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26 Dienstag den 31. Januar 18L3.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Drei- vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Vnrearr r Schul ft raße 7.

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6rföri»i täglich mit AttZncchm- d-S MotttagS

Amtlicher Hheil.

Bekanntmachung.

Es wird lut öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz dem Stadtvorstande zu Lauterbach die Erlaubnis eitbeilt hat mit dem am 14 Mai d. I. daselbst abzuhaltenden Prämien-Viehmarkte eine Verloosung von Vieh, landwirthschaftlichen und Haus- Mräthen zu Veranstalter Es dürfen dabei höchstens 8000 Loose i 60 L ausgegeben werden, und sind mindestens 65°/° des Bruttoerlöses aus demselben zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden.

Der Verkauf der Loose in der Provinz Oberheflen tfl gestattet.

Gießen, am 27. Januur 1888. Großherzogüches Krersamt Gießen.

, p ' vr. Boekmann. _

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Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjahrig-sreiwillfgen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige

Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzog- thum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauern- den Aufenthaltsort hat.

2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berech­tigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des An­rechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu

Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum emjäymg-sreumuigen Drenst auf Grund von Schulzeugmsien.

Bekanntmachung.

erbrinaen.

Z. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht.Briefpapier) zu ver­wenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

L Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. Geburtszeugniß;

b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit ».Fähigkeit, den Freiwilligen Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und

während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüste« und zu verpflegen;

c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnafien und höheren Bürger­schulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d. das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reffezeug­nisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ord­nung (I. Th eil der Wehr - Ordnung vom 28. September 1875; Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende: Dr Zeller.___________________________

Berlin, 28. Januar. Der Kaiser wohnte gestern der Vorstellung im Opernhause und später einer Theegesellfchast im Palais bei. Heute Vormittag hörte der Kaiser den Vortrag des Grasen Hochberg; um 12 Uhr fand die Vor­stellung der zum Heere entlassenen Cadetten im Beisein Albedyll's, des Generals Strubberg und des Oberst v. Rbeinbaben statt. Nach der Vorstellung hörte der Kaiser den Vortrag Albedyll's. Um 4 Uhr erscheint der StaatssecrelLc Graf Bismarck zum Vortrag. *

g. Morgen wird Prinz Wilhelm stch von seinem bisherige« Regiment verabschieden und dasselbe seinem Nachfolger, dem Major Gottberg, übergeben.

Zum Mitglied der technischen Commission für Seeschifffahrt ist an Stelle des im Frühjahre verstorbenen Hargreaves, jetzt Kirchenpaur, Sohn des verstorbenen ersten Bürgermeister«, ernannt worden.

Fürst und Fürstin Bismarck sind heute Abend 9V- Uhr hierher zurückgekehrt.

Berlin» 28. Januar. Die Wehrkommission beschloß zu Paragraph 13 noch einen Zusatz, wonach die Zahl der zur ersten Uebung etnzuberufenden Mannschaften du'.ch den Retchshaushaltsetat festgestellt werden soll. Ferner soll die Heranziehung zur ersten Uebung der Regel nach innerhalb eines Jahres nach Ueberweisung zur Er­satzreserve und die Bekanntmachung des Gestellungstags bis zum jedesmaligen 15. Juli erfolgen. Mit diesen und zwei andern wenig erheblichen Aenderungen wurde das Gesetz in der Schlußabstimmung einstimmig angenommen.

Berlin, 28. Januar. Die Abgeordneten überwiesen nach unerheblicher Debatte den Gesetzentwurf betreffend den Erlaß der Wittwen- und Waisengeldbeiträge der un­mittelbaren Staatsbeamten an eine aus einundzwanzig Mitgliedern bestehende Com­mission , nachdem der Finanzminister Scholz die Bereitwilligkeit der Regierung aus­gesprochen hatte, die vorgebrachten Bedenken zu regeln. Das Haus erledigte sodann die übrigen auf der Tagesordnung stehenden Vorlagen nach einer unwesentlichen De­batte. Am Montag findet die Fortsetzung der Etatsberathung statt.

Deutscher Reichstag.

24. Sitzung vom 28. Januar 1888.

Die erste Berathung des Socialistengesetzes wird fortgesetzt.

