Ausgabe 
29.7.1888 Zweites Blatt
 
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Nr. 17S Zweites Blatt. Sonntag den 29. Juli 1888.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureau: Schul st raße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Darmstadt, 25. Juli. Das Großherzogl. Regierungsblatt (Beilage Nr. 22) enthält:

1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, die Prüsungs Commission für das Justiz- und Verwaltungsfach betreffend.

2. Bekanntmachung desselben Ministeriums, die Bestätigung von (Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

3. Bekanntmachung desselben Ministeriums, den Vorbereitungsdienst und die Prüfung der Gerichtsschreiber und Gerichtsvollzieher betreffend

4. Bekanntmachung Grotzh. Kreisamts Mainz, die für das Etatsjahr vom 1. April 1888 bis Ende März 1889 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Mainz zu erhebenden Umlagen betreffend.

5. Ordensverleihungen.

6. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 9. Juli Heinrich Wallau zu Mainz die Erlaubnis zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden verliehenen Ritter­kreuzes 2. Klasse des Ordens vsm Zähringer Löwen zu ertheilen.

7. Dienstnachrichten.

Am 16. Juni wurde der von dem Herrn Fürsten zu Jsenburg-Birstein auf eine Lehrerstelle an der Volksschule zu Offenbach präsentirte Oberlehrer Daniel Schmalenbach zu Vilbel für diese Stelle bestätigt; am 3. Juli wurde dem Schulamtsaspiranten Jakob Müller aus Dalsheim eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Dittelsheim über­tragen; am 5. Juli wurde der Lehrer an der Vorschule des Gymnasiums und der Realschule zu Worms Edmund Hartmann zum Lehrer an dem Gymnasium zu Gießen, unter Belassung in der Kategorie der Volksschullehrer, an demselben Tage wurde der Schulverwalter an dem Realgymnasium' und der Realschule zu Gießen Georg Baldauf zum Lehrer an dieser Anstalt, unter Belassung in der Kategorie der Volksschullehrer, an demselben Tage wurde der Schulverwalter an der Realschule zu Groß-Umstadt Heinrich Stephan zum Lehrer an dieser Anstalt, unter Belassung in der Kategorie der Volksschullehrer, an demselben Tage wurde der Schulverwalter an der Realschule zu Oppenheim Heinrich Nehrbaß zum Lehrer an dieser Anstalt, unter Belassung in der Kategorie der Volksschullehrer, am 6. Juli wurde der provisorische Lehrer an der Real­schule und dem Progymnasium zu Friedberg Albert Kost, unter Verleihung der Rechte eines definitiv angestellten Volksschullehrers, zum Lehrer an dieser Anstalt ernannt; an demselben Tage wurden den Schullehrern Wilhelm Hahn zu Hergersdorf und Lorenz Jakobi zu Oberau Lehrerstellen an der Gemeindeschule zu Meder-Florstadt übertragens; am 11. Juli wurde dem Schulverwalter Georg Adelberger zu Nieder-Modau eine Lehrer­stelle an der Gemeindeschule daselbst übertragen.

Zufolge Entschließung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 29. Juni wurde der kath. Geistliche Joseph Müller aus Fulda auf Grund des Art. 4 des Gesetzes vom 5. Juli 1887, die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen betr., zur Vornahme kirchenamtlicher Funktionen innerhalb des Großherzogthums von dem Erforderniß des dreijährigen Studiums an einer deutschen Staatsuniversität dispensirt; am 30. Juni wurde dem Pfarrverwalter Wilhelm zu Nierstein die kathol. Pfarrstelle zu Nierstein, an demselben Tage wurde dem Psarroerwalter Haas zu Neckar-Steinach die kath. Pfarrstelle zu Neckar-Steinach, an demselben Tage wurde dem Pfarrverwalter Heiermann zu Kempten die kath. Pfarrstelle zu Kempten, an demselben Tage wurde dem Kaplan Melior zu Darmstadt die kath. Pfarrstelle zu Viernheim, an demselben Tage wurde dem kath. Pfarrer Rady zu Gießen die kath. Pfarrrstelle zu Ockstadt, an dem­selben Tage wurde dem Pfarrverwalter Nolda zu Ockstadt die kath. Pfarrstelle zu Nieder-Roden, an demselben Tage wurde dem kath. Pfarrer Götz zu Alzey die kath. Pfarrstelle zu Nieder-Olm übertragen.

8. Eharakterertheilungcn.

9. Ruhestandsoersetzungen.

Am 27. Juni wurde der Schullehrer an der Gemeinbeschule zu Klein-Zimmern Kaspar Stenner auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste, mit Wirkung vom 1. Juli an, an demselben Tage wurde der Steueraufseher Johannes Nikolaus Gieg , zu Groß-Umstadt, am 28. Juni wurde der Steueraufseher Philipp Fey zu Mainz, am 29. Juni wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Bürstadt Franz Anton Weber auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner lang­jährigen treuen Dienste, mit Wirkung vom 1. Juli an, in den Ruhestand versetzt.

