tendenzen zusammenzuhalten und Parteizwist ruhen zu lassen. Von dem Eindrücke Caprivi'schen Rede aus das Haus zeugte der lebhafte

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Berlin, 14. November. Ueber die Behandlung der Lun gen Phthise und die eingetretenen Erfolge wird in der Med. Wochenschrift" authentisch bekannt gegeben: Da Lungenphthisiker außerordentlich stark auf bedeutend herab­gesetzte Dosen (auf zwei tausendstel Cubikcentimeter, sogar auf eintausendstel) reagirten, erhielten sie demgemäß zuerst 0,001, dann, wenn eine Temperaturerhöhung eintrat, wurde dieselbe Dosis so lange täglich wiederholt, bis keine Reaction mehr erfolgte. Erst dann wurde 0,002 gegeben, bis keine Reaction mehr erfolgte, und so fast immer nur um 0,001 oder höchstens 0,002 steigend bis zu einem Hundertstel und darüber hinaus. So kann ein Kranker fast ohne Fieber und für ihn fast un­merklich auf sehr hohe Dosen gebracht werden. Noch ziem­lich kräftige Phthisiker erreichten die gesteigerten Dosen schneller. Der günstige Erfolg trat anscheinend entsprechend schneller ein. Die Zahl der ausgeworfenen Bacillen nahm gewöhnlich erst ab, wenn der Auswurf ein schleimiges Aus­sehen gewonnen hatte. Koch räth dringend ab, das Mittel schematisch und unterschiedslos bei allen Tuberkulosen an­zuwenden- er möchte daher der Anwendung des Mittels in geeigneten Anstalten, wo sorgfältige Beobachtung und Pflege besser durchführbar ist, den Vorzug geben vor der ambulanten oder Hausbehandlung. Koch bemerkt schließlich, er habe ab­sichtlich statistische Zahlenangaben und Schilderungen einzelner Krankheitsfälle unterlassen, weil diejenigen Aerzte, zu deren Krankenmaterial die für die Versuche benutzten Kranken ge­hörten, die Beschreibung der Fälle selbst übernommen und er ihnen in möglichst objectiver Darstellung der Beobachtungen nicht vorgreifen wolle.

Aus dem Artikel Prof. Kochs über das Heilmittel gegen die Tuberkulose ist außer dem bereits Gemeldeten hervorzuheben: Wichtigste Eigenschaft des Mittels ist feine specisische Wirkung auf alle tuberkulösen Prozesse. Die ört­liche Reaction ist am besten wahrzunehmen bei Kranken, deren tuberkulöse Affection sichtbar zu Tage tritt, also bei Lupus­kranken, ferner, wenn auch weniger frappant, bei Tuberkulose der Lymphgefäße, der Knochen, der Gelenke, wo neben An­schwellung und Schmerzhaftigkeit auch Röthungen eintreten. Die Reaction in den inneren Organen, namentlich der Lunge, entzieht sich der Beachtung, jedenfalls treten aber die näm­lichen Veränderungen wie die bei Lupus dircct beobachteten ein. Das Heilmittel wird künftig ein unentbehrliches diag­nostisches Hilfsmittel bilden, durch welches zweifelhafte Fälle beginnender Phthisis selbst dann noch zu diagnosticiren find, wenn man durch Befund von Bacillen, elastische Fasern im Spectrum oder durch physikalische Untersuchung sichere Aus­kunft über die Natur des Leidens nicht mehr erhalten kann. Drüsenaffectionen, versteckte Knochentuberkulose, zweifelhafte Hauttuberkulose sind leicht und sicher zu erkennen. Viel wichtiger noch ist die Heilwirkung des Mittels. Das Lupus­gewebe wird mehr oder weniger zerstört und verschwindet. Das Mittel tödtet nicht die Tuberkelbacillen, es beeinflußt nur lebendes tuberkulöses Gewebe, auf bereits abgestorbene käsige Massen, auf nekrotische Knochen wirkt es nicht, eben­sowenig auf durch Heilmittel bereits zum Absterben gebrachte Gewebe. Daher muß noch lebendes tuberkulöses Gewebe zu­nächst zum Absterben gebracht und dann Alles ausgeboten werden, um todtes Gewebe möglichst bald, event. durch chirur­gische Nachhilfe zu entfernen, gefährdetes lebendes Gewebe aber vor dem Wiedereinwandern von Parasiten schützen. Die Dosis des Mittels kann im Laufe von drei Wochen auf das 500fache der Anfangsdosis gesteigert werden- die bei Be­handlung der Phthisiker mit dem Heilmittel gemachten Er­fahrungen ergeben, daß beginnende Phthisis mit Sicherheit heilbar ^und zwar binnen 4 bis 6 Wochen. Auch Kranke mit nicht zu großen Kavernen wurden bedeutend gebessert, nur bei solchen, deren Lungen viele große Kavernen enthiel­ten, ist keine objective Besserung wahrnehmbar. Der Schwer­punkt des neuen Heilverfahrens liegt in möglichst frühzeitiger Anwendung, es darf künftig gar nicht mehr zur Ausbildung vernachlässigter schwerer Formen von Tuberkulose kommen.

