Beilage zu Ar 77 bes „Achmer Anzeiger".
Darmstadt, 27. März. Das Großh. Regierungsblatt (Beilage Nr. 6) enthält: } 1. Uedersicht der von Großh. Mtnistertum des Innern und der Justiz für das Jahr 1888 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitifchen Religionsgerneinden des Kreises Alsfeld.
2. Ueberficht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für 1888—89 zur Erhebung genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Büdingen.
3. Ueberficht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1888—89* genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Bensheim.
4. Ordensverleihungen.
5. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.
6. Namensveränderungen.
7. Abwefenheitserklärungen.
8. Dienstnachrichten.
Am 26. Februar wurde dem eo. Pfarrer Mart. Waas zu Helsen, im Fürsten- thum Waldeck, die ev. Psarrstelle zu Lampertheim, an demselben Tage dem ersten ev. Pfarrer Münch zu Ober-Rosbach die ev. Pfarrstelle zu Münster, und dem ev. Pfarrer Medert zu Wenings die ev. Pfarrstelle zu Hopfgarten übertragen; am 8. März wurde dem eo. Pfarrer Reinh. Mickel zu Landenhausen die ev. Pfarrstelle zu Gonterskirchen übertragen.
9. Dienstentlassung.
10. Ruhestandsversetzungen.
11. Concurrenzeröffnungen.
Erledigt sind: die mit einem ev. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Etzen-Gesaß mit einem Gehalte von 900 JL Eine mit einem eo. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Reinheim mit einem nach dem Dienstalter sich bemessenden Gehalte von 900 bis 1000 JL
Vermischtes.
Lübeck, 27. März. Bei Neuhaus im Feldaukessel sind jetzt ebenfalls 15 Dörfer überschwemmt. Das Elend ist dort jetzt größer als in Dömitz. Aus den überschwemmten Gebieten werden abermals Häusereinstürze gemeldet, auch sollen Menschenleben zu beklagen sein. Im Ganzen sind über 50 Dörfer überschwemmt. In Mecklenburg haben die Sammlungen bis jetzt 15 000 JL ergeben, weitere Gaben werden erbeten.
— sGuillaja hoch!] — Wer oder was ist „Guillaja?" — Guillaja ist nur eine Rinde, eine Universal - Wäsche - Rinde, die in Droguenhandlungen ihr Domicil besitzt und die dem edlen Zweck dient, unsere Herren- und Damen-Garderobe — sofern wir dieselbe nicht einer chemischen Kunst-Wasch-Anstalt anvertrauen wollen oder können — vom Schmutz und Staub des Daseins zu befreien. Ist nun freilich auch der chemischen Kunstwäsche der erste Preis zuzuerkennen, so scheut doch manche Hausfrau den damit verbundenen Kostenpunkt, namentlich, wenn die betreffenden Patienten es am Ende gar nicht mehr werth, und trotzdem noch zu gut sind, um sie aus- zurangiren. — In diesem Falle empfiehlt sich für härtere, glatte Stoffe in Grau, Schwarz oder Weiß das ganz schlichte Mittel der Reinigung durch rohe, geriebene Kartoffeln, — für alles aber, was weich, filzig, tuchartig ist, soll die Guillaja-Wäsche allem Anderen vorzuziehen sein, und außerdem noch den fperteilen Vorzug specieller Wohlfeilheit und Einfachheit aufzuweisen haben. Die Proeedur der Reinigung ist folgende: 1 Eßlöffel, gehäuft voll kleinstückiger Guillajarinde, wird mit 1/2 Liter siedendem Wasser übergossen und, nachdem sie etliche Minuten gezogen, durch ein Haarsieb geseiht; hieraus wird dieselbe Rinde nochmals mit V2 Liter, diesmal aber nur warmen Wasser übergossen und eine gute Viertelstunde darin gekocht, worauf man auch diese Flüssigkeit durchseiht und mit der erstgewonnenen vermischt. — Herbei nun der Patient,
sei's Damenrobe ober die einzelnen Stücke einer Herren-Toilette: Rock, Weste ober Beinkleid; auf einen großen Tisch mit ihm, und rechts — hübsch — handgerecht — ein tiefes, sauberes PorzeUan-Schüsselchen gestellt, enthaltend einen Theil der Guillaja- Brühe — fluggs jetzt eine reine Kleiderbürste ergriffen, in die Flüssigkeit getaucht und sorgsam Strich für Strich den zu reinigenden Gegenstand abgebürftet, mit besonderer Rücksichtnahme auf die besonders fleckigen Theile. Sobald der Schüssel Inhalt auf- gebraucht oder schon zu schmutzig ist, leert man sie und füllt sie aufs Neue — auch Ist zu rathen, die Bürste ab und zu in reinem Wasser abzuspülen und an einem Tuche abzutrocknen. — Die erwähnte Quantität Guillaja-Lauge dürste weniger als 10 H kosten und etwa für ein Damenkleid ober einen Herrnrock ausreichen, vorausgesetzt, daß diese nicht so reinigungsbedürftig sind, daß man noch zum zweiten Male Strich für Strich sie bürsten muß. — Gespült oder gebügelt wird diese Guillaja-Wäsche nicht, sondern nur freischwebend aufgehängt, bis sie trocken und gleichzeitig glatt geworden ist, — sie pflegt hübsch weich und sammetartig zu werden und bunte Farben erhalten neue Jugendfrffche, vorausgesetzt, daß die betreffenden Stoffe von ordentlicher Qualität sind, denn bei nur halbwollener Beschaffenheit 2c. kann natürlich nicht dafür garantirt werden, daß sie nicht zum Krauswcrden u. s. w. neigen, trotz der Verjüng- ungsproeedur der wunderbaren Guillajarinde.
