Nr. 119. Erstes Blatt. Donnerstag den 23. Mai
1889.
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Bureaur Schulstraße?.
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Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagA»
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Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf«
Amtlicher HHeil.
BetÄNtttmachung.
Betreffend: Das Mitnehmen von Hunden in Felder und Wälder.
Nachdem die Wahrnehmung gemacht worden ist, daß die Bestimmungen über das freie Umherlausenlassen von Hunden in Feldern und Wäldern vielfach unberücksichtigt gelassen werden, sehen wir uns veranlaßt, aus den im Abdruck nachstehenden Artikel 25 des Jagdstrafgesetzes unter dem Ansügen hinzuweisen, daß die Polizeiorgane beauftragt worden sind, Übertretungen derselben unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.
Gießen, am 20. Mai 1889. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
i (Sagern.
Artikel 25. Wer einen Hund in fremdem Jagdgebiete bei sich hat und denselben außerhalb der erlaubten Verbindungswege über 100 Schritte von diesen entfernt frei herumlausen läßt, sowie Derjenige, dessen Hund, ohne von Jemanden mitgenommen worden zu sein, allein in der angegebenen Weise frei herumläust, wird mit einer Geldstrafe von 1 bis 5,20 Reichsmark bestraft. Der in der ersten Abteilung dieses Artikels enthaltenen Strafbestimmung sind jedoch Hirten in Beziehung auf ihre Hunde bei der Herde nicht unterworfen.____
Betreffend: Wie oben. Gießen, am 20. Mai 1889.
Das Großherzoglichr Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Polizeibehörden nnd die Großh. Gendarmerie des Kreises.
' Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung beauftragen wir Sie, Uebertretungen ftaglicher Art unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen Soweit Ihnen Feldschützen und Polizeidiener unterstellt sind, wollen Sie diese entsprechend bedeuten-
v- Gagern-
König Humbert in Berlin.
Am Dienstag Vormittag hat König Humbert von Italien, in Erwiderung des vorjährigen Besuches^ Kaiser Wilhelms II. in Rom, seinen festlichen Einzug in die deutsche Reichshauplstadt gehalten, und wenn die Bevölkerung derselben den königlichen Gast jubelnd begrüßte, so machte sie sich hiermit nur zum Dollmetscher der freudigen Gefühle, welche ganz Deutschland dem Besuche des italienischen Monarchen entgegenbringt. In den weitesten Kreisen unseres Volkes würdigt man vollkommen die ei," etliche Bedeutung dieses Ereignisses und weiß man, daß in dem zur erfreulichen That- sache gewordenen Gegenbesuche des Königs Humbert in Berlin die enge Freundschaft, welche Deutschland und Italien zum Heile unseres Erdtheils verbindet, abermals zum bestimmten Ausdruck gelangt. Speziell springt das politische Moment dieser italienischen Königsreise nach Norden durch den Umstand vor Augen, daß sowohl Kronprinz Victor Emanuel, der Erbe der italienischen Königskrone, als auch Signor Crispi, der leitende Staatsmann des Apenninenstaates, König Humbert nach der deutschen Hauptstadt gefolgt sind. Zum ersten Male weilt jetzt Humbert I. seit seiner Thronbesteigung wieder am Berliner Hof, den er vorher als Kronprinz schon drei Mal besuchte — in den Jahren 1867, 1872 und zuletzt 1875 — und daß er es für gut befunden hat, sich bei seinem erstmaligen Erscheinen als Souverän in der Kaiserstadt an der Spree von seinem ältesten Sohn und Nachfolger, sowie von seinem vornehmsten politischen Be- rather begleiten zu lassen, läßt den politischen Character dieses jüngsten Monarchenbesuches am Berliner Hofe genügend hervortreten.