Abg. o. Helldorff (cons.) weist auf Grund der Verhandlungen des St. Gallener socialdemokratischen Congresses nach, daß die soctaldemokratische Partei keine Partei der socialen Reform, sondern eine Partei der socialen Revolution sei. Es werde ganz gerechtfertigt sein, wenn der Schweiz nahe gelegt werde, Verschwörungen gegen befreundete Nachbarstaaten auf ihrem Gebiete nicht zu dulden. In Deutschland sei man an eine sociale Reform herangetreten und mehr und mehr breche sich die Ueberzeugung Bahn, daß sich der Staat nicht blos auf seine Beschützerrolle beschränken dürfe. Diesen

Reformen stehe diePropaganda der That" der Socialdemokraten feindlich gegenüber. Das Socialistengesetz habe allerdings mildernd auf den Ton gewirkt, aber das Anwachsen der Socialdemokraten nicht verhindert. An dem Gesetze seien die Zeitbestimmung und gewisse Halbheiten auszusetzen. Mit einer weiteren Milderung wurde man keine Wirkung erzielen. Die Ueberlettung in's gemeine Recht würde schließlich nur bedeuten, das Gesetz zu einem perpetuirlichen zu machen. Wenn man s. Z. die Expatriirungs- maßregel gegen katholische Geistliche angewendet habe, so sei sie den bewußten Feinden des Staates gegenüber erst recht am Platze. Eine gründliche commissarische Vor- berathung sei nothwendig. _ ,

König!, sächsischer Bundesbeoollmächtiger Geh. Rath Held: Was die Socral- demokraten unter Beweisen verstehen, seien im Wesentlichen nur Behauptungen. Das beweisen die Ausführungen Singers über die Ausweisung Christensens aus Plauen. Was die Schweizer Beweise anlange, so werde darauf hin kein Richter der Welt sich in der Lage sehen, darauf hin ein entscheidendes Urthetl abgeben zu können. Die Angaben seien sehr schwerwiegend und verdienten eingehende Erörterung. Eine Unter­haltung, wie sie geführt worden, sei keine Erörterung. Wie es mit den socialdemo­kratischen Beweisen stebe, das beweise die Liebknecht'sche Behauptung, wonach einem angesehenen Manne, der sich eines schweren Sittlichkeitsvergehens schuldig gemacht habe, seitens der Behörden zur Flucht verholfen worden sei. Auch dafür wollte Liebknecht Beweise haben. In Wirklichkeit hat sich die vollständige Unwahrheit dieser Behauptung ergeben. Die Zunahme der socialdemokratischen Stimmen bei den Wahlen sei darauf zurückzuführen, daß die Socialdemokraten jetzt in vielen Bezirken Candidaten aufstellten, im Gegensatz zu früher. Das Gesetz richte sich nicht gegen die Social­demokratie als solche, sondern gegen die Bedrohung der staatlichen Ordnung. Wenn man zur Bekämpfung der Socialdemokratie lediglich auf die Religion Hinweise, so sei das so, als ob man zum Volke trete in der einen Hand ein Gebetbuch, in der anderen den ZüricherSocialdemokrat". Wir kargen mit den Pfennigen, um die Socialreform möglichst billig für den Arbeiter zu gestalten; dagegen werfe das Volk Unsummen für seine Agitatoren hinaus, einzig und allein zu dem unproductioem Zwecke, stch Un­zufriedenheit zu schaffen. Redner rechtfertigt dann eingehend die vorgeschlagenen Ver­schärfungen, insbesondere die Expatriirungsmaßregel, welche völkerrechtlich sehr wohl zulässig sei. Heute könne Jemand die Staatsangehörigkeit durch Unachtsamkctt verlieren; sei es da nicht gerechtfertigt, wenn man Denjenigen, welche vom Vaterlande nichts wissen, dasselbe vernichten wollen, einfach sage: Geh' und suche Tur ein anderes Vater­land. (Beifall.) c . . ... , ,

Abg. vr. Bamberger (freis.): Er habe früher für das Gesetz gestimmt, aber als für ein Ausnahmegesetz, das nach kurzer Frist wieder in Wegfall zu kommen habe. Run bestehe dasselbe seit 10 Jahren, gewiß die höchste Frist für ein Ausnahmegesetz, und man könne ihm nun nicht Jnconsequenz vorwerfen, wenn er gegen eine wettere Verlängerung stimme. Die Benutzung solcher Organe, deren ^reiben gestern hier geschildert worden, habe allerlei Uebergriffe zur Folge. Dieselben würden schließlich immer als agents provocateurs wirken, trotz gegentheiliger Instructionen. Angesichts des angekündigten Vorgehens gegen die Schweiz sei es von Interesse, zu Horen, daß der gestern vielgenannte Polizeirath Krüger jetzt im Auswärtigen Amte beschaftlgt lei. Worin soll das Vorgehen bestehend In einem Zollkriegei So könne es fommcne