Landwirthschaftliche Nachrichten.
(Nachdruck verboten.)
— ^Beschneiden des Epheus.) Von Gärtnern und Laien hört man vielfach die Meinung aussprechen, daß Epheu, diese beliebte, vielverwandte Pflanze nicht beschnitten werden dürfe. Diese Meinung ist eine irrige, es gibt durchaus keine Gründe, die für das Nichtbeschneiden des Epheus sprechen, dagegen hat ein richtiges VerschnAden seine Vortheile, weshalb wir unsere Leser jetzt, zu der Zeit, in der das Verschneiden statt- finden muß, darauf aufmerksam machen. Der Epheu muß beschnitten werden, wenn er ein volles, frisches Grün zeigen soll. Wird er nicht beschnitten, so werden die Ranken oft kümmerlich, die Blätter werden klein und unansehnlich. Auch läßt ferner die Dichtigkeit des Epheus viel zu wünschen übrig, wenn nicht ein regelmäßiges Beschneiden vorgenommen wird; die unteren Partien werden kahl und zeigen auffallend viel dürre und gelbe Blätter. Die Art des Beschneidens wird sich natürlich immer nach dem besonderen Zweck der in Rede stehenden Epheuanlage richten müssen, um die angedeuteten allgemeinen Zwecke zu erreichen, empfiehlt es sich, die Seitenranken bis auf kräftige Augen zurückzuschneiden, es wird dadurch erreicht, daß am Stamm neue Augen austreiben. Wo die Berankung hoch genug ist, können auch die Spitz- ranken gehörig beschnitten werden. Die geeignetste Zeit ist von Mitte Februar bis Ende März.
— Das Einpflanzen größerer Posten von Obst- und anderen Bäumen kann nickt immer nur von fach- und sachkundigen Leuten gemacht werden, man muß es oft Arbeitern überlassen, die in dieser Hinsicht nicht sehr bewandert sind. Da ist es denn doppelt nothwendig, ihnen die hauptsächlichsten Punkte, auf die es ankommt, einzu- schärfen, als da sind: genaue Beachtung, daß der Baum nicht zu tief kommt, daß die Wurzeln ihre Lage behalten und die aufgefüUte Erde sie doch überall berührt, also keine Zwischenräume entstehen und endlich, daß der frisch verpflanzte Baum vorläufig nur so locker an den^Pfahl gebunden werden darf, daß er nicht gehängt wird, wenn die Erde sich fetzt. Selbst von erfahrenen Gärtnern werden nun aber oft gewisse kleine Regeln nicht befolgt, von deren Beachtung doch viel für das Gedeihen des Baumes abhängt. Wir erinnern deshalb u. A. an die alte Regel, daß der Baum an die Süd- oftfeite des Pfahles zu stehen kommen foll, also an jene Seite, die von der Morgen- fonne beschienen wird. Sodann soll, was beim Verpflanzen auch nur selten befolgt wild, der Baum immer so gesetzt werden, daß die schwächste Seite seiner Krone nach der Mittagsseite gerichtet ist. Das ist ein gutes Mittel, um eine gleichmäßige Krone zu erzielen.
AILgemeiner Anzeiger.
Arbeitsdersteigemng.
Mirtwoch, den 4» April, von Vormittags 9 Uhr an, sollen im alten Rathhause die für das Rech nungsjahr 1888/89 erforderlichen
lausende Pflasterreparaturen,
Basaltsteinlieferungen,
Kieslieferungen,
Stein- und Kiessuhrleistungen, sowie Steinschlagerlöhne
versteigert werden.
Gießen, den 27. März 1888.
Großherzogl. Bürgermeisterei Gießen.
A. Bramm. 2559
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Catharina-Pflaumen, Türkische Zwetfchen, Brünellen (franz.), „ (italierr),
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Vockb i e r aus der Brauerei !
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<2352 Brandgasse 6.
Bekanntmachung.
Vom 1. April er- ab sollen versuchsweise bis aus Weiteres ! zur Beförderung der Arbeiter bezw. zur weiteren Erleichterung des Local- Personen-Verkehrs, die nachbenannten, die II., III. und IV. Wagenclasse führenden, Arbeiter-, bezw. Localpersonenzüge zwischen Friedberg und Lollar in Fahrt gesetzt werden:
Nr.
421.
Nr. 428
Friedberg
ab 444 Mrgs.
Lollar ab 220 Nachm.
Bad Nauheim
an 451 „ 452 „
Gießen an 232 „ 625 Abends
Ostheim (M.W.B.)
„ 53 „ 54 „
Großen-Linden „ 636 „ 637 „
Butzbach
„ 59 „ 510 „
Lang-Göns „ 644 „ 645 „
Lang-Göns
„ 523 „ 5-4 „
Butzbach „ 658 „ 659 „
Großen-Linden
,, 530 „ 5-' „
Ostheim (M.W.B.) „ 74 „ 75 „
Gießen
„ 5*o „ 630 „
Bad Nauheim „ 716 „ 717 „
Lollar
„ 643 Morgens.
Friedberg „ 724 Abends.
Cassel, den 24. März 1888.
Königliches Eisenbahn-Betriebs-Amt.
(Main-Wes er-Bahn.)
Uthemann. 2570
Bekanntmachung.
Das Fahren der zwn städtischen vierrädrigen Gießfässer soll im Submissionswege vergeben werden. Die hierauf Reflectirenden wollen ihre Offerten binnen 8 Tagen von heute an verschlossen bei der unterzeichneten Stelle, woselbst die Bedingungen eingesehen werden können, einreichen.
Gießen, den 27. März 1888.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
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