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26.8.1888 Zweites Blatt
 
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Ar. 199 Zweites Blatt. Sonntag den 26. August 1888.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureau r Schul st raße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MoutagS.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlobn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Lokales.

Gießen, 25. August. (Sitzung der Stadtverordneten vom 23. August.j Anwesend: Herr Beigeordneter Gnauth (in Vertretung der Herrn BürgermelstersalsVorsttzender), Seitens der Stadtverordneten die Herren Barst, Georgi, Hanstein, Hoch, Jughardt, Aug. Noll, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schopbach, Simon und Vogt.^ Großh. Polizeiamt beantragten 2Bed)fel Feldschützen hat die mit Behandlung dieser Angelegenheit betraute £anbrokWaft= licke Cmnrnission dm Antrag gestellt, die Beaufsichtigung der Gemarkung soeinzu- thetlen daß Feldschütz Wenzel den seither von Feldschütz Müller beaufsichtigten Bezirk, ^>ardt denieniaen Wenzels Müller denjenigen Hardt's erhalt. Für das Neustadter Feld wird Fettrschütz Schneidmüller beibehalten, während Feldschütz Appel das Wall- vforter Feld zugewiesen wird. Die Landwirthschaftliche Commission hat ferner den Antrag gestellt, behufs besserer Orienttrung über die Eintheilung der Triebviertel die Gewanne mit nummerirten Steinen zu bezeichnen. Es wird beschlossen, diesen Antrag nochmals der Landwirthschaftlichen und Baucommission zu unterbreiten, um bestimmte Anhaltspunkte über die Zweckmäßigkeit dieser Aussteinung und die muth- maßlichen Kosten derselben zu erhalten. Das Gesuch des ^ichsbankagenten Herrn E W. Dietz hier um Befreiung von Entrichtung der Gewerbesteuer hat den Stadt- Vorstand schon früher beschäftigt. Gesuchsteller macht zur Begründung einer Eingabe geltend, daß er bereits als Banquier mit einem Einrommensteuerkapital herangezogm worden sei und auch die Reichsbank als solche, weil Reichsinstttut gesetzlich nicht zu einer Steuer herangezogen werden könne. Auch die zur Abgabe,^er dtesbezügltchen -Erklärung angegangene Hauptagentur der Reichsbank in Frankfurt berichtet, dab Gesuch­steller als Agent der Reichsbank die Qualisication als Reichsbeamter besitze. Die Reichs­banknebenstelle Gießen sei im Interesse der hiesigen Geschäftsleute errichtet worden besteuere man aber den Geschäftsbetrieb, so könne die Hauptag ntur Veranlassung nehmen, an zuständiger Stelle die Aufhebung der hiesigen Reichsbankagentur zu beantragen. Es wird beschlossen, vor Fassung einer definitiven Entscheidung über das Gesuch die Acten an Großh. Steuer-Commisfariat Gießen zur gutachtlichen Aeußerung zu übergeben. - Die Versammlung erthetlt die Genehmigung zur Uebertragung des Jagdrechts auf dem Wallpförter Feld von dem seitheligen Inhaber auf Herrn Haupt­mann v Scheven. Die von der Directton der höheren Mädchenschule beantragte Neuanschaffung von verschiedenen Schränken zur Aufbewahrung phyfikalischer Unter­richtsmittel wird genehmigt, desgl. die Herstellung Zweier Eorridorabschlusse in 3. Stock­werke. Dagegen wird beschlossen, die beantragte Eindeckung des Platzes vor dem Haupteingang der höheren Mädchenschule nicht vornehmen zu lassen, da eine zweck­dienliche und dauernde Beseitigung der in dem betr. schreiben angedeuteten Uebels ande sich nur durch Pflasterung des Platzes erreichen lasse, zu welcher aber in Anbetracht dessen, daß der vordere Eingang in seltenen Fällen benutzt wird, ein Unlaß nicht vor- liege. Der aus dem Schoße der Baudeputation gestellte Antrag, den nach der Nord- anlaae zu gelegenen Platz neben der Mädchenschule Herrichten und entsprechend bepflanzen ;u lassen, da derselbe in seiner jetzigen Lersassung der Anlage schwerlich zur Z^rde gereiche, wird angenommen und schließlich beschlossen, den H-ffraum der Mädchen,chule durch Kiesauffüllung Herstellen zu lasten, - In der S tzung aom 26. Juli wurde beschlossen, Erhebungen darüber anstellen zu lassen, ob d,e Zahl der Brausen in der Badeanstalt