Beilage zu Rr. 222 des „Meßmer Anzeiger".
Berlin, 18. September. Die preußischen Regierungsbehörden haben neuerdings Anlaß genommen, die Bestimmung bezüglich Anforderungen, welche in baulicher und aesundhettlicher Beziehung an die Gast- und Schenkwtrthfchaften zu stellen sind, zu veröffentlichen und dabei folgendes bemerkt: „Anträge auf Ertheilung von Eoncefsionen »um Betrieb der Gast- bezw. Schenkwirthfchaft können nur dann Berücksichtigung finden, wenn neben dem Vorhandensein der sonstigen Voraussetzungen die Lokalitäten den nackstebend abgedruckten Anforderungen voll entsprechen. Zur Beseitigung von Mitz- verftändnissen bemerke ich noch ausdrücklich, daß durch Erfüllung der Anforderungen ein Anspruch auf Ertheilung der Concession nicht erworben wird. In den Anforoe- runaen befinden sich folgende Hauptpunkte: Gast-und Schenkwirthschaften dürfen sowohl in den Städten wie auch auf dem platten Lande nur auf solchen Grundstücken errichtet werden welche an öffentlichen Wegen belegen sind und einen Zugang zu den letzter» haben.' In Städten ist die Errichtung von Gast- und Schenkwirthschaften an unbe- iestiaten und unbeleuchteten Straßen oder Straßentheilen nicht zu gestatten. Die Errichtung von Gast- und Schenkwirthschaften ist ferner ausgeschlossen in Hausern, welche Schlupfwinkel gewerbsmäßiger Unzucht sind u. s. w., in Räumlichkelten, welche dem Besitzer oder dritten Personen zu Wohn- oder Wtrthschaftszwecken dienen oder in welchen noch andere fremdartige Gewerbe betrieben werden, in unmittelbarer Nahe von Kirchen, Pfarrhäusern, Unterrichts- und Krankenanstalten. Die Gebäude, in welchen Gast- und Schenkwirthschaften eingerichtet werden sollen, müssen feuersichere Bedachung haben, der Zugang zu den für dieselben bestimmten Räumen muß ein gefahrloser und bequemer sein, insbesondere ist darauf zu achten, daß etwaige Treppen genügend breit, nicht zu steil, mit einem festen Geländer versehen und daß die Zugänge zu den Treppen von außen her nicht schmaler sind als die Treppenläufe selbst. Die Thuren zu den Gast- und Schenklokalen müssen eine entsprechende Breite haben und nach außen auffchlagen. <Yn jeder Gast- und Schenkwirthfchaft muß sich ein Zimmer von mindestens 25 Quadratmeter Bodenfiäche zum gemeinschaftlichen Aufenthalt der Gäste befinden und cs müssen ferner in jeder Gastwirtschaft mindestens drei wobleingerichtete Schlafzimmer für «fremde vorhanden sein. Für sämmtliche Gast- und Schlafzimmer wird e ne lichte Höbe von mindestens 2,80 Meter erfordert. Für die Schlafzimmer find mindestens 3 Quadratmeter Bodenfiäche und 12 Kubikmeter Luftraum auf jeden einzelnen Gast zu rechnen. Gast- und Schenkwirthschaften dürfen nur auf solchen Grundstücken errichtet werden, welche entweder an eine öffentliche Wasserleitung angeschlossen sind oder einen eigenen Brunnen mit völlig ausreichender Wassermenge haben."
vermischtes.
Essen, 18. September, lieber einen versuchten Verrath von Fabrikgeheimnissen in der Krupp'schen Fabrik schreibt die „Rhein.-Wests. Ztg.": Der nach einer mehr als 25jährigen Thätigkeit plötzlich entlassene Zeichner Wilhelm Hoppe hatte sich brieflich an die Firma Armstrong, Mitchel u. Eie. in Newcastle gewandt mit der Mittheilung, daß er vorhabe sich zu verändern, und derselben, da er mit der Construction dcr Krupp'schen Kanonen genau vertraut sei, seine Dienste in dieser Beziehung angeboten. Ohne sich mit Hoppe in Verbindung zu setzen, sandte die Newcastler Firma den Brief desselben an die Firma Krupp, welche der Behörde Anzeige erstattete und die Verhaftung Hoppe s, sowie eine Haussuchung in dessen Wohnung veranlaßte. Hoppe genoß wahrend seiner langjährigen Thätigkeit das Vertrauen seiner Vorgesetzten und nahm eine Stellung ein welche ihm den Einblick in Fabrikgeheimnisse gestattete. Er ist gestern zwar aus der Haft entlassen worden, jedoch wird das Untersuchungsoerfahren gegen ihn fortges etzt. _
— Aus Spa laufen Mittheilungen ein über die sonderbaren und geschmacklosen lebenden Ausstellungen, welche gegenwärtig dort veranstaltet werden. Die erste begreiflichere und entschuldbarere dieser Ausstellungen, die Kinderausstellung, sowie die Verthetlung der Tugendrose, sind vorüber. Etwa 20 000 Zuschauer strömten täglich zu diesem grandiosen Gaukelspiel zusammen.' Nock gewaltiger wird sich voraussichtlich der Zudrang zu der Ausstellung weiblicher Schönheiten gestalten, deren Eröffnung in nächster Woche bevorsteht. Aus aller Herren Länder sind so viele Anmeldungen von Theilnehmerinnen eingegangen, daß das Organisationscomttö sich angeblich gezwungen sah, viele Anmeldungen mrückzuweisen. Die zur Ausstellung zugelassenen Damen werden, wie bereits gemeldet, gemeinsam in einem Hotel wohnen. Nachmittags findet die „Schau" der Damen statt und Abends werden sie in geschlossenen Landauern nach dem Easino gebracht. Vorsichtshalber wird während der Ausstellung das concertirende Orchester aus Damen bestehen. Die Dauer der Schönheitsconcurrenz ist auf 10 Tage bemessen.
— Die schwindelhaften Existenzen, für die der Pariser die charakteristische Bezeichnung „Rastaqoueros" erfunden hat, gedeihen nach wie vor auf dem Boden der Millionenstadt an der Seine und wissen, wie ein Vorfall der letzten Tage beweist, in der vornehmen Gesellschaft stets auf's Neue „Dumme" zu finden, die ihren Gauner- stückchen zum Opfer fallen. Vor einigen Monaten, so erzählt der „Gaulois", hatte ein angeblich aus Brasilien stammender Graf G. mit seiner jungen und bildschönen Gemahlin in der Avenue de Breteuil eine elegante Wohnung gemiethet. Dank den vollwichtigen Empfehlungsbriefen, welche der Graf an hochgestellte Persönlichkeiten mitbrachte, gelang es ihm bald, in der guten Gesellschaft Zutritt zu erhalten und nach einiger Zeit empfing er in seinem gastfreien Hause so ziemlich Alles, was auf irgend welche Bedeutung in dieser Gesellschaft Anspruchs erheben durfte. Nachdem das brasilianische Ehepaar den Monat August an dem See zugebracht hatte, kehrte es vor einigen Tagen wieder nach Paris zurück und eröffnete wiederum seine Salons den Freunden, welche sich beeilten, der liebenswürdigen Einladung Folge zu leisten. Es war ein schönes und prächtiges Fest, die junge Welt tanzte und im Spielzimmer war ein kleines „Jeu" entrirt, das zahlreiche Theilnehmer fand. Plötzlich — auf dem grünen Tuch lagen mehr als 50,000 Francs an Einsätzen — erschien ein Mann in Polizeiuniform, begleitet von zwei ebenso ausstaffirten Individuen, in dem Spielzimmer, legte „im Namen des Gesetzes" Beschlag auf die Einsätze und ersuchte die Anwesenden um ihre Namen. Umsonst protestirte Graf G. in entrüstetem Tone gegen die Verletzung seines Hausrechts, der Beamte entgegnete ihm kühl, er könne sich beschweren, und entfernte sich mit den 50,000 Francs. Einer der Gäste, der mit mehr als 10,000 Francs bei dem Verlust betheiligt war, eilte auf die Polizeistation des betreffenden Stadtviertels und erhielt dort Grund zu der Vermuthung, daß nicht nur der angebliche Polizeibeamte, sondern auch der Graf G. Schwindler seien. Er begab sich zu der Gesellschaft zurück und interpellirte in aufgeregtem Tone den Grafen um Aufklärung des sonderbaren Vorfalles. Der Brasilianer erwiderte vornehm, er sei | bereit, die ganze beschlagnahmte Summe am nächsten Tage zu ersetzen, falls der angebliche Polizeibeamte sich als ein Schwindler entpuppen sollte. Am anderen Tage sprachen mehrere der Gäste in dem Hause des Grafen vor, das Nest war jedoch leer — Monsieur und Madame waren bereits in aller Frühe abgereist.
— t ü n b l i d).] Frau: „Was soll ich nur heute kochen?" — Mann:
„Sieh doch im Kochbuch nach, liebes Kind. — Frau: „Ja, da steht immer: man nimmt, man nimmt, aber wo man's hernimmt, nicht."
— [Erster Gedanke einer jungen DameO Im Mailänder Dom: „Weich' wundervolle Kirche . . . zum Trauen!"
Allgemeiner Anzeiger.
Samstag, den 22. d. M, ' sollen durch den Unterzeichneten gegen gleich ( haare Zahlung öffentlich versteigert werden: \
a) Vormittags 11 Uhr auf der Schonen
Aussicht dabier: '
ein Acker Kartoffeln amLeihgesternerweg, f
b) Nachmittags 2 Uhr in der früher .
Bramm'schen Hofraithe dahier: ‘
ein Wagen, eine Chaise, eine Hobelbank, eine Ladeneinrichtung, ein Cassaschrank, zwei Schreibtische, tin Clavier, eine Nähmaschine, zwei Sopha's, vier Sessel, zwei Kommoden, zwei Kleiderschranke ;
und sonstige Mobilien, auch eine Parthie ( Wollewaaren. j
Gießen, den 20. September 1888. <
Engel,
7506 Gr. Gerichtsvollzieher, s
Montag den 24. September,
von Nachmittags 2 Uhr an, werden wegzugsbalber in der Wohnung der Frau Darlington, Ludwigstr. 5, 2. Stock:
zwei Tische, ein Bett, Küchen- schrank, ein Schrank, zehn Stühle, ein Nühtischchen, Küchen- und Hansgerüthe, ein Petroleum- . herdchen und zwei Koffer rc.
meistbietend versteigert. j
7481] Im Auftrag:
Louis Rothenberger, Auctionator 1
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6881 C\ JRoth. i
Bekanntmachung.
Die Abhaltung der Generalversammlung der Sparkasse Nidda betreffend.
Zu der Generalversammlung, welche
Montag den 24. September, von 10 Uhr Vormittags an, in dem Rathhaussaale dahier abgehalten werden soll, werden sämmtliche Mitglieder der Sparkaffe mit dem Bemerken eingeladen, oaß das Erscheinen der Verwaltungsrathsmitglieder schon um 8’/2 Uhr erwartet wird.
Nach Abhaltung der Generalversammlung soll ein gemeinschaftliches Mittagessen im Ga^haus „Zum Gambrinus" stattfinden.
Nidda, den 5. September 1888.
Der Director der Sparkasse.
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