Ausgabe 
26.2.1888 Zweites Blatt
 
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4$) Zweites Blatt. Sonntag der! 26. Februar

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Amtlicher Hßeil.

Dr. Boekmann-

empfehlen wir gewähren.

Gießen, am 22. Februar 1888.

Betreffend: Die von der trigonometrischen Abtheilnng der Königlich Preußischen Landesaufnahme im Jahre 1888 projectirten Vermeffungsarbeiten.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an dte Srotzherzogliche« Sürgermetftereie» de» «rets-O.

Von der trigonometrischen Abtheilung der Königlich Preußischen Landesaufnahme werden in diesem Jahre - von Mitte Apr.l ab - auch Ver- d-. SM-,» Md b z»« »d d-, «<».»>--«-»< M-», °-d,-- i«. WM« SSthXn Smarten wir daß Sie dafür Sorge tragen werden, daß die Vermeffungsarbeiten ungehindert ausgefuhrt werden können. Zugleich $ $ 9 Ihnen, dem Herrn Oberst Schreiber und dem chm unterteilten Personale die thunlichste Unterstützung zur Förderung ihrer Arbeiten z«

Die von der trigonometrischen Abtheilung der Königlich Preußischen Landesaufnahme projectirten Vermessungsarbeiten werden in diesem Jahre von Mitte April ab sich auch auf das Gebiet des GroßherzogthumS erstrecken. Dieselben werden bestehen in der Erbauung von Signalen I. Ordnung aus dem Hexenberg bei Langen (Götzenhain), aus dem Kloppberg bei Alzey (Dittels­heim), in der baulichen Einrichtung des Aussichtsthurmes auf dem MelibokuS und der Thurmes der Stadtkirche in Darmstadt, sowie in der Ausführung von Recognoscirungen für ein Dreiecksnetz zwischen den Breitegraden 50 0 und 51°30. r .

Die bei den trigonometrischen Feldarbeiten fungirenden Dirigenten, Officiere, Trigonometer und Hülsstrigonometer werden unter dem Befehle des Chefs der trigonometrischen Abtheilung der Königlich Preußischen Landes­aufnahme, Oberst i la suite des Generalstabs der Armee, Herrn Schreiber, stehen. .

Da zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unter­nehmens die Mitwirkung der Grundeigenthümer und Eingeseffenen, der Geist­lichen und Verwaltungsbehörden, namentlich auch der Forstbeamten, in den betreffenden Gebietsthellen erforderlich ist, so werden die genannten Behörden und Personen hierdurch ausgefordert, zur Förderung der erwähnten Arbeiten auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirken.

Die dem Herrn Oberst Schreiber, sowie dem ihm unterstellten Personal zu gewährenden Hülfsleistungen bestehen vorzüglich in Folgendem:

1) Bei Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen Führer, welche dieselben genau kennen und sonst wohl unterrichtet sind, gegen ortsübliche Zahlung zu gestellen.

2) Bei Quartierwechseln oder soustigen dienstlichen Veranlassungen haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien dem Herrn Oberst Schreiber, sowie dem ihm untergebenen Personal, aus Verlangen Miethsfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütung, die sofort baar bezahl: werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelle- und sicheres Fortkommen zu sorgen. _ p , c,

3) Die Beamten, besonders Forst- und Baubeamte, sowie die Bürger­meistereien, welche sich im Besitze von Karten und Aufnahmen solcher Gegen- den befinden, die das zu vermessende, resp. zu recognoscirende Terrain in sich faßt, werden hierdurch angewiesen, dieselben dem Herrn Oberst Schreiber, sowie den ihm unterstellten Dirigenten, Officieren, Trigonometern und Hülfs- trigonometern auf Erfordern zur Einsicht und allenfalls nöthigen Copirung mitzuthellen, auch den commandirten Trigonometern die erforderlichen Notizen

zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich, als möglich, zu geben.

4) Gegen Vorzeigung dieser offenen Ordre sind sowohl der Herr Oberst Schreiber, als auch die Dirigenten, Officiere, Trigonometer und Hülfs- trigonometer überall, wo sie es verlangen werden, für sich und chre Diener, resp. Burschen, die rationsberechtigten Officiere auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender Verpflegung zu versehen. Für biefe Leistungen hat von den Betreffenden unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. Die Fourage für die Pferde der rationsberechtigten Officiere ist gegen die vorschriftsmäßige Quittung herzugeben.

Ueberhaupt wird erwartet, daß dem Herrn Oberst Sch rerb er und dem gesammten chm unterstellten Personale alle anderen Hülfsleistungen, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auftrages bedürfen werden, gewährt werden und es wird insbesondere zu den Grundbesitzern, Geistlichen und allen Einwohnern überhaupt das Vertrauen gehegt, daß sie mit Bereit- wAigkeit deren Wünschen entsprechen und dadurch zur Erleichterung des nütz­lichen Zwecks dieser Unternehmung beitragen werden.

Darmstadt, am 11. Februar 1888.

Großherzoglich Hessisches Ministerium Grobherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. der Finanzen.

Finger. Weber.

Offene Ordre

für den Chef der trigonometrischen Abthellung der Königlich Preußischen Landes-Aufnahme Herrn Schreiber, Oberst ä la suite des General- stabes der Armee, sowie die demselben untergebenen Dirigenten, Officiere, Trigonometer und Hülsstrigonometer an die Grobherzoglichen Bürger­meistereien, die Grundbesitzer, Geistlichen rc. und die bei der Landes­verwaltung angestellten Großherzoglichen Beamten.

Daß der , c p<tr

von nur nut der Ausführung Feldarbeiten beauftragt und ihm zu dem Zwecke obige offene Ordre übergeben ist, bescheinigt

den ten 1888

Der Chef der trigonometrischen Abthellung der Landes-Aufnahme.

Oberst.

Uten, 24. Februar. (Sitzung der Stadtverordneten vom 23. Februar.) Anwesend: Herr Bürgermeister Bramm, Herren Beigeordneten Gnauth und Keller, Seitens der Stadtverordneten die Herren Batst, Georgi, Gruneberg, Hoch, Homberger, Jughardt, Kauf, Ad Noll, Aug. Noll, Petri, Scheel, Schorbach, Simon, Vogt und Wallenfels.

Das Resultat des abgehaltenen Termins über die Verwerthung von Eichen­stammholz im Wege der Submission wird mttgetheilt. Obw.hl der Tarifpreis nicht erreicht worden, beschließt die Versammlung angesichts des in anderen Waldungen, k B der Oberförsters Schiffenberg, den Fürstlichen Waldungen zuLtch und Braunfels erzielten Erlöses, welcher noch hinter denjenigen aus den Gießener Waldungen zuruck- ftfht (Smebmiauna der einaegangenen Offerten. Dem Anträge der Commission für biMStung, mit bemTtlpril d.J. bei bem städtischen G-.S- und Wasserwerk bie kameralistische Buchsührung einMÜHren und die erste Einrichtung Herrn Stadt­verordneten Grünebert zu übertragen, stimmt die Versammlung zu. Der f. 3. gejagte Beschlug, die kausmännische Buchführung zu aeeept ren, wie i°lche auch Seitens der Stadt Mainz gesührt wird, hat nicht dte Genehmigung Grogh, Ministeriums gesunden - Ueber bm V-r.nschi-g des Gas-und Wasserwerks pro 1888/89 wird in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt werden, während der Voranschlag der PollZeiver- waltung für dieselbe Periode von der Tagesordnung abgesetzt wird. Großb. Garnison- Verwaltung hat sich mit dem Gesuch um Aufstellung einer Gaslaterne an dem Zwischen der neuen Kaserne und der Licherftraße gelegemn.Wege an Großh. Kreisamtgewandt, da s. Z. dte Stadt das an sie gerichtete gleiche Gesuch abg^ehnt hatte. .Großh. Kreisamt pflichtet zwar den von der Stadt geltend gemachten Ablehnungsgründen bet, daß -ine Verpflichtung der Stadt zur Beleuchtung des Verbindungsweges nicht vor liege, da weder das Nolte'sche Haus noch die Kaserne innerhalb des Bebauungsplanes liegen, erachtet tndeß ein gewisses beiderseitiges Entgegenkommen für angezetgt und bezeichnet

die Aufstellung einer Laterne für geboten. Die Commission hat beantragt, auf ber Mitte des Verbindungsweges eine Laterne aufzustellen, wenn dte Garnisonverwaltung sich bereit erklärt, dte erstmaligen Anlagekosten tncl. Zuleitung iu tragen, in welchem hatte dann die Stadt die auf 3638 X jährlich sich belaufendm Beleuchtungskostcn übernimmt, andernfalls würde aber auch dte Stadt die Anlagekosten übernehmen, wenn die an dem Eingangsthore zu den Kasernen vorhandene Petroleumbeleuchtuug durch Gasbeleuchtung ersetzt wird und die Garnisonverwaltung die Kosten hierfür übernimmt. Die Berathung der PunkteFeuerlöschwesen" undStraßmreinigung" fällt aus. Zu Punkt 7 der Tagesordnung:Eröffnung der Bletchstraße undUeber- drückung der Wteseck" legt Herr Stadtbaumetster Sttes ein Project zu einer Brücke vor. Dieselbe soll, abweichend von der seitberigm Anlage der Wteseckbruckm, rn ge­bogenem Oberbau hergestellt werden, wodurch ein gefälligeres Aussehen erzielt wird; ferner wird beabsichtigt, diese Brücke in ganzer Straßenbrette anzulegen, dte Fahrbahn zu chaussiren und dte Trottoire in Gement auszuführen. Der Antrag der Bau­deputatton auf Einholung von Offerten auf Herstellung des eisernen Oberbaues bet einer Reihe von Brückenbaufirmen und Vorlage diesbezüglicher Proiectc wird ange­nommen. - Gegen die Pläne über dm Ausbau der Weserstraße haben s. z. die Herrm Böger, Canzlist Roth und Steueraufseher Bertling Reclamatton angemeldet, da sie sich infolge der geplanten Erhöhung des Straßenkörpers durch die dann geschaffene niedrigere Lage ihrer Grundstücke geschädigt erachten. Die hierüber gezogenen^ Ver­handlungen führten nur mit den Herren Roth und Boger zu einer Verstan^gung, während Herr Bertling weitergehende Forderungm, wie Tieferlegung der Straße, Entbindung von ihn aus Einführung des Lokalbaustatuts spater erwachsenden Ver­pflichtungen rc., stellt. Die Versammlung beschließt auf Antrag der Baudeputation, von weheren Verhandlungen abzusehen und die Plane einzusenden. Laut einem früheren Beschlüsse soll der Ausbau der Wolfftratze erfolgen, wenn die Gas- und Wasserleitung hergestellt ist; über letztere Angelegenheit wird der Berathung des Vor­anschlags des Gas- und Wafferwerks verhandelt werden. - In emer früheren Sitzung