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1889

Samstag de» 14. Dcccmber

Nr. 292

Amts- und Anzeigeblatt für den 'Kreis Gieren

Gratisbeilage: Gießener Jamitienbtätter

ledtgung.

v. Gagern.

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Brüssel, 11. December. Die Deputirtenkammer ver­handelte bei geschlossenen Thüren über die Frage betreffend die Festlichkeiten, welche 1890 gelegentlich des Regierungs­jubiläums des Königs stattfinden sollen. Der König ließ durch den Minister des Innern der Kammer den Wunsch ausdrücken, alle dazu bewilligten Summen zur Unterstützung verunglückter Arbeiter zu verwenden.

Deutscher Reichstag.

36. Plenarsitzung. Donnerstag den 12. December 1889, 12 Uhr.

Aus der Tagesordnung steht die Berathung des Antrages Huene (Ctr.) auf Erlaß eines Gesetzes betr. die Befreiung der Theologen vom Militärdienst.

Der Antragsteller begründet seinen Antrag: Die Armee hat kein Interesse daran, Leute auszubilden, die im Kriegs­fälle doch nicht mit der Waffe Verwendung finden. Theologen haben eine geistige Thätigkeit nach ganz anderer Richtung zu entfalten. Dazu kommt, daß viele Diöeesen verwaist sind und ähnliche Rothstände werden ja auch in der evangelischen Kirche beklagt. Die heutige Dienstpflicht der Theologen hat practisch keine andere Bedeutung, als daß die jungen Leute um l/2 Jahre in der Earriere zurückgehalten werden. Der Antrag schließt sich wesentlich an eine frühere Cabinets- ordre und diese wird wohl nichts enthalten haben, was die evangelischen Theologen verletzen könnte. (Sehr richtig! im Centrum.) Der Antrag verstößt auch nicht gegen die Wehr­pflicht, gegen die Verfassung oder gegen irgend ein anderes Gesetz. Als Ausnahme ist die Zurückstellung, wie sie in dem Anträge gefordert wird, für Theologen schon heute zulässig. Der Antrag geht einen kleinen Schritt weiter und will diese Ausnahme zur Regel machen. Der Theologe soll nicht Wunden schlagen, sondern Wunden heilen. (Sehr richtig!) Zu dieser Bestimmung befähigt ihn nicht der militärische Geist, sondern der Geist der Gnade, die Gott ihm in seinem Beruf gibt. (Sehr richtig.) Die Wohlthat dieses Antrages wird Keinem aus­gedrängt, wer keinen Gebrauch von diesem Gesetze machen will, kann darauf verzichten- es würde sich dann ja zeigen, yh die evangelischen Theologen wirklich Gegner des Antrages sind. ,

Abg. v. Kleist-Retzow (cons.): Die Ausnahmestellung für den Geistlichen ist vollberechtigt- dieser Ausnahmestellung trägt aber das Gesetz auch völlig Rechnung. Völlig entbehren aber kann man bei der militärischen Ausbildung die Geist­lichen nicht, wenn man das Niveau der Armee nicht herunter­drücken will. Auch heute ist die Möglichkeit gegeben, daß der Geistliche vom Dienst mit der Waffe befreit bleibt. Für die evangelische Kirche können wir uns eine solche grund­legende Bestimmung nicht geben lassen, ohne unsere Kirchcn- behörden zu hören. Erleichterung für die Theologen wünschen wir auch; vielleicht läßt man die Theologen sechs Monate mit der Waffe dienen und beschäftigt sic dann während der weiteren sechs Monate im Lazarethdi^nst. Einen dahingehenden

Gießener Anzeiger

Aenerat-Unzeiger.

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Antrag zu stellen, sind wir bereit.

Abg. Dr. Reichensperger (Ctr.): Der Antrag enthält kein neues Princip - schon in dem Entwürfe der Wehr­ordnung war die gleiche Bestimmung enthalten. Angesichts des Protestes von evangelischer Seite glaubten wir nicht an dieser Bestimmung festhaltcn zu sollen. Unsere katholischen Theologen sind stets auf dem Platze, im Schlachtgetümmel wie im'Pesthauche der Lazarethe und viele katholische Geist­liche sind mit dem eisernen Kreuze geschmückt.

