Samstag den 5. Juli
Nr. 153.
1890
Der
Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags.
Die Gießener
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Amtlicher Theil.
Bekanntmachung,
die Maul- und Klauenseuche zu Eberstadt betreffend.
Nachdem zu Eberstadt unter den Viehbeständen des Heinrich Bender und des Karl Kuhl II. der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich seflgestellt worden ist, ordnen wir hiermit die Sperre der verseuchten Gehöfte an.
Es gelten hiernach für die betreffenden Besitzer die Bestimmungen unter I und für die Gemarkung Eberstadt die Bestimmungen unter II unseres Ausschreibens vom 24. Juni l. I. — Kreisblatt Nr. 146 — mit Ausnahme der Gemarkungssperre.
Die Bestimmung unter III tritt für die Gemarkungen Holzheim, Dorf-Gill und Hof-Gill in Kraft.
Gießen, den 3. Juli 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gag ern.
Bekanntmachung,
die Maul- und Klauenseuche zu Ober-Hörgern betreffend.
Nachdem zu Ober-Hörgern unter den Viehbeständen des Heinrich Schmidt, Joh. Georg Müller und Johs. Boller II. der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden ist, ordnen wir neben der Sperre der genannten Gehöfte Sperre der Gemarkung Ober- Hörgern hiermit an.
Es gelten hiernach für die betreffenden Besitzer die Bestimmungen unter I und für die Gemarkung Ober-Hörgern die Bestimmungen unter II unseres Ausschreibens vom 24. Juni l. Js. — Kreisblatt Nr. 146. —
Gießen, den 3. Juli 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung.
Zu Deckenbach und Gontershausen im Kreise Alsfeld, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Gießen, den 3. Juli 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Ein Heimstättengefttz für das Deutsche Reich.
Die bereits gemeldete Einbringung eines Heimstättengesetzes im Wesentlichen nach amerikanischem Muster ist nach ziemlich langwierigen Verhandlungen von Mitgliedern der Reichspartei und den Deutsch-Couservativen — Graf v. Dönhoff, Graf Douglas, Gehlert, Lutz, Menzer und Graf Moltke erfolgt. Der Gesetzentwurf enthält zunächst nur die Grundzüge für die Errichtung einer Heimstätte, die nur in gewissen Ausnahmesällen der Zwangsvollstreckung unterliegen soll und die nur bis zur Hälfte des Ertragswerthes mit amortisir- baren Renten belastet werden darf. Derselbe lautet:
§ 1.
Jeder Angehörige des Deutschen Reiches hat nach vollendetem 24. Lebensjahre das Recht zur Errichtung einer Heimstätte.
S 2.
Die Grütze einer Heimstätte darf die eines Bauernhofes nicht übersteigen. Sie muß wenigstens einer Arbeiter- oder Bauernfamilte Wohnung gewähren und die Production der nothwendigen Nahrungsmittel ermöglichen.
Nothwendtges Zubehör einer jeden Heimstätte sind:
1. die Wohnung des Hetmstätten-Etgenthümers,
2. die nothwendigen Wirtschaftsgebäude,
3. das zum Wtrthschaftsbetriebe unentbehrliche Geräth, Vieh und Feldinventartum, sowie die landwirthschafiltchen Erzeugnisse, welche zur Fortsetzung der Wirthschaft bis zur nächsten Ernte unentbehrlich sind.
S 3.
. a _ Der zur Heimstätte festzulegende Besitz darf nur bis zur Hälfte des Ertragswerthes mit Renten, welche durch Amortisation zu tilgen sind, verschuldet sein. Die Errichtung ist bedingt durch Umwandlung der den Grundbesitz zur Zett belastenden Hypotheken und Grundschulden in amorttsirbare Renten.
