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7.2.1889 Erstes Blatt
 
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Amts- und Anztigrblatt für den Kreis Gießen.

1889

Bureau r Sch ul st raße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Morttags

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1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungr-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzog, thum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauern­den Aufenthaltsort hat.

2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zu.n 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berech­tigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des An- rechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahre« zu erbringen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu ver­wenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die P«st bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

während emer einjährigen actioen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

e. ein Nnbetcholtetthettszeugniß, welches für Zöglinge von höhere'.: Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürger» schulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte DienMebördc auszustellen ist;

6. das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung der Vaters oder Vormundes, inderLagezufein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fetttr. darf

Zu pos. ddaß be Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeug- Nlffe für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen 1 Ocd.» sämmtltch nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ord^ nung (1. Th eil der Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

,, . . Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachsuchen wollen werter ^such?°hne Wkilettr zucück7egeben roerben^9* bea4tinbm ®otf4r(f,En wit hem 3Infö«e" «usmertkam o«6 hiernach nnvollstLndige

öCI c Client); Dre Rachsuchung Der Berechtigung ZUNI einjährig-frerwilllakn Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

Nr. 2 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 5. d. M. enthält:

(91c.1841.) Gesetz, betreffend den Schutz der deutschen Jntereffen und Bekämpfung des Sklavenhandels in Ostafrika. Vom 2. Februar 1889.

Gießen, am 6 Februar 1889. Großherzogliches Kreiso.mt Gießen.

v. Gagern.

der angeführten Erfdh-Ord. verwiesen. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende: Dr. Zeller.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. Geburtszeugniß;

b. ein Einwilligungs-Attest de« Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit u. Fähigkeit, den Freiwilligen

Im Uebngen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und

Kesternich.

Wien, 5. Februar. Die Stadt ist in tiefste Trauer gehüllt. Alle Geschäfts­laden und Auslagen sind geschlossen. Schwarze Fahnen, die von allen Häusern und Kirchen ntederwallen, und mit schwarzen Stoffen oetorirte Häuser bilden den dunklen Rahmen der belebten ^traßenbilöer. Auf dm Ruinen des alten Burgtheaters erhebt sich die mit schwarzem Tuche überzogene Riesentribüne, welche für viele Hunderte von Zuschauern Raum bietet. Die Tribünen am Mtchaeler-Plah und am Opernplatze sind ebenfalls voll besetzt. Das Wetter ist angenehm und milde; eine so riesige Menschen­menge auf so beschränktem Platze hat Wien noch nicht gesehen. Es ist nur eine Spanne Weges, die der Leichenzug zurücklegt und die Mevschensckaar wächst in's Unermeßliche. Die Wachen sind mifcer Stande, die Passage für die Trauergäste sceizuhalten. Um 4 Uhr wurde der Sarg nach nochmaliger Einsegnung durch den Burgpfarrer Mayer von Kammerdienern und Leiblakaien aus der Hofkapelle in den Schweizerhof hinab­getragen und in einen schwaizen, mit sechs Schimmeln bespannten Leichenwagen geyoben. Unter dem Geläute sämmtlichcr Kirchthurmglocken setzte sich der Zug in Be­wegung, in welchem sich außer dem Hofcourier, Edelknaben und Leibgarden in sechs­spännigen Hofwagen, der Oberhosmeister Graf Bombelles, der Flügeladjutant Graf Rosenberg und der Ordonnanz-Officier Baron Giest befanden. Als der Zug, der sich über den Burg-, Michaeler- und Josefsplatz, die Augustiner- und Tegetboferstraße zu den Kapuzinern auf den neuen Markte bewegte, bei der Augustinerkirche ar.langte, traten demselben die in der Kirche versammelten Hof- und Staatsbeamten und Kleriseien vor. In der Kapuzinerkirche waren vorher eingetroffen: der Kaiser, der König und die Königin von Belgien, sämmtliche Erzherzoge und Erzherzoginnen, der Herzog von Cum­berland und Gemahlin, die Prinzessin Marie von Hannover, die Herzogin Maria Theresia von Württemberg, die Herzoge Ludwig Carl, Theodor und Maximilrau Emanuel in Bayern , der Erbprinz Wilhelm von Sachsen - Meiningen, Herzog und Herzogin von Alenyo, der Herzog von Nassau und der Erbprinz Wilhelm, der Prinz Gustav van Sachsen-Weimar, der Herzog Miguell vou Braganza; Prinz Philipp von Coburg und Herzogin Clementine, ferner die obersten Hofchargen, die Botschafter, Erz­bischöfe, Bischöfe, Gesandte, Minister, Statthalter, Landeshauptmänner, Corps-Com- mandanten, Geheimräthe, Präsidien der Parlamente, die Bürgermeister von Wien und Pest u. A. Die Kaiserin und die Kronprinzessin Stefanie waren nicht erschienen. Die Leiche wurde vom Erzbischof Ganglbauer an der Spitze der zahlreichen Geistlichkeit empfangen, worauf die feierliche Einsegnung erfolgte. Die Hoskapellen-Sänger sangen dasLibera. Während der Trauer-Ceremonie kniete der Kaiser im besonderen Bet­stühle links vom Katafalk, zu beiden Seiten das belgische Königspaar, und war tief­bewegt. Alsdann wurde der Sarg unter Fackelbeglettung in die Gruft hinabgetragen, wohin der Ober-Hofmelster, Prinz Hohenlohe uni) die Suite des Kronprinzen folgten. Dort übergab der Prinz Hohenlohe dem Guardian die Leiche und die Schlüssel zum Sarge. Damit ist die Trauer-Ceremonie beendigt. Inzwischen verließen der Hof und die übrigen Gäste die Kirche. (Franks. Ztg.)