Abg. Dr. Delbück (Rp.): Für die katholischen Geist­lichen kann man das geforderte Privilegium billigen, für die evangelischen nicht - da wir keinen ausgebildeten Priesterstand haben, wie die katholische Kirche. Für evangelische Theologen- wäre die Vergünstigung ein privilegium odiosum. Auch das Privilegium der Schullehrer könnte beseitigt werden. Mit dem Anträge v. Kleist-Retzow kann sich Redner nicht befreunden und wird gegen denselben stimmen.

Beschäftigung befindlichen Bergleute find, soweit sie sich mel beten, auf fremden oder früheren Zechen zur Arbeit angenommen. Auch Bunte und Siegel wurde von früheren Zechen die Wicderanstcllung sreigcstellt, sie ziehen jedoch vor, vorläufig nicht wieder in die Grube einzusahren. Nach demselben Blatte beschlossen die Vertrauensmänner der National­partei (Nationalliberale und Konservative) angesichts des Umstandes, daß die wirthschaftliche Bewegung innerhalb der Arbeiterbcvölkerung des Wahlkreises von gegnerischen Parteien zur Stärkung ihres Parteieinflusses mißbraucht worden, und daß der Nationalpartei vor Allem daran liege, die Beruhi­gung innerhalb dieser Kreise herzustellen, für die bevorstehende ReichßtagSwahl sich der Wahl zu enthalten.

Abg. Kulemann (natl.): DaS bestehende Gesetz trägt den Verhältniffen genügend Rechnung. Weitcrgehcndc Aus­nahmen gestattet das Princip der allgemeincii Wehrpflicht nicht, ohne mit sich selbst in Widerspruch zu gcrathcn. Der Militärdienst beseitige sociale Differenzen- diese heilsame Wirkung würde er thcilweise cinbüßen, wemi ein bestimmter Stand von diesem Dienste befreit würde.

Abg. Dr. v. Mycielsky (Pole) ist für den Antrag Huene.

Abg. Dr. W i n d t h o r st (Ctr.): Wir haben den Antrag nicht für uns allein gestellt, sondern beabsichtigt, auch den evangelischen Theologen die Vortheile desselben zuzuwenden. Es würde mir leid thun, wenn wir von dieser Seite Wider­spruch erfahren sollten, in evangelischen Kreisen findet der Antrag auch vielfach Billigung. Der Dienst mit der Waffe ist mit dem Wesen des geistlichen Standes in allen Confessionen unvereinbar. Uebrigens ist den Individuen wie den Behörden in dem Anträge volle Freiheit gelassen. Für eine bestimmte Confessio» kann man durch die Gesetzgebung immer nur schwer solche Anordnungen treffen- diese wirken auch auf andere Confessionen zurück, wie wir das beim Culturkampf gesehen, von dem auch die evangelische Kirche schwer getroffen wurde, obwohl er nur gegen die katholische Kirche geführt wurde. Es empfiehlt sich daher, den Antrag für alle Consessionen zu genehmigen.

Damit ist die erste Berathung beendet. ES wird sofort in die zweite Berathung eingetreten.

Es liegen zwei Anträge vor, von den Abgg. v. Kleist- Retzow und Dr. Delbrück, die im Sinne ihrer vorerwähnten Ausführungen gehalten sind.

Abg. Richter (dsr.) hält die Beschränkung auf katholische Geistliche für bedenklich. Es liegen die Verhältnisse für die Geistlichen ganz ebenso wie für Aerzte, Apotheker u. s. w. Bedauerlich sei es, daß der Bundesrath auch bei dieser Be­rathung durch seine Abwesenheit glänzt. Dies Verhalten werde dazu führen, künftig noch mehr als bisher derartige Anträge mit der Etarbcrathung zu verbinden.

