Ausgabe 
23.9.1888 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 223 Drittes Blatt. Sonntag den 23. September 1888.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Vrrreau: Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pst

Der Nutzen der Stenographie für die Krauen.

Die Stenographie soll Gemeingut aller Gebildeten werden."

Gab elsberger.

Man hält die Stenographie leider noch immer in manchen Kreisen für eine Schrift, welche nur da sei, um mit ihr Reden nachschreiben zu können, für eine Fertig­keit, welche nur dem Berufsstenographen nützlich sei. Das ist aber gerade so unrichtig, als wenn man annimmt, Turnen und Gymnastik seien nur dazu vorhanden, um Athleten zu bilden. So bescheiden uns auch die stenographische Kunst in der unermeß­lichen Fülle menschlichen Wissens und Könnens erscheint: ohne sie würde unser ganzes Culturleben doch eine Lücke aufweisen, die vielfach schmerzlich empfunden werden müßte. Von dem Erfinder ursprünglich allerdings nur zur Ausnahme von Landtagsverhand­lungen bestimmt, hat sie sich in wenigen Jahrzehnten zu einer Bedeutung empor­geschwungen, die nur Kenntntßlosigkeit oder Widerwilligkeit nicht anzuerkennen ver­mochte. Die Stenographie ist ein neuer Gegenstand des Lehrens und Lernens geworden und sie wird in großen wie in kleinen Kreisen gelehrt und gelernt. Sie ist ein neues Bilde- und darum auch Bindemittel für die Menschen der verschiedensten Berufs- und Lebensstellungen, zwischen Jung und Alt, zwischen Mann und Weib geworden. Es bietet sich in ihr eine neue Begriffs- und Gedankenwelt dar, indem sich zu den bereits vorhandenen Wissensgegenständen ein neuer und zu den vorhandenen Kunstfertigkeiten eine neue gesellt. Die Stenographie öffnet dem, der sich mit ihr befreundet, ein neues Feld, auf welchem überlegt, gedacht, gestaltet wird; sie macht nach einer neuen Seite hin den Kopf klar und frei und bietet der Hand eine neue Formenwelt bar zur An­eignung und Weiterbildung.

Die Erlernung und Handhabung der Stenographie ist also in ganz vorzüglicher Weise geeignet, die geistigen Kräfte des Menschen zu üben und zu bilden und zwar nicht blos Gedächtniß und Einbildungskraft, so thätig auch letztere bei der Schnelligkeit der Wortbilderzeugung ist, sondern ganz besonders auch die höheren Seelenvermögen. Sie ist nicht ein Konglomerat von willkürlichen Formen. sondern ein Bau von Regeln, aus welchen die Formen resultiren, sie ist ein System, ein wissenschaftliches Gebäude, das durchschaut und geistig verarbeitet werden muß. Ihre Formen sind Jedem ver­ständlich, der die Stenographie gründlich erlernt und erfaßt hat, diese Formen mögen aus einer Zeit und von einer Hand her rühren, welche es auch sei.

Die Stenographie bildet also ein wesentliches geistiges Bildungsmittel und von diesem Standpunkt aus betrachtet sollten auch die Frauen nicht versäumen, sich die Kunst der Stenographie anzueignen.

Aber auch vom praktischen Gesichtspunkt aus ist für das weibliche Geschlecht das Studium der Stenographie sehr zu empfehlen, da auch sie zahlreiche L-chreidgeschäfte zu verrichten haben.

In jeder Familie sollte der Brauch bestehen, ein Haushaltungsbuch zu führen, aber bei unserer gewöhnlichen Schrist werden gewiß sehr viele Frauen davor zurück­schrecken, so sehr diese Einrichtung auch im Interesse eines geordneten Haushaltes liegt. Durch Anwendung der Stenographie ist diese Arbeit im sechsten Theil der gewöhnlichen Zett leicht zu erledigen.

Die Correspondenz würde sich auch sehr vereinfachen lassen und billiger gestalten, denn das Porto wird für den Stenographen fast auf die Hälfte herabgesetzt, ihm genügt der Raum einer Postkarte für Mitteilungen, zu denen er mit derPhilisterschrift" IVs Bogen bedarf, außerdem hat man nicht zu befürchten, daß der Inhalt derselben von neugierigen Dienstboten gelesen wird.

Durch Die Stenographie eröffnet sich aber auch den Frauen ein ganz neuer Beruf, ihnen wird nicht nur ein neues, sondern auch ein aussichtsreiches Feld für ihre Erwerbsthätigkeit eröffnet. Schon jetzt haben einige Damenseminare die Stenographie unter ihre Lehrgegenstände aufgenommen, die Nachfrage nach Lehrerinnen der Steno­graphie wird also nicht lange auf sich warten lassen.

Die Frauen besitzen bekanntlich eine leichte Hand und int Allgemeinen eine deutliche Handschrift. Deshalb eignet sich ihre Hand ganz besonders zum Steno- graphiren und wir glauben sicherlich, daß es viel besser sein würde, die freie Zeit statt mit Tändeleien auszufüllen, zur Erlernung einer fo interessanten Kunst, wie die Steno­graphie, sei es auch nur des Lesens halber anzuwenden.

Ganz leicht ist diese Kurzschrift freilich nicht, man lernt sie nicht ohne Arbeit, aber welche Fertigkeit eignet man sich denn ohne Mühe an ? Jedoch ein Studium von 3 Monaten (wöchentlich 2 Stunden) ermöglicht schon einem mäßig schnellen Dictat zu folgen. Die Stenographie ist im Gegensatz zu der Ansicht derer, welche nichts von ihr verstehen, wie wir gesehen haben, so ungemein bildend und zum Nachdenken anregend, daß das tkferc Eindringen in dieselbe eine Quelle der Freude und des Genusses ist.

Wie jetzt Zeit und Sitte den Frauen Pflege der Wissenschaft und der allgemeinen Bildung nicht mehr verweigert, so ist auch die Frau neben dem Manne zur Erlernung der Stenographie berufen. Jenegute, alte Zeit", von welcher nur noch jene Leute, deren am Alten klebender Sinn sich gegen alles Bequeme sträubt, zu reden wissen, jene Zeit, die selbst die Schreibtüchtigkeit der Frauen nicht bloß für unnütz, sondern auch für schädlich ansah, liegt weit hinter uns. Wir leben der Gegenwart und diese hat Recht, wenn sie in ihren Anforderungen auf Führung der Feder keinen Unterschied mehr zwischen den Geschlechtern macht, wenn sie auch verlangt, daß die Frauen sich die Kunst der Stenographie aneignen sollen. Ed. Pfaff.

Lokales.

Gietze«, 22. September. sSitzung der Stadtverordneten vom 20. September.) Anwesend: Herr Oberbürgermeister Bramm, Herren Beigeordneten G n a u t h und Keller, Seitens der Stadtverordneten die Herren Bai ft, Georgi, Dr. Gutfleisch, Horn­berger, Jughardt, Ad. Noll, Aug. Noll, Scheel, Schopbach, Simon, Vogt und Wallenfels. Vor Eintritt in die Tagesordnung theilt der Herr Vorsitzende mit, daß Herr Stadtverordneter Kauf infolge feiner Ue6etfiebelung nach Hamburg sein Mandat niedergelegt habe. Es wird hierauf beschlossen, diejenigen Herren, welche Herrn Kauf in den verschiedenen Deputationen seither provisorisch vertreten, nunmehr definitiv in den­selben zu belassen. Die Gesuche des Herrn Aug. Albold (im früheren Weinsaal in der Bahnhofstraße), Ad. Vogt (früher Bartsch in der Sonnenstraße) und Adolf Wendler (früher Stein am Seltersweg) um Ertheilung der Eoncession zum Wirth- schaftsbetrieb werden nicht beanstandet, nachdem weder polizeiliche Bedenken vorgebracht, noch das Bedürfniß zum Ausschank von Branntwein in Frage gestellt worden ist. Der Deutsche Verein für Knaben-Handarbeit mit dem Sitz in Görlitz, welcher sich, wie aus dem vorgelegten Programm ersichtlich, zur Aufgabe gestellt, die praktischen Fähigkeiten der Jugend zu fordern, hat eine Einladung an die Stadt zum Beitritt sowie zur Entsendung eines Vertreters zu der in München stattfindenden General­versammlung eingesandt. Es wird tuf Antrag des Herrn Vorsitzenden beschlossen, mit

15 JL jährlichem Beitrag dem Verein beizutreten. Zwei infolge Ablebens ihr er seit­herigen Inhaber frei gewordene Pfründnerstellen Der Plock'schen Stiftung werden, dem Antrag der Armendeputation entsprechend, weiter vergeben. Die landwirthschaftliche Commission hatte gelegentlich der Berathung über die Vergebung von Trieb­vierteln beantragt, die Triebviertel durch Nummersteine zu bezeichnen. Die mit Berathung dieser Angelegenheit betraute gemischte landwirthschaftliche und Finanz- commission hat, bevor sie Näheres angiebt über die Kosten und die Zweckmäßigkeit dieser Aussteinung, die dadurch bewerkstelligt werden könne, daß nur die Gewanne durch Nummersteine, die einzelnen Trieboiertel aber durch kleine Steine unter sich kenntlich gemacht werden, die Vorlage eines geometrischen Planes beantragt, da über diese Triebviertel nur ein Verzeichn existire, das aber nicht genug Anhaltspunkte biete, um sich über die vorgeschlagene Aussteinung nach irgend einer Seite schlüssig zu werden. Die Versammlung genehmigt die Anfertigung eines Planes. Die Aufkündigung des Pachtvertrags mit einigen Pächtern von Triebvierteln im sogen.Rußland zwecks Ver­wandlung des Ackerlandes in Wiesen hat denselben Veranlassung gegeben, um Weiterbelassung der Triebviertel auf 1 Jahr einzukommen. Es wird nach stattgehabter Besichtigung der Triebviertel durch die Feldgeschworenen und Festsetzung einer etwa den seitherigen Inhabern zu gewährenden Entschädigung beschlossen, den einen Theil der zur Anlegung von Wiesen bestimmten Trieboiertel, bezüglich deren auf Verlängerung des Pachtvertrags zielende Anträge nicht gestellt sind, noch in diesem Jahre anjulegen, den anderen Theil aber den Pächtern noch bis zum nächsten Jahre zu überlassen. Herr Professor Dr. Thaer, als Director des landwirthschastl. Versuchsfeldes, hat um die Erlaubniß zur Aufbesserung des nach dem Versuchsfeld führenden, durch die Anlage der Garnison-Wasserleitung beschädigten Weges nachgesucht. Dem Gesuch wird stattgegeben. Durch Polizeibefehl vom 14. September 1886 ist den Anliegern des im Garten des Herrn Kupferschmied Zimmer befindlichen Fluthgrabens am Tiefenweg aufgegeben worden, den Graben zu entfernen und für anderweitige Ab­leitung des Wassers aus ihren Häusern Sorge zu tragen. Es soll nun, um den Be­treffenden die Abführung des Wassers zu ermöglichen, auf dem ehemaligen Graben eine gepflasterte Rinne angelegt werden, wenn sich die Hausbesitzer je nach Verhältniß ihres Grundbesitzes dazu verstehen, gemeinschaftlich die Kosten zu tragen. Herr» Drechslermeister Häuser, welcher an der Ludwigsstraße gelegenes Plock'sches Stiftungs­gelände erworben, soll ein an dieses stoßender Weg für den Preis von 5 JL pr. Quadrat­meter auf Ansuchen ebenfalls käuflich überlassen werden. Herr Dr. Weber hat ein die Pflasterung der Wetzsteingasse betreffendes Schreiben üorgelegr, It. welchem er vorher über den Plan der Weiterführung der Wetzsteingasse in Kennmiß gesetzt fein will, resp. wieviel Gelände die Siadl von dem seinigen zu erwerben beabsichtige; event. ersucht er, die städtische Baubehörde zu veranlassen, sich jeden Eingriffs in sein Eigen- tbum zu enthalten, bevor über Abtretung oder Expropriation von Gelände entschieden ist. Nach dem Bericht des Stadtbauamtes fommi vor der Hand nur ein ea. 3^ Klftr. haltendes Geländestück vor der Scheuer des Herrn Dr. Weber in Betracht, dessen Besitz für die Stadt jetzt wohl erwünscht, aber nicht nöthig sei, da eine Wetterführung der Straße vor der Hand nicht beabsichtigt fei. Ein vor dem Hause des Herrn Ph. Rinn gelegenes Geländestückchen will derselbe zum Preis von 7 an die Stadt abtreten, wohingegen Herr L. Köhlinger für eine in die künftige Trottoirlinie fallende Stallecke ein dieser entsprechendes Geländestück nach dem Rahn'schen Hause hin in Tausch nehmen will. Die Offerten der Herren Rinn und Köhlinger werden angenommen, Herrn Dr. Weber sollen 7 JL pr. Quadratklafter für das vorerst zu erwerbende, circa 3V< Quadratklafter messende Gelände geboten werden. Die durch das Baugesuch der Frau M. Rothenberger Wwe. veranlaßte Festsetzung der Baufluchtlinie für die Kaplansgasse ist seitens des Stadtbauamts erfolgt; dasselbe schlägt eine durchschnitt­liche Straßenbreite von 7 Mir. vor. Die Versammlung ist damit einverstanden, da nach Ansicht der Baudeputation bei der nicht zu unterschätzenden Bedeutung der Kaplans­gasse für den Verkehr eine geringere Breite nicht empsehlenswerth erscheint.

Bei der eben in Gang befindlichen Umpflasterung des Brandplatzes, welcher an beiden Seiten mit bleiten Cementtrottoirs belegt wird, ist die Frage ent­standen, ob die vor dem früheren Hofgerichtsgebäude befindlichen großen Bäume be­lassen werden sollen. Die Augenscheinseinnahme hat ergeben, daß unbeschadet der Bäume das Trottoir doch noch in einer ganz annehmbaren Breite angelegt werden kann, so daß zwischen dem Trottoir und den Bäumen noch Raum für eine Gosse ist. Die Versammlung erklärt sich mit dem diesbezüglichen Vorschläge einverstanden, des­gleichen mit dem Vorschläge des Herrn Scheel, der dahin geht, auch die andere Seite des Brandplatzes längs des Trottoirs mit Bäumen zu bepflanzen. Betreffs der Trottoir­legung am Kanzleiberg wird beschlossen, entlang der Häuser ©temtiottoir anzulegen, da man im Bauausschuß angenommen, daß der Personenverkehr nach wie vor auf dem den Kanzleiberg diagonal durchlaufenden gepflasterten Steig stattfinde, ein Bedürfniß zur Legung von Cementtrottoirs demnach nicht vor liege.

Dem Gesuch des Herrn Kaufmann Bieler um Erlaubniß zur Aushängung eines Schildes an der Ecke des Neuenwegs und des Kr^uzplatzes mit 1 Mtr. Vor­sprung in die Straße kann nicht entsprochen werden, da die einschlägigen Bestimmungen nur ein Vorstehen der Firmenschilder bis zu 50 Clm. gestatten, im vorliegenden Fall guch keine Veranlassung vorliegt, ein weiteres Maß zu gestatten. D«e zur Herstellung eines 123 Meter langen Schutzdammes an der Straucb'schen Backsteingrube im Neu- ftädter Feld erforderlichen Kosten im Betrage von 65 werden bew.lligt. Das Gesuch des Herrn Sigm. Rosenbauer um Erlaubniß zur Heberinückung einer Gosse vor feinem Hause an der Westanlage wird nicht beanstandet. Die Erhöhung resp. Herstellung des Trottoirs in Cement vor den Häusern von I. Schulze. Germann und Kreiling Wwe. am Neuenweg soll dem von den Genannten, welche die ihnen nach dem Localbaustatut zukommenden Kosten tragen wollen, gestelltem Gesuche entsprechend vorgenommen werden. Mit dem Beschlüsse des Stadtoorstandes, die Wodeftraße auszubauen und den Schoorgraben auf Straßenbreite, jedoch nicht für den Fuhrwerks­verkehr, zu überbrücken, haben sich die auf besondere Einladung auf Gr. Büi germeisterei erschienenen Interessenten einverstanden erklärt, nicht aber mit dem Beschlüsse hinsicht­lich der Kosten, welche so vertheilt werden sollten, daß die Stadt die Kosten der lieber: brückung, die Anwohner der Wodeftraße die des Ausbaues der Straße zu tragen haben. Die Interessenten verlangen vielmehr, daß die Stadt vorher die Straße, weil solche nach gerichtlichem Ausspruch herrenlos, als Eigenthum zugewiesen erhalte, wozu sie (die Stadt) Veranlassung zu nehmen habe; ferner, daß den Interessenten bann nur der­jenige Theil der Kosten des Ausbaues aufgeburbet werde, den die Anlieger anderer Straßen auf Grund des Baustatuts zu entrichten haben würden. Hiergegen hat sich die Baudeputation ausgesprochen und beantragt, auf dem oben erwähnten Beschlüsse zu beharren. Die Versammlung beschließt demgemäß; sie betrachtet es als gewagt, auf Grund eben dieses Beschlusses die Straße in Eigenthum zu übernehmen, ehe biefdbe ausgcbaut ist, wozu noch in Berücksichtigung zu ziehen sei, daß dann die der Stadt auferlegten Kosten außer denjenigen der Ueberbrürfung sich noch um ca. 3800 X ver­mehren würden.