Berlin, 14. November. Gutem Vernehmen nach hat der Minister für Landwirthschast, Dr. v. Lncius, seine Entlassung thatsächlich eingereicht.

Berlin, 14. November. Die Arbeiterschutz-Com­mission nahm den § 134e, betreffend das Aushängen der Arbeitsordnung, mit folgendem Zusatzantrage an: Die Arbeitsordnung ist in Gewerbebetrieben mit mindestens dreißig Arbeitern jedem Arbeiter bei Eintritt in seine Beschäftigung zu behändigen.

Posen, 14. November. Die Provinzialsynode nahm den Antrag an, den Kaiser zu bitten, daß bei Besetzung evangelischer theologischer Prosessuren der Oberkirchenrath vor der Entscheidung befragt werde und bei Meinungsverschieden­heiten der Oberkirchenrath Vortrag halten dürfe.

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kommensteuer und entlastet hierbei alle Einkommen, die unter 9500 Mk. sind, in gewissen Abstufungen bis zu dem kleinsten steuerpflichtigen Einkommen in steigender Weise- außerdem werden den minder bemittelten Bevölkerungsklassen noch be­sondere Erleichterungen gewährt. Ferner führt der Entwurf die Declarationspflicht (Selbsteinschätzung) bei der Veranlagung ein, die bci allen Einkommen von mehr als 3000 Mark anhebt und schlägt die Einsetzung eines Steuergerichtshofes als letzte Instanz für die Einheitlichkeit und Unparteilichteit der Besteuerung vor. Weiter zieht der Entwurf die Actien- gesellschaften zur Staatseinkommensteuer 'heran, ebenso das Einkommen aus auswärtigem Grundbesitz und hebt endlich die bisherige Steuerfreiheit der Standesherren in Preußen vom 5. April 1894 ab gegen angemessene Entschädigung aus. Die Gewerbesteuer-Vorlage spricht, wie schon bekannt, in ihren Hauptpunkten die Befreiung aller Gewerbetreibenden mit weniger als 1500 Mark Geschäftseinkommen von der Steuer, sowie Erleichterungen anderer Klassen Gewerbe­treibender aus. Die Erbschaftssteuer-Vorlage schlägt Steuer­freiheit für alle Erbschaften unter 1000 Mark vor und fetzt den Erbschaftssteuersatz für Ehegatten und Verwandte ab­steigender Linie auf ein halbes Procent, für Verwandte auf­steigender Linie auf ein Procent fest.

Die Volksschulgesetzvorlage ermächtigt die Schulaufsichts­behörde zur Bestimmung des Lehrplanes und der inneren Einrichtung der Volksschulen und sollen in letzterer Beziehung die consessionellen Verhältnisse möglichst berücksichtigt werden. Ueber den Religionsunterricht und dessen Pflege wie über die Ueberwachung desselben enthält die Vorlage besonders eingehende Bestinimungen. Als Träger der Rechtsverhältnisse in den Volksschulen bezeichnet der Entwurf die bürgerlichen Gemeinden, die selbstständigen Gutsbezirke und die Schul­verbände, welchen auch die Aufbringung der Kosten für den Unterricht in den Volksschulen obliegt und die Verwaltung der äußeren Angelegenheiten zusteht.

Dem Bundcsrathe ist ein Gesetzentwurf über die Reform der Zuckerfteuer zugegangen, wonach in der Zuckerindustrie künftig die Materialsteuer gänzlich Wegfällen soll.

Der preußische Minister für Landwirthschast, Dr. v. Lucius, soll nunmehr in der That sein Entlassungsgesuch, wie es heißt,aus Gesundheitsrücksichten", eingereicht haben. An der Annahme des Gesuches seitens des Kaisers wird nicht gezweifelt.

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Torrespondenz-Bureau.

Berlin, 14. November. DerReichsanzeiger" publicirt die Hofansage anläßlich der Vermählung Ihrer Kgl. Hoheit der Prinzessin Victoria mit dem Prinzen Adolf v. Schaumburg- Lippe am 17. November er.

Berlin, 14. November. Herrenhaus. Der Gesetz­entwurf betr. die außerordentliche Armenlast wird einer be­sonderen Commission, die Vorlagen betr. Erhöhung des Höchstbetrages der Hundesteuer, die Abänderung des Pensions­gesetzes, die Abänderung der Bestimmungen wegen der Wahl der Stadtverordneten der Commnnalcommission überwiesen. Nächste Sitzung unbestimmt.

Bekanntmachung,

Blldung einer öffentlichen Waffergenoffenschaft zur Entwässerung der Fluren III und XIV der Gemarkung Lich betreffend.

Nachdem zur Ausführung einer Entwässerung von Grund­stücken in den Fluren III und XIV der Gemarkung Lich Antrag auf Blldung einer öffentlichen Waffergenoffenschaft ge­stellt worden ist und die Großh Obere landwirthschaftliche Be­hörde als sachliche Centralstelle das beabsichtigte Unternehmen als zweckmäßig und zulässig erachtet und die Einleitung des Verfahrens zur Bildung einer öffentlichen Waffergenoffenschaft angeordnet hat, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Vorarbeiten hierzu vom IS. November bis ein­schließlich 1- Deeember L IS. auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Lich zur Einsicht fämmtlicher Grund- eigenthümer, deren Grundstücke in die zu verbessernde Fläche fallen, offenliegen.

