Ausgabe 
28.10.1888 Zweites Blatt
 
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Zweites Blatt. Sonntag den 28. Octobcr

Burem,: Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Wdt^MMWKchSMZÄ'L l.^p^.^..|.^|||^1|i||||,, MW11M|| MU-JUIMllWWI1» M»ll»»l«l^mi> IIIII

Amtlicher§il.

Bezirks-Kommando Giefteu.

Am 1, November d. I. wird das Bureau des Bezirksfeldwebels von Lich nach Gießen (altes Lazareth am Seltersweg) verlegt.

Mündliche, ebenso wie schriftliche Meldungen sind daher von genanntem Tage ab in Gießen zu erstatten.

Die diesmalige Herbst Kontra! Versammlung findet jedoch noch auf den alten Mätzen und in der alten Weise statt.

Eine hierailf bezügliche Veränderung, ebenso eine etwa später erfolgende Aenderung der Musterungs- und Aushebungsstationen wird später bekannt gemacht.

Vorstehendes zur Kenntniß der Angehörigen der Ortschaften:

Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheini, Bettenhausen, Birklar, Dors-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich, Groß- Linden, Grüningen, Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Lang-Göns, Leihgestern, Lich mit Albacher-Hof, Hof Colnhausen und Mühlsachsen, Münster, Muschenheim mit Hof-Gill, Nieder-Besfingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober Hörgern, Raberts­hausen mit Ringelhausen, Rodheim mit Hof-Graß, Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen, Watzenborn mit Steinberg.

Gießen, den 21. October 1888. ' Caspary,

Oberstlieutenant z. D und Kommandeur des Landwehr-Bataillonsbezirks Gießen.

Bekanntmachung.

Von Samstag den 27. October 1888 ab befindet sich die Geschäftsstube des Bezirks-Comrnando'S im früheren alten Lazareth am SelterSweg; vom 1. November 1888 ab auch daselbst der Feldwebel der 1. Kompagnie Gießen und derjenige der 2. Kompagnie Lich.

Caspary,

Oberst-Lieutenant z. D. und Commandeur des Landwehr-Bataillons-Bezirks Gießen.

Keutschkarrd.

Darmstadt, 25. October. Seine König!. Hoheit der Großherzog haben Aller- gnädigst geruht:

Am 20. October den Ober-Rechnungsrevisor bet der zweiten Justtfikatur-Ab- theilung der Ober-Rechnungskammer Eduard Ottmar Eger zum Dirigenten der Justifikatur-Abtheilung dieser Behörde, mit Wirkung vom 10. October d. I. an am 24. October den Amtsrichter bet dem Amtsgerichte Seligenstadt Theodor Kolb zum Amtsrichter bet dem Amtsgericht Zwingenberg zu ernennen.

Darmstadt, 24. October. Das Grogherzogl. Regierungsblatt (Beil. Nr. 27) enthält:

1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

2. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Dieburg, die Umlagen der Gemeinde Groß-Zimmern für daS Jahr 1887 bis 1888 betreffend.

3. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Dieburg, die Umlagen der Gemeinde 48roß-Zimmern für das Jahr 1888 bis 1889 betreffend.

4. Ordensverleihungen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 13. September dem Lehrer an dem Realgymnasium und der Realschule zu Darmstadt Peter Bähr das Ritterkreuz zweiter Classe des Verdienstordens Philipps des Groß- müthigen, am 20. September dem Schutzmanne Johann Eberhard Becht in Mainz das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für langjährige treue Dienste", am 7. October dem Gemeinde - Einnehmer Philipp Geil zu Eimsheim das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für langjährige treue Dienste" zu verleihen.