des Mädchenschulgebaudes an derWestanlagc vermehrt werden konnien, da Herr Dr. Ploch in erwähnter Sitzung Bedenken gegen die gleichzeitige Benutzung einer Wanne durch mehrere Kinder geltend machte. Die Baudeputation hat, nachdem der Herr Stadtbaumeister berichtet, daß eine Vermehrung der Brausen den Baderaum beengen würde, beantragt, die Kinder nur bei geöffneten Wannen bat)en zu lassen, so daß das aus den Brausen kommende Wasser durch die am Boden der Wannen befind­lichen Oeffnungm sofort wieder abfließt, übrigens aber nicht mehr wie zwei Kmder in eine Wanne stellen zu lassen. Es wird beschlossen, versuchsweise nach dem Anträge der Baudeputation zu verfahren, bevor wettere bauliche Veränderungen in Erwägung gezogen werden sollen. Herr Louis Lony und Frau Louis Schwalb Wwe. haben an Großh. Ministerium ein Gesuch gerichtet, in welchem sie um Dispensation von den­jenigen Bestimmungen der Bauordnung einkommen, welche die Abdeckung der Brand- mauern mit Schieser resp. die Verwendung der hierzu erforderlichen Holzverschalung verbieten, auch um Aufhebung der ergangenen Strafbefehle bitten. Die Gesuchsteller weisen auf eine ganze Reihe Bauten hin, bei welchen die Schieferabdeckung der Brand­mauern nicht beanstandet wurde. Mit Rücksicht auf letzten Umstand, sowie darauf, dah bei den in Rede stehenden Gebäuden durch Belassung der Schieserbekleidung die Feuergefährlichkeit nicht erhöht würde, beschließt die Versammlung auf Antrag der Baudeputation, das Gesuch an Großh. Ministerium zu befürworten. Zu dem Gesuch des Herrn Martin Wacker, welcher beabsichtigt, am alten Steinbacherweg e.ne Gärtnerei resp. ein Gewächshaus anzulegen, hat die Baudeputation auf Grund des S 5 des Ortsbaustatuts, nach welchem außerhalb der durch den Stadtbauplan sest- geftettten Bauquartiere in der Regel Bauerlaubniß nicht ertheilt werden soll, Bean­standung beantragt. Gegen die für den Antrag vorgebrachten Gründe wenden sich insbesondere die Herren Schopbach, Baist, Georgi und Hanftein, welche Iheils die Nichtanwendbarkeit des Paragraphen auf den vorliegenden Fall, theils auch das Vorhandensein ähnlicher Anlagen geltend machen, im übrigen dafür eintreten, daß man die Gründung von Erwerbszweigen nicht erschweren, sondern erleichtern und namentlich auch darauf bedacht sein solle, die Gärtnerei in Gießen heimisch zu machen, deren Producte sonst von auswärts bezogen werden müßten, wodurch selbstverständlich das Geld auch aus der Stadt wandere. Der Antrag auf widerrufliche Genehmigung des Gesuches findet keine Annahme, das Gesuch wird unwiderruflich genehmigt. In voriger Sitzung wurde der Voranschlag über Herstellung einer wasserdichten Sohle im projectirten Teiche an der Ostanlage vorgelegt und beschlossen, über die Zweck­mäßigkeit dieser Art Sohllegung nochmals die Ansicht der Baudeputation zu Horen. Diese empfiehlt die Anwendung von Schlackenmehl da, wo fester Boden vorhanden, dagegen für weniger feste, namentlich durch Legung der Wasserleitung gelockerte stellen und für die Teichränder Steinfchotter mit Cement vermischt. Herr Baist empfiehlt für den äußeren Belag des Teiches Schlackensteine, welche nach seinen Wahrnehmungen am dauerhaftesten seien und ist dafür, daß außer der Betonirung der Sohle diese noch mit Kieseln belegt werden solle, wodurch dem Wasser ein lebhafteres Ansehen verliehen werbe. Der Antrag ber Baubeputation wirb angenommen, boch sollen die Vorschläge des Herrn Baist berücksichtigt eoent. diesbezügliche Versuche angestellt werden. Dem Gesuch des Braunsteinbergwerks um Verlegung eines Weges foll ftattgegeben werden, wenn Seitens des Bergwerks folgende Bedingungen erfüllt werden: Ueber- nahme des zum Wegbau erforderlichen Geländes von der Stadt zum Preise von 1 pr. lHKlafter, Abgabe des freiwerdenden Weges an die Stadt zum Preise von 50 pr. Hi Klafter; der Fluthgraben kann bestehen bleiben, sofern das Bergwerk das Wasser nicht anderweitig abzuleiten beabsichtigt; das Bergwerk soll vor Uebernahme des Weges denselben in einen guten fahrbaren Zustand setzen. Herrn Kalkbrenner