Gleichzeitig werden diese Grundeigenthümer zur Verhand­lung und Beschlußfassung, sowie zur Wahl ihrer Vertreter für das weitere Verfahren auf

Mittwoch, 3 Deeember 1.1., Nachmittags 3 Uhr, in das NathhauS zu Lich,

vorgeladen unter Androhung des Rechtsnachtheils, daß die Nichterscheinenden sowie die Nichtabstimmenden als dem bean­tragten Unternehmen beistimmend und mit der Wahl der Ver­treter einverstanden angesehen und mit chren Einwendungen gegen die Art der Ausführung später nicht mehr gehört werden.

Diejenigen Grundeigenthümer und WaffernutzungSberech- tigten, die an dem Unternehmen nicht unmittelbar bethelligt erscheinen, werden hiermit ausgesordert, etwaige Einsprachen gegen das Unternehmen in der vorerwähnten Tagfahrt geltend zu machen, widrigenfalls die Einsprachen nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt werden und nur noch privatrechtliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden könnten.

Gießen, den 14. November 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v Gagern.

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den Inhalt der jetzt der Oeffentlichkeit über­gebenen Reformvorlagen anbelangt, so kann derselbe an dieser Stelle nur in seinen Hauptzügen wiedergegeben werden. Der Einkommensteuerentwurs zunächst verschmilzt die Klassen- und die classificirte Einkommensteuer zu einer einheitlichen Ein-

etc-

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Gefunden: 3 Schirme, 1 Henkelkorb, 1 Taschentuch, 1 Handschuh, 1 Taschentuch mit Geld, 1 Hut, 1 Kappe, 1 Spazierstock, 1 Kanarienvogel zugeflogen.

Gießen, am 15. November 1890. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Apolitische Uebevsicht.

Gießen, 15. November.

Ministerpräsident von Caprivi brachte in der Donnerstags­sitzung des Abgeordnetenhauses, nachdem letzteres die Wiederwahl seines bisherigen Präsidiums und der Schriftführer vollzogen, die von der Thronrede angekündigten Reformvorlagen ein, mit Ausnahme des Gewerbesteuergesetzentwurfes, welcher dem Hause erst zu einer späteren Zeit vorgelegt werden wird. Außerdem brachte der Ministerpräsident noch die mit den Reformgesetzen zusammenhängende Vorlage über die Ab­änderung der sogenanntenlex Huene ein, jenes Gesetzes, welches einen gewissen Theil aus den Erträgnissen der land- wirthschastlichen Zölle den Communalbehörden in Preußen überweist. Herr v. Caprivi begleitete die Vorlegung der Reformentwürfe mit einer programmatisch zugespitzten Rede, in welcher er in großen Zügen den gesummten Resormplan der Regierung darlegte und betonte, dieselbe lege den größten Werth darauf, sämmtliche Vorlagen noch in der gegenwärtigen Session verabschiedet zu sehen. Als die leitenden Gesichts­punkte der Resormgesetzgebung bezeichnete Herr v. Caprivi die Stärkung des Staates, Festigung der Finanzen, Entlastung der weniger steuerkrästigen Volksklassen, Beseitigung der Rechtsnnsicherheit in den Verhättmffen der Landgemeinden

Biretiljäljriger ASs»ue«t«ir,reßAL 2 Mark 20 Pjg.

Bringerloh«. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 W

«edaction, ExpedMo» und Druckerei:

Fersjprecher 51,

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Alle Annoncen-Bureaux de- In- und Auslandes aehrr-^ Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegn

schatt.

bendr 8 Uhr:

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die einzelnen Vorlagen ging der Ministerpräsident nicht näher ein, es wird dies also den betreffenden Ressortministern über­lassen und begnügte sich der leitende Minister damit, die Hauptzüge der Entwürfe hervorzuheben. Der Schluß feiner Rede enthielt einen warmen Appell an die Volksvertreter, auch über den Rahmen dieser Vorlagen hinaus zur Erhaltung des Staates gegenüber den sich immer breiter machenden allen

allseitige Beifall, mit welchem sie von den Abgeordneten genommen wurde. Präsident v. Köller schlug alsdann die ersten Lesungen der Reformvorlagen derartig vorzunehmen, daß zunächst die Entwürfe über die Einkommen- und die Erbschaftssteuer an die Reihe kommen, worauf an zweiter Stelle das Volksschulgeseh mit der Abänderung der lex Huene

Gießen, am 15. November 1890.

Betr.: Die Aussührung des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 über die Jnvaliditäts- und Altersversicherung.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

<m die Gr-tzh. Bürgermeisterei«« des «reise».

Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 6. l. Mts. Anzeigeblatt Nr. 262, zweites Blatt noch nicht entsprochen haben, werden an Erledigung derselben bis zum 20. I. Mts. bei Meidling der Zusendung einer Wartboten erinnert.

v. Gagern.

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