1890
Feuilleton
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sowenig eine Annehmlichkeit, wie das Bezahlen selbst, und dann haben auch die Gewerbetreibenden Verpflichtungen. Mögen diese zeitgemäßen Worte eine freundliche Berücksichtigung finden besonders im Interesse des Handwerkerstandes.
morali- an alle Verkauf Kräften es, die Schieß
pulver und der Spiritus, doch während ihnen das erstere auf Grund des Selbsterhaltungstriebes oft verweigert wird, treibt die Habsucht zu immer größeren Ausdehnungen im Handel mit dem letzteren, mit welchen unseligen Erfolgen, das sehen wir z. B. an den amerikanischen Indianern, deren völliges Aussterben fast einzig und allein dem Feuerwasser zuzuschreiben ist. Es ist wohl kaum anzunehmen, daß heutzutage irgend ein civilisirter Staat solchen Vorgängen nicht mit allen Kräften ein Ziel setzen werde.
Rudolph Schuck.
Locale» nnv provittjiclle».
Gießen, 10. Januar.
— Mit dem Glockenschlage Zwölf der Sylvesternacht ist an alle Geschäftsleute und solche, die berufen sind, im öffentlichen Leben eine mehr oder minder wichtige Rolle zu spielen, die Nothwendigkeit herangetreten, sich hübsch die Jahreszahl 90 bei ihren Schreibereien anzugewöhnen. Erst dann, wenn Versehen beim Schreiben der Jahreszahl nicht mehr vorkommen, ist sozusagen das alte Jahr abgeschlossen. Daß mit dem alten Jahre aber auch Alles vergessen sein soll, was in demselben gewirkt, angeordnet, verbreitet, gekauft und — gepumpt worden ist, kann nicht behauptet werden. So sind es namentlich jene berühmten Papierchen, die der Vergessenheit ' steuern, und die zum Jahreswechsel vornehmlich ihre Wanderung nach allen Seiten hin anzutreten pflegen -r- die Rechnungen. Man sagt im Volksmunde, viele Rechnungen ausschreiben zu müssen, sei nicht eben angenehm, viele Rechnungen zu empfangen, sei noch unangenehmer, indessen das Unangenehmste sei es doch, viele Rechnungen bezahlen zu müssen. Und so eine Rechnung ist ein merkwürdiges Ding, sie stirbt und verdirbt nicht, je älter sie wird, um so unbequemer. Die Rechnungen kommen, was ihre Beliebtheit anbelangt, gleich hinter dem Steuerzettel, und doch sind sie so wohlthätige Erfindungen. Welche Erleichterungen haben sie nicht gewährt, wie viele Anschaffungen haben sie nicht ermöglicht, die beim Baarzahlen hätten unterbleiben müssen? Darum auch keine krause Stirne beim Erblicken des liniirten Bogens, sondern zuversichtlich in die Tasche gegriffen. Es gibt nur eine böse Art von Rechnungen, und das sind die, deren Adressat „zu sehr in's Zeug gegangen ist". Aber wo das Ganze nicht möglich, macht es ja ein Theil. Mag man besonders die Rechnungen kleiner Geschäftsleute nicht einfach als Papiere betrachten, die Zeit haben, als Zettel, die neben den des Abschneidens harrenden Coupons ein langes Dasein fristen müssen, ehe ein „Dankend erhalten" ihnen und damit ihren Ausstellern die so nöthige Ruhe verschafft. Auf die Bezahlung von Rechnungen warten zu müssen, nachdem schon Monate lang creditirt wurde, ist eben-
bestehen können? Von jedem Standpunkte aus, vom schen, socialen und jetzt sogar vom politischen tritt Regierungen immer mehr die Pflicht heran, dem von Spirituosen an uncivilisirte Völker mit allen entgegenzutreten. Zwei unheilvolle Geschenke sind der Europäer den sogenannten Wilden macht, das
Staatsmonopol, welches an einen einzelnen Mann verpachtet ist. Dap Hap Keat, zu deutsch der Schnapsbudiker, zahlt der Provinzialregierung 4600 Dollars per Monat und hat dafür das ausschließliche Recht der Fabrikation und des Verkaufs von dergleichen Getränken, auch ist es ihm erlaubt, sein Privilegium an andere Leute abzutreten. Allerdings steht er unter genauer Aussicht der Behörden, die sogar den Preis des Detailverkauss sestsetzen. Auch ist er genöthigt, überall da, wo es für nöthig befunden wird, einen Laden zu eröffnen und daselbst das genau vorgeschriebene Lager aller Sorten von beamtlich untersuchter guter Qualität zu halten. Da der englischen Regierung bis jetzt keine Klagen über dieses System zugegangen sind, so muß man annehmen, daß es zu den Verhältnissen des Landes paßt.
