Nr. 219 Mittwoch den 24. October 188&
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
"Bureau r S ch u l st r a ß e 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. * veV Ä^'ährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinaerlokn.
Jam—mm— _____________die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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Betreffend: Die Unterhaltung der Kreisstraßen. Gießen, am 22. October 1888.
Das Großherzoglichc Krcisamt Gießen
an dke Großherzoglichen Bürgermeistereien Grünberg und Lauter.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 12. d. M. — Gießener Anzeiger Nr. 241 — wollen Sie weiter in ortsüblicher Weise bekannt -geben, daß das Brechen, Anfahren und Zerkleinern der Unterhaltungssteine, beziehungsweise die Lieferung zerkleinerter Unter- chaltungssteine auf die nachstehenden Strecken für die nächsten drei Jahre
Freitag den 2. November, Nachmittags 1 Uhr, auf dem Rathhaus zu Grüuberg loosweise im Weg mündlichen Abstreichs vergeben werden soll, und zwar:
50. a. Grünberg—Lauter ... 50 cbm
b. In Lauter.....19 „
c. Lauter—Laubach ... 39
. 52. a. Lauter—Wetterfeld ... 21 w '
I. V.: Jost.
Politische Rundschau.
Gießen, 23. October.
Im besten Wohlsein ist Kaiser Wilhelm am Sonntag Vormittag kurz nach 3 Uhr wieder in Potsdam eingetroffen und hatte es sich die Kaiserin nicht nehmen lassen, den aus dem Süden hetmgekehrten erlauchten Gemahl bereits auf dem Dre- wttzer Bahnhofe zu begrüßen. Auf demselben hatten sich außerdem Oberstallmeister T). Rauch, Landrath v. Stubenrauch, die Adjutanten, der Amtsvorsteher rc. eingefunden, auf dem Perron bildeten der Kciegerverein und der Gesangverein von Drewitz Spalier und ein zahlreiches Publikum umdrängte den kleinen Bahnhof. Donnernde Hochrufe «rtönten, als der Kaiser den Salonwagen verließ und auf seine hohe Gemahlin zueilte, dieselbe herzlichst begrüßend. Die Haltung des kaiserlichen Herrn war, wie immer, ■stramm und aufrecht und machte durchaus nicht den Eindruck, als ob der erlauchte Monarch in Rom oder Neapel unwohl gewesen sei, wie Zeilungsgerüchte wissen wollten; ^tne kaum bemerkbare leichte Abspannung in seinen Zügen mußte offenbar auf die Strapazen und Anstrengungen der Reise zurückgeffrhrd werden. Nach einigen Minuten Aufenthalt auf dem Bahnhofe begaben sich die Majestäten mittels geschlossenen Wagens unter erneuten Hochrufen des Publikums nach dem Marmorpalais.
Im Marmorpalats zu Potsdam wurde das 30. GeburtSfest der regierenden Kaiserin Victoria Augusta nur im engsten Familienkreise begangen, da wegen der noch andauernden Trauer in der kaiserlichen Familie eine größere Feier nicht statt- finden konnte.
In Bremen ward am Sonntag die Eröffnung des neuen Freihafen* sebietes unter reger Antheilnahme der Bevölkerung gefeiert. Der mit der Bauleitung beauftragt gewesene Oberbaudirector Franzius übergab unter entsprechenden Worten Lte neuen Anlagen dem Senate. Namens desselben und der Bürgerschaft übernahm Bürgermeister Buff den Freibezirk und übergab ihn sodann dem öffentlichen Verkehr ■für Handel und Seeschifffahrt. Die Rede des Bürgermeisters endete mit dem Hin- roeise darauf, daß das nun fertiggestellte Weik bereits unter der Regierung Kaiser Wilhelms I. begonnen worden sei und schloß der Redner mit einem von der Festversammlung begeistert aufgenommenen Hoch auf Kaiser Wilhelm II.
Der neueste dentsch-franzöffsche Zwischenfall, als welchen sich die Herab- reißung des Schildes vom deutschen Consulat in Havre darstellt, scheint keine ernsteren Folgen haben zu wollen. Die französische Regierung hat sich beeilt, ihr leb- lhaftes Bedauern über dieses Bubenstück auszudrücken, wie aus den Entschuldigungsbesuchen des Unterpräfecten von Havre beim beleidigten deutschen Eonsul und des Ministers Goblet beim deutschen Botschafter, Grafen Münster, erhellt; da außerdem von der französischen Regierung die strengste Untersuchung der Affaire zugesagt worden ist, so dürfte die letztere keine ernsteren diplomatischen Weiterungen Hervorrufen. Aber wenn auch die „Attentäter" von Havre ermittelt und bestraft werden, so ist hiermit Loch noch keine Garantie gegen ein Wiederholung derartiger Vorgänge gegeben, die, •rote der Zwischenfall von Havre, der französischen Hetzpresse auf's Conto gesetzt werden müssen und dieses Treiben der Chauoinistenblätter jenseits der Vogesen droht der ■französischen Regierung nachgerade über den Kopf zu wachsen!
Die österreichische Tagespresse discutirt noch immer über die Ansprache, welche der neue Justtzminister Graf Schönborn bei Uebernahme seines Ressorts an die Beamten des Justizministeriums gehalten hat. Die Quintessenz der Schönborn'schen „Programmrede'- läßt sich dahin zusammenfassen, daß der Nachfolger Prazak's keine Parteipolitik treiben, sondern sich ausschließlich seinen amtlichen Obliegenheiten widmen wolle, aber charakteristischer Weise mißtraut selbst das officiöse „Fremdenblatt" diesen doch so beruhigend klingenden Erklärungen des Grafen Schönborn. Das Kalnoky'sche Organ meint, Diejenigen, welche bereit seien, für die Staatseinheit des Reiches und dessen Culturinstitutionen einzutreten, könnten auch jetzt die Rüstung des Mißtrauens noch nicht ablegen, sie müßten kampfbereit in derselben ausharren und zur Abwehr bewaffnet für den Fall stehen, als die Befürchtungen, welche sich an die Partei des Grafen Schönborn und an die Ziele seiner bisherigen Parteigenossen knüpfen, der Verwirklichung nahe kommen sollten. — Jedenfalls darf sich der neue Justtzminister Oesterreichs über dieses Mißtrauen nicht beklagen, er hat es durch seine politische Vergangenheit vollauf verdient!
Deutschland.
Darmstadt, 22. October. Seine König!. Hoheit der Großherzog haben Aller- gnadtgst geruht:
Am 13. d. M. den Geheimen Oberbergrath i. P. Gustav Pfannmüller auf sein Nachsuchen von der Stelle eines Mitgliedes der Prüfungs-Commission für das Finanz- und technische Fach zu entbinden.
][ Darmstadt, 22. October. Ihre Hoheiten die Prinzessinnm Victoria und Louise von Schleswig-Holstein, welche mehrere Tage hier zu Besuch weilten und bet dieser Gelegenheit in Gesellschaft ihrer Cousinen, der Großherzoglichen Prinzessinnm, im Hoftheater mehrere Male den Vorstellungen beiwohnten, sind heute Nachmittag nach Wiesbaden zurückgekehrt, woselbst deren Mutter, die Prinzessin Christian von Schleswig- Holstein, einen längeren Aufenthalt genommen hat. — Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen trifft morgen Nachmittag 12 Uhr 41 Min. zu Besuch des Großherzoglichen Hofes hier ein. Am Bahnhofe findet sogenannter kleiner Empfang statt. Die Gemahlin des Prinzen, Prinzessin Irene, weilt bekanntlich ebenfalls seit mehreren Tagen hier zu Besuch.
nn. Darmstadt, 22. October. sDritte evangelische Landes-Synode.1 Die Synode setzt heute ihre Beratungen fort und tritt, nachdem Herr Decan Stauoinger zuvor ein Gebet gesprochm, sofort in die Berathung des Antrags Hempel: „Die Erhöhung der Bureaukosten der Decane betr." Der Antragsteller führt aus, daß durch die große Arbeitslast der Decane eine Ueberbürdung derselben eingetreten sei, welche eine Herbeiziehung einer Schreibbülfe nöthtg mache, wenn nicht die Amtstätigkeit Noth leiben solle. Hierdurch werbe aber der den Decanen zugebilligte Zuschuß zu dm Bureaukosten in erheblicher Weise überschritten und müsse der Decan diese Mehrkosten aus seiner Tasche bestreiten. Er bittet daher die Erhöhung der Bureaukosten der Decane in angemessener Weise und Einstellung in's Budget beim Oberconsistorium beantragen zu wollen.
