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Nr. 2L7

Mittwoch öru 18. September

1889.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

iBttttcmt Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 M

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Betreffend: Die Verwertzung von Gemeindenutzungen. Gießen, am 13. September 1889.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

a« di« Grotz herzoglichen Bürgerm-istereien des Kreises.

. Wir haben des Oefteren die Wahrnehmung gemacht, daß über die Verpachtung der Gemeindegrundstück- sowie über die Versteigerung der Eclräqniffe

nnk tnbr^rslun9ln kC brummet, Obst, Hol,, Waldstreu :c.) nicht während der Versteigerung, oder wenn die Versteigerung an Ort

und Stelle stattfindet, alsbald nach der Versteigerung, ordnungsmäßige Protokolle errichtet und die betr. Erlöse sodann dem Gemeinde-Emnehmer zur Erhebung rottb ?te[l* U«.ermb«fe Versteigerungen nur ein Notizbuch geführt, in welchem die Namen der Steigerer und das Gebot desselben mit Bleistift notirt werden, während die Aufstellung des Protokolls bis zum Fälligkeitstermin der betr. Gelder oder gar bis zu dem Zeitpunkt verschoben wird, wo der Gem-mde-Einnehmer das Versteigerungsprotokoll zum Beleg seiner Rechnung bedarf. 8 ö V

. ®leeS Verfahren ist in keiner Weise gerechtfertigt und für einen geordneten Geschäftsbetrieb sehr störend. Es muß vielmehr über jede Versteigerung Ä "kdnungsmäßlges Protokoll tm Vsrstelgerungsterinm selbst, ober wenn die Versteigerung an Ort und Stelle staltgefunden, unmittelbar nach der Versteigerung aufgestellt und von dem die Versteigerung leitenden Bürgermeister durch Unterschrift beglaubigt werden.

. m Versteigerungsprotokoll ist alsbald mit ordnungsmäßiger Einnahmedecretur zu versehen und, nachdem der Eintrag in die Controls erfolgt ist, dem Gememde-Emnehmer zuzustellen. Wir bemerken hierzu, daß es nicht Sache des Rechners ist, oder diesem überlassen werden darf, für den Eintrag in die ~)°^tyo e iu9eni sondern daß Sie den Eintrag in die Controls zu bewirken und den Beleg mit Bescheinigung des erfolgten Eintrags in die Controls versehen, dem Gememde-Emnehmer zuzustellen haben. a B

« . V°n den Gemeinde-Einnehmern wird häufig auch darüber geklagt, daß denselben die Hebregister über Schulgeld, Hirtenlohn, Weidsgeld, Pferch-Erlös,

Besowungifmcht, Beüräge zu den Kosten der Faselunterhaltung rc. in der Regel verspätet und erst nachdem der Fälligkeitstermin seit Wochen verstrichen und der Rechner auf Aufstellung des Hebregisters drängt, zugefertigt werden. Es ist dies ebenfalls ein Mißstand, dem tm Interesse der Ordnung und ,ur Ver« Hütung von Nachthellen und Unregelmäßigkeiten entgegengetreten werden muß. Diese Hebregister müssen spätestens 8 Tag- vor dem Fälligkeitstermin im Besitze des Gememde-Einnehmers sein, damit dieser in der Lage ist, das Hebregister zu prüfen und seine Vorbereitungen für die Erhebnng zu treffen.

Disciplinarstrafen"iubahnden nQ$ Vorstehendem für die Zukunft strenge bemessen und wären wir genöthigt, fernere Unregelmäßigkellen durch

_________________v. Gag-rn.

Betreffend: Maßregeln gegen Schafräude in Lumda.

Bekanntmachung.

.. . Nachdem durch kreirthierärztliches Gutachten die Schafheerde zu Lumda alsräudeverdächtig" bezeichnet worden ist, wird hiermit die Stallsperre über oreselve verhängt. r

Gießen, am 13. September 1889.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

_____v. Gagern.

Bekanntmachung.

WinterkurfuS der Aökerbaufchule des l^ndwirtbfchaftlichen Vereins für die Provinz Oberheffen 1889/90.

Der diesmalige Winterkursus hiesiger Ackerbauschule beginnt Montag den 4. November und dauert bis gegen Ende Mär, Der Untorri*. etfltedi sich aus allgemeine Schulfächer, Naturkunde und Landwirthschastslehre. Er wird von zwei Landwirthschastslehrern, einem seminaristisch aebilde /n Hauptlehrer und mehreren Hulfslehrern erchellt. Die reichen Lehrmittel der Anstalt im Verein mit Ausflügen gewähren di- nöthige Anschauung. Auftluhmz" fähig find all- unbescholtenen jungen Leute, welche die Volksschule mit gutem Erfolge durchgemacht haben und einige Kenntniß von dem praktischen Landwi^. schastsbetnebe besitzen. Der Unterricht wird in zwei vollständig getrennten Klassen erthellt, indem der Lehrplan unserer Ackerbauschule auf zwei W nter berechnet ist. In die obere Klasse werden nur folche Schüler ausgenommen, welche die untere früher bereits besucht, oder sich anderweitig die in dersilb-n ... erwerbenden Kenntnisse angeeignet haben^ Das Schulgeld beträgt für eine jede der beiden Klaffen 20 M. Anmeldungen nimmt schriftlich oder mündlich der Anstaltsvorsteher Landwirthschaftslehrer vr. To bisch entgegen, welcher auch anderweitige bezügliche Auskunft ertheilt. Die N/uanaemeldeien haben ein Zeugniß tDrer Bürgermersterei über unbescholtenen Lebenswandel beizubringen y etn

Friedberg, im September 1889. Der Aussichtsrath der Ackerbauschule zu Friedberg:

vr. Braden, Kreisrath, vr. Wallau, Amtmann. Schmidt, Schulrath, vr. To bisch, Landwirthschaftslehrer.