Nach kurzer Debatte wird der Antrag v. Huene mit 127 gegen 111 Stimmen angenommen, woraus die Anträge Kleist-Retzow, bezw. Delbrück zurückgezogen werden.

Es folgt die Berathung des Antrags Windthorst (Ctr.) auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Aus­hebung des Gesetzes über die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern.

Der Antragsteller wies in der Begründung des An­trages daraus hin, daß derselbe bereits wiederholt in früheren Sessionen vom Reichstage angenommen sei- er hofft, daß dies auch diesmal geschehen wird.

Abg. Dr. v. Marq uardsen erklärt Namens der Mehrzahl seiner Freunde, daß sie für den Antrag stimmen werden.

Die gleiche Erklärung geben die Abgeordneten Rickert (dsr.), v. Rainbaben (Rp.) und v. Halm (Ctr.) Namens ihrer Parteien^- Fürst v. Radziwill (Pole), Müller- Marienburg (Rp.) und Singer (Soc.) stimmen ihnen zu.

Die Vorlage wird in erster und zweiter Lesung an­genommen und zwar mit sehr großer Majorität.

Es solgt der Antrag Windthorst (Ctr.), betr. die Sicherung der Freiheit der (Suite in den Colonien.

Abg. Halm (cons.) hat Bedenken gegen den Antrag, der hauptsächlich dem Islam zu Gute- kommen würde.

Abg. Wo ermann (natl.) ist mit dem Anträge em- verstanden, hält ihn aber für entbehrlich, da das Verhalten der Regierung ja vollständig dem Anträge entspreche.

Abg. Frhr. v. Ow (Rp.) bittet, den Antrag als einen Ausdruck des confessionellen Friedens anzunehmen.

Abg. v. Robbe (Rp.) kann die Consequenzen des An­trages noch nicht absehen und steht deßhalb demselben ab-

Der -leßener «Ätijelß« erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS.

Die Gießener JamitienStälier werden dem Anzeiger wSchentlich dreimal beigelegt.

wartend gegenüber.

Es wird sofort in die zweite Berathung des Antrages eingetreten.

Abg. Stöcke r-Siegen (cons.) beantragt, unter Ablehnung des Antrages Windthorst die Regierung zu ersuchen, Maß­regeln zu treffen, durch welche bei Festhaltung des Grund­satzes der Pietät das gleichzeitige Wirken von Msisionaren verschiedener Confessionen in denselben Bezirken möglichst ver­hütet wird. Buschiri würde sich sehr freuen, wenn der Reichstag ihm für die islamitische Mission die Bahn frei» macht. Von den Schutzgebieten müssen ine confestionellen Streitigkeiten ferngeyalten werden, die sofort entbrennen würden, wenn der Antrag Windthorst angenommen wird.

Der Antrag Stöcker wird abgelehnt; der Antrag Windthorst wird hierauf mit 116 gegen 109 Stimmen an­genommen.

