Ausgabe 
2.2.1890 Zweites Blatt
 
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Nr. 28. Zweites Blatt. Sonntag den 2. Februar

1890

Der

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Aintlichev Theil.

Statut

über die Benutzung der Centestmal-Viehwaage der Gemeinde Ober-Hörgern.

Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 18. Januar 1890 zu Nr. M. I. 31862 und unter Zustimmung des Kreisausschuffes des Kreises Gießen wird wegen Benutzung der Gemeinde-Viehwaage zu Ober-Hörgern bestimmt:

§ 1. Alle zur Verwiegung gebrachten Gegenstände müssen durch einen verpflichteten Wiegmeister gewogen werden. Außer diesem hat Niemand das Recht auf der Waage zu wiegen.

§ 2. Der Wiegmeister hat der ihm zugehenden Auffor­derung zum Wiegen alsbald Folge zu leisten Die Auffor­derung hat von den Betheiligten selbst an den Wiegmeister zu geschehen. Wenn derselbe der Aufforderung zum Wiegen nicht entspricht, so ist sich an die Großh. Bürgermeisterei zu wenden, welche denselben zum Wiegen anhalten und nöthtgenfalls Großh. Kreisamt Anzeige erstatten wird.

§ 3. Der Wiegmeister hat über die von ihm besorgten Geschäfte ein Tagebuch zu führen, in welchem unter fort­laufenden Ordnungs-Nummern anzugeben sind:

a. der Ort des Wieggeschäfts,

d. der Name des Verkäufers und Käufers,

c. Datum der Verwiegung,

d. die Art der gewogenen Gegenstände,

e. das Gewicht des gewogenen Gegenstandes,

f. der Verkaufspreis per Centner, insofern Verkäufer oder Käufer denselben angeben, wozu sie jedoch nicht gezwungen werden können,

g. der Betrag der erhobenen Wieggebühren.

§ 4. Der Wiegmeister hat dem Verkäufer oder Käufer einen dem Eintrag ins Tagebuch gleichlautenden Wiegschein auszustellen, aus dem sowohl das Gesammtgewicht und eventuell der Kaufpreis als auch der erhobene Gebührenbetrag zu ersehen ist.

Gebührentarif:

§ 5. An Gebühren sollen erhoben werden:

1) Für Kleinvieh, als: Schweine, Schafe, Kälber, Ziegen u. s. w.

von einem jeden Stück.....5 H

2) Für Großvieh, als: Ochsen, Kühe, Rinder u. s. w.

unter 10 Ctr. von 1 Stück . . . 15

über 10 Ctr. von 1 Stück . . - 20

3) Für jeden anderen zur Verwiegung kommenden Gegenstand, als: Frucht, Kartoffeln, Stein­kohlen u. s. w. bis zu 3 Ctr. . . 10

für jeden weiteren Centner .... 2

§ 6. Sogleich nach stattgefundener Wiegung sind die vor­bemerkten Wieggebühren nebst 5 H Vergütung an diesen zu entrichten. Für ortsfremdes Vieh oder sonstige Gegen­stände sind 10 $ Vergütung für jede Wiegung an den Wieg­meister nebst den unter § 5 angeführten Wieggeldern zu bezahlen.

§ 7. Am Schluffe eines jeden Vierteljahres hat der Wieg­meister das Tagebuch abzuschließen, sodann hat er einen Auszug aus dem Tagebuch über die im verflossenen Vierteljahr gewogenen Gegenstände zu fertigen, woraus sowohl das Gewicht der gewogenen Gegenstände, als auch die erhobenen Gebühren ersichtlich sind. Diesen Auszug hat er in beglaubigter Form der Bürgermeisterei zu überreichen Die erhobenen Wieg­gebühren werden dann dem Gemeinde-Einnehmer in Einnahme decretirt und dann von dem Wiegmeister an denselben aus­bezahlt.

§ 8. Der Wiegmeister wird von dem Ortsvorstand auf Widerruf ernannt und von dem Großh. Kreisamt verpflichtet; er unterliegt als Gemeindebeamter den für solche geltenden Dis ciplin arv ors chriften.

Gießen, am 28. Januar 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Ueverficht.

Gießen, 1. .Februar.

Der Bnndesrath nahm in seiner Wochenplenarsitzung vom Donnerstag Kenntniß von den Neichstagsbeschlüssen in Sachen des Socialistengesetzes und genehmigt die ostafrika­nische Postdampfer-Vorlage mit den vom Reichstage beschlossenen Veränderungen.

