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Nr. 282.

Dienstag den 3. December

1889.

Der Hießeaer cddjeint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener Irmikieu Skätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigekegt.

Gießener Anzeiger

General-Mnzeiger.

Bierteljährigcr ZöonnementsprelA: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringcrlohn.

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K<bukstra-eKr.7.

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Amts- und Anzeigeblatt für den "Kreis Gieren.

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Amtlicher Theil.

Gießen, den 30. November 1889. Betreffend: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die (Srotzh. Vürgermeiftereterr des KreiseS.

Nachdem sich ergeben hat, daß die strenge Durchführung der bezüglich der Maul- und Klauenseuche angeordneten Maß­regeln (vgl. unsere Bekanntmachung vom 13. l. M. KreiS- blatt 267) in einigen Theilen des Landes zu einer uuverhält- nißmäßigen Erschwerung des Verkaufs von Schlachtvieh führen würde, hat Großh. Ministerium zur thunlichsten Erleichterung des Verkehrs die nachstehenden Bestimmungen getroffen:

1 Die Großh Kreisämter sind ermächtigt für diejenigen Gemeinden, für die ein Bedürfniß dazu vorliegt, zu gestatten, daß aus denselben Schlachtvieh ohne das in dem bezeichneten Ausschreiben vorgeschriebene thierärztliche Zeugniß verbracht wird, wenn der Be­gleiter der Thiere mit einer Bescheinigung der Orts­polizeibehörde darüber versehen ist, daß der Ort und das Gehöft, aus dem die Thiere stammen, seuchen- frei sind.

2. Diese Erlaubniß kann nur für diejenigen Gemeinden ertheilt werden, die wenigstens drei Stunden von jedem Ort entfernt liegen, in dem ein Seuchenaus­bruch eonstatirt ist.

3. Sie ist nur gültig für den Transport solcher Thiere, die zum Schlachten bestimmt sind und ohne wesent­liche Verzögerung nach dem Ort der Schlachtung ver­bracht werden.

4. Die unter 1. erwähnten Bescheinigungen sind höchstens auf die Dauer von fünf Tagen gültig.

Sofern Sie für Ihre Gemeinden ein Bedürfniß zur Er- theilung unserer nach pos. 1 erforderlichen Erlaubniß für vor­liegend erachten, sehen wir Ihren Anträgen, in welchen Sie zugleich das nach Ihrer Ansicht vorliegende Bedürfniß be­gründen wollen, in der Kürze entgegen.

v. Gagern

Gießen, den 28. November 1889. Betreffend: Vertilgung von Eichhörnchen, Raben und Häher in den Gemeindewaldungen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien der Wald besitzenden Gemeinden der Kreises mit Aus­nahme derjenigen, welche zum Bezirk deS Forst- amtS Friedberg gehören.

Wir beauftragen Sie, binnen 8 Tagen die Namen der Pächter und Mitpächter Ihrer Gemeindewaldjagden anzugeben.

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Nachstehend bringen wir die bezüglich der Straßen­reinigung während der Winterszeit für die Provinzialhauptstadt Gießen geltenden Bestimmungen des Local - Reglements vom 10. November 1879die Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen und Plätze Mr." mit dem Anfügen wiederholt zur allgemeinen Kenntniß, daß die Osficianten angewiesen sind, gegen Contravenienten unnachsichtlich Anzeige zu erheben.

§ 5.

Zur Winterzeit gelten noch weiter folgende Bestimmungen: a) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hosraithen mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grund­stücke au der Straße oder an öffentlichen Plätzen liegen, der Fußpfad oder, wenn kein Fußpfad vorhanden ist, die Straße zwei bis drei Fuß breit mit Asche oder Sand genügend bestreut werden. Enrsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr Morgens und 9 Uhr Abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf der ersten halben Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht, bis 7% Uhr Morgens gestreut sein

d) An den auf die Straße gehenden Dachkandeln, (Soffen* steinen und sonstigen Ableitungen des Waffers nach straffe rc. muß das auf den Seitenpflastern oder FußMden angefetzte Eis auf Aufforderung Großher­zoglicher Polizeiverwaltung aufgehauen und weggeschafft werden.

e) Außerdem ist bei Frostwetter dafür zu sorgen, daß das etwa vom Innern der Hosraithen ausgeschüttete Wasser nicht durch die Floßrinnen auf die Straße laufen kann.

d) Vor den öffentlichen Brunnen ist, so oft es nöthig erscheint, auseisen und mit Asche oder Sand streuen zu lassen.

e) Bei eintretendem Thauwetter find nach Aufforderung der Localpolizeibehörde ohne Verzug die Straßen, öffentlichen Plätze und insbesondere Floßrinnen auf» eisen, kehren und Schnee und Eis alsbald von den Straßen rc. entfernen zu lassen.