Bis mit nächsten Samstag gedenkt König Humbert mit seiner Begleitung der Gast Kaiser Wilhelms in Berlin zu sein und ist es bezeichnend, daß die militärischen Festlichkelten unter den sonstigen Festlichkeiten in der Reichshauplstadt zu Ehren der italienischen Gäste bei Weitem heroorragen. Den eigentlichen Glanzpunkt derselben wird die am heutigen Tage aus dem Tempelhofer Felde bet Berlin stattfiadende Parade des Gardecorps vor Kaiser Wilhelm und seinem königlichen Gaste bilden, die wohl einen geradezu glänzenden Verlauf genommen haben wird, während am Donnerstag die Potsdamer Garnison im Lustgarten zu Potsdam einer Besichtigung durch den kaiserlichen Kriegsherrn und König Humbert unterzogen wird; am Freitag gedenkt der König Gefechtsübungen von Truppentheilen der Berliner Garnison auf dem Tempel- Hofer Felde beizuwohnen. An den Aufenthalt des Königs in Berlin dürfte sich ein Ausflug nach Kiel zur Abnahme einer Flottenparade anschließen und wenn das maritime Schauspiel, welches Kaiser Wilhelm seinem erlauchten Freund und Verbündeten an den Gestaden der Ostsee zu bieten gedenkt, auch nicht an die Großartigkeit jener Flottenreoue heranreicht, welche König Humbert zu Ehren des deutschen Kaisers in Neapel, inmitten einer wundervollen Scenerie, veranstaltete, so wird doch wenigstens die Flottenschau in Kiel dem Herrscher Italiens Gelegenheit geben, sich von der Tüchtigkeit auch der deutschen Marine und von dem sie beseelenden schönen Geiste zu überzeugen.
Es ist zweifellos, daß der gegenwärtige Besuch des italienischen Monarchen am deutschen Kaiserhofe erneuerten Anlaß zum Austausch hochbedeutsamer Kundgebungen zwischen Kaiser Wilhelm und seinem königlichen Gaste an festlicher Tafel geben wird. In ihnen wird sicherlich nicht nur das innige persönliche Freundschaftsbündniß zwischen den beiden erlauchten Fürsten, sondern auch der enge Bund ihrer Völker und Regierungen wiederum zum beredten Ausdruck gelangen und ganz Europa wird von Neuem von allerhöchster Stelle die feierliche Versicherung hören, daß die Friedensallianz zwischen Deutschland und Italien so manchen feindlichen Gegenströmungen zum Trotz unerschütterlich weiter besteht. In diesem Sinne ist König Humbert bet seinem Erscheinen auf deutschem Boden einstimmig von der öffentlichen Meinung begrüßt worden und auch die von jenseits der Alpen vorliegenden Meldungen zur Berliner Reise des Königs lassen erkennen, daß auch die italienische Nation in ihrer großen Mehrheit dieser bedeutungsvollen Nordlandsfahrt ihres Souveräns begeistert zustimmt und deren Beweggründe und Bedeutung vollständig zu würdigen weiß. So mögen sich denn die Hoffnungen erfüllen, welche die Völker Deutschlands und Italiens, welche die Friedensfreunde der ganzen Welt auf den jetzigen Besuch des italienischen Herrschers in der Residenz des deutschen Kaisers setzen — zum Heil und zum Segen aller auf die Erhaltung des kostbaren Gutes des Völkerftiedens gerichteten Bestrebungen!
Darmstadt, 21. Mai. Dem Vernehmen nach wird Seine König!. Hoheit der Großherzog zu Ende dieser Woche sich auf einige Tage nach Mainz begeben. Die Betbetliqung des Großherzogs an dem Festmahle in Oppenheim, sowie die beabsichtigte : Einladung zu einem Frühstücke auf der Frohwetn'schen Villa sind aus Veranlassung . des Ablebens der Königtn-Wtttwe von Bayern aufgegeben. Dagegen wird der Groß- ; Herzog dem Festgottesdienste am Vormittag in der Katharinenkirche beiwohnen. (F. J.>
Darmstadt, 21. Mai. sZweite Kammer der Stände.^ Die Zweite Kammer der euanöe trat heute Vormittag unter dem Vorsitz des Herrn Präsidenten ■ Kugler zu einer voraussichtlich bis Ende dieser Woche dauernden Session zusammen» Nach Verkündigung einer Reihe neuer Einläufe, worunter der Antrag Osann- Schröder und Genossen wegen gemeinsamen Vorgehens mit Preußen behufs Verstaatlichung der Hessischen Ludwigsbahn, sowie einer Reihe von Berichtsanzeigen trat die Kammer in die Berathung einiger kleinerer Vorlagen und zwar zunächst die Vor- ; läge Großh. Ministeriums der Finanzen, Bewilligung von 88 000 JL an Stelle des früher eingestellten Betrags von 30 000 JL für Herstellung einer Wegunterführung für : Fußgänger an dem Main-Neckarbahnübergang über die Straße von Darmstadt nach 'j Griesheim. Nachdem sich durch angeftellte Ermittelungen herausgestellt hat, daß die vorgesehene Breite von 2,5 M. nicht genüge, wurde die Breite auf 6,6 M. ausgedehnt. * Die König!. Preußische und Großh. Badische Regierung haben ihre Zustimmung za - diesem erweiterten Project bereits gegeben und nimmt die Kammer die Vorlage ein- j stimmig an.