In Fiji ist der Verkauf von Spirituosen an die Ein- geborenen und an alle Bewohner mit gemischtem Blut, selbst an die Quadernen völlig verboten, während für Europäer fast keine Beschränkungen bestehen.
In England selbst haben die Mäßigkeitsvereinler, da sie wohl sehen, daß sie mit ihren Bestrebungen eines allgemeinen Verbotes nicht durchdringen können, ihr Augenmerk auf das System der local Option gerichtet, das heißt den Bürgern einer Stadt oder eines Dorfes das Recht zu geben, durch Stimmenmehrheit zu bestimmen, ob ein Wirthshaus eröffnet werden darf oder nicht. Etwas Aehnliches hat man in den Bahama-Jnieln versucht, mit welchem Erfolge, ist bis jetzt nicht bekannt.
Wenn nun, wie eben geschildert, es die Regierung dieser verschiedenen Colonien für nöthig befunden, mehr oder minder- scharfe Regulative anzuordnen, so kann wohl nicht abgeleugnet werden, daß die Angelegenheit eine äußerst wichtige sein muß. Wie aber mit diesen Ländern, die keinem civilisirten Staate untergeordnet sind und wo solche Restrictionen nicht
heit zu verurtheilen gehabt, während sich das Verhältniß in Liverpool aus eins zu 40 stellt. Die amtlich sestgestellte Zahl von Todesfällen in England durch Delirium tremens betrug im letzten Jahre 1356.
Kann irgend jemand behaupten, daß die Maine law für- gänzliche Unterdrückung des Verkaufs aller berauschenden Getränke, wie solche in einigen Staaten von Nordamerika besteht, irgend etwas Gutes gestiftet hat? Das vielgepriesene Gesetz ist heute nichts mehr als ein todter Buchstabe.
Eines schickt sich nicht für Alle. Bei Erlassung solcher Verordnungen müssen zuvörderst die eigenthümlichen Verhältnisse des Landes in Betracht gezogen werden, und England mit seinen ungeheuren überseeischen Besitzungen hat vor allem die beste Gelegenheit, dies zu thun.
So ist es in Malta dem Detail-Verkäufer von spiri- tuosen Getränken untersagt, Waffen irgend einer Gattung in seinem Hause zu haben, auch ist er verpflichtet, einen Jeden, der bewaffnet seinen Laden betritt, sofort daraus zu entfernen. Im Uebrigen unterliegt dieser Handel fast keinerlei Einschränkungen, nur daß es nicht erlaubt ist, eine Schnapsbutike näher als fünfzig Schritt von einem kirchlichen Gebäude zu eröffnen. Dies letztere im Gegensatz zu London, wo man hie und da eine Kirche zwischen zwei Wirthshäusern eingekeilt findet. Wer je Egypten bereist hat, der weiß sehr wohl, daß die Besitzer der ordinärsten Kneipen fast alle Malteser sind.
In Barbados dürfen geistige Getränke nicht näher als eine halbe englische Meile von den Kasernen verkauft werden.