f) Das Fahren mit kleinen Schlitten und das Schleifen auf den öffentlichen Plätzen und Fußpfaden ist unter­sagt. Wenn diesem Verbot zuwider dennoch Schleifen entstehen, so sind Diejenigen, welchen die Reinigung überhaupt obliegt, auf Auffordern der Polizeibehörde verbunden, die Schleifen entweder mit Sand oder Asche tüchtig bestreuen ober aufhauen zu lassen.

g) Beim Schneefall muß längs der Hosraithen mit Ein­schluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücke auf dem Banket ober, wo kein solches vorhanden ist, auf der Straße ein drei bis vier Fuß breiter Pfad rein gekehrt und dieß bti fortdauerndem Schneefall, so ost als nöthig, wiederholt werden.

h) Schnee und Eis darf aus dem Innern der Hoftaithen nicht auf die Straße gebracht werden, ohne daß für augenblickliche Wegfchaffung gesorgt wird.

§ 6.

Für Befolgung der vorstehenden Bestimmungen sind bei Privatgebäuden, Gärten, Höfen ober sonstigen Grunbstücken die Eigenthümer derselben ober Diejenigen, welche der Polizei­behörde deßfalls als deren Stellvertreter bezeichnet wurden, bei öffentlichen Gebäuden, Gärten, Höfen ober sonstigen Grunb­stücken bie Vorsteher, Verwalter, Pächter ober sonstige Perso­nen, welchen bie Reinigung rc. überhaupt übertragen ist, allein verantwortlich. Die Reinigung berjenigen Straßenstrecken, wozu nach vorstehenben Vorschriften für einen Andern keine Verbindlichkeit besteht, ferner bie Reinigung der öffentlichen Plätze und Brücken soll auf Kosten bes Fiscus resp. der Stabt geschehen, soweit sie in deren Eigenthum stehen.

Gießen, am 30. November 1889.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

politifd^c Uevevficht.

Gießen, 2. December.

Der Kaiser hat sein warmes Interesse, welches er an der Rettung der 224 Bergleute aus ZecheSchlägel und Eisen" im Essener Revier genommen, jetzt auch dadurch be­kundet, daß er den Geretteten durch Minister v. Herfurth seinen herzlichen Glückwunsch entbieten ließ.

Der Bundesrath erledigte in seiner Wochen-Plenarsitzung vom 28. November eine ziemlich reichhaltige Tagesordnung, welche indessen nichts Erwähnenswertes von allgemeinerem Interesse aufwies.

Die Meldung, der Reichscommisiar Major Wißmauu ge­denke sich demnächst nach Deutschland zurückzubegeben, bestätigt sich nicht. Auch ist feine Ausgabe der Wiederberuhigung Deutsch-Ostafrikas noch immer nicht vollständig erfüllt, vielmehr wird Major Wißmann nun die Operationen gegen die Auf­ständischen auch im südlichen Küstengebiete Deutschostasrikas beginnen.

Das ungarische Abgeordnetenhaus nahm am letzten Freitag das Staatsbudget in seiner Gesammtheit mit sehr großer Mehrheit an. Hiermit hat die liberale Mehrheit des ungar­ischen Parlaments dem Ministerpräsidenten aufs Neue ihr unerschütterliches Vertrauen gegenüber den Verdächtigungen, Verläumdungen und Beschimpfungen bekundet, mit denen die Opposition den Cabinetschef während der Budgetdebatten überschüttete. Wenn Tisza sich wirklich, angeekelt durch bas widrige Treiben seiner parlamentarischen Gegner, mit Rück­trittsgedanken getragen haben sollte, so dürfte er dieselben nunmehr aufgegeben haben, zumal sich Tisza des allerhöchsten Vertrauens fortgesetzt erfteut. Hierfür zeugt der kürzliche Empfang Tiszas durch den Kaiser Franz Josef, welche Audienz eigens von dem Monarchen in Hinblick auf bie jüngsten skandalösen Vorgänge im ungarischen Abgeordnetenhause ver­anlaßt worden war. Es ist nun zwar nicht unwahrscheinlich, daß die ungarische Opposition versuchen wird, ihr wüstes Treiben sortzusetzen, für diesen Fall ist indessen eine Ver­schärfung der Geschäftsordnung in Aussicht genommen und dieselbe dürfte die Hitzköpfe auf der Linken hübsch in Schranken halten.

Die schweizerische Bundesregierung widmet jetzt der social­politischen Gesetzgebung ebenfalls mehr und mehr Aufmerk­samkeit. Der Bundesrath hat die Aufnahme einer Bestimmung in die Bundesverfassung beantragt, welche dem Bunde die Berechtigung zuspricht, auf gesetzgeberischem Wege die obli­

gatorische Unfallversicherung cinzuführen. Im Weiteren soll der Bundesrath ermächtigt sein, Bestimmungen über die Kranken­versicherung zu treffen und für sämmtliche Lohnarbeiter den Beitritt zu einem Krankeukassen-Verband zu einer gesetzlichen Pflicht zu machen. Die Anträge haben der parlamentarischen Behandlung und weiter noch einer Volksabstimmung zu unter­liegen und darf man einigermaßen gespannt sein, ob von radikaler Seite in der Schweiz die Unfall- und Kranken­versicherung ebenso bekämpft werden wird, wie dies von Seiten des Radikalismus in Deutschland geschehen ist.