| Die Vorlage des Finanzministeriums wegen Bewilligung von 14 300 JL zum y Zweck des Anschlusses der zur Bade-Anstalt Bad-Nauheim gehörigen fiskalischen Gebäude ; an das städtische Wasserwerk, ruft insofern eine kurze Debatte hervor, als der Abg. ; Kugler es für wünschenswert erklärte, daß man die Errichtung von Sprudelbäde.n k in's Auge fasse und für richtige Instandhaltung der Spazierwege Sorge tragen möge.
Abg. Weith schließt sich diesen Ausführungen voll und ganz an.
Mintsterial-Präsident Weber erklärt hierauf, das Project wegen Herstellung eines r neuen Badehauses und somit eine Vermehrung der Zellenbäder sei bereits in Arbeit • begriffen. Im Uebrigen gibt er die Versicherung, daß die Großh. Staatsregierung dem ! Emporblühen Nauheims stets ihr höchstes Interesse zuwenden werde.
Abg. Rackö wünscht, daß die Gemeindeverwaltung Nauheims etwas mehr für die Annehmlichkeit der Badegäste sorgen möge. Man müsse derselben daher anheimgeben, sich etwas mehr in Fühlung mit den Organen Großh. Regierung zu halten. (Mintsterial-Präsident Weber: Sehr richtig.)
Der angerorberte Betrag wird hiernach einstimmig genehmigt.
Die Vorlage Großh. Ministeriums, Bewilligung von 42 300 «tt behufs Er- j Weiterung der Station Mücke, findet einstimmig Annahme.
Von Seiten des Abg. Arnold war ein Antrag auf Aufhebung des Wasser- j fallzinscs gestellt worden und stand derselbe heute zur Debatte. Der Antragsteller führt aus, daß eine Anzahl Mühlen des Großherzogthums mit Wasserfallzins belastet seien. Meist seien es aber die kleineren Mühlen, welche schon unter der Concurrenz der großen in neuerer Zeit entstandenen Dampfmühlen sehr stark zu leiden hätten. ES sei an ein Aufblühen jener kleinen Mühlen nicht zu denken, sondern ein steter Rückgang zu conftatiren.
Die Großh. Staatsregierung hegt Bedenken gegen die Aufhebung, da es nicht ausbleiben werde, daß durch eine im Widerspruch mit dem Geist und Inhalt der Ablösungsgesetze des Großherzogthums erfolgte Freigebung einer bestimmten Gattung von Belastungen es außerdem zu unangenehmen Eonsequenzen führen könnte, da gleiche Beschwerden demnächst von anderer Sette zu erwarten seien, in der stillen Hoffnung demnächftiger gleichmäßiger Aufhebung.
Der Ausschuß beantragt, Großh. Regierung zu ersuchen und zu ermächtigen, in solchen Fällen, in welchen die an Großh. Fiscus zu leistenden Mühlenabgaben nicht nachweisbar auf privatrechtltchen Titeln beruhen, eine Aufhebung derselben eintreten zn lassen und beschließt das Haus demgemäß.
Von Seiten des mittelrheinischen Zweigverbandes deutscher Müller war über die gleiche Sache eine Vorstellung an Großh. Regierung gelangt.
Ebenso finden ein Antrag der Abgg. Schröder und Haas, Herstellung einer geeigneten Ufererhöhung an den Anfahrtsstellen der „fliegenden Nähe" bei Gernsheim, sowie Vorlage Großh. Finanzministeriums, Bewilligung der Kosten für den Selbstbetrieb des Verkaufs von Mutterlauge der Saline Theodorshalle, fast ohne Debatte Annahme nach den Ausschuß-Anträgen.
Ein Antrag des Abg. Osann, die Verordnung vom 10. November 1886, den Betrieb von Wirtschaften und den Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus betr., ruft lebhafte Debatten hervor.


