Är- ,15 Mittwoch dm 22. Februar äii,i,!-
(Eichener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Deutschland.
Darmstadt, 20. Februar. Ein Telegramm Sr. König!. Hoheit der Großherzogs an S-. König!. Hoheit den Erbgroßherzog, ausgegeben San Remo IS Februar, 3 Uhr 50 Min. Nachm., meldet: „Die Wunde heilt gut, der Auswurf ist vermehrt, kein Fieber, kein Kopfweh ist vorhanden. Der Appetit MSyrt sich. Februar Die Grundzüge, betreffend die Abheilungen
freiwU^^r'anr'en°r7g-r im Kriege,' bargestellt für die Verhältnisse d°S «r°bherz°MumsS-ffen, i°u,°n
deutschen L-nd-s°er°tne (deren einer der im Grahherzogthum Hessen ist)
stnd ^^Dstse^Be^echt^un^g^t"ur^Vmaus^sedun!^baßE^genannte Vereine hinsichtlich der Regelu^ dieser Unterstützung den »nardnungen der Militärbehörde und ihrer einzelnen zuständ^en OrgE unbedingt-Folge-lMmn ^^,ch«l Vereinen vom rothen Kreuz in k-in^ Resiebrma sieben sind von solcher Berechtigung überhaupt ausgeschlossen. K-nebmiat dasKrteasministerium ausnahmsweise die Zulassung einer solchen Gefell- trtötmirh diKkK ^aleickreitta dem Vereine vom rothen Kreuz attachtrt. Nur durch die Verbindung mit diesem Verein können solche Gesellschaften im Kriege überhaupt » SÄ NLSÄL
SÄÄ Ä ss owass N Weber Exc. Die deutschen Vereine vom rothen Kreuz und die mit ihm verbündeten Vereine sind durch das CentralcomitL der ersteren vertreten. fiA h rA nu,
pfituna der freiwilliaen Krankenpstege im Kriege vollzieht sich durch «öu
den Militärärzten.
3) Die Aufgabe der freiwilligen Krankenpflege im Kriege besteht in der Unter stützung des Militär-Sanitätsdienstes in der Krankenpflege dem Krankes dem Depotdtenst; - für Männer insbesondere in dem Krankentransport, d. h. al, Krankenträger. eines'Krankenträgers bezieht sich nicht blos auf Kranke, son
dern auch, und zwar vorzugsweise, auf Verwundete, und nicht blos auf das Tragm, sondern auch au/ Anlegen und Erneuern des Verbandes, Lagern Laben rc. DieBe- »eicknuna Krankenträger" ist also enger als die entsprechende Thätigkeit, aber immeryui die deutlichste der verschiedenen möglichen Bezeichnungen und überdies m der Amts- sprache^nge^onnnen^^ gQbcn 2C,# überhaupt die zu leistende Hilsisitzt Kennt-
niß des menschlichen Körpers und seiner Funktionen und der (autiseptrschen)^ Wundbehandlung voraus und erfordert somit theoretischen Unterricht; die TAgkeit, zu •"‘“M KrÄM”“™ "Ui
Der einfache Name eines „freiwilligen Krankenträgers birgt also einen reichen I - hall fTtimlaige Jtjanfentragtr wird thätig bei bet gdbarmee ober bei bet
BelatzungSarmee (b. h. im beulichen Jnlanbe). Von letzterem, als b" Reg , s zugehen? Der Krankenträger bei bet Besatzungsmmee ober Ort wirb tMs jum inneren Transvortdienst (Transport von den Bahnhöfen nach den Lazarethen rc.), tbetls als Begleitpersonal auf den Eisenbahnlinien verwendet. Ob und inwieweit ihnen die Mitwirkung bei Verpflegungs- und Erfrtschungsstatlonen zu übergeben ist, Hang von d-^V-rhä»niffen «K im ffiirfen tn glcid)cr Weise bet ber T-ld°rweeund dienen insbesondere zur Derbinbung bes Etappenhauptorts mit be" Bnr?'’Äl ” u„-aretben Nur beionbere Nothstänbe aber können bie Verwenbung freiw lltger Mmträger i» erster L b ? im Anschluß an bie operirenben Ztuppm bebmgen
Zunächst bezieht sich iie Thätigkeit bet Krankenträger aus ben Ort auch berjenigen, welche vorsoraltch bereit sinb, bei ber Selbarmee »“ “‘^en. C':ft bet etn-
tretenbem Bebürfniß werben letztere zu einer Abthei ung.für« Selb flebübet.
6) Der freiwillige Krankenträger muß deutscher Nationalität letn uno oarz weder dem aktiven Dienststande noch dem Beurlaubtenstande, noch der Erfatzreferve erster Klasse angehören; desgleichen sind Militärpflichtige von solcher Verwendung
I geschlossiii. Landsturmpflichtige, welche gedient haben, dürfen nur bann ange- d nnwnipn werben wenn sie das 40. Lebensjahr bereits überschritten haben. Junge Leute detzhalb bis zum Eintritt ihrer Dtilitärpflicht (also bis zv dem Kolenderlahre, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird) Krankenträger fern, obgleich sie vom Echtige — soweit sie überhaupt in Betracht kommen — seitens der freiwilligen Krankenpflege verfügt wird, dem Landwehr-Bezirkskommando, bei welchem sie eonlrolirt Kreuz), dasselbe muß in lebet Hinsicht ben Anforderungen, welche an einen tüchtigen “'ÄffÄSKÄ Zuverlässigkeit sinb unerläßlich
Die Vereine (vom rothen Kreuz) haben die Verantwortlichkeit für die Tucht g- keit des der Leitung der freiwilligen Krankenpflege zur Verfügung gestellten Personals.