Die so oft erörterte Frage über den Verkauf dieser Artikel an die Eingeborenen hat natürlich auch zu den verschiedensten Bestimmungen Veranlassung gegeben, und während z. B. in Lagos der Handel völlig frei ist, besteht im Lande der Zulus das absolute Verbot des Verkaufs von Spirituosen oder Wein an das Volk, mit Ausnahme des von den Aerzten für medicinische Zwecke verordneten. Im Basutolande geht man sogar noch weiter, denn das Gesetz schließt sogar Geschenke ein, und jede Jmportation dieser Artikel ohne die schriftliche Erlaubniß des Gouverneurs ist auf's strengste verboten. Nach den Berichten dieses letzteren sind diese Bestimmungen für das Land vom größtes Nutzen gewesen, besonders seit er den früheren große^Schrnuggelhandel fast gänzlich unterdrückt habe. Wir müssen annehmen, daß dem so ist, jedenfalls aber bildet das Basutoland das Extrem aller dieser prohibitiven Verordnungen, denn in den meisten Colonien macht das Gesetz wenigstens einen Unterschied zwischen Weißen und Eingeborenen.
zeit 1600 Mk. gegeben würden, 11 500 Mk. jährlich betragen." Auf die Eingabe des hessischen Landeslehrer-Vereins: „Die Besoldungsskala aller Lehrerstellen, mit Ausnahme derer in den Städten über 10000 Einwohner, dergestalt zu ändern, daß mit Beginn eines Anfangsgehaltes von 1000 Mk. der Maximalgehalt von 1800 Mk. in 20 Dienstjahren und zwar von 5 zu 5 Jahren um je 200 Mk. steigend, erreicht werden könne", äußerte sich die Großh. Staatsregierung ablehnend. Das Eingehen auf dieses Gesuch würde nach der auf Grund angestellter Ermittelungen vorgenommenen Berechnung einen jährlichen Mehraufwand von 500000 bis 600000 Mk. erfordern.
Kerauscheude Getränke.
Unter den mannigfachen socialen Fragen, deren endgültige Lösung immer dringender an die Regierung eines jeden civilisirten Staates herantritt, ist wohl die der gesetzlichen Regulirung, theilweisen oder gänzlichen Untersagung des Handels mit berauschenden Getränken diejenige, die am meisten von sich reden macht. Schon seit Jahren währt derhärte Kampf für und gegen, ohne daß eine der beiden Pa^ teien wesentliche Vortheile errungen hätte, und immer noch steht die Lösung der Angelegenheit in weitem Felde. Es läßt sich auf keine Weise ableugnen, daß eine gesetzliche Regulierung der Sache aus Gründen der Moralität, des menschlichen Wohlseins und aus staatlichen Ursachen dringend geboten ist, und in vielen Ländern ist auch schon- gar manches darin geschehen, leider aber macht der blinde Fanatismus, mit dem die Enthaltsamkeitspartei kämpft, alle Erfolge stets 2u nichte, denn es hat sich überall herausgestellt, daß bloße strenge Beschränkungen nur zu bisher unerhörten Gesetzesüberschreitungen führen und das Uebel nur noch größer machen. Blicken wir z. B. auf Schottland, wo alle Wirths- häuser den ganzen Sonntag über geschlossen sein müssen- aber wo ist die Trunkenheit tu ihrer schlimmsten Form wohl mehr zu Hause, als gerade dort? In Wales hat man dasselbe versucht, und jetzt, nach erst wenigen Jahren, war das Parlament genöthigt, eine Commission einzusetzen, um die unleugbaren Mißerfolge an Ort und Stelle in Augenschein zu nehmen, so daß sehr bald dieses Gesetz ad acta gelegt werden wird. .
