Beilage zu Ar. 118 öes „Achmer Anzeiger"
Darmstadt, 20. Mat. (3weite Kammer der Stände.) Der Bericht des Ersten Ausschusses Zweiter Kammer über die Vorlage Grotzh. Ministeriums des Innern und der Justiz, betr. die Erhöhung der Baukosten für die Kliniken und das pathologische Institut in Gießen um 70500 JL zum Zweck der Einführung der elektrischen Beleuchtung, erstattet von dem Abg. Theobald, lautet:
Daß die elektrische Beleuchtung namentlich in Kliniken sowohl in hygienischer wie in feuerpolizeilicher Hinsicht den Vorzug vor der Gasbeleuchtung verdient, dürfte nach den desfallsigen Ausführungen in der Vorlage nicht zweifelhaft sein. Dennoch erschien eine Erörterung der Frage geboten, ob nicht die Einführung der elektrischen Beleuchtung statt der Gasbeleuchtung in dm Bauten zu Gießen das finanzielle Interesse allzusehr schädige. Denn wenn auch nach der in der Vorlage gegebenen Berechnung eine Lampenbrennftunde mit 16 Normalkerzen: von Gaslicht auf 4,12 di, von elektrischem Licht auf 3,84 di, also von letzterem sich um 0,28 H billiger stellen soll, so erschien uns dies Resultat doch vorzugsweise um deswillen anfechtbar, weil einerseits in der Berechnung nur IpCt. für Abnutzung und IpCt. für Amortisation eingeführt war und andererseits der Preis des Gaslichts sehr hoch veranschlagt ist. Wir haben daher über den Betriebskostenpunkt verschiedene Mal in gemeinschaftlicher Sitzung mit der Großherzoglichen Regierung Verhandlungen gepflogen, infolge deren dann Herr Professor Dr. Kittier ein vollständiges Bild über die Rentabilität der projectirten Anlage unter Zugrundelegung verschiedener Brenndauer der Flammen entworfen hat. Dies Bild ist uns, wie nachsteht, mitgetheilt worden.
A. Anlagekosten. 1) Dampf-und Dynamomaschinen,Bogenlampen, elektrische Hilfsapparate 34160 JL. 2) Leitungsmaterial 7745.60 JL 3) Beleuchtungskörper 7400 4) Montage 5775 JL 5) Erster Bestand an Glühlampen 1300 JL 6) Er
weiterung der Kesselanlage 8819.40 JL 7) Erweiterung des Kesselhauses 16 400 JL Summe 81 600 JL
B. Verzinsung und Abschreibungen. 1) Verzinsung des Anlagekapitals 3pEt. aus 81600 — 2448 JL 2) Abschreibungen: Aus Pos. 1. 7,5pCt. 2562 Jü,
2. 5pCt. 387 JL, 3. 2pEt. 148 JL, 6. 7,5 pCt. 661 JL, 7. 2pEt. 328 Jt, zusammen 4086 JL Summa 6534 Jü ___
C. Reine Betriebskosten. Jnftallirt ca. 500 Glühlampen mit einer Mittlerin Brmndauer im Jahre von
Stunden
300 400 500 \ 600
800
1. Kohlenverbrauch. 10 Glühlampen =
1 cff. HP. Pro eff. HP. und Stunde
2 kg Kohle k 1.80 pro 100 kg . . jl
540 720 900 1080
1440
2. Putz- und Schmiermaterial (2 di pro Stunde und eff. HP.) ....
300 400 500 600
800
3. Ersatz an Glühlampen 600 Stunden, Preis genommen) .
(Lebensdauer zu zu «4L 2.50 an-
625 825 1050 1250
1650
4. Mafchinist
,, 1500 1500 1500 1500
1500
5. Reparaturen.
• • • • ff
335 455 550 670
810
X
Summa JL 3300 3900 4500 5100
6200
Zusammenstellung.
Brennstunden 300
400 500 600
800
A. Verzinsung .
JL. 2448
2448 2448 2448
2448
B. Abschreibungen .
„ 4086
4086 4086 4086
4086
C. Reine Betriebskosten
„ 3300
3900 4500 5100
6200
Summa JL 9834
10434 11034 11634
12734
Kosten der 16kerzigen Lampenstunde.