5. Namensoeränderung.

6. Abwesenheitserklärung.

7. Dienftnachrichten.

8. Eharakterertheilungen.

9. Ruheftandsoersetzungen.

Am 10. August wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Frei-Wein­heim Jakob Bernhard auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. October an, am 14. August wurde der Protokolltst bei der Matn-Neckar-Etsenbahn Ludwig Dern zu Darmstadt unter Anerkennung seiner langjährigen treugeleisteten Dienste, mit Wirkung vom 1. September an, am 22. August wurde der Schullehrer an der Gemeindeschulc zu Gtnshetm Adam Jeck auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. September an, bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit, an demselben Tage wurde der Schul­lehrer an der Gemeindeschulc zu Allendorf a. d. Lda. Earl Bechtold auf sein Nach­suchen, mit Wirkung vom 1. October an, am 3. September wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Maibach Johann Philipp Oswald auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. November an, bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit, am 8. September wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Wteseck Wilhelm Horn auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste, mit Wirkung vom 16. October an, am 13. September wurde der Lehrer an dem Real­gymnasium und der Realschule zu Darmstadt Peter Bähr auf fein Nachfuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste, mit Wirkung vom 1. October an, am 15. September wurde der Gefangenaufseher am Landeszuchthaus Jakob Grünewald, mit Wirkung vom 1. October an, am 18. September wurde der Steueraufseher Peter Finger zu Reinheim auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. October an, am 20. September wurde der Hauptsteueramtsdiener bet dem Hauptsteueramte Worms Johann Peter Büdinger, auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner mehr als 50jährigen treuen Dienste, mit Wirkung vom 1. November an, am 24. September wurde der Schullehrer an der höheren Mädchenschule zu Offenbach Heinrich Bausch auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 11. October an, bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit, am 27. September wurde der Schullehrer an der Gemeindeschulc zu Guntersblum Wilhelm Müller, auf fein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. October an, am 1. October wurde der Schullehrer an der Volksschule zu Mainz Franz Xaver Kieffer auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. October an, am 4. October wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Bickenbach Wilhelm Schlechtweg auf sein Nachsuchen, am 18. October wurde der Schullehrer an der Gemeindeschulc zu Gund­heim Nikolaus Schieb auf sein Nachfuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste, mit Wirkung vom 1. November I. Js. an, in den Ruhestand versetzt.

10. Eoncurrenzeröffnungen.

Erledigt sind: Zwei Lehrerstellen an der evangcl. Schule zu Hammelbach mit ,, nach dem Dienstaller sich bemessenden Gehalten von 9001200 JL. Mit der einen ;

dieser Stellen ist Organistendienst verbunden. Eine mit einem evangel. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Alten - Buseck mit einem nach dem Dtenstalter sich bemessenden Gehalte von 900 bis 1000 JL, Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.