In England selbst nahm wohl die Regierung, gedrängt von der überaus mächtigen Partei der teatotallers, auch einige Male einen Anlauf zu ähnlichen Gesetzen, aber alles scheiterte an dem passiven und selbst thatsächlichen Widerstande des Volkes, und heute muß man sich begnügen, das Offenhalten der Wirthshäuser, wenigstens am Sonntage, auf so kurze Zeit als möglich zu beschränken, wenngleich auch dieses nur einen höchst problematischen Erfolg hat. Es läßt sich allerdings nicht ableugnen, daß das Nationallaster der Engländer, die Trunkenheit, in den letzten Jahren merklich abgenommen hat, was jedoch wohl zum größeren Theil der besseren Volkserziehung als den Beschränkungen zuzuschreiben ist. u r rr
Es war aber auch die höchste Zeit, daß eine Besserung eintrat, denn das Laster hatte wahrhaft grausige Dimensionen angenommen. Haben doch trotz ülledem die Polizeirichter in Newcastle allein je einen von 52 der Bewohner für Trunken-
Samstag den n. Januar. Gietzener Anzeiger. Beilage zu Nr. 9
Derrtdehes Reich
Darmstadt, 8. Januar. Der Bericht des Finanzausschusses Zweiter Kammer über die Vorlage Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz betr. den Gesetzentwurf über die Gehalte der Volksschullehrer und über zwei Eingaben des hessischen Landeslehrer-Vereins, anderwette Regelung der Gehalte der Volksschullehrer betr., erstattet von dem Abg. Schröder, gipfelt darin, daß der Ausschuß beantragt: 1) Die Annahme des Gesetzentwurfs, betr. die Gehalte der Volksschullehrer, mit den Abänderungen in Art. 1, daß es in der Gehaltsscala heißt: „nach fünsundzwanzigjühuger Dienstzeit einen Gehalt von 1600 Mk., und die Worte: „nach dreißigjähriger Dienstzeit einen Gehalt von 1600 Mk. zu streichen; 2) die Eingabe des Vorstandes des hessischen Landeslehrer-Vereins für erledigt zu erklären. — Aus dem sehr eingehenden und interessanten Berichte selbst sind folgende Daten erwähnenswerth: Früher gemachte und im Ganzen heute nur wenig veränderte Zahlenangaben, wonach die Zahl der Gemeinden bis zu 2000 Seelen im Großherzogthum 935 betrug (Starkenburg 347, Oberhessen 422, Rheinhessen 166), die Zahl der Gemeinden über 2000 Seelen im Ganzen 65 (Starkenburg 32, Oberhessen 12, Rheinhessen 19) beweisen, daß die größte Zahl der Schulen und Lehrer sich in kleineren und Landgemeinden befinden. Es gibt im Großherzogthum 566 einklassige, 227 zweiklassige, 95 dreiklassige, 67 vier- klassige und 27 mehrklassige Schulen. Hiernach bemessen sich zum Theil die Zuschüsse an „bedürftige Gemeinden" und der Umfang der Dienstalterszulagen. In dem Staatsbudget für 1885/88 waren in Ausgabe vorgesehen 385000 Mk. und zwar: a. für Zuschüsse an bedürftige Gemeinden zur Aufbringung der Lehrergehalte 175 652.97 Mk., b. für Remunerationen der Katecheten 6124.76 Mk., c. für Dienstallerzulagen 194556.50 Mk. Von den erwähnten „Zuschüssen mit 175651.97 Mk. kamen 1. an Gemeinden in der Provinz Starkenburg 75076.71 Mk., Oberhessen 83 943.12 Mk. und Rheinhessen 16 633.14 Mk. Weiter leistet der Staat an bedürftige Gemeinden für Schulhausbauten neuerdings jährlich einen Beitrag von 40000 Mk. Auf die Anfrage des Ausschusses und Berichterstatters .bei Großh. Staatsregierung: „Wie hoch voraussichtlich die jährlichen Mehrausgaben für die Staatskasse sein würden, wenn das Gehalts-Maximum von 1600 Mk. (an welchem der Ausschuß trotz der dadurch entstehenden jährlichen Mehrbelastung der Staatskasse von 160000 bis 170000 Mk. festhalten will) statt nach 30jähriger schon nach 25jähriger Dienstzeit dadurch erreicht würde, daß nach 20jähriger Dienstzeit 1400 und nach 25jähriger Dienstzeit 1600 Mk. gegeben werden?" erfolgte die Antwort: „Die Mehrausgabe für die Staatskasse würde, wenn das Gehaltsminimum von 1600 Mk. statt nach 30jähriger schon nach 25jähriger Dienstzeit dadurch erreicht würde, daß nach 20jähriger Dienstzeit 1400 Mk. und nach 25jähriger Dienst-
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Literatur «nd sinnst.