Das preußische Abgeordnetenhaus berieth in seiner Don­nerstags-Sitzung den Specialetat der landwirthschaftlichen Verwaltung und genehmigte die sämmtlichen Titel und Capitel desselben ohne Abänderungen. In längerer Rede verbreitete sich Staatsminister Dr. v. Lucius über die aus dem Hause angeregte Aufbesserung der Lage der Communalförster, ferner über die Frage einer rationelleren Wasserwirthschaft und der Förderung der Mooreolonisation und kam er weiter auch aus die vom Abgeordneten v. Halem gewünschte Förderung des landwirthschaftlichen Unterrichtes zu sprechen. Der Minister- erklärte hierbei, daß die Hebung dieses Unterrichtszweiges von allen landwirthschaftlichen Vereinen und ähnlichen Corpo- rationen ernstlich in's Auge gefaßt werde, daß jedoch die Angelegenheit im Osten der Monarchie wegen örtlicher Ver­hältnisse aus größere Schwierigkeiten stoße, als im Westen. Mehrere aus dem Hause geäußerte Wünsche führten dann Herrn v. Lucius auf das Gebiet der Schulreform überhaupt und erklärte er, das höhere Schulwesen kranke an der Be­rechtigungsfrage- man thue am besten, aus dem Felde des

Berechtigungswesens zunächst gar keine Aenderungen vorzu­nehmen. Man möge vielmehr die mittlere siebenklassige Schule mit einer modernen Sprache zu größerer Entwickelung ge­langen lassen, und damit gleichzeitig den höheren Lehranstalten eine entsprechende Erleichterung verschaffen. Im ferneren Verlaufe der Sitzung nahm der Minister nochmals das Wort zu einer längeren Erörterung des Rennwesens und stellte hierbei energische Maßnahmen gegen die Auswüchse des Renn­sports in Aussicht. Nachdem das Haus noch den Etat der Gestütsverwaltung genehmigt, vertagte es sich bis Montag.

Graf Julius Andrasiy, der ehemalige österreichisch-unga­rische Minister des Auswärtigen, liegt in Fiume schwer krank darnieder, sein Zustand gilt als sehr bedenklich.

Die große Zollcommission der französischen Deputirten> kammer wählte am Donnerstag Meline, den früheren Kammer- präsidenten, zum Vorsitzenden. Meline hielt alsdann eine Ansprache, in welcher er die schutzzöllnerische Mehrheit der Commission dagegen verwahrte, als ob sie einseitige Bestreb­ungen verfolge, sie wolle vor Allem den Schutz der nationalen Arbeit und zu deren Vertheidigung würde sie keine Maßregel versäumen. Sie beanspruche indessen für die einheimischen Producenten weder Privilegien noch schutzzöllnerische Maßregeln, sondern wünsche nur, daß ihnen gestattet werde, mit gleichen Waffen mit ihren ausländischen Concurrenten zu kämpfen. Bekanntlich soll die Commission in erster Linie die Frage der Verlängerung oder aber Aushebung der im Jahre 1892 ablaufenden Handelsverträge Frankreichs mit dem Auslande erörtern. Wie es scheint, geht die überwiegende Stimmung in der Commission dahin, daß die Handelsverträge nicht zu erneuern seien- sollte es in der That hierzu kommen, so würde diese wirthschastliche Absperrung Frankreichs selbstverständlich von tiefeinschneidender Wirkung aus die gesammte handelspoli­tische Lage Europas sein

Ein Eingreifen des Papstes in den englisch-portugiesischen Streithandel scheint bevorzustehen. Wenigstens heißt es, Leo XIII. werde den Kämmerer Monsignore Mocenni in be­sonderer Mission nach Lissabon entsenden und werde Mocenni der Träger eines päpstlichen Handschreibens an König Karl sein. Auch soll in den letzten Tagen ein lebhafter Depeschen­wechsel zwischen dem Nuntius in Lissabon und der Staats­kanzlei des Vaticans stattgefunden haben. Wie übrigens eine Lissaboner Meldung besagt, ist der portugiesische Major Serpa Pinto in Lorenzo-Marquez an der Mozambiqueküste ange­kommen und wird er sich von hier aus, der erhaltenen Weis­ung seiner Regierung gemäß, nach der Westküste Afrikas begeben.

Deutsches Reich.

][ Darmstadt, 31. Januar. Seine Königliche Hoheit der Groß Herzog und Ihre Großherzogliche Hoheit die Prinzessin

Feuilleton.

Aus der Reichshauptstadt.

Berlin, 29. Januar.

Man muß dem lieben Gott für alles danken!" belehrt und ermahnt uns ein altes Wort. Unwillkürlich fiel es mir ein, als die Zeitungen kürzlich mit offenbarer Genugthuung constatirten, daß der übliche amtliche Polizeibericht über Unglückssälle, Selbstmorde u. s. w. nicht erschienen war. Also wenigstens ein Tag, an welchem das Mitleid, das Ent­setzen und die Erinnerung an das menschliche Elend in einer Millionenstadt nicht wachgerusen wurde. Allerdings nur ein Tag. An den übrigen ist es. in dieser Beziehung recht traurig zugegangen und Verbrechen und Selbstmorde waren reichlich vertreten. Unter den ersteren erregt allgemeines Mitleid und Entsetzen der an einem Ehepaar vollsührte Ueberfall. Dieses Ehepaar hält eine Schankwirthschaft und in derselben wurde der Wirth und seine Gattin von drei Gästen mit dem Messer derartig bearbeitet, daß die Frau ihren Wunden be­reits erlegen ist und der Mann sich in einem derartigen Zustande befindet, daß seiner Auflösung stündlich entgegen­gesehen wird. Wenn die Zahl der Selbstmorde eine er­schreckend große in der hinter uns liegenden Woche war, kann nicht Wunder nehmen. Bei diesem abscheulichen Wetter, das uns Tag für Tag heimsuchte, konnte die Freude am Dasein selbst glücklicheren Menschen vergällt werden, als diejenigen waren, welche ihrem Leben ein gewaltsames Ende bereiteten. Das war ein ununterbrochenes Strömen des Regens und ein Heulen des Sturmes, nicht anders, als ob schließlich nur noch eine Arche unsere einzige Rettung werden könnte. So