Mittlere Brenndauer
Verzinsung und
Reine
Gefammtbetrag der
im Jahre bei 500
Abschreibungen
Betriebskosten
Kosten einer Flamme
änftallirten Flammen
für die Brennstunde
300 Stunden
4,36 di
2,20 di
6,56 di
400
3,27 „
1,95 „
5,22 „
500
2,61 „
1,80 „
4,41 „
600 „
2,18 „
1,67 „
3,85 „
800 „
1,63 „
1.55 „
3,18 „
Es ergibt sich hiernach, daß mit der Verlängerung der Brenndauer der ins ftallirten Flammen — vorgesehen sind 512 Glühlampen und 10 Bogenlampen — die Kosten der einzelnen Flammen sich mindern, und daß sich daher die Rentabilität der elektrischen Beleuchtung in Gießen, wird später den im Bau begriffenen Kliniken noch eine psychiatrische Klinik angeschlossen, wesentlich günstiger stellen wird. Uebrigens vermindert sich der Gesammtkostenaufwand für den Betrieb der elektrischen Beleuchtung mit der Verkürzung der mittleren jährlichen Brenndauer der Flammen bis zu einem gewissen Grad, erhöht sich dagegen der Gesammtkostenaufwand mit der Verlängerung 6er mittleren jährlichen Brmndauer der Flammen. So beträgt der Gesammtkostenaufwand bet 500 installirten Flammen von 300 mittleren jährlichen Brmnftunden einer Flamme nur (500 x 300x 6,56 — 9,840 JL. jährlich, während sich derselbe für die
gleiche Anzahl der Flammen bei 800 mittleren jährlichen Brennstunden einer Flamme auf (500x800x3,18 H) — 12,720 JL jährlich beläuft. Bei dieser Sachlage dürfte gegenüber den Vorzügen der elektrischen Beleuchtung gerade in den Kliniken fein besonderes Gewicht darauf zu legen fein, ob die Brennstuude einer Flamme vielleicht einen Pfennig höher oder geringer als vorgesehen zu stehen kommt. Selbstverständlich müssen wir annehmen, daß die Unterlagen der Berechnung zuverlässige sind. Unsere finanziellm Bedenken gegen die Einführung der elektrischen Beleuchtung in den in Frage stehenden Bauten haben wir hiernach fallen lassen. Noch bemerken wir, daß neben der Einführung der elektrischen Beleuchtung auch eine Gasleitung für Heilzwecke und für Heizzwecke fortbestehen muß. Aus der Vorlage ergibt sich aber, daß die Stadt Gießen der Universität für den Cubikmeter Leuchtgas 21 H und für den Kubikmeter Heizgas 16 di abnimmt. Wir meinen, daß die Stadt Gießen der Universität, einem Groß- consumenten, recht wohl den Preis für den Kubikmeter Gas ganz allgemein und ohne Unterscheidung des Zweckes der Verwmdung auf 16 di für den Kubikmeter herabsetzen könnte. Es dürfte sich daher für die Großh. Regierung empfehlen, mit der Stadt Gießen in der bezeichneten Richtung in Unterhandlung zu treten, zumal es doch wohl angezeigt sein dürfte, in den Kliniken auch die Gasbeleuchtung als Nothbeleuchtung in Verbindung mit der Gasleitung für Heilzwecke einzuführen. Wesentliche Kosten werden hierdurch nicht veranlaßt werden, lieber die einmaligen Kosten der Einrichtung der elektrischen Beleuchtung sind uns specielle Voranschläge und Pläne, welche auf der Kanzlei zur Einsicht offenliegen, mitgetheilt. Unsererseits können solche nicht wohl beanstandet werden. Wir beantragen: Die Kammer wolle ihre Zustimmung dazu ertheilen, daß behufs Einführung der elektrischen Beleuchtung statt der projektirt gewesenen Gasbeleuchtung in den neuen akademischen Kliniken und dem pathologischen Jnflitut zu Gießen — jedoch mit Beibehaltung der Gasleitung für Heilzwecke und für Nothbeleuchtung — das zur Deckung der Baukosten vorgesehene Anlehen um den Betrag von 70,500 erhöht wird.
ZktiverstLLLs - EhrorüL.
— Der bisherige ordentliche Professor an der Universität Greifswald, Dr. Konrad Bredenkamp, ist auf Grund Allerhöchster Ermächtigung zum ordentlichen Honorar- Professor in der theologischen Fakultät der Universität Kiel ernannt worden.
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Bekanntmachung.
Die für das Rechnungsjahr 1888/89 noch rückständigen Kapitalzinsen sind innerhalb der nächsten vierzehn Tage zur Universitätskaffe zu blähten.
Gießen, den 14. Mai 1889. Großherzogliches Universitäts-Rentamt.
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