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Mage zu Nr. 281 des ,Achmer Anzeiger".

Berlin, 27. November. Das Zusatzabkommen zum deutsch - schweizerischen Handelsvertrag soll anderweitiger Meldungen zufolge deutscherseits Tarisherabminderungen zugestehen, unter Anderem für baumwollene Stickereien, mehrere Seidenartikel, gewalztes Gold, namentlich aber für Taschenuhren; ferner Larifbtndungen für mehrere Arten Baumwollgarn, Stickereien, die keine baumwollene sind. Maschinen, Käse und anderes. Außerdem soll Deutschland bekanntlich auch einige Erweiterungen für den Veredelungs­verkehr zugestanden haben. Die Schweiz soll als Gegenconcessionen Tartfherabminde- rungen bet einzelnen Bau- und Nutzholzarten und Portland-Cement machen, und für Bier, einige Gewebe, verschiedene Kleidungsstücke; endlich Tartfbtndungen, besonders für Korbflechtwaaren, Bürstenbindereien, raffintrten Zücker, Wein, Pferde und einige andere Artikel.

DieNotdosti" schreiben:In der deutschen und österreichisch-ungarischen Armee sind bereits seit Langem besondere Lehrbücher etngeführt, welche dazu dienen sollen, den Verkehr der Angehörigen dieser Armee mit der russischen Bevölkerung in dem Falle ihres Eindringens auf unser Territorium zu erleichtern; in unserer Armee aber extsttrt bis jetzt nichts Aehnliches. Jetzt wird diese Lücke in unserer Militär- Literatur ausgefüllt und dieser Tage wird eine russische Mtlttär-Verlagshandlung ein besonderes von Brodowskij verfaßtes Wörterbuch im Drucke erscheinen lassen, welches für die russischen Truppen und Grenzwachen bestimmt ist. Dieses Wörterbuch enthält alle jene Wörter und oie gangbarsten Ausdrücke, welche für den Verkehr der russischen Truppen mit der deutschen Bevölkerung in Friedens- wie in Kriegszeiten noth- wendtg sind."

UniverfitätS-Chronik.

Darmstadt, 27. November. Für den an der hiesigen technischen Hochschule freigewordenen Lehrstuhl für Physik hat der Professor der Physik Dr. Schering von der Kaiser-Wtlhelms-Universität in Straßburg einen Ruf erhalten und denselben auch angenommen.

Dem ordentlichen Professor Möbius in Kiel ist der Titel Geheimer Regierungsrath verliehen worden.

Der Professor der Botanik und Director des botanischen Gartens in Leipzig, Dr. Pfeffer, hat einen ehrenvollen Ruf nach München erhalten.

Vermischte».

Hamburg, 26. November. sKrokodile in der Elbe.] Heber eine der letzten Schöffengerichtssitzungen berichtet derHamb. Eorresp.": Die Schreckenskunde von dem Entspringen mehrerer Krokodile im hiesigen Hafen vom Bord des Schiffes City of Lincoln" im verflossenen Sommer liefert heute noch vor Gericht ein kleines Nachspiel. Der Capitän derEity of Lincoln", Frederic Frey, hatte einen gerichtlichen Strafbefehl auf 50 JL erhalten, weil er wilde Thtere, Alligatoren, an Bord gehabt hat, ohne die gesetzlichen Vorsichtsmaßregeln angewandt zu haben. Capitän Frey, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, hat Einspruch erhoben und wird durch den Dolmetscher Cassuto senior vernommen. Capitän Frey erklärt, daß die in New- : Orleans an Bord genommenen 46 Alligatoren in einem eigens dazu hergerichteten, mit Segeltuch überspannten Boot untergebracht worden und genügend versichelt gewesen seien. Die beiden entsprungenen, aber wieder etngefangenen Alligatoren feien fünf Monate alt gewesen und in Folge der an Bord herrschenden Hitze erwacht, während die sämmtltchen Thiere sonst immer schliefen. Hebrigens hätten die Thiere höchstens ( einen Tag im Elbwasser weiterleben können und es wäre auch keine Gefahr vorhanden gewesen, weil die Thiere sehr scheu gewesen wären. Der Sachverständige, Dr. Bolau, erklärt, daß fünf Monate alte Alligatoren ungefährlich seien und auch keinen gefähr- ' lichen Biß beibringen könnten, wenn auch die Thiere längere Zeit in der Elbe hätten I

fortleben können. Mehrere Zeugen bekunden, daß die entsprungenen Alligatoren von dem Steuermanne mit der Hand wieder eingefangen und die sämmtltchen Thiere zwischen zwei und drei Fuß lang gewesen seien. Der Capitän erklärt noch, daß bei seiner Ankunft im hiesigen Hafen noch etwa 29 Alligatoren an Bord gewesen seien. Das Gericht ist der Ansicht, daß der Capitän die nöthigen Vorsichtsmaßregeln nicht angewandt habe und verurtheilte ihn zu 30 Geldstrafe, eventuell 6 Tagen Haft.

