Einzelbild herunterladen

Nr. 32.Freitag den 7. Februar 18SV

Der

Lietzener A«»eiger erscheint täglich, mit Ausnahme dcS MontagS.

Die Gießener

MimitierrvkLtler werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Generat-Wnzeiger.

vierteljähriger Avonnementspretsr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.

Redactton, Expedition und Druckerei:

SchurßraßeAr.V.

Fernsprecher 51.

Amts- und Anzeigeblatt für den Areis Gieren.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.

Gratisbeilage: Gießener KamLlienMtLer.

Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung,

die Reich Stags wählen betreffend.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß von Großh- Staatsministerium zu Wahlcommissärm ernannt wor­ben sind:

1) für den ersten Wahlkreis: der Großh. Provinzialdlrector Freiherr von Gagern in Gießen,

2) für den zweiten Wahlkreis: der Großh- Kreisrath Dr. Braden in Friedberg,

3) für den dritten Wahlkreis: der Großh. Kreisrath von Grolman in Alsfeld,

4) für den vierten Wahlkreis: der Großh. Provinzial- director von Marquard in Darmstadt,

5) für den fünften Wahlkreis: der Großh. Kreisrath Haas in Offenbach,

6) für den sechsten Wahlkreis: der Großh. Kreisrath vc>n Bechtold in Bensheim,

7) für den siebenten Wahlkreis: der Großh. Kreisrath Gros in Worms,

8) für den achten Wahlkreis: der Großh. Kreisrath Spam er in Bingen,

9) für den neunten Wahlkreis: der Großh. Provinzial- director Geheimerath Küchler in Mainz.

Der erste Wahlkreis besteht aus:

1) Kreis Gießen.

2) Aus dem Kreise Alsfeld die Gemarkungen:

1. Atzenhain, 2. Bernsfeld, 3. Ermenrod, 4. Flen­sungen, 5. Ilsdorf, 6. Kirschgarten, 7. Lehnheim, 8. Merlau; 9. Rieder-Ohmen, 10. Ober-Ohmen, 11. Rupertenrod, 12. Wettsaasen, 13. Zeilbach.

3) Aus dem Kreise Schotten die Gemarkungen:

1. Eichelsdorf, 2. Gedern, 3. Glashütten, 4. Groß- Eichen, 5. Klein-Eichen, 6. Mittel-Seemen, 7. Rieder- Seemen, 8. Ober-Lais, 9. Ober-Seemen, 10. Ober- Schmitten, 11. Steinberg, 12. Unter - Seibertenrod, 13. Volkartshain.

4) Aus dem Kreise Büdingen die Gemarkungen:

1. Bellmuth, 2. Bergheim, 3. Berstadt, 4. Bingen­heim, ö. Bisses, 6. Berstädter-Markwald, 7. Bleichen­dach, 8. Blofeld, 9. Reichelsheimer Antheil an Bingen- Heimer Mark, 10. Bobenhausen I., 11. Borsdorf, 12. Dauernheim, 13. Dauernheimer Hof, 14. Schlei- seld, 15. Echzell, 16. Echzeller Markwald, 17. Eckards- born, 18- Effolderbach, 19. Fauerbach, 20. Geis- Nidda, 21./22 Gelnhaar (Jsenb. und Doman.), 23. Gettenau, 24 Heuchelheim, 25. Hirzenhain, 26. Kohden, 27. Harbwald, 28. Leidhecken, 29. Liß- berg, 30. Michelnau, 31. Nidda, 32. Ober-Widders- heim, 33. Ortenberg, 34. Ranstadt, 35. Schwickarts­hausen, 36. Selters, 37. Conradsdors, 38. Unter- Schmitten, 39. Unter-Widdersheim, 40. Grund- Schwalhelm, 41. Usenborn, 42. Wallernhausen, 43. Wippenbach.

Gießen, am 4. Februar 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

die Reichstagswahlen betreffend.

Nachdem der Unterzeichnete für die bevorstehenden Reichs­tagswahlen zuw Wahlcommiffär des ersten Wahlkreises des Großherzogthums, bestehend aus:

1. Kreis Gießen.

2. Aus dem Kreise Alsseld die Gemarkungen:

1. Atzenhain, 2. Bersfeld, 3. Ermenrod, 4. Flensungen, 5. Ilsdorf, 6. Kirschgarten, 7. Lehnheim, 8. Merlau, 9. Nieder-Ohmen, 10. Ober-Ohmen, 11. Ruppertenrod, 12. Wettsaasen, 13. Zeilbach.

3. Aus dem Kreise Schotten die Gemarkungen:

1. Eichelsdorf, 2. Gedern, 3. Glashütten, 4. Groß-Eichen, 5. Klein-Eichen, 6. Mittel-Seemen, 7. Nieder-Seemen, 8. Ober-Lais, 9. Ober-Seemen, 10. Ober-Schmitten, 11. Steinberg, 12. Unter-Seibertenrod, 13. Volkartshain.

4. Aus dem Kreise Büdingen die Gemarkungen:

1. Bellmuth, 2. Bergheim, 3. Berstadt, 4. Bingenheim, 5. Biffes, 6. Berstädter-Markwald, 7. Bleichenbach, 8. Blofeld, 9. Reichelsheimer Antheil an Bingenheimer Mark, 10. Bobenhausen I., 11. Borsdorf, 12. Dauern­heim, 13. Dauernheimer Hof, 14. Schleifeld, 15. Echzell, 16. Echzeller Markwald, 17. Eckardsborn, 18. Effolder- i bad), 19. Fauerbach, 20. Geis-Nidda, 21-/22. Gelnhaar |

(Jsenb. u. Dom.), 23. Gettenau, 24. Heuchelheim, 25. Hirzenhain, 26. Kohden, 27. Harbwald, 28. Leid­hecken, 29. Lißberg, 30. Michelnau, 31. Nidda, 32. Ober- Widdersheim, 33.Ortenberg, 34. Ranstadt, 35. Schwickarts­hausen, 36. Selters, 37. Conradsdors, 38. Unter- Schmitten, 39. Unter-Widdersheim, 40. Grund-Schwal­heim, 41 Usenborn, 42. Wallernhausen, 43. Wippenbach ernannt worden ist, bringt derselbe hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß

Mvntag den 24. Februar 1890, Vormittags 11 Uhr,

in dem Sitzungssaale des Regierungsgebäudes zu Gießen die Protokolle über die Wahlen in den einzelnen Wahlbezirken durchgesehen und die Resultate der Wahlen zusammengestellt werden sollen. Das Ergebniß wird sodann verkündet werden. Der Zutritt zu dem Local steht jedem Wähler frei. Gießen, den 4. Februar 1890.

Der Wahlcommiffär:

v. Gagern.

Bekanntmachung,

die Feldbereinigung in der Gemarkung Staufenberg betreffend.

Bei der am 29. Januar d. I. zu Staufenberg vorge­nommenen Abstimmung über den von Großh Kreisamt Gießen gestellten Antrag auf Ausführung der Feldbereinigung und Anlage von Wegen in den Baumstücken in der Gemarkung Staufenberg haben 127 Grundeigenthümer, welche zusammen 2,031,110 Qm Mche besitzen, gegen den Antrag gestimmt. Da die Gemarkung Staufenberg zusammen 460 Grundbesitzer und, ausschließlich Wald und Hofraithen, einen Gesammt- flächengehalt von 4,756,946 m hat, so gilt in Gemäßheit des Artikel 3 des Gesetzes über die Feldbereinigung vom 28. September 1887 der gestellte Antrag als angenommen.

In Gemäßheit des Artikel 11 des angeführten Gesetzes bringe ich dieses Abstimm'mgsergebniß unter dem Ansügen zur öffentlichen Kenntniß daß das aufgenommene Protokoll in der Zeit vom 8. bis einschließlich 14. l. M. aus dem Amts­zimmer der Großh. Bürgermeisterei Staufenberg offenliegt, und daß Einwendungen gegen die Zulässigkeit und Rechtsbeständig­keit des Ergebniffes binnen 14 Tagen, von der Veröffent­lichung der Bekanntmachung im Kreisblatt an gerechnet, mittels schriftlicher Beschwerde bei der Großh. oberen landwirthschaft- lichen Behörde zu Darmstadt geltend zu machen sind.

Gießen, den 5. Februar 1890.

Der Commiffär: Nebel, Amtmann.

Bekanntmachung.

Auf dem gestern dahier abgehaltenen Viehmarkt ist ein Kalb zurückgeblieben, dessen Eigenthümer bis jetzt nicht ermittelt ist. Derjenige, welcher Ansprüche an das Kalb machen zu können glaubt, wird aufgesordert, dieß innerhalb 3 Tagen bei der unterzeichneten Behörde zu thun, widrigen­falls das Kalb als gefundener Gegenstand betrachtet werden wird. 1103

Gießen, am 5. Februar 1890.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.

politische Ueversicht.

Gießen, 6. Februar.

Am Dienstag Nachmittag sand beim Reichskanzler Fürsten Bismarck das angekündigteparlamentarische" Diner ftatt, welches diesmal jedoch gegenüber früheren ähnlichen Festlich­keiten beim Kanzler einen bedeutsameren politischen Character trug. Vor Allem beehrte der Kaiser selbst die kleine, ^aber auserlesene Versammlung mit seiner Gegenwart- die Flügel­adjutanten Oberstlieutenant v. Kessel und Major v. Zitzewitz begleiteten den Kaiser. Ferner waren erschienen: Die Herren­hausmitglieder Fürst v. Hatzseld-Trachenberg, Graf Hohenthal, Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode, Dr. Miquel, v. Koscielski, Freiherr v. Stumm, während aus dem Hause der Abgeord­neten die Herren Prinz Arenberg, v. Balan, v. Benda, v. Bismarck-Kniephos, v. Bülow-Wandsbeck, Graf Douglas, Dr. Enneccerus, Freiherr v. Erffa, v. Eynern, Freiherr v. Huene, v. Kardorff, Gras v. Limburg-Stirum, v. Putt- kamer-Großnipkau, Dr. Reichensperger, Weber-Genthin und Freiherr v. Zedlitz - Neukirch an dem Diner theilnahmen. Außerdem waren noch die beiden Söhne des Reichskanzlers, Staatssecretär Gras Herbert Bismarck und Regierungspräsi­dent Gras Wilhelm Bismarck in Hannover, letzterer mit

Gemahlin, zugegen. Die Versammlung wies also hervor­ragende und einflußreiche Mitglieder der conservativen und der freiconservativen, wie der nationalliberalen und der Cen­trumspartei auf und ließ so schon hinlänglich deren politische Bedeutung erkennen, die auch im ganzen Verlause des DinerS hervortrat. Der Kaiser bildete selbstverständlich den Mittel­punkt des kleinen Kreises und zeichnete der hohe Herr nament­lich den freiconservativen Freiherrn v. Stumm, dann Herrn Dr. Miquel und auch den Freiherrn v. Huene, den bekannten Zoll- und Steuerpolitiker des Centrums, durch längere Unter­haltungen aus. Was den Kanzler anbelangt, so gab er nach Aushebung der eigentlichen Tafel eine Reihe histo­rischer Erinnerungen, speciell auch aus dem böhmischen Feld­zuge, zum Besten, um dann auf actuelle Fragen der inneren Politik, wie die Angelegenheit der Steuerreform in Preußen n. s. w., einzugehen. Ob sich der Kanzler auch über die durch das Scheitern des Socialistengesetzes im Reichstage ge­schaffene Situation ausgesprochen hat, entzieht sich noch der Kenntniß weiterer Kreise, doch scheint dem nicht so zu sein. Die belebte Unterhaltung dehnte sich bis in die elfte Abend­stunde aus, erst dann bestellte der Kaiser seinen Wagen und verabschiedete sich herzlichst von seinem Kanzler, worauf als­bald auch die übrigen Gäste das gastfreie Heim des leitenden Staatsmannes verließen.

Die sächsische Abgeordnetenkammer verwies in ihrer Dienstagssitzung die Regierungsvorlage, welche zur Umge­staltung der Dresdener Bahnhöfe die beträchtliche Summe von 35 Millionen Mark fordert, einstimmig an die Finanz­deputation B.

Im jüngst eröffneten Landesausschusse von Elsaß-Lothriugen kam am Dienstag wieder einmal die Paßzwangangelegenheit in­folge verschiedener Interpellationen aus dem Hause zur Sprache. Unterstaatssecretär v. Köller beantwortete dieselben dahin, daß die Paßzwangmaßregel zwar hart, aber nothwendig sei, indessen werde sie mit möglichster Milde ausgeführt. Entschieden warnte der Regierungsvertreter vor Uebertreibungen in den Klagen über die Härten des Paßzwanges, da jene nur schaden könnten, auch protestirte er energisch gegen allgemein gehaltene Be­schwerden über die mit Ausführung des Paßzwanges beauf­tragten Beamten, soweit in ihnen keine Namen genannt würden - schließlich erklärte der Unterstaatssecretär seine Bereitwilligkeit zur Entgegennahme jeder gerechtfertigten Klage.

Der Vorschlag des Obersten Stoffel zu einem deutsch­französischen Bündnisse gegen Rußland hat in Rußland be­greiflicher Weise arg verschnupft und um so eisriger bemüht man sich in den Kreisen der Russenfreunde jenseits der Vo­gesen, den armen Obersten zu desavouiren. Doch befleißigt sich hierbei ein Theil der französischen Presse einer unver­kennbaren Reserve- z. B. meint dieRepublique Francaise", die Gemeinschaft der Interessen Frankreichs und Rußlands sei zwar einer der Hauptsactoren der europäischen Politik, aber die Völker könnten ebensowenig wie die Individuen eines gewissen Stolzes entbehren. Es gäbe in Frankreich Leute, welche sich mit allzuviel Eifer Rußland an den Hals würfen und solchem Betragen fehle es an Muth und Geschicklichkeit. Schließlich empfiehlt das opportunistische Blatt als einzige Richtschnur für Frankreichviel LebellGewehre und viele entschlossene Soldaten", das Uebrige komme dann von selbst. Wenn dieRep. Franc." mit ihrer Aeußerung über die Leute, welche sich Rußland um jeden Preis in die Arme würfen, nur nicht in ein Wespennest gestochen hat!

Deutsches Reich.

Berlin, 4. Februar. Dem Bundesrathe ist der Gesetz­entwurf über die Einführung der Gewerbe­gerichte zugegangen. Er umfaßt 75 Paragraphen und zerfällt in fünf Abschnitte: 1) Errichtung und Zusammen­setzung, 2) Verfahren, 3) Thätigkeit als Einigungsamt, 4) Verfahren vor dem Gemeindevorsteher, 5) Schlußbestimm- ungen. Der grundlegende § 1 lautet:

Für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitern und ihren Arbeitgebern können Gewerbegerichte errichtet werden. Die Errichtung erfolgt durch Ortsstatut nach Maß­gabe des § 142 der Gewerbeordnung. Soll das Gewerbe­gericht für mehrere Gemeinden errichtet werden, so wird das Ortsstatut für jede dieser Gemeinden abgefaßt. Für den Bezirk eines weiteren Communalverbandes erfolgt die Er­richtung nach Maßgabe der Vorschriften, nach welchen An­gelegenheiten des Verbandes statutarisch geregelt werden. Die Errichtung kann aus Antrag betheiligter Arbeitgeber oder Arbeiter durch Anordnung der Landescentralbehörde erfolgen, wenn ungeachtet einer an die betheiligten Gemeinden oder den weitern Communalverband ergangenen Aufforderung innerhalb der Gesetzesfrist die Errichtung aus dem in Absatz 2