Nr. soi
Zweites Blatt
Sonntag den 23 December
1888
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Vrrrearrr Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Nach
Marke.
Hamburg.
8780
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50
Vermischtes.
Offenbach, 19. December. Zur Lotteriefrage wird der „Offenb. Ztg." geschrieben: In der menschlichen Gesellschaft wurzelt von jeder der Trieb, neben dem Erwerbe durch schaffende Thättgkett, der Grundlage alles modernen staatlichen Lebens, den Besitzstand auch durch außergewöhnliche Mittel zu vermehren. So lange ein solches naturgemäßes Streben ohne allzu große Belastung der Einkünfte des Einzelnen
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Allgemeiner Anzeiger.
Gratulations-Karlen
8 - (Neue Art von Briefaufschriften.) In England, und seit Kurzem (
Euch in Oesterreich-Ungarn, findet eine neue Art von Briefaufschriften mehr und mehr | Anwendung, welche recht praktisch ist und deren allgemeine Einführung sehr zu . wünschen wäre. Der Briefumschlag wird nach der neuen Methode durch einen wage- ■ rechten Strich in zwei Theile gethetlt, von denen der obere zur Niederschrift des. Bestimmungsortes rc., der untcrejur Angabe des Namens und naßeren Bezeichnung ■ des Adressaten bestimmt ist. Dst Freimarke kommt auf den oberen Thetl. Eine ■ Adresse sieht demnach folgendermaßen aus:
Herrn
I. E. »raun,
B r e i t e g a s s e 24.
— erzielt man nur, wenn die Annoncen zweckmäßig abgefaßt und typographisch angemessen ausgestattet sind, ferner die IV rTD 1 u richtige Wahl der geeigneten Zeitungen ge- ö troffen wird. Um dies zu erreichen, wende man fick an
31 dieAnnoncen-ExpeditionRudolf Moste in Frankfurt
yUTu) ^nttonan am Main (Vertreter in Gießen Jul. Wallach, Kaufmann, Marktplatz); von dieser Firma werden die zur Erzielung eines Erfolges erforderlichen Auskünfte kostenfrei ertheilt, sowie Inseraten-Entwürfe zur Ansicht geliefert. Berechnet werden lediglich die Original - Zeilenpreise der Zeitungen unter Bewilligung höchster Rabatte bet größeren Aufträgen, W daß durch Benutzung dieses Instituts neben den sonstigen großen Vortheilen eine Ersparniß an Jnserttonskosten erreicht wird.
und auf reeller, vor jeder Uebervorthetlung sicherer Grundlage versucht werden kann, dürfte es die Aufgabe eines jeden Staates sein, dasselbe nach prüften zu fördern und unter überwachende Oberaufsicht zu nehmen. Die meisten europärfchen Staaten haben diesem auch Rechnung getragen. So haben z. B. Oesterreich und Italien ihren ^Bevölkerungen Institutionen (das Zahlcn-Lotto) ge'chaffen, die mit den niedrigen Einsätzen und oftmaligen Ziehungen Jedermann zugänglich sind und welche jenen Großstaaten außergewöhnliche Einkünfte bringen. Ganz anders und sehr verschiedenartig liegen aber die Verhältnisse in Deutschland. Die von den einzelnen Ländern ausgegebenen Lotterie-Anlehens-Loose verringern sich mit jedem Jabre. Die beiden s. Z. im Groß- herzogthum Hessen cmittirten Loosanlehen, welche sich stets mit Recht eines hohen Curs- standcs und großer Beliebtheit erfreuten, sind längst rückbezahlt. Neue Lotterie-Anlehcn dürfen aber den Retchsgesetzen entsprechend in den Einzelstaaten nicht mehr ausgegeben werden, ebenso sind die ausländischen Loose, welche nach dem Jahre 1871 erschienen sind, in Deutschland nicht zulässig. Die einheimischen Loose und die allein zum Verkaufe erlaubten, mit Reichsstempel versehenen Stücke fremder Anleihen verringern sich zudem durch Rückzahlung alljährlich. Dies iührte eine so bedeutende Preissteigerung der einzelnen Loose herbei, daß deren Erwerb, bei der fast sicheren Voraussicht, nur den geringsten Treffer zu erzielen, mit bedeutendem Verluste für den Käufer verbunden ist. Demnach sind die Bewohner unseres Landes bis jetzt einzig auf diese Art des Glücksversuches angewiesen, während jene anderen deutschen Staaten seit mehr als hundert Jahren ihre eigenen Elassenlottertcn haben. Die Loose dieser deutschen Classen- lotterien dürfen aber in Hessen nicht gespielt