sHer eingefallen.] Berliner Blätter berichten das folgende köstliche Geschichtchen: Ein Schutzmann brachte dieser Tage auf die Sanitätsmache mit Hilfe eines Nachtwächters einen scheinbar vom Starrkrampf befallenen Mann. Der Arzt erkannte bald, daß der Mann sich verstelle. Man experimentirte an ihm vergeblich herum; endlich ließ ihn der Arzt von einem Heilgehilfen aufrecht an die Wand stellen und meinte ernsthaft:Bet dem nächsten Krampfanfalle hebt er das rechte Bein und den linken Arm in die Höhe das ist so bei dieser Krankheit." Unb richtig, es währte nicht lange, so begann der Mann in der angesagten Weise zu telegraphiren. Nun wurde er an die Luft gesetzt. Nach zwei Stunden brachte ihn wieder ein anderer Schutzmann an. Er hatte nochmals Krampf simulirt, um ein Obdach zu erhalten. Als er jedoch die Sanitatswache erkannte, verschwand er mit den Worten:Hier habe ich doch kein Glück!" >

Folgende Blüthenlese deutscher Namen aus Galizien veröffentlichen die M. N. N.": Balsambaum, Leibschaden, Ofenloch, Grünspan, Nebenzahl, Regenstreiff, Hermelin, Ostersetzer, Goldlust, Süßwein, Schlangenhaut, Fadenhecht, Streusand, Wahrhaftig, Meerengel, Rebhuhn, Spenadel, Blasleib, Lichtstoch, Feuerzeug, Petersil, Turteltaub, Freilich, Nemlich, Schreihulz, Heberall, Schornstein, Spazierbahn, Masse­juden, Krautsticht, Lustgarten, Schamroth, Jchwtllnicht, Kirchumsdorf, Bügeleisen, Syrup, Rosenwasser, Klagsbald, Bruchband, Allerhand, Südwärts, Geschwind, Tintenfleck, Eisenfresser, Hosenträger, Ochsenhorn, Leibweh, Nadelspitz, Schnupftabak, Klaubimzam, Grobtuch, Eselsohr, Zuckerkandel, Terpentin, Schläfrich, Hörauf, Blasbalg, Backhuhn u. s. w.

Landwirthschaftliche Nachrichten.

(Nachdruck verboten.)

Gegen den Kalkanstrich der Obstbäume wird oft eingewendet, daß die weiß gestrichenen Stämme in Hausgärten einen häßlichen Anblick gewähren. Wir sind nun zwar der Ansicht, daß dies während des Winters schon im Hinblick darauf zu ertragen ist, daß dieser Kalkanstrich den Bäumen wesentlich nützt und sie dann im Sommer desto erfreulicher aussehen, doch wird auch ein Mittel empfohlen, das geeignet ist, die Jnsecteneier, -Larven rc., die an der Rinde haften, zu vernichten, ohne die Bäume weiß zu streichen. Es ist dies das Kalkwasser. Zur Zubereitung desselben bringt man in ein Gefäß einen Theil möglichst frisch gelöschten Kalk und gießt Wasser darüber, dasselbe bleibt einige Tage darauf stehen, während welcher Zeit man den Kalk öfter aufrührt. Nach einigen Tagen wird bann das über den Kalk stehende, gelbliche, nunmehr kalk­haltige Wasser angegossen und ihm auf den Eimer eine Hand voll Salz zugesetzt. Mit diesem Wasser werden bann die Bäume gestrichen. Gegen die Jnsecten bewährt sich dieses Kalkwasser ja auch leidlich, dagegen schützt es nicht, wie die Kalkmilch, die Bäume vor den Temperaturunterschieden und verhindert nicht das Entstehen von Frostrissen.

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Bekanntmachung.

Die verehrlichen Mitglieder des Spar- und Leihkassevereins zu Gießen werden zu einer General-Versammlung auf

SamStag den 1. Deeember 1888, Nachmittag- 2V2 Uhr,

in das Sparkafsenhaus eingeladen.

Tagesordnung:

1. Erstattung des Rechenschaftsberichts für 1887.

2. Bewilligung von Unterstützungen.

3. Ersatzwahlen der Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses.

4. Die Capitalschuld der Erben des Heinrich Kuhl in Trohe.

5. Verzinsliche Anlegung des Kassevorraths.

6. Gesuche der Kassegehülsen und des Kaffedieners um Gehaltszulage.

7. Die Form der Schuldscheine-

Gießen, am 14. November 1888.

Der Director des Spar- und Leihkaffevereins.

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Distillerie der Abtei zu Fecamp (Frankreich) teitable Liqueur Beotilictilie der Benedictiner Mönche.

Vortrefflich, tonisch, den Appetit und die Verdauung befördernd.

Man achte darauf, dass sich auf jeder Flasche die vier­eckige Etiquette mit der Unterschrift des General-Direc- tors befindet.

Nicht allein jedes Siegel, jede Etiquette, sondern auch der Gesammteindruck der Flasche ist gesetzlich eingetragen und geschützt. Vor jeder Nachahmung oder Verkauf von Nach­ahmungen wird mithin ernstlich gewarnt und zwar nicht

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allein wegen der zu gewärtigenden gesetzlichen Folgen, sondern auch hinsichtlich der für die Gesundheit zu befürchtenden Nachtheile.

Man findet den echten Benediktiner Idqueur bei Nachgenannten, die sich schriftlich verpflichtet haben, keine Nachahmung zu verkaufen.

Ei^H Fleietibach,

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