Der Ausschuß beantragt, den Antrag dem Oberconsistorium zur Berücksichtigung zu überweisen und beschließt die Synode einstimmig demgemäß.
Hierauf folgt die Berathung über den Antrag Walter und Kalbhenn, „Erweiterung der Rechte der Decanats-Synoden betr." Das Oberconsistorium erklärt der Sache näher treten zu wollen, müsse aber vorher Erhebungen anstellen lassen. Der Ausschuß beantragt daher, den Antrag Walter und Kalbhenn nach den Erklärungen des Oberconsistoriums für erledigt zu erklären.
Von Seiten der Decanats-Synode Zwingenberg, insbesondere von Decan Fucht wurde der Antrag gestellt: 1) daß zur Vermeidung der vielen Meineide die Eidesleistung auf das geringste Maaß beschränkt werden möge, 2) daß bei der Eideserklärung die Wichtigkeit desselben vom zustehenden Geistlichen in Erinnerung gebracht werde, 3) daß an Stelle des Voreides der Nacheid gesetzt werden möge.
Zu diesen Anträgen bringt der Ausschuß Folgendes zum Vorschlag: Beim Oberconsistorium dahin zu wirken, daß von Seiten der Staatsregierung eine Gesetzesbestimmung erlassen werde, welche bestimmt, daß an Stelle des Voreides der Nacheid eingeführt werde. Hinsichtlich der beiden ersteren Punkte kann der Ausschuß eine Nothwendigkeit nicht erblicken und empfiehlt Ablehnung derselben. Die Synode schließt sich den Anträgen des Ausschusses einstimmig an.
Zum Schluß der heutigen Tagesordnung steht der Antrag der Synodalen Dieffenbach und Hempel, die Leichenoerbrennung betr.
Abg. Dieffenbach führt aus, daß die Agitation für Gestattung der Leichenverbrennung in Hessen nach den Verhandlungen der Zweiten Kammer noch nicht zu einem definitiven Abschluß gekommen und sei es daher nöthig, daß auch die Synode Stellung zu dieser Frage nehme. Seitens der Kirche könne in der Leichenverbrennung nur eine heidnische Sitte erkannt werden, während die Beerdigung der christlichen Anschauung entspreche. Wenn auch ein Erfolg der Agitation bei der jetzigen Staatsregierung vorerst nicht zu erwarten fei, so könne es doch geschehen, daß ein Glied der evangelischen Landeskirche die Verbrennung seiner Leiche verordnet und daß von Seiten der Hinterbliebenen an den betr. Geistlichen das Ansinnen gestellt wird, eine kirchliche Feier für den Tobten zu halten. Es erscheine deshalb geboten, schon jetzt den evang. Geistlichen hierzu eine feste Richtschnur zu geben, damit nicht dem Einzelnen die Entscheidung über seine Mitwirkung überlassen bleibe. Auch werde eine bestimmte Stellungnahme der Kirchenbehörde zu der Frage aufklärend und stärkend wirken.
In Erwägung dieser Umstände beantragen die Abgg. Dieffenbach und Hempel: Die Landes-Synode wolle Großh. Oberconsistorium um Erlaß einer Verfügung ersuchen, durch welche den Geistlichen der evangelischen Landeskirche jegliche amtliche Betheiligung bei einer aus Anlaß einer Leichenverbrennung veranstalteten Feierlichkeit untersagt wird.
Das Kirchen-Regiment kann sich nicht mit der Ansicht der Antragsteller befreunden, da dieselbe offenbar zu weit gehen würde, wenn man dem Geistlichen jegliche Amtshandlung bei einer aus Anlaß einer Leichenverbrennung veranstalteten Feierlichkeit untersagen wolle. Auch der Ausschuß ist nach Lage der Sache außer Stande, den Antrag zu empfehlen, hält es jedoch für angemessen, daß man sich auch in der Synode über die Sache ausspreche. Er beantragt daher folgende Resolution:
Indem die Synode von den Ausführungen des Kirchenregiments über diese Frage Kenntniß nimmt, erklärt sie eine entsprechende Weisung an die Geistlichen über Amtshandlungen im Trauerhause bet Leichen, die zur Feuerbestattung bestimmt sind, jetzt schon für wünschenswert und den Antrag Dieffenbach-Hempel für erledigt zu erklären.
Dieser Antrag wird mit allen gegen 9 Stimmen angenommen.
Nächste Sitzung morgen.