werden. Daß beltändig und vielfach gegen dies Verbot bei uns gefehlt wird, ist bekannt. Ebenso klar ist auch, daß hierdurch anderen Ländern reiche Vortheile zufließcn, welche unserem eigenen Lande erhalten bleiben könnten. Die Lust, wenn nicht zu sagen dos Bedürfniß, zum Looseankauf ist auch bei uns unbestritten vorhanden. Wie nutzbringend für die Gesammtheit, wie sicher für den Einzelnen wäre cs daher, wenn unsere Staatsregierung gleich ded Preußischen, sächsischen und anbeer sich der Sache annchmen wollte und eme Grotzh. hessische Landeslotterie errichtete. Erfahrungsgemäß betheiltgr sich auch das nichtdeutsche Ausland an den Elasscnlotterien gerne und es würde demnach von da uns em wesentlicher Nutzen erwachsen. Außer dem directen Nutzen aber, der unserer Staatskasse zusiele, würde auch noch durch den Vertrrcb der Loose in allen Landetztheilen zahlreichen Bewohnern des Großherzogthums lohnender Erwerb erschlossen. Ebenso würden der : Poff beträchtliche Mehreinnahmen erwachsen, welche abermals unserem Lande wieder
Die Adresse setzt sich also aus zwei Thetlen zusammen, von denen der eine nur [ ■für die Beförderung, der andere nur für die Bestellung in Betracht kommt. Je^er > Beamte braucht also nur denjenigen Theil anzusehen, welchen er zu bearbeiten hat , Für die Postbeamten, namentlich die befördernden, wurde dre neue Udreffenart sehr , viele Dortheile bieten. . |
Lübeck 18. December. Das hiesige Schöffengericht, unter dem Vorsitze des ; Oberamtsrichters Dr. jur. Elder, hat vor einigen Tagen in der Klagefache gegen einen - blinden Vassaaier" cin Urtheil gefällt, das für weitere Kreise vonJntereste sein durste. Ein Bäckergesell^hatt" am 20?November dss. Js sich vor Ankunft des um . Uhr 20 Minuten Abends hier ankommenden Hamburger Personenzuges auf bie bem Bahn- . ftcla des biesiaen Bahnhofs entgegengesetzte Seite begeben und nach Ankunft des Zuge von j/ner Seste aus die Stehbrems? eines Eilgutwagens bestiegen in der Absicht, von Lier au» ohne Fahrkarte bis Schönberg, der nächsten Station, mitzufahren. Vor Ab- snbrt des 2naes ist der blinde Passagier" aber noch bemerkt und zur Haft gebracht mnrden Arst G^und dieser Thatsache ist von der Staatsanwaltschaft gegen ben 23ä(fer; ÄTÄe meflen^©rtru^erf?*« erhoben worben Gegen Erwarten würbe der | Angeklagte jedoch freigesprochen, indem bas Gericht ausfuhrte. „Der Betrogene^ff^
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nach dem Gesetze irren, und er irre, möge er nun bie Wahrheit des Unwahren ober die Unwahrheit des Wahren annehmen; er irre nicht, wenn er über die Richtigkeit ober Unrichtigkeit einer Thalsache überhaupt keine Meinung habe unb sich bilbe. Dieser letztere Fall liege aber hier vor. Derjenige, bet fclinb fahre, sei es nun auf ber Bahn ober hinten auf ber Droschke, verschaffe sich ben Vortheil selbst unb nicht burch den Willen des Fuhrherrn, welcher das Mitsabren weder wissentlich geschehen lasse, noch dulde. Der blinde Passagier mache vielmehr seinen Gewinn durch eigenes widerrechtliches Vorgehen, das an sich nicht strafbar sei. Frage man nun, ob die Eisenbahn dadurch einen Vermögensnachther! erlitten, wenn ber Angeklagte als blinder Passagier mitgefahrcn wäre, so sei auch dies zu verneinen, wenn man bie Frage aufwerfe, um wie viel bie Eisenbahngesellichaft reicher geworden wäre, wenn ber Angeklagte nicht mitgefahren wäre. Gelb habe ber Angeklagte nicht gehabt; er wäre mithin genöthigt gewesen, nach Schönberg zu gehen, unb die Gesellschaft hätte von ihm doch fetne Einnahme gehabt. Auch könne man wohl schwerlich sagen, daß die Abnutzung des Wagens burch bie Mehrbelastung eine größere gewesen, wenn ber Angeklagte mitgefahren wäre ober baß die Locomotioe deßhalb mehr habe geheizt werden müssen. Fehle es sonach an bem Beweis ber Jrrthumserregung unb ebenso an ber Vermögensbefchadigung^ im Falle ber Angeklagte als bltnber Passagier mttgefahren wäre, so könne auch von einem Versuch des Betrugs im vorliegenden Falle nicht bie Rebe sein.