— Die Redactton der „Deutschen Schulpraxis" (Leipzig, Ernst Wunderlich) hat ein Preisausschreiben erlassen, aus welchem wir das Nachstehende mittheilen. Es sind neun Preise — 75 Mark, 50 Mark, dreimal 25 Mark und viermal 20 Mark — ausgesetzt. Ein bestimmtes Thema ist nicht gestellt; dagegen sollen 1. die behandelten Gegenstände practischer Natur sein: knapp und durchsichtig gehaltene Präparattonen, klar und leicht geschriebene Leitartikel über Fragen aus der speciellm Methodik, aus der Schulkunde und Psychologie. In Betreff der Anlage der Arbeiten kommt es nicht darauf an, daß der Gegenstand in voller erschöpfender Brette dargestellt wird, sondern vielmehr darauf, daß diejenigen Setten, bez. Thcile desselben eingehender behandelt werden, welche bisher nur ungenügend oder gar nicht berücksichtigt wurden. — Den Entwürfen zu Lecttonen soll eine kurze Vorbemerkung betgegeben werden, welche das Eigenartige der gewählten Behandlungsweise hervorhebt. 2. Die Arbeiten, welche an der Preisbewerbung theilnehmen sollen, müssen bet der Einsendung als solche bezeichnet und mit einem Motto versehen sein, welches sich auch auf dem beizulegenden, die Adresse des Verfassers enthaltenden verschlossenen Briefumschlag befindet. 3. Die eingegangenen Arbeitm werden in der „Deutschen Schulpraxis" nach beliebiger Auswahl der Redaction in der Zeit bis 31. December 1890 abgedruckt. Arbeiten, welche den Umfang eines halben Druckbogens überschreiten, finden in der Regel keine Aufnahme. Die Kürze einer Arbeit ist kein Zurück- wetsungsgrund. 4. Nach erfolgtem Abdruck wird das Urtheil der Preisrichter darüber, welche neun Arbeiten ihnen (nach Wahl des Gegenstandes, Inhalt und Form) als die vorzüglichsten und darum preiswürdigsten erschienen sind, emgeholt und veröffentlicht.
verkehr, Land« uttb volksWirthschaft.
— Im Staatsbahnbetriebe steht sicherem Vernehmen nach eine wichtige Neuerung deoor. Wenn ein Personrnzug infolge großer Verspätung von einem Schnellzuge überholt wird, so soll dieser unter Umständen auch auf Zwischenitarionen ausnahmsweise halten, um dort Reisende, welche den Personenzug benutzen wollten, zur Weiterbeförderung aufzunehmen. Diese Maßregel soll im Falle bedeutender Zugoerspätungen die .Reisenden mehr als bisher gegen Anschlutz- versäumniß' sicherstellen.
Limburg, 8 Januar. (Fruchtmarkt). Rother Weizen Jü 16.95, weißer Weizen 00 00, Korn Jt 13.65, Gerste JL 12.40, Hafer 7.65. Erbsen JL 00.00, Kartoffeln 0.00.
Frankfurt, 8. Januar. Erbsen ganze per Pfd. 14—18 H, do. geschälte 16—20 H, Linsen 15—25 H, weiße Bohnen 16—26 H, gelbe Kartoffeln per Gescheid 14—16 H, rothe Kartoffeln per Gescheid 12—14 Butter per Pfd. JL 0,90—1,00 H, Eier das Stück 7—9 H, Blumenkohl 30-80 H, Weißkraut das Stück 12—20 H, Rothkraut 12—25 H, Wirsing 10—15 H.
Ganz verschieden liegen die Verhältnisse in Perak, einem Districte von Hinterindien und der Regierung in Singapore untergeordnet, denn dort ist der Handel in Spirituosen ein |