Höher verschuldeter Besitz kann von den durch die Landesgesetzgebungen zu errichtenden Landes-Heimstättenbehörden zur Gründung von Heimstätten zugelassen werden, wenn der Besitzer die Verpflichtung übernimmt, die über die Hälfte des Ertragswerthes htnausgehenden Hypotheken und Grundschulden mit IpEt. für das Jahr zu tilgen und die Tilgung nach Ermessen der Landes-Hetmstättenbehörden gesichert erscheint. Verstärkte Amortisation ist gestattet.
8 4.
««.x Schulden dürfen auf Heimstätten ntcht eingetragen werden. Mit Bewtlliaunz der Heimstättenbehörde können btS zur Hälfte des ErtragSwertheS Rentenschulden mit einer dem Zweck entsprechenden Amorttsationr Periode eingetragen werden
1. im Falle einer Mißernte,
2. zu nothwmdtgen Meliorationen,
3. zur Abfindung von Mtterben.
8 5.
Die Heimstätte unterliegt der Zwangsvollstreckung nur in folgenden Fällen:
1. wenn die Forderungen aus der Zeit vor Errichtung stammen und nicht drei Jahre nach Veröffentlichung der Hetmstätten- qualität verflossen sind,
2. auch nach Errichtung wegen rechtskräftiger Ansprüche aus Lieferungen, die zur Errichtung und zum Ausbau der Heimstätte verbraucht sind,
3. wegen rückständiger Renten und Steuern.
In den Fällen zu 2 und 3 ist als Vollstreckungsmaßregel nur die von der Heimstättenbehörde zu vollziehende Zwangsoerwaltung der Heimstätte zulässig.
8 6.
Die Heimstätte ist uniheilbar und — vorbehaltlich des Nießbrauchsrechts der Wtttwe des letzten Besitzers — durch Erbgang, im Falle des Vorhandenseins mehrerer Mtterben, nur auf einen derselben übertragbar.
Behufs Zusammenlegung von Ländereien kann mit Genehmigung der Hetmstättenbchörden Umtausch von Ländereien ftattfinden.
8 7.
Die Veräußerung der Heimstätte unter Lebenden ist nur mit Genehmigung der Ehefrau des Heimstättenbesitzers zulässig.
Niemand darf mehr als eine Heimstätte erwerben.
8 8.
Der Landesgesetzgebung bleiben alle näheren Bestimmungen überlassen und spectell:
1. die Bestimmungen der Maximal- und Minimalgrößen der Heimstätten innerhalb der in § 2 angegebenen Grenzen,
2. die Abgrenzung der Steuerfreiheit der kleinsten Heimstätten,
3. die Regelung des Ntetzbrauchrechts der Wtttwe des verstorbenen Hetmstättenbesitzers an der Heimstätte,
4. die Errichtung der Heimstättenbehörde,
5. die Errichtung der Heimstätten-Rentenbanken,
6. die Ordnung des Heimftätten-Erbrechts.
Dem Gesetzentwurf ist keine Begründung beigegeben; der Versuch, auf diesem Wege dem schon bedrängten Bauernstand zu helfen, bedarf an sich keiner Begründung, er findet dieselbe in den Verhältnissen, unter welchen die Landwirthschaft im Allgemeinen des Lohnes für ihren sauren Schweiß nicht froh werden kann, weil sie durchgehends mit wachsender Verschuldung einen der Sysiphusarbeit vergleichbaren Kamps zu bestehen hat. Der deutsche Bauer ist unter den ^Landleuten aller Nationen der fleißigste und in der Mehrheit auch der einsichtsvollste,- in manchen Ländern wird allerdings aus dem Grund und Boden mehr, als bei uns herausgeschlagen, aber dieser Raubbau, der nicht an die Zukunst denkt, ist sür die Land- wirthschast das Gefährlichste. In Nordamerika und Rußland sind jetzt Tausende von Landleuten dadurch an den Bettelstab gebracht. Wenn nun bei uns mancher Landmann mit dem drohenden Gespenst der Verschuldung kämpfen muß, so ist der Grund davon nur äußerst selten unbesonnene Wirthschaft. Am meisten fehlt es von vornherein an den genügenden Baar- mirteln oder es wurden durch Erbschaststheilung schwere Lasten auserlegt, hohe Zinsen machen dann die Schuld anwachsen, eine ungünstige Ernte that ihr Theil und dann war die Schuldenlast bis zur Unerträglichkeit angeschwollen.