^Die Republik Brasilien ist, einem Telegramm aus Rio de Janeiro zufolge, von Frankreich anerkannt worden und vcrmuthlich wird da wohl auch die Schweiz bald nachfolgen. Was dagegen die Anerkennung derVereinigten Staaten von Brasilien" durch die monarchistischen Staaten Europas anbe­langt, so werden sich dieselben in dieser Frage erst bann schlüssig machen, wenn bas officielle Ansuchen ber neuen brasilianischen Regierung vorliegt. Hier muß letztere inbeffcn von der nach Rio de Janeiro einzuberufenden constituirenden Versammlung der Vertreter der Provinzen ermächtigt werden und bis jetzt wenigstens liegen noch immer keine bestimmten Meldungen über den Zeitpunkt vor, zu welchem die Ver­sammlung zusammentreten soll.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 30. November. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute u. A. den Secondlieutenant v. Beyer vom 2. Großh. Infanterie-Regiment (Großherzog) Nr. 116, den Professor Dr. jur. Schmidt von der Landes­universität Gießen, sowie den Dr. phil. Häuser, Custos an der Universitäts-Bibliothek Gießen.

Berlin, 30. November. DerReichs-Anzeiger" ver­öffentlicht folgende Allerhöchste Cab inetö ord r'e Seiner Majestät des Kaisers an den General-Feldmarschall Grafen Moltke:

Mein lieber General-Feldmarschall! Fünfzig Jahre sind verflossen seit dem Tage, an welchem Mein in Gott ruhender Urgroßvater Ihnen für Ihr rühmliches Verhalten in der Türkei den Orden pour Io merite verlieh. In wie gutem Andenken der Name des scharfblickenden und tätigen Generalstabsofficiers von 1839 noch jetzt an dem Schauplatze seines ersten kriegerischen Wirkens steht, davon habe Ich Mich bei Meinem jüngsten Aufenthalt in dem fernen, an Interessen reichen Lande zu Meiner Freude persönlich überzeugen können. Aber heute lassen Sie Mich vor Allem und immer aufs Neue der unsterblichen Verdienste gedenken, die es Ihnen seit jener Zeit um Ihr Vaterland zu erwerben vergönnt war. Den äußeren Ehren, mittelst deren Ihre Könige der Dank­barkeit für Ihre ruhmvollen Thaten Ausdruck gegeben haben, vermag ich kaum eine neue Anerkennung hinzuzufügen. Und doch liegt es Mir am Herzen, den heutigen seltenen Gedenk­tag nicht ohne eine solche vorübergehen zu lassen. In diesem Sinne verleihe Ich Ihnen beifolgend die Krone zu dem vor 50 Jahren erworbenen Ehrenzeichen und zwar, als Beweis Meiner besonderen Zuneigung, in Brillanten. Mit Mir hofft die Armee und das Vaterland, daß Sie sich der neu verdienten Auszeichnung, so Gott will, noch lange in der bis­herigen Frische und Rüstigkeit erfreuen mögen. Ihr in tiefer Dankbarkeit treu ergebener König

gez. Wilhelm, I. R."

Breslau, 30. November. Gestern Abend 9 Uhr sand vor dem Königlichen Schlosse ein von sämmtlichen Musikcorps der hiesigen Garnison ausgeführter Zapfenstreich statt. Bei der im königlichen Schlosse stattgehabten Galatafel hat Se. Majestät der Kaiser den Oberbürgermeister Friedens­burg durch eine längere Ansprache ausgezeichnet und dabei der Freude über den patriotischen Empfang seitens der Be­völkerung Ausdruck gegeben. Heute früh 8 Uhr ist Seine Majestät nach Ohlau abgereist. Am Bahnhofe hatte sich eine große Menschenmenge versammelt, welche Se. Majestät jubelnd begrüßte.

Breslau, 30. November. Seine Majestät der Kaiser ist mittels Sonderzuges um 4 3/^ Uhr von der Jagd aus Ohlau wieder wohlbehalten hier eingetroffen. Officieller Empfang sand nicht statt. Seine Majestät war noch im Jagdcostüm und fuhr sofort vom Bahnhofe nach dem Schloß. Um 7J/2 Uhr Abends erfolgt die Rückreise nach Berlin.

Augsburg, 30. November. Der Nachts 1 Uhr hier fällige Münchener Pvstzug stieß bei der Einfahrt in Folge unrichtiger Weichenstellung auf einen leeren Zug. Reisende sind nicht beschädigt, dagegen zwei Eisenbahnbeamte verletzt worden. Das fahrende Material hat starken Schaden erlitten.