Politische Mundseha».

Gießen, 17. September.

In markanter Weise hat Kaiser Wilhelm bei der von ihm am Samstag Abend im Residenzschlosse zu Hannover gegebenen Prunktafel einen Trinkspruch auf die Provinz Hannover ausgebracht und in demselben seinen kaiserlichen Dank für den warmen Empfang medergelegt, der dem hohen Herrn in Provinz wie Stadt Hannover bereitet worden ist. Der Kaiser hob hierbei hervor, wie ihn namentlich der Gruß der Innungen der Stadt Hannover angenehm berührt habe und gedachte dann außerdem einer Inschrift in einem Dorfe, welche lautete:Wir Deutsche fürchten Gott, sonst Niemand." Der Kaiser betonte die hieraus sprechende patriotische Gesinnung und wies in Anknüpfung hieran darauf hin, wie die Söhne Hannovers 1870 für des Reiches Einheit in den Kampf gezogen seien. In seiner Erwiderung versicherte Oberpräsident v. Bennigsen, daß die Bevölkerung allezeit ihre patriotischen Pflichten erfüllen und daß fie stets treu zum Kaiser und seinem ganzen Hause stehen würde.

Die Anwesenheit des «roßfürsten-ThronfolgerS von Rußland bet den Kaisermanöoern in Hannover erfährt in der Tagespresse allerhand Commentare, von denen einige dem Besuche des russischen Thronerben in Hannover eine bestimmte politische Bedeutung beilegen. Worin dieselbe bestehen soll, wird allerdings nicht gesagt und es ist auch schwerlich anzunehmen, daß infolge der Begrüßung des deutschen Kaiserp?areS durch den Czarensohn an dem zur Zeit bestehenden Verhältntß zwischen Deutschland und Rußland etwas geändert werden würde, immerhin ist dieses Eretgntß ein friedliches Symptom und insofern kann man von dem Besuche des Ezarewttsch in Hannover nur mit Genugthuung Act nehmen. DerPost" zufolge hätte der Grotzfürst-Thronfolger dem Kaiser Wilhelm ein Handschreiben des Ezaren überbracht und ist die Annahme nicht ausgeschlossen, daß Kaiser Alexander in dem Schreiben den Tag seines Gegen- LesucheS bet Kaiser Wilhelm mitgethetlt hat.

Das des Lobes über die Tüchtigkeit -er sächsischen Truppen volle Handschreiben, welches Kaiser Wilhelm anläßlich der Kaisermanöoer in Sachsen an den König Albert gerichtet hat, stellt dem sächsischen Armeecorps ein ungemein anerkennendes Zeugniß des kaiserlichen Kriegsherrn aus, auf welches das 12. Armeccorps mit Recht stolz sein darf. Wohl mit unter dem Eindrücke dieser kaiserlichen Kundgebung ist der Armee­befehl erfolgt, den König Albert an sein Heer erlassen hat und in welchem der ruhm­gekrönte königliche Feldherr ebenfalls seine vollste Zufriedenheit mit den Leistungen seiner Truppen ausspricht.

Der Retch-kanzler hat die Eingabe der deutschen Colonialgeseüschaft für Südwest-Afrika betreffs Ertheilung eines Schutzbriefes ablehnend beantwortet. Der ablehnende Bescheid des Fürsten Bismarck zeichnet nochmals klar und scharf die Grund­linie für das colonialpolitische Programm der Reichsregierung und ist besonders die Erklärung bemerkenswerth, daß es nicht die Aufgabe des Reiches sein könne, mit seinen Mitteln für noch nicht sicher gegründete Unternehmungen deutscher Reichsangehöriger in überseeischen Ländern etnzutreten. Diese Haltung hat die Reichsregierung schon gegenüber der deutsch-ostasrikantschen Gesellschaft und speciell auch dem Emin-Pascha- Unternehmen des Herrn Dr. Peters gegenüber eingeschlagen und nach Lage der Ver­hältnisse erscheint diese Reserve nur gerechtfertigt.

Der Strikt der Londoner Doikardeiter hat mit einer großartigen Demon­stration geendigt. Etwa 50000 Arbeiter, meist Dockarbeiter, begaben sich am Sonntag Nachmittag im geordneten Zuge nach Hyde-Park, wo der Hauptleiter der ganzen Be­wegung, Burns, die Arbeiter zur Beendigung des Ausstandes beglückwünschte. BurnS drückte hierbei die Zuversicht aus, daß der den Arbeitern günstige Ausgang der Be­wegung das englische Publikum belehren werde, daß die Duldsamkeit der Arbeiter ihre Grenzen habe. Er dankte schließlich in warmen Worten dem Lordmayor und dem Cardinal Manning für die Energie und Hingebung, die sie an den Tag gelegt hätten um die getroffene Vereinbarung durcbzusühren. Am Montag früh wurde an den Themsequais und in den Docks die Arbeit überall wieder ausgenommen.