Wien, 5. Februar. In der Kapuzinerkirche erschien der Kaiser mit der Prin­zessin Gisela am Arme, welche unaufhörlich weinte. Das Gesicht des Kaisers enthielt den Ausdruck des tiefsten Schmerzes, aber seine Haltung war ungebeugt. Entgegen f allem bisherigen Herkommen begleitete der Kaiser, welchem die Erzherzöge Karl Ludwig ' mit seinen Söhnen, ferner Franz Salvator und Prinz Leopold von Bayern folgten, I den earg in die Gruft, wo derselbe neben den Sarg Kaiser Josefs II. gestellt wurde. I Kaiser Franz Joses kniete nieder, verrichtete laut schluchzend ein Gebet und küßte den | öorß zum Abschied. Auf dem Sarge waren nur Kranze von der Kaiserin, von der ?

Kronprinzessin und vom belgischen Königspaare befestigt Der König und die Köniain der Belgier vermochten nicht, ihre tiefe Erschütterung zu verbergen. Erzherzog Karl Ludwig wemte heftig. Die schmerzbewegten und leidend ausschenden Physiognomien des Prmzen Philipp von Coburg und deS Grafen Julius Andrassy sielen auf. Während der Leichenfeier in der Kapuzinerkirche hielten sich die Kaiserin, die K.onprimessin und die Erzherzooin Marie Valerie in btr Josefskapelle der Hofburg auf. Trotz des ungeheuren Andranges des Publikums wurde durch die ausgeräck.e Garnison und Wache die Ordnung aufrecht erhalten, so daß nur unbedeutende Unglücksfälle, zumeist Ohnmächten, vorkamen. Kroatien yatte als Vertretung den Statthalter, sowie das Präsidium des Kroatischen Parlaments zur Leichenfeier abgeordnet.

Deutscher Reichstag.

34. Plenarsitzung. Dienstag, den 5. Februar 1889, 1 Uhr.

Das Haus tritt in die Tagesordnung ein: I. Die Convention zwischen dem Reich und dem Freistaat Salvador über die Weitergeltung des Freundschasts- Handels- und Schiffsahrrsvertrages wird debattelos in 1. sund 2. Berathung genehmigt- U. Die Wahlprüsimoscommission beantragt: Die Wahl des Abg. Dr. Scheffer (kons.) für gültig zu erklären. Das Haus tritt diesem Anträge debattelos bei.

. IH- Die Geschäftsordnungscomnnssion beantragt zu beschließen: das Mandat des ^rhrn. o. Landsberg-Steinfurt durch seine Wiederanstellung als Landrath in Münster i. W- für erloschen zu erklären.

Von dem Abg. Hahn (kons.) ist beantragt: das Mandat für nicht erloschen zu erklären.

Abg. Windthorft (Ctr-): die Sache ist zweifelhaft, es läßt sich ebensoviel für den Antrag der Commission, wie für den Antrag Hahn sagen; in dieser zweifelhaften Lage bm ich für das für den Betroffenen Mildere und werde deshalb für den Antrag Hahn stimmen.

In gleichem Sinne spricht sich der Abg. v- Kardo rss (Rp.) aus, während v. Unruh-Bomft (Rp) den Commissionsbeschluß vertheidigt.

Nachdem noch der Abg. Struckmann (nl) für den Commifsionsantrag und der Abg. o. Helldorsf (kons.) für den Antrag Hahn eingetreten waren, wird der Antrag Huhn mit großer Mehrheit angenommen; damit gilt der Commissionsantrag als beleitigt.

folgt IV. die dritte Bcrathung des Etats: In der Generaldebatte nimmt zunächst das Wort: Abg. Kardorff (Rp) Er polemisirt mit dem Abg. Rickert wegen dessen ablehnender Halttmg gegenüber den Mehrforderungen für die Marine und gegenüber den landwirthschafttichen Zöllen; er vertheidigt das System der indirekten Besteuerung, das allein anwendbar fei, wenn es sich darum handelt, Hunderte von Millionen neuer Steuern zu beschaffen. Durch die Behauptung von dem Geschenk an die Brenner durch das neue Branntweingesetz habe sich die deutschfreif. Partei um den letzten Rest ihrer Glaubwürdigkeit im Lande gebracht. Jeder Brenner würde mit Freuden den Zustand vor dem neuen Branntweinsteuer-Gesetz zurücknehmen. Die Schutzzölle seien thalsächlich durch die von dem Abg. Bamberger protegirte Goldwährung ins Leben gerufen. So lange der Bimetallismus nicht eingeführt tft, können wir an eine Aushebung der Zölle, auch der Getteidezölle, nicht denken.

Abg. Liebknecht (Scc.): Herr v. Bötticher hat uns gegenüber die öfficiöse Presse einen Mythus genannt; jetzt, nachdem diese Presse in flagranti ertappt ist, wird man meine Behauptung wohl gelten lassen. Seit 1872 haben wir 10 Milliarden für Militär­ausgegeben, ohne daß wir stärker geworden wären. Das drängt uns zu einer Ab­rüstung, zum Milizfystcm. Durch die Steuergnetzgebung haben die besitzenden Klassen