Der Landmann verfügt in Deutschland vielfach über zu geringe Baarmittel, mit denen er seinen Betrieb erweitern, feinen Grund und Boden verbessern, neue Einnahmen erwerben könnte! Sein Vermögen ist die Hosstelle, der Acker- aus den jährlichen Einnahmen größere Capitalien anzusammeln, das glückt schon selten. Es kommen verschiedenerlei Gründe zusammen, die die Ansammlung eines angemessenen Betriebs- capitals trotz aller Sparsamkeit verhindern, und einer der wichtigsten ist die theuere Production. Der Preis der ländlichen Produkte steht nur schwach im Verhältniß zu dem, was Wirthschaft, Lebensweise und Abgaben verschlucken. Auch der Landmann kommt nicht mehr so billig durch, wie früher- die Kinder sollen und müssen auch mehr lernen, die Löhne des Gesindes haben eine ganz respectable Höhe erreicht und die Abgaben sind im Verhältniß zu dem, was der Grund und Boden gibt, reichlich hoch. Der Grund und Boden ist sehr hoch belastet, vielleicht zu hoch, wenn sein Werth heute nicht minder ein sehr bedeutender ist, so ist die Rente, die er jährlich abwirft, doch eine minimale. Die Erhöhung der Getreidezölle hat der Landwirthschaft im Allgemeinen theurere Kornpreise gebracht, aber der in gedrückter Lage befindliche Landmann ist nicht ost im Stande, gute Conjuncturen abzuwarren oder zu benützen. Er muß losschlagen, wenn er Geld braucht und Geld braucht er immer. Es ist bedauerlich, ohne alles Verschulden in eine gedrückte Lage zu gerathen, bedauerlicher noch, wenn diese Lage einen Stand betrifft, der zu den Grundpfeilern eines Staatswesens gehört. Höhere Getreidepreise herbeizuführen, kann angesichts der obwaltenden allgemeinen wirthschaftlichen Verhältnisse auch der wärmste Freund der Landwirthschaft nicht rathen- denn solche Preise wären beim besten Willen nicht dauernd aufrecht zu erhalten und dann ständen die Dinge nur noch etwas schlechter, als bisher.
Unter solchen Umständen ist es begreiflich, daß conser- vativ denkende Männer den Versuch machen, mit anderen
Mitteln der Landwirthschaft zu helfen. Mögen sich dem Versuch aus den ersten Blick auch noch so große Schwierigkeiten entgegenstellen, mag die mitgrundlegende Bestimmung, daß bei der Errichtung der Heimstätte die Umwandlung der den Grundbesitz zur Zeit belastenden Hypotheken und Grundschulden in amortisirbare Renten, aber ohne Zustimmung des Hypothekenbesitzers erfolgen soll, einen Eingriff in das Privat- eigenthum bedeuten, der mit Nothwendigkeit zu einer Erschütterung des Credits des Grundbesitzes und demzufolge zu einer weitgehenden Entwertung desselben führen muß, so bedeutet der Gesetzentwurf doch einen Anstoß zur Erörterung einer für die Zukunft Deutschlands noch wichtigeren Frage als es die Arbeiterfrage ist- und aus Rede und Gegenrede wird wohl auch hier das Rechte ans Licht gebracht werden.