Landwirthschaftliche Nachrichte«.
(Nachbruck verboten.)
— [lieber Anwenbung von Husschmiere.) Die meisten Pferdebesitzer sind ber Ansicht, baß bie Hufe ber Pferde zu ihrer besseren Eonseroirung irgend eine Schmiere ober dergleichen gebrauchen unb wenden bann auch eine der vielen angepriesenen Schmieren an, die angeblich das Wachsthum ber Huse befördern, denselben durchdringen und in kürzester Zeit schwarzen, das Losbröckeln des Hufes verhindern und ihn geschmeidig machen sollen, unb was dieselben sonst noch für gute Wirkungm bei längerer Anwendung haben sollen. Aber keine von allen diesen Schmieren bringt im Entferntesten den Erfolg, der von ihnen behauptet wird. Denn was das Wachsthum der Hufe anbelangt, welcher Frage von jeher nicht wenig Werth beigelegt worden ist, so ist man nach den gemachten neueren Versuchen zu der Ansicht gekommen, daß eS überhaupt fein wirklich sicheres und praktisches Mittel gibt, das Wachsthum der Horn- wand burch Anwenbung von Reizmistcln künstlich zu beförbern, währenb man bisher allgemein annahm, baß man durch Einreibungen in die Kronenwulst in gewissen Fallen bas Wachsthum des Hufes beschleunigen kann. Wenn nun aber durch die Einreibungen mit Schmiere an der Krone des Hufes kein r.ennenswerther Erfolg hinsichtlich des Wachsthumtz erzielt wurde, so wird die Wirkung einer Hufsckmiere auf die Hornwand in Betreff des Wachsthumes gleich Null fein. Glücklicherweise ist es nicht ber Fall, daß Hufschmieren ben Huf in kürzester Zett burchbringen, weil die Glasur, wenn sie noch kräftig ist, dies nicht zuläßt, sondern erst bann, wenn die Glasur vernichtet ist. Es fragt sich nun, ob es wohl rationell ist, erst die Glasur, welche ben Zweck hat, die im Hufe befindlichen Feuchtigkeiten zurück- unb bie von Außen einwirkenden Schäb- lichkeiten abzuhalten unb somit ben Huf vor zu starker Austrocknung und Erweichung zu bewahren, durch Hufschmieren zu vernichten, und kann man erwarten, baß durch die Mittel, durch welche die Vernichtung herbeigeführt wurde, der begangene Schaden wieder gut gemacht werden kann. Ebenso verhält es sich mit der Heilwirkung bei all' ben anderen Wunden des Hufes, wie Steingallen, Zwanghuf, loser Wand, Hornspaltm u. s. w. gegen die die HufsLmiere doch nach den Versicherungen der Anpreiser auch helfen soll. Denn daß solche liebel, mit deren Besserung resp. Heilung sich die Wtffen- schaft oft Jahre lang unb vielfach ohne Erfolg beschäftigt, nicht burch bie einfache An- wenbung von Hufschmiere gehoben werden, weiß jeder Sachverständige. Wie aas diesem Allem zu ersehen ist. sollten die Hufe von Fette ober Schmiere immer verschont bleiben, ba bei Anwenbung derselben fast immer Nachtheile zu verzeichne^ fein werden, denn ein aefunber Huf bebarf, um gesund zu bleiben, neben einem genügenden Aufenthalte betz Pferdes im Freien und neben ausreichender Bewegung und einem rationellen Beschlage nichts weiter, als Reinlichkeit mittelst kühler Waschungen und gute trockene Streu im Stande der Ruhe. Auf diese Weise behandelt wird derselbe keinerlei Neigung zur Bildung der oben angeführten Hebel zeigen unb fick so gut conferoiren, wie dies burch bie Hufschtuiere wohl niemals erreicht werben würbe.