Haas wird der Theil des städtischen Geländes, um welchen.er eine Lagerhütte zu weit vorgebaut, gegen Entrichtung einer jährlichen Pacht von 5 JL überlassen. Das Gesuch des Herrn L. Ehr. Rübsamen um Herstellung der Hammstraße. wird nach der inzwischen vorgenommenen Herstellung eines passirbaren Weges für er­ledigt erklärt. Der Fluthgraben an der Frankfurter Straße befindet sich bei Stein 9 und 10 in ordnungswidrigem Zustande, so daß eine Entwässerung der an die Straße stoßenden Grundstücke nicht möglich ist. Da nach Lage der Sache der Staat zur Räumung des Grabens verpflichtet erscheint, so lehnt die Versammlung die ange­sonnene Verpflichtung zur Abstellung der beregten Uebelstände ab. Dem Gesuch der Einwohner der Erlengasse um Pflasterung dieser Gasse ist entsprochen worden; es handelte sich nur noch um ein kleines Stück, über welches hinsichtlich der Eigenthums- ansprüche noch zu entscheiden war. Die Besitzer der Weidig'fchen und Mettenheimer- schen Grundstücke haben auf jegliches Eigenthumsrecht an fragt. Gelände verzichtet und so soll dieses auch gepflastert werden. Mit der Fertigstellung der Lony'schen und Schwalb'schen Häuser an der Bahnhofstraße erfährt diese Straße eine Erweiterung- die Pflasterung' wurde bereits früher entschieden, bezüglich der Trottoirherstellung in der gestrigen Versammlung beschlossen, die Besitzer nur zu einem kleinen Theil zu den Kosten heranzuziehen, da es sich nicht um Neuanlage der Straße, sondern um Ver­bretterung derselben handele. Herr Ph. Größer wünscht zur Vergrößerung seines Gartens ein Stück Gelände von einem Grundstück der Plock'schen Stiftung an ber Löberstraße zu erwerben. Das Gesuch wird abgelehnt; es wird aber beschlossen, Herrn Größer Gelegenheit zu geben, auf dem Wege des Meistgebots das in Rede stehende Grundstück ganz zu erwerben. Das Gesuch der Marie Schmandt, welche die von ihren Eltern an den Güterbahnhöfen betriebene Wirthschaft weiter betreiben will, um Ertheilung der Concession resp. zum Branntweinausschank soll befürwortet werden. Das Innere des Polt zeige bäu des in der Weidengasse, das nach Bericht Gr. Polizeiamts schon seit Längerem eines Anstrichs bedurft, von welchem aber abgesehen worden, weil die Verlegung der Polizeibureaux geplant war, soll nun ausgebessert und ausgeweißt werden. Die Kosten mit JL 140 werden bewilligt.

Mr die Haustauben.

Manschreibtuns: . , . . .