10. Eoncurrenzeröffnungen.

Erledigt sind: Die mit einem evangel. Lehrer zu besetzende 1. Lehrerftelle an der Gemeindeschule zu Langen - Brombach mit einem jährlichen Gehalte von 900 JL. Dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-«L>chönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu. Die mit einem evangel. Lehrer zu besetzende 1. Lehrerstelle an der Gemeinleschule zu Queck mit einem jährlichen Gehalte von 900 JL Mit der Stelle ist Orgaiastendienst verbunden. Dem Herrn Grafen von Schlitz, genannt von Görtz, steht das PrÄentationsrecht zu derselben zu. Eine Lehrerstelle an der evangelischen Schule zu Westhofen mit einem jährlichen Gehalte von 900 JL. Eine mit einer kath. Lehrerin zu besetzende Lehrerinnenftelle an der Gemeindeschule zu Gonsenheim mit einem jährlichen Gehalte von 1000 JL

Eingesandt.

In der Sitzung der Stadtverordneten vom 19. Juli d. I., wo u. a. auch das hiesige Octroi-Reglement einer Revision unterzogen wurde, die thetlweise zur Auf­hebung zur Zeit octroipflichtiger Gegenstände führte, lag fraglicher Sitzung nachfolgende Eingabe von Seiten der Fleischer-Innung Gießen vor:

An

Großherzogliche Bürgermeisterei

Gießen.

Bezugnehmend auf den Beschluß eines wohllöblichen Stadtoorstandes vom I 5. d. M. erlaubt sich die Fleischer-Innung Gießens folgendes Gesuch einem verehrlichen | Stadtvorstande gütigst zu unterbreiten.

Laut Bekanntwerden durch die Presse wurde in fraglicher Sitzung beschlossen, das - Cctroi auf Mehl und Backwaaren vom Tage der Einführung des neuen Octroi- » Reglements aufzuheben. Mit Freuden wurde dieser Beschluß von Seiten der hiesigen \ Metzger begrüßt, sieht man doch in dem gefaßten Beschluß, daß ein wohllöblicher (Ltadtvorstanb bestrebt ist, die nöthigsten Nahrungsmittel von indirecten Steuern zu befreien. Da wir jedoch die Fleischwaaren als ein ebenso nothwendiges Nahrungs­mittel als Backwaaren erkennen, erlauben wir uns, den berechtigten Wunsch einem verehrlichen Stadtvorstand zu unterbreiten, gleichfalls auch das Octroi auf Fleisch­waaren aufzuheben. In fraglicher Sitzung wurde ferner zur Sprache gebracht, das hiernach entstehende Deficit könne man anderen Gegenständen auferlegen, welche es besser vertragen könnten; hierbei wurden auch Fleischwaaren genannt. Wir können

bef&alb nicht umhin, hiergegen entschieden Stellung zu nehmen; wenn man die in- birecten Abgaben auf ein nöthiges Nahrungsmittel erläßt, kann man es wohl als nicht gerechtfertigt finden, auf ein ebenso nöthiges Nahrungsmittel die indirecten Steuern zu erhöhen. Auch glauben wir annehmen zu können, daß unser Gewerbe ohnehin schon mit Octroi. Schlachtgebühr und Transportkosten genug belastetet ist und eine weitere Erhöhung der Concurrenz gegenüber nicht vertragt. Dieser Behauptung wird freilich entgegengehalten werden, indtrecte Abgaben müßten vom Consumenten getragen werden, was wir jedoch entschieden in Abrede stellen. Wir gehen hierbei von dem Grundsätze aus, daß wir sowohl im Ein- wie im Verkauf mit den uns umliegenden Städten und Dönern concurriren müssen, alle haben kein Octroi und trotzdem stehen stets die Fleischpreise in unserer nächsten Umgebung auf derselben Höhe wie an hiesigem Platze.

Weiter erlauben wir uns anzuführen: Die hessische Landesstatistik für Fleisch­waaren vom Jahre 1886 ergab, daß Gießen den drittuntersten Platz von allen hessischen Städten einnahm, nach Gießen stand nur Schotten und Lauterbach zurück. Hierin liegt wohl der beste Beweis, daß die dem Gewerbe auferlegten indirecten Abgaben nicht den Consumenten treffen, sondern nur allein von dem Gewerbe getragen werden müssen. Auch wollen wir einem verehrlichen Stadtvorftand die gütigste Bitte unterbreiten: bei Einführung des neuen Octroi-Reglements, wenn Octroi auf Fleischwaren beibehalten werde, jetzt schon Sorge zu tragen, daß 8 4 des Schlachthaus-Reglements in Kraft trete. In feinen uns bekannten Städten, wo öffentliche Schlachthäuser bestehen, wird geduldet, daß das von außerhalb eingeführte Fleisch ohne Schlachtgebühr bezahlt zu haben, in den Verkehr gebracht werden darf. Hierin liegt eine gewisse Härte bieftgen Metzgern gegenüber, um deren Abhilfe wir einen verehrlichen Stadtvorstand höflichst bitten.