Hierauf vertagt sich das Haus.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 12. December. Der Abg. Heinz er ling bat bei der zweiten Kammer folgenden Antrag eingebracht: Durch das Gesetz vom 30. Juni 1886, das Civildiener- Jnstitut betreffend, wurden die Berhältniffe der Wittwen und Waisen der Civilstaatsdiener einer durchgreifenden Neuerung unterworfen. Man ging dabei von der Ansicht aus, daß die bis dahin bestandenen gesetzlichen Bestimmungen der Neuzeit nicht mehr entsprächen und daß insbesondere für eine Besser­stellung der Wittwen und Waisen gesorgt werden müsse. .Liefe Gesichtspunkte fanden sowohl in der Vorlage der Großh. Ne­gierung, wie in den Ausschußbcrichten der beiden Kammern bestimmten Ausdruck, in den Vollversammlungen der letzteren erlangte das Gesetz bereitwilligft Annahme. Naturgemäß be­zog sich das neue Gesetz nur auf die Zukunft, d. h. diejenigen Frauen und Kinder von Civilstaatsdienern, welche erst nach dem Jnkrasttreten des Gesetzes ihren Ernährer verlieren würden, nicht auch auf diejenigen, welche ihn zu dieser Zett schon verloren hatten. Die letzteren verblieben einfach m dem durch die frühere Gesetzgebung begründeten, im Vergleich zuni neuen Gesetze wesentlich ungünstigeren Verhältnis;. Ev leuchtet nun aber ein, daß die Gründe, welche für eine Besser­stellung der Wittwen und Waisen von der Zeit der neuen Gesetzgebung ab sprachen, in gleichem Maße für die Wittwen und Waisen älteren Datums gelten müssen, ja daß die Wittwen auS dieser Zeit wegen ihres höheren Alters und der dadurch begründeten Abnahme der Erwerbsfähigkeit sogar noch höheren Anspruch aus Berücksichtigung als die jüngeren Wittwen er­heben können. Allerdings kann nun hier nicht durch nach­trägliche Einbeziehung in das Gesetz geholfen werden, da dieses letztere von ganz anderen Grundlagen als die frühere Gesetzgebung ausgcht. Wohl aber ist der Frage der E^ Höhung der älteren Wittwen- und Waisengehalte grundsätzlich näher zu treten und dadurch dem durch die unausgesetzte Steigerung aller Lebensersordernisse immer dringender her­vortretenden Bedürfnisse jener Klasse der Staatsangehörigen einigermaßen gerecht zu werden. In welcher Weise diefc Maßregel finanziell im Einzelnen durchzusühren sei, kann zunächst der Prüfung der Großh. Staatsregierung anheim- gegeben werden. Hiernach richte ich an die Kammer den Antrag: Großh. Staatsregierung um eine Vorlage zu er­suchen, wonach die Wittwen- und Waisengehalte aus der vor dem Gesetze vom 30. Juni 1886 liegenden Zeit in ent­sprechender Weise erhöht werden."

Berlin, 12. December. In der heutigen Stadtver­ordnetensitzung wurde die Vorlage des Magistrats wegen Niederlegung der Schloß fr eih eit nach den bereits bekannten Anträgen der Stadtverordneten Meyer und Genossen, wodurch die aus die Lotterie, sowie auf die Mitwirkung der Stadt­gemeinde bei der Niederlegung der Schloßfreiheit bezüglichen Stellen des Magistratsantrags beseitigt werden, mit 70 gegen 28 Stimmen angenommen.

Berlin, 10. December. Für die nächste Volkszählung, welche am 1. December k. I. stattfinden soll, werden schon jetzt die Vorbereitungen Seitens des statistischen Amtes be­trieben. Es ist derStaatsb. Ztg." zufolge angeregt worden, in die Zählbogcn eine neue Rubrik für blinde und taube Personen aufzunehmen, um auch über diese genauere statistische Erhebungen zu machen. Eine Entscheidung hierüber ist indessen noch nicht getroffen.

In 20ö Reichstagswahlkreisen von 397 haben die Socialdemokraten bereits Candidaten ausgestellt.

Dortmund, 12. December. DerRhein.-Westf. Ztg." zufolge erkannten die Zechenverwaltungen in einzelnen Revieren des Oberbergamtsbezirks in besonderen Zusammenkünften auch formell den Beschluß des Vorstandes des bergbaulichen Vereins betr. Aufhebung der Sperre als bindend an. Die volle Freizügigkeit ist überall wieder hergestellt- die bisher außer

Amtlicher Theil.

Gießen, den 11. December 1889.

Betreffend: Vertilgung von Eichbörnchen, Raben und Hähern in den Gemeindewaldungen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an di« Großh. Bürgermeistereien der waldbe- sttzenden Gemeinden veÄ Swift«

derjenigen, welche »um Bezirk de» Forstamt» Friedberg gehöre».

Soweit Sie unserer Verfügung vom 28. ». M. noch nicht nachgekommen sind, erinnern wir Sie an sosortige Er-