Die Zeit kommt allgemach heran, wo die Taubenbesitzer aufgefordert werden, ihre Thtere während ber Saatzeit, vom Lten September bis Xten November, in ben Schlägen zu halten, andernfalls sie in eine Geldstrafe von so und soviel verfallen. Damit nun gebt die Qual der gefieberten Lieblinge wieberum aufs Neue an, ober aber, was gewiß menschlicher ist, man bezahlt bie Strafe, wenn man erwischt wird. Doch wir wollen einmal obige Verorbnung etwas näher betrachten. Wir fragen:Ist eine Verordnung unter Androhung von Strafe aufrecht zu erhalten, die nach der Er­fahrung gerade den Schaden befördert, den sie verhüten will, abgesehen davon, daß sie auch die strafbare Thierquälerei in Schutz nimmt!- Jene Verordnung will verhüten, daß die Haustauben bei ihrem Fluge auf die Felder die gesäte Frucht vermindern und so die kommende Ernte beeinträchtigen. Doch wie steht es damit? Sind die Tauben in dieser Beziehung schädlich oder nicht vielmehr nützlich? DieKölnische Zeitung" brachte im letzten Winter über diese Frage einen größeren Artikel und beantwortete dieselbe nach aller Erfahrung und Wissenschaft dahin, daß die Haustauben in dieser Hinsicht vorwiegend nützlich feien. DieKölnische Zeitung" hat neuerdings wiederum die angeregte Frage berührt. In ihrer Morgenausgabe von Nr. 231 vom 20. b M. bringt sie nämlich einen kleinen Bericht über bie Thattgkett bes im Jahre 1885 für das Herzogtum Coburg gegrünbeten Thier- unb Pflanzenschutzvereins. Nach diesem Berichte hat der Vorsitzende des Vereins, Herr Dr. Baldamus, über den Nutzen ber die Felder befliegenden Haustauben einen Vortrag gehalten, lieber den letzteren heißt es: Er (der Vortragende) stellt es als eine von allen unbefangenen und sachkundigen Beobachtern behauptete und bewiesene Thatsache hin, daß die Körnerfrüchte gerade auf den Feldern die reichsten Ernten an Körnern und Stroh ergeben, welche das ganze Jahr hindurch und besonders nach der Aussaat von Tauben besucht worden sind. Pfarrer Snell fand im Kropfe einer Abends geschlachteten jungen Taube 3582 Vogel­wickenkörner und meint, daß mindestens bereits ebenso viele im Laufe des Tages in ben Magen übergegangen seien. So werden die Tauben durch Vertilgung der Un­kräuter zu Wohlthätern der Saat. Picken sie aber auch selbst die nicht mit der Egge unter die Erde gebrachten Saatkörner auf, so gereicht auch dies dem Felde zum Nutzen, da diese im Grunde genommen verlorenen Korner durch ihre Entwicklung den gesunden Nachbarn die Nahrung schmälern. Der genannte Pfarrer lockte seine Tauben förmlich auf sein Erbsenfeld, nachdem er frisch gefaet hatte, und erhielt hernach eine solche Ernte, daß auch die noch immer ungläubigen Bauern gestehen mußten, der Herr Pfarrer habe die besten Erbsen auf ber ganzen Flur. Als britter, wohlthatig wirkender Grund wird angeführt, daß die Tauben einen äußerst wirksamen Dünger auf den Aeckern zurücklassen." Soweit der genannte Bericht. Wenn danach die ungläubigen Bauern des Pfarrers Snell von ihrem Jrrthum bekehrt worden sind, so werden die Behörden wohl auch ein Einsehen haben wollen und endlich einmal genannte ber Crfabrung unb Wissenschaft widersprechenbe Verorbnung, um sie so mild als möglich zu bezeichnen, in die mittelalterliche Rumpelkammer werfen, wohin sie schon langst gehört hatte. Wäre es nicht auch Sache des landwirthschaftlichen Vereins, in diesem Sinne zu. wirken und die Interessen der Landwirthschaft zu vertreten? Die befieoerten

Liebling- das Beste; Haffen wir, daß durch die wohlwollend-Einsicht der Behörden eine Verordnung, die den Schaden der Landwirthschaft und die Thierqualerei durch das Zugrundegehen der in den Taubenschlägen sich befindenden Zungen Brut, ohne es zu wollen, befördert, endlich einmal aus der Welt geschafft wird.

Wie es scheint, kommt es leider nickt blos in Romanen vor, daß Kinder von Vagabunden oder Zigeunern gestohlen werden.^ Vor dniflen fahren machte eine ergreifende Geschichte von der Entführung eines 5jahrigen Mädchens die 9iunbe durch bie Blätter, welche einer angesehenen Familie, bie sich damals zur Viflegiatur m Italien aufhielt, von einer Gauklergesellschaft gestohlen unb entfuhrt wurde. Trotz aller Nachforschungen konnte die Spur der Räuber nicht entdeckt werden. Die Affaire hatte in letzter Zeit ein seltsames Nachspiel. Der älteste Bruder des Kindes durch­streifte ganz Europa, um die verlorene Schwester aufzufinden und es gelang ihm in der That, dieselbe in Oesterreich wiederzufinden. Das kleine Mädchen war bereits erwachsen und befand sich ganz wohl; allein ein ebenso seltsames als entsetzliches Un­glück hatte sie betroffen. Sie war nämlich von ihren Entführern talowirt worden und trug auf der Brust eine jener obfcönen Zeichnungen, wegen welcher Bilder und Bücher in aller Herren Länder confiscirt werden. Man versuchte die abscheuliche Malerei durch Säuren und kaustische Mittel wegzuschaffen; allein es war alles ver­gebens, denn Tätowirungen waren bisher unverloschlich. lag begreif­

licherweise Alles daran, das schändliche BUd vom Leibe des Mädchens wegzubringen^