auf § Trockene gesetzt mit allen durch Schnee und Eis gebotenen Vergnügungen sind wir schon lange nicht gewesen, wie diesmal im heurigen regenreichen Winter. Er hatte nicht einmal vor dem kaiserlichen Geburtstage Respect und auch nicht der leiseste Schatten eines Hohenzollernwetters bezeich­nete am Montag den festlichen Tag. Dessen Glanz litt natür­lich unter dem verdrießlichen Gesicht, das die Elemente machten, und erst gegen Abend zeigten sie etwas weniger böse Mienen, als das gute Spiel der electrischeu Flammen, des Gases und des Stearinlichtes begann. Die Beleuchtung war keine unbedeutende. Unter den Linden, der Friedrich-, Leipziger- und Wilhelmstraße war kein Haus, das nicht im hellsten Glanze der Kerzen erstrahlt wäre. Alle und Alles jedochüberstrahlte" in des Wortes vollster Bedeutung die Beleuchtung des Rudolph Herzog'schen Etablissements. Ein einziges, in allen Farben wogendes Flammenmeer war es, das die von einer Krone überragten Initialen des Kaisers bildete. So stark war der Lichteffect, daß er in den Fenstern des weitabgelegenen Schlosses sich noch widerspiegelte, und so gewaltig die von dem Flammenmeere ausgehende Gluth, daß die Breitestraße, in welcher das Herzog'sche Geschäft liegt, gleichsam von Oefen durchwärmt erschien. Von dem Licht­strome angelockt, wälzte denn auch Alles, was der Illu­mination wegen überhaupt aus der Straße war, sich diesem Glanzpunkte der Beleuchtung zu und das dadurch hervor- gerusene Menschengewühl ward geradezu gefährlich, so daß es eines starken polizeilichen Aufgebots bedurfte, um die Ordnung wenigstens einigermaßen ausrechtzuerhalten. So war denn Herzog wieder einmal König. Freilich, er darf es sich gestatten, 50,000 Mk. für eine derartige, vom elek­trischen Lichte aespeiste Beleuchtungsanlage herzugeben. Andere sind froh, \uenn sie das Nöthige für eine Petroleum­

beleuchtung haben, und auch diese will eine hohe Obrigkeit jetzt noch erschweren.

Die Gastwirthe und Inhaber von Tanz- und Versamm­lungslocalen in der Umgegend von Berlin sind nämlich nicht wenig erstaunt über eine neue Verfügung, worin dem Petro­leum gewissermaßen der Krieg erklärt wird. In einer solchen Verfügung heißt es:Zur Beleuchtung des Versammlungs- locals sind nur Pflanzenöle oder Kerzen zulässig. Die Ver­wendung von Mineralölen ist nur mit besonderer Erlaubniß gestattet." Nun aber haben alle Gastwirthe, die keine Gas­leitung anlegen können, seit Jahren Petroleum zur Be­leuchtung ihrer Räume benutzt- mancher Wirth hat große Kosten für Anschaffung eleganter, moderner und feuersicherer Lampen verwandt und jetzt soll er immer erst die Erlaubniß der Ortspolizei einholen, wenn er eine Petroleumlampe an­zünden will. Sollte es nicht doch nochbrennendere Fragen" geben als diese? Da ist z. B. in der Elsasserstraße ein neuer Spuk entstanden, Genau wie in Resau machts auch dieser Geist, der offenbar zu den Dummen zählt, nach dem Sprichwort von den großen, dicken Kartoffeln zu schließen, über welche er verfügt, und die er den Leuten an den Kops wirft, als ob das Liter so gar nichts kostete. Der Unfug geht in dem betreffenden Hause der Elsasserstraße bereits eine geraume Zeit, ohne daß es den zahlreichen uni- sormirten und geheimen Schutzleuten gelungen wäre, "den Geist zu bannen. Sehr geistreiches vollsührt der Geist übrigens nicht in seinem Reich. Er wirft die Scheiben ein, hämmert gegen die Thüren und poltert in Kaminen und Schornsteinen, genau wie er es in Resau getrieben. Ja! Es giebt in der Stadt der Intelligenz gleichfalls Leute, die an die Echtheit des Spuks eher glauben, als an einen zweiten Earl Wolter. Wer aber geneigt ist, an Hexerei zu glauben.