8) Der freiwillige Krankenträger hat sich der bestehenden Ordnung etnzufugen, er hat also namentlich seinen Vorgesetzten Gehorsam zul leisten. ditttkir-Strafaeiek- Auf dem Kriegsschauplatz ist er den Strafoorschriften des Militar-Strafgefetz- buchs, insbesondere den Kriegsgesetzen und der Disciplinar-Sttasordnung für das Hee
“"'er™ bw'aud) am Orte unb noch vor Ausbruch bes Krieges, insbesonbere bei ben UEbUn9Sn'«Ä
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^anlentt^ncoCT^(^8L^l^W^l)re$^|jfin|^ne Ibätigteit unentgeUliib; biefelbe soll kein Gewerbe oder Erwerbsart sein. Dies schließt uicht aus, daß er Ersatz h für das, was ihm infolge der Mobilisirung an seinem wtrkUchen, für ihn und ferne Familie (soweit ihm die Pflicht ihrer Ernährung obliegt) nothigen Erwerb entgeht. o Dem Krankenträger am Ort wird deshalb in der Regel keinerlei Geldvcrgutun^, freie Verpflegung oder dergl. gewährt, sondern nur ausnahmsweise wenn die Dauer her natbwendtaen Dienstleistung solches als angemessen erscheinen läßt. ,
Der zur Thätigkeit bei der Feldarmee bestimmte freiwillige Krankenträger erhalt vom Tag der Mobllmachung^an militärischen Krankenträgers und einen
den besonderen Verhältnissen entsprechenden Zusatz (Taschengeld),
b für feine Familie die den Familien einberusener Wehrmanner gesetzlichU«'
besondere Vereinbarung des Zweigvereinsi mitdem Land sverein erfolgt, der verrenenoe Zwetgveretn, da dieser die örtlichen Verhältnisse am besten ken . Thätigkeit
10) Wird ein freiwilliger Krankenträger bei Ausübung dnfn femer 0
im Krieg invalid, so gewährt der Landesverein ihm Beihilfe nach oenietocn ^runo
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Satzungen erläßt.
Politisch- U-S-rffcht.
Gieße», 21. Februar, vrinze" h^!n wetten Kreifen l-ne^re-attve Be^htgukg ZZWELGW «hwhfl Krankbest der deutschen Thronfolgers bedeutet, so ist er doch wenig, stens geeignet, übertriebenen Besorgnissen entgegen,utreten. So d-r mcm denn wnA nirfit hie ßcffnuno auf kiNLN glücklichen Ausgllng bißjct fchw^rßll ÄtÄ >«- Sa* Ä« »«■««•«• »“ über da, Befinden de, Kronprinzen ichl verhdllmhMbig rech «"nAd ™ ' in^ripn verläuft der Lülunasproceß der Operationswunde tn erwünschtester ^Zetfe. wird man aber immer wieder aus neue Zwischenfälle gesaßt sein müfsm an denen ja schon der bisherige Verlaus der Krankheit der hohen Herrn ’° r uebet bas Befinden der Königs von Württemberg wird au» Floren; gemeldet, daß die von seinem Leibarzt im Verein mit Prof. Lieb"metster au, Tübingen kürzlich vorgenommene Untersuchung eine leichte Abnahme der bedrohlichen Erscheinungen im Zustande der König» ergab. Die Kttsite ch lieber lanaiam m und auch die Erscheinungen an der Lung- sind im Rück gange begriffm/dagegen giebt der Gesammizustand noch immer Anlaß za
i Reichstage mehren stch die Anzeichen von Arbeitrmüdigkeit; am vorigen Samstag mußte die Sitzung wegen Beschlußunfähigke t de» Hause» ° - mprhpn denn nur 106 Mitglieder waren anwesend, es fehlten also weit mehr als zwei Drittel der Abgeordneten. Unter solchen Umständen wird all7rdinar kaum möglich sein, den Reichstag noch nach Ostern zusammenzu- halten obwohl bie Regierung hierzu augenscheinlich Lust hat- Denn -» w-rden noch immer n"ue Vorlagen angekündigt, darunter da» nicht unwichtige Genossen Ktsgesetz^^. wMesVdiesen Tagen dem »unoesrath- zugehen soll um dann 'n aneertbalb bi» zwei Wochen an den R-zchStag zu gelangen. Falls derselbe dis genannte Vorlage noch durchberathen soll, ist an einenlwnsichluß zu Osiern selbstverständlich nicht zu denken und wird stch der Reichstag lidsrhaupl svuten müssen, wenn er bi» zu diesem Zeitpunkt mit dem ihm noch vorstegenden Arbeilsmaterial ausräumen will. Wahrscheinlich wird da wohl da» Genossen- schaftsgesetz im Bundesrath- liegen bleiben müssen, von dem AUerS- und> Jnv^ liditäts.VersicherungS'Entwurse ganz zu schweigen und wenn der Reichstag wirkttch zu Ostern geschloