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Wandlung des Realgymnasiums daselbst in ein humanistisches Gymnasium mit 13 gegen 10 Stimmen, trotz warmer Befürwortung Seitens des Großh. Staatsraths Knorr, nicht gutzuheißen.

Hierauf vertagt sich das Haus bis morgen früh 9Vr Mijr.

Darmstadt, 20. Marz. An die zweite Kammer der Stande richtet das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz folgendes Anschretben: Das Gesetz vom 22. Juni 1887 sieht die Unterbringung jugendlicher Uebelthäter und ver­wahrloster Kinder entweder in eine geeignete Familie, oder in eine Erziehungs- oder Besserungs-Anstalt vor. Es muß also die Möglichkeit der Unlerbringuna auch in eine Erziehungs- oder Besserungs-Anstalt je nach Umständen gegeben werden. Nun besteht im Großherzogthum eine staatliche Erziehungs- oder Besserungs-Anstalt nicht. Die Großh. Regierung hat sich einestheils bis jetzt von dem Bedürfnisse der Errichtung einer staatlichen Anstalt nicht überzeugen können, anderntheils würden ihrer Ansicht nach einem solchen Unternehmen, abgesehen von äußeren Schwierigkeiten aller Art, gewichtige innere Bedenken entgegen stehen. Auch kommunale Erziehungs- oder Besserungs-Annalten sind dermalen im Großherzogthum nicht vorhanden. Wohl aber bestehen im Großherzogthum mehrere Privat-Anstalten, welche auf freiwillige Liebes- thätigkeit gegründet sich die Erziehung verwahrloster Kinder zur Aufgabe gestellt und hierin bewährt haben, so daß deren Benutzung keinem Anstand unterliegt. In diesem Sinne sind die Großh. Kreisämter mit Weisung versehen und denselben als inländische Privat-Anstalten, deren Inanspruchnahme nicht zu beanstanden sei, Ergänzungen vor­behältlich, die Rettungshäuser in Hähnlein, Kloster Arnsburg und Jugenheim i. Rh., die St. Josess-Knaben-Anftalt in Klein-Zimmern und das St. Marten-Waisenhaus in Neustadt i. O. bezeichnet worden. Dabet ist übrigens bemerkt worden, daß auch be­währte Privat-Anstalten außerhalb des Großherzogthums zunächst von der Benutzung nicht ausgeschlossen sein sollen. Benutzt aber sonach der Staat die privaten Erziehungs-oder Besserungs-Anstalten zu seinen Zwecken, so darf es auch als seine Aufgabe betrachtet werden, Bestimmungen zu treffen, welche es den im Großherzogthum gelegenen An­stalten ermöglichen, tüchtige Erzieher und Lehrkräfte zu erwerben und sich zu erhalten. Hat doch der Staat das lebhafteste Interesse daran, daß den in solchen Anstalten unter­gebrachten Kindern, welche der Volksschule entzogen sind, ein guter, ja der bestmögliche Unterricht ertheilt werde. Die fraglichen Anstalten werden aber tüchtige Kräfte, sei es als Erzieher und Leiter, sei es als Lehrer, vielfach nur erwerben, beziehungsweise sich auf die Dauer erhalten können, wenn dieselben, die Vorbedingungen hierfür im übrigen vorausgesetzt, in Bezug auf Dienstalter, Pensionsberechtigung und Wittwen- und Waisenoeriorgung nicht schlechter gestellt sind, als die im östentlichen Schuldienste ver­wendeten Volksschullehrer. Mir Bezug hierauf wird an die zweite Kammer das Ansinnen gerichtet, das Einverftändniß damit erklären zu wollen, daß den an Privat- Erziehungs- oder Besserungs-Anstalten im Großherzogthum als Hausväter, Erzieher oder Lehrer beziehungsweise als Lehrerinnen beurlaubten und für die Zeit der Be­urlaubung von diesen Anstalten bezahlten Volksschullehrern und Volksschullehrerinnen die Zeit der Verwendung an diesen Anstalten in Bezug auf Dienstalter, Pensions­berechtigung, beziehungsweise Wittwen- und Waisenversorgung als Dienstzeit in An­rechnung gebracht werden darf.

Deutscher Reichstage

59. Sitzung vom 20. März 1888.

Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die Berathung der an Se. Maj. den Kaiser zu erlassenden Adresse.

Die von dem Präsidenten v. Wedell-Ptesdorf verlesene Adresse hat folgenden Wortlaut:

Allerdurchlauchttgfter, Großmächtigster Kaiser und König! Allergnädtgster Kaiser, König und Herr!

In tieffier Ehrfurcht hat der deutsche Reichstag Eurer Kaiserlichen und König­lichen Majestät Botschaft vernommen. Wir sind erfüllt von Dankbarkeit, daß Eure Majestät nach dem Heimgange Seiner Majestät, unseres in Gott ruhenden Kaisers, die mit der deutschen Kaiserwürde verbundenen Rechte und Pflichten, alle Hindernisse über­windend, sofort übernommen haben mit dem Entschlüsse, die Retchsverfassung unver­brüchlich zu beachten und aufrechtzuerhalten und demgemäß die verfassungsmäßigen Rechte der einzelnen Bundesstaaten und des Reichstags gewissenhaft zu achten und zu wahren.

Mit Eurer Majestät und dem Kaiserlichen Hause trauert ganz Deutschland in bitterem Schmerz um den großen Herrscher, dem Deutschland seine Wiedervereinigung dankt, dessen Leben gewidmet war der Stärkung der für Deutschland gewonnenen Machtstellung als eines Hortes des Friedens und der Befestigung des Bandes, welches er um Deutschlands Stämme geschlungen hatte, der bis an sein Ende unablässig bemüht war, für das Wohl aller Klassen unseres Volkes zu sorgen.

Der Reichstag ist entschlossen, an der Lösung der Aufgaben, welche Kaiser Wil­helm sich gestellt und als ein Vemächtniß dem deutschen Volke hinterlassen hat, an seinem Theile mitzuwirken, in nie wankender Treue gegen Kaiser und Reich, in un­erschütterlicher Hingebung an Eure Majestät und AÜerhöchstdcren Haus. Eure Majestät haben den Willen kundgegeben, Recht und Gerechtigkeit, Freiheit und Ord­nung im Vaterlande zu schirmen, die Ehre des Reiches zu wahren, den Frieden nach außen und im Innern zu erhalten und die Wohlfahrt des Volkes zu pflegen. Der Reichstag ist bereit, Eure Majestät in der Durchführung dieses Willens mit allen Kräften zu unterstützen. Einmüthig hat der Reichstag bewilligt, was zur Erhaltung der Wehrkraft Deutschlands erforderlich war, in der festen Hoffnung, damit ein Boll­werk zu schaffen, welches, so Gott will, den Frieden Europas erhalten wird.

Wir leben der Zuversicht, daß das deutsche Volk, fest geeint mit seinem Kaiser und den Regierungen der deutschen Staaten, einer glücklichen Zukunft entgegengeht und alle Stürme, welche über uns hereinbrechen können, siegreich bestehen wird.

Möge Gottes Segen aus Eurer Kaiserlichen und Königlichen Majestät und unserem Vaterlande ruhen.

In tiefster Ehrfurcht verharret

Eurer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit allerunterthänigster

Der Deutsche Reichstag.

Die Adresse wird auf Vorschlag des Präsidenten unter dem Beifall des Hauses einstimmig debattenlos angenommen.

Der Präsident erklärt, daß das Präsidium die Adresse dem Kaiser überreichen und wenn dasselbe zur Audienz zugelassen werden sollte, die Gesinnungen der Treue und Theilnahme des Reichstages für die Mitglieder des Kaiserlichen Hauses aus­sprechen werde.

Ein von Mitgliedern aller Parteien gestellter schleuniger Antrag: Den Reichs­kanzler zu ersuchen, dem Reichstage in der nächsten Session eine Vorlage behufs Errichtung eines Denkmals für den hochseligen Kaiser Wilhelm, den Gründer des Deutschen Reiches, zu machen, nimmt das Haus ohne Diskussion ein­stimmig unter lebhaftem Beifall an.

Ohne Debatte werden das Gesetz, betr. den Reingewinn aus kriegsgeschichtlichen Werken des Großen Generalstabs, sowie die internationale Literarconventton, in dritter Lesung angenommen.

Ebenso werden das Gesetz, betreffend die Löschung nicht mehr bestehender Firmen Im Handelsregister, und die Vorlage über die Auslegung des Art. 2 des Gesetzes vom 30. August 1871, betr. die Einführung des Strafgesetzbuchs in Elsaß-Lothrtngen, in brtttcr Berathung genehmigt.

Der Präsident thetlt mit, daß damit die Arbeiten dieser Session erledigt sind und gibt hierauf die übliche Geschäftsübersicht.

Abg. Dr. Graf v. Moltke spricht im Namen des Hauses dem Präsidenten den Dank für die umsichtige und unparteiische Leitung der Geschäfte aus.

Die Mitglieder erheben sich zum Zeichen des Dankes von ihren Plätzen.

Der Präsident dankt den Mitgliedern des Hauses und des Bureaus für die ihm stets erwiesene Unterstützung.

Darauf verlieft Staatssecretär v. Bötticher eine Kaiserliche Botschaft vom 12. d. M., wonach die Sitzungen am 20. d. M. geschlossen werden.

Präsident v. Wedell-Piesdorf fordert das Haus auf, den Gefühle» der Treue und Hingebung an Se. Majestät durch ein dreifaches Hoch Ausdruck zu geben.

Die Mitglieder stimmen begeistert dreimal ein.

Telegraphische Depeschm.

Wolff'S telegr. EorrespoAdeur-Bvrea«. »

Berlin, 20. März. Der Kaiser verbrachte eine gute Nacht und stand früh erquickt auf. Er erschien mehrmals am Fenster und empfing nach den gemeldeten Vorträgen den Kropprtstzen und die Prinzessinnen Töchter. Die Kaiserin fuhr Vor­mittags nach Berlifi und kehrte nach mehrstündigem Aufenthalt zurück.

Berlin, 20. März. Der König von Rumänien tritt heute nach seinem Ab- chtedsbesuch bei dem Kaiser die Rückreise über Wien an.

Berlin, 20. März. Dem Vernehmen nach hat der Kaiser das Gesetz betreffend die Verlängerung der Legislaturperiode des Reichstaas unterzeichnet.

Die Kaisertn-Wittwe Augusta übersandte den Stadtverordneten von Berlin auf deren Beileidsadresse ein Antwortschreiben, worin sie ihren tiefgefühlten Dank ausspricht und betont, daß kein Ort für den Kaiser Wilhelm eine gleiche Bedeutung gehabt habe wie Berlin.Wer in den letzten Jahren seines Lebens Zeuge des rührenden alltäglichen Bildes sein konnte, wenn Tausende des Augenblicks harrten, seiner ansichtig zu werden, der fühlte, daß mit allen Blicken alle Herzen ihm entgegen flogen. Dieser Vorgang war ein täglicher Morgengruß des Volkes zu seinem Fürsten und des Fürsten zu seinem Volk. Beiden war er zu einer ungern entbehrten Lebensgewohnheit geworden. Mehr brauche ich nicht zu sagen, um der Gesinnung gerecht zu werden, die mich hoffen läßt, daß wie mein Leben einer Erinnerung fortan geweiht fein wird, ich mich auch von einem Andenken trostreich umgeben und getragen fühlen darf, in Ausübung des Berufs, der mir noch verbleibt."

Berlin, 20. März. Der Kaiser arbeitete gestern Nachmittags und Abends allein. Heule Vormittag hörte er den Vortrag des Kriegsministers und arbeitete sodann längere Zeit mit dem General Albedyll.

DieNorddeutsche Allgemeine Zeitung" sagt bezüglich der mexikanischen Anleihe, woran sich deutsches Kapital betheilige, hoffentlich werde damit für die deutsche Industrie ein neues Absatzgebiet erschiessen und es sei zu erwarten, daß Mexiko in Erwiderung des ihm von deutschen Kapitalisten entgegengebrachten Vertrauens, wegen Befriedigung feines Bedarfs an Jnduftrieerzeugnissen sich an Deutschland wende, damit die wirthschaftlichen Beziehungen sich gegenseitig lohnend gestalteten.

Bern, 20. März. Der Bundesrath bewilligte einstimmig und ohne Debatte den vom Bundesrath für bessere Organisation der politischen Polizei geforderten Credit.

Paris, 20. März. Der Ordenshandelprozeß gegen Caffarel und Frau Limousin wurde heute beendet. Das Zuchtpolizeigericht nahm bei Eaffarel mildernde Umstände an und verurtheille denselben zu 3000 Francs Geldbuße, die Limouzin zu sechsmonat- lichem Gefängnitz. Heute Mittag fand in der Kirche Saint Philippe eine Trauer­feier für den verstorbenen Senator Carnot statt, dem der Präsident mit seiner Familie, die Minister, dos diplomatische Eorps und zahlreiche Freunde des Verstorbenen beiwohnten.

London, 20. März. DemStandard" wird aus Shanghai gemeldet, daß bei dem jüngsten Erdbeben in Aunnan die großen Städte Shihping und Kianshue zerstört worden seien; die Zahl der umgekommenen Menschen werde auf 4000 geschätzt.

L o k a l e

Gieße«, 21. März. Das Ergebniß der in voriger Woche veranlaßten Ein- zeichnung zu einem Kranze für unseren alloerehrten, verklärten Kaiser ist ein überaus günstiges gewesen. Dank der allseitigen, regen Bethetligung ist, nachdem ein einfacher, schöner und würdiger Lorbeerkranz an das Kaiser!. Königl. Hofmarschallamt in Berlin abgesandt wurde, eine nicht unbedeutende Summe übrig geblieben. Man glaubte der Zustimmung aller Spenderinnen gewiß zu sein und ganz besonders im Sinne des hohen Verblichenen zu handeln, indem man dieselbe an die Kaiser-Wilhelm-Stiftung übersandte.

Oietzrn, 21. März. (Schwurgericht). Der dahier geboreneunverheirathete Maurer Georg Kann, ein Mann in den Fünfzigern, jedoch ein unverbesserlicher Tauge­nichts, hatte sich heute Mittag vor den Geschwornen zu verantworten, weil er dem Forst­warten Brück von Rödgen in rechtmäßiger Ausübung seines Dienstes Widerstand entgegengesetzt hatte. Er wurde von dem Forstbeamten gesehen, als er den Philosophen­wald mit einer Last Holz verließ, von ihm in der Nähe des Wiesecksteges eingeholt und gestellt. Kann rief Brück entgegen, er solle ihm nicht zu nahe kommen, sonst schlage er ihn tobt, was jedoch den Beamten nicht abhielt, feiner Pflicht zu genügen und festzustellen, welches Holz Kann gefrevelt hatte. Kann schlug nun mit einem schweren Eichenstock dem Brück unversehens auf den Kopf, so daß derselbe sofort eine blutende Wunde davontrug, er taumelte, raffte sich jedoch auf und machte den Frevler unschädlich. Wie der vernommene Sachverständige Herr Dr. Felsing deponirte, hatte der Hut des Forstwarten die Wucht des Schlages gemildert, sonst hätte eine noch bedenklichere Verletzung entstehen können.

Der Angeklagte sagt, daß ihn Brück zuerst geschlagen habe, er habe darauf mit dem Stock dem Brück von der Seite eins versetzt undwupp da lag er", wie der Rausbold keck bemerkt. Die Frau des Herrn Leib (Zum Philosophenwald") hatte jedoch den Vorfall genau beobachtet und wahrgenommen, daß Kann dem Forstwarten plötzlich ohne alles Weitere auf den Kopf geschlagen hätte, wie auch der Beamte auf seinen Eid versicherte.

Die Staatsbehörde beantragte einSchuldig" auszusprechen, der Vertheidiger erwiderte kurz, Kann müsse durcheinander gewesen sein, da er ja gesagt, Brück sei auf den Schlag zu Boden gestürzt, was doch nicht der Fall gewesen wäre, wie die Zeugen bestätigt hätten, im Uebrigen überlasse er es den Herren Geschworenen. Es wird das Schuldig" ausgesprochen und verurlheilt der Gerichtshof den Kann mit Rücksicht auf seine Vorstrafen (er hat bereits 52 Stück im schwarzen Buch) in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren.

Nack Anhörung des Uctheils wußte Kann nur zu bemerken, der Brück habe ihn ja schon todtschießen wollen.

Mit diesem Fall ist die Schwurgerichtssession des 1. Quartals zu Ende.

Heute haben wir Frühlings-Anfang und dazu heute Nacht 8° Kälte. Kommentar hierzu überflüssig.

Vermischtes.

A Mainz, 20. März. Unter dem hiesigen Fleisch consumirenden Publikum macht sich eben eine lebhafte Agitation gegen einen Theil der Mainzer Ochsenmetzger bemerkbar, welche durch das Festhalten an unverhältnißmäßig hohen Preisen hervor- gerufen wird. Daß diese Bewegung gegen die Herren Metzger nicht grundlos ist, geht aus der Thatsache hervor, daß bei der gestrigen Submissionseröffnung auf Lebens­mittel für die städtischen Hospizienanstalten die Lieferung von der vorgeschriebenen Qualität Ochfenfleifch von verschiedenen Metzgern zu 12 bis 17 Pfennig pro Vi Kilo unter dem jeweiligen, wöchentlich festgestellten Ladenpreis angeboten wurde. Diese ungeheuren Abgebote machen mit Recht das Publikum stutzig und erwartet man deshalb von allen Seiten sehnsüchtig die Eröffnung der von dem landwirthschaftlichen Verein in'3 Leben gerufenen Genossenschaftsschlächterei.

A Mainz, 20. März. Der Lademeifter Reis von der Hessischen Ludwigsbahn, welcher letzte Woche bei dem Rangiren auf dem hiesigen Bahnhof zwischen die Puffer gerieth, ist den dabei erhaltenen Verletzungen erlegen.

Kaiser Wilhelms letzte Namensunterschrift. Fürst Bismarck ver­kündigte in der Sitzung des deutschen Reichstages vom 9. März das Ableben Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm und legte dem Hause das historische Aktenstück, welches die letzte Namensunterschrift des Kaisers trug, mit folgenden Worten vor:

Ich hatte die Bitte an Seine Majestät gerichtet, nur den Anfangsbuchstaben des Namens noch zu unterzeichnen. Majestät haben darauf erwidert, daß Sie glaubten, mit dem vollen Namen noch unterschreiben zu können."