Handel und Verkehr,

Eine geschäftliche Frage, welche besonders für alle Hausfrauen von großem Interesse ist, soll heute kurz berührt werden, die des Mehrgewichts beim Einkäufen. Wird vom Fleischer ein netter Braten, ein Stück Suppenfleisch ober eine runde Wurst geholt, so achtet die Hausfrau mit großer Sorgfalt darauf, daß sich die mit der Waare belastete Waageschaale auch recht tief senkt. Ein gutes Gewicht ist ihr stilles Ent­zücken, knappes Wiegen weckt den Zorn in tiefster Brust. Der Streit darüber, was gutes und knappes Gewicht heißt, ist schon alt, und in der sogenanntenguten alten Zeit" war es in dieser Hinsicht nicht besser als heute, sondern schlechter. Heute müssen Kaufleute, Fleischer und andere Geschäftsleute den Zeitoerhältnissen und der Concurrenz nach Kräften Rechnung tragen, sie wiegen oft nicht nur reichlich, sie thun noch viel mehr, um ihre Kunden zu fesseln. Früher war das nicht so. Wohl allgemein bekannt ist die ergötzliche Schilderung, in Fritz Reuter'sStromtid", in welcher Onkel Bräsig denneunmalklugen Syrupsprinzen", dem Kaufmann Kurz, der von seinem ange­heiterten Ladendicner in eine gräßliche Situation versetzt ist, er kniet auf dem Fußboden und hat den Zeigefinger der rechten Hand in das Spundloch des Efsigfasses und den Zeigefinger der linken Hand ,tn das Spundloch des Oclfasses gesteckt, damit die Flüssigkeit nicht aus den Fässern auslaufen soll, deren Hähne der Commis ein paar Dutzend Schritte von seinem Prinzipal auf den Ladentisch gelegt hat eine kräftige Standpauke darüber hält, daß der Mensch immer an den Gliedern gestraft werde, mit welchen er gesündigt habe. Kurz hat anerkanntermaßen schlecht gemessen und gewogen, und wird aus seiner peinlichen Lage erst dann befreit, nachdem er feierlich Besserung gelobt bat. Wie gesagt, heute nöthigt die Concurrenz schon jeden Geschäftsmann, das Möglichste zu thun, aber der alte Streit ist damit noch nicht ver­schwunden. Genau ein Kilo und genau ein Liter, gilt heute vielfach noch als knapp wiegen und knapp messen und erweckt einen entrüsteten Blick. Aber der Geschäfts­mann ist bei einzelnen Artikeln und zeitweise beim besten Willen nicht immer im Stande, reichlich zu wiegen und auf jedes Kilo noch wer weiß wie viel zuzugeben. Zunächst wird dem Kaufmann auch nicht reichlich zugewogen; kauft er hundert Kilo, so erhält er auch in der Regel nur hunvert Kilo, manchmal wird ihm sogar die Um­hüllung auf die Waare mit eingerechnet. Er soll also reichlich Gewicht geben, während er selbst nur knappes erhält. Aber bet angemessenen Verkaufspreisen gliche sich das alles schon wieder aus, darum würde kein Streit über gutes oder knappes Wiegen entstehen. Indessen kommt noch ein Umstand in Betracht, an welchen die verehrten Damen fast nie denken. Der Einkaufspreis vieler Maaren bleibt sich nämlich nicht gleich, er schwankt je nach Angebot und Nachfrage. Ist die Preissteigerung nicht gar au bedeutend, so unterläßt der Verkäufer schon ganz von selbst, den Verkaufspreis in die Höhe zu schlagen. Er begnügt sich mit dem verringerten Gewinn, weil er auf baldige Pretsreduktion rechnet. Aber wenn der Kaufmann sich auch mit geringerem Verdienst begnügt, so kann er nicht noch baar Geld zugeben, und das würde er schließ­lich thun, wenn er auf jedes Kilogramm noch so und so viel Gramm Uebergewtcht gäbe. In solchen Fällen ist es also unbedingt unmöglich, ein Kilogramm anders zu rechnen als zu tausend Gramm. Das ist der einfache Sachverhalt, der nicht immer richtig gewürdigt wird. Wäre es der Fall, so würde manche verschiedene Ansicht über diesen Punkt beseitigt, manches Vorurtheil abgeschafft werden. Mögen unsere freund­lichen Leserinnen, denen ein gutes Gewicht auch Herzenssache ist, diele Zeilen freundlich aufnehmen; die Tage folgen wohl einander, aber fie gleichen sich nicht, und so ist es recht gut möglich, daß heute eine Waare sehr reichlich zugewogen oder sogar im Preise herabgesetzt werden kann, die nach einem Vierteljahr ganz erheblich verthcuert ist und sogen,knappes", aber wahrheitsgemäß doch nur genaues Gewicht erfordert.

Landwirthschaftliche Nachrichten.

(Nachdruck verboten.)

sKalkschutt als Düngemittel.) Wenig bekannt dürfte es noch sein, daß sich Kalkschutt, wie solcher vom Abputzen alter Gebäude herrührt, als werthvolles Material zur Düngung von Steinobstbäumen und Weinstöcken eignet. Auch find die in reich mit Kalkschult vermischtem Boden gepflanzten Steinobstbäume dem Harzfluß seltener ausgesetzt als andere, weshalb ein Versuch mit diesem Düngemittel zu empfehlen ift, da dasselbe auch nicht theuer und leicht zu beschaffen ist. DK beste Zeit zur Unter­bringung desselben ist der Spätherbst, da tdie Bäume sich dann in der vollständigen. Wachsthumsruhe befinden.