Nach obiger Ausführung glauben wir einem verehrlichen Stadtvorftand genügend klargestellt zu haben, daß unser Gewerbe weitere Lasten nicht verträgt, wenn nicht Auf­hebung der bestehenden das Gerechtfertigste wäre.

Der Vorstand der Fleischer-Innung Gießens.

, , Aach obiger Eingabe glauben wir einem verehrlichen Publikum klargestellt zu haben, daß unsere Bitte durchaus keine unbillige war. Wir müssen es jedoch ent­schieden bedauern, daß von Seiten des Stadtvorstandes dieser berechtigten Eingabe auch nicht im Geringsten Rechnung getragen worden ist. Es bleibt der Fleischer- Iuuung Gießens kein anderer Weg, als ihr wohlgerechtfertigtes Gesuch einem hohen Ministerium zu unterbreiten.'

Die Fleischer - Innung Gießens.

Vermischte».

Myslowitz (Oberschlesien), 25. Juli. Ein Dynamit-Attentat ist in der Nacht zum Montag von Bergleuten aus dem nahenGlückauf" gegen den Gastwirth Broch­mann daselbst verübt worden. Derselbe hatte sich die Gunst einiger seiner Besucher dadurch verscherzt, daß er sie, weil sie bei der Tanzmusik mit Jedermann Händel an- fingen, aus seinem Gastlocal entfernt hatte. In der Nacht erfolgte hierauf eine furcht­bare Detonation. Die zwei Dynamitpatronen drei andere waren nicht explodirt welche an das zum Schanklocal gehörige Wirthschaftslocal gelegt worden waren, hatten eine fürchterliche Wirkung geübt. Große Mauerstücke waren in die Luft geflogen und das ganze Haus demolirt. Ein Dienstmädchen war aus ihrem Bett in die Luft geschleudert morgen, hat indeß nur geringen Schaden erlitten. Man ist den Attentätern bereits auf der Spur.

Landwirthschaftliche Nachrichten.

(Nachdruck verboten.)

sZum Entleeren der Johannisbeersträucher.j Jede Hausfrau weiß, wie unangenehm beim Einmachen die zerdrückten Beeren find, was sich beim Abpflücken derselben mit den Händen auch schwer vermeiden läßt. Ein einfaches Mittel, um schöne trockene Beeren zu bekommen, besteht darin, daß man eine gewöhnliche Tischgabel beim Abpflücken verwendet, indem man mit der linken Hand das Johannisbeersträußchen dort faßt, wo es angewachsen war und dann mit der Gabel die Beeren von oben nach unten abstreift dieselben gehen sehr lricht ab, zerdrücken sich nicht und die ganze Arbeit ist reinlich und geht viel schneller von Statten als mit der Hand und überdies bleiben die Hände, die sonst roth und weich wurden, rein und die Johannisbeeren sehen weit appetitlicher aus.

An Verstopfung leidenden Kühen und Pferden sollte gekochte Gerste gefüttert werden. Sie bringt die Verrichtungen des Magens und der Eingeweide ohne Arzenei wieder in Ordnung. Dabei ist sie auch ein sehr nahrhaftes Pferdefutter und sollte mit Häcksel und dem Wasser, darin sie gekocht ward, vermischt werden. Man hat auch gefunden, daß Kühe bei Fütterung mit gekochter Gerste, die mit Weizenspreu oder Häcksel vermischt war, mehr Milch geben als bei irgend einem anderen Futter. Für Kühe sollte aber die Gerste mit mehr Wasser gekocht werden als für Pferde. Für Hühner ist gekochte Gerste ebenfalls ein ausgezeichnetes und sehr ausgiebiges Futter.___

Weiße Seidenstoffe von Mk. 1.25 bis 18.20 P. M-t.

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Erst in der neuesten Zeit ist erkannt und festgestellt worden, wie das starke Schwitzen an den Füßen und infolgedessen die stets nassen Strümpfe der Gesundheit äußerst schädlich sind. Kalte Füße, Rheumatismus, Krankheiten der Nase und deS Nachens rc. sind die directen Folgen davon, denen sich allerlei nervöse Störungen anschließen. Absolut unschädlich für das übrige Befinden hält dieses heimtückische und widerwärtige Lejden der von dem pract. Arzt Dr. I. V. Brandau, SLtchtenau, Reg.- Bez. Cassel in die Wissenschaft eingeführte und nach dessen engl. Patent + 3913/86 dargestellte also kein Geheimmittel Liquor antihidrorrhoicus.

Unsere heutige Nummer enthält eine dieses zuverlässig wirkende Präparat betreffende Annonce, auf die wir empfehlend verweisen.

Zur geft. Beacht««G.

Schriftliche Anfragen wegen Auskünfte rthMrmg über Inserate rc. können mtc nur bann beantworten, wenn denselben eine Freimarke für die Rückantwort beigete^ Heber Inserate bezüglich deren Offerten einzureicke« find, ist die keinerlei Auskunstsertheilungen Befugt. Offertendriese sind soweit ksine segentheiligev Abmachungen getrogen wurden in der Expedition afeiuboten.