Deutsches Reich.
nn. Darmstadt, 3. Juli. Se. Königl. Hoheit der Großherzog wird sich am nächsten Dienstag von Romrod, wo augenblicklich sich das Hoflager befindet, mit der gesammten Großherzoglichen Familie nach Schloß Wolfsgarten bei Darmstadt begeben und bis Ende Juli dort verbleiben. Prinzessin Ludwig von Battenberg wird sich mit ihren Kindern zum Sommeraufenthalr nach Schloß Jugenheim begeben. Am Ende d. Mts. wird das Hoflager in Wolfsgarten voraussichtlich aufgelöst und wird Se. Königl. Hoheit der Großherzog nach Darmstadt zurückkehren. Prinzessin Alix wird sich zunächst nach Erdmannsdorf i. Schl, zur Prinzessin Heinrich von Preußen und von dort nach England begeben.
Neueste Nachrichten.
Wolff? telegraphisches Correspondcnz-Bureau.
Berlin, 3. Juli. Dem „Reichsanzeiger" zufolge übermittelte der Reichskanzler dem Kaiser telegraphisch den Beschluß des Reichstags in Betreff des Kaiser-Wilhelm-Denkmals. Der Kaiser drückte telegraphisch seine Genugthuung darüber aus, mit dem Hinzufügen, daß er es sich angelegen sein lassen werde, das Denkmal des Heldenkaisers würdig herzustellen, die Kosten aber innerhalb der durch die Finanzlage gebotenen Grenzen zu halten.
— Nach einem bei dem deutschen Emin-Pascha-Comite eingegangenen Telegramm ist Dr. Peters mit seiner Expedition in Usugara eingetroffen.
Berlin, 3. Juli. Um 123/4 Uhr rückten drei amerikanische Schützencorps mit Fahnen und Musik in Krolls Garren ein- die Newyorker Independent-Schützen trafen um 1V4 Uhr ein. Stadtrath Schreiner hieß sie im Auftrage des Magistrats willkommen. Generalconsul Schönlank begrüßte die Amerikaner in englischer Sprache- er betonte die feste Freundschaft beider Nationen und brachte ein Hoch auf Amerika und Deutschland aus. Namens des Fest-Ausschusses begrüßte Oberlehrer Birkner die Gäste. Nach Einnahme eines Empfangstrunkes erfolgte die Abfahrt und der Abmarsch durch die geschmückten „Linden" nach dem Rathhause. Vor dem Rathhause stellten sich die Mannschaften auf, die Fahnenträger brachten unter Musikklängen die Banner nach den Empfangsräumen, die Schützen folgten. Daselbst begrüßte Oberbürgermeister Forckenbeck sie Namens der Stadt. Er wies aus die Opfer und die Mühe, welche die Amerikaner durch die Reise zu überwinden gehabt hatten, hin, wünschte dem Feste einen glücklichen Verlauf und hob die innigen Bande beider Nationen hervor, die Bestrebungen beider zur Erhaltung des Friedens. Mit den Wünschen, daß der rege Verkehr beider Nationen immer weiter gedeihe zur Förderung der Cultur und der Humanität und daß die amerikanischen Gäste von Berlin die freundlichste Erinnerung an das zehnte Bundesschießen, an die deutschen Schützenbrüder und an Berlin mitnehmen möchten, schloß der Redner. Herr William Weber antwortete in längerer Ansprache, dankte sür den Empfang, betonte die engen Beziehungen zum Mutterlande und schloß mit einem Hoch aus Forckenbeck. Daraus wurden die Fahnen nach dem Stadtverordnetensaale gebracht, wo sie während des Festes verbleiben.
Stettin, 3. Juli. Bei der heute Nachmittag aus der Oder stattgesundenen Pionierübung lösten sich zwei verbundene Pontons und die Mannschaften stürzten in die Oder - wie verlautet, sind zwei Leute ertrunken.
Prenzlau, 3. Juli. Bei der hiesigen Reichstags- e r s a tz w a h l erhielten Landrath Winterfeld (cons.) rund 10000, Rohland (sreis.) 4000, Wildberger (Soc.) 1300 Stimmen. Ersterer ist somit gewählt.
Colmar, 3. Juli. Der Reichstagsabgeordnete Karl Grad ist in der vergangenen Nacht gestorben. Grad war 1842 in Türkheim bei Colmar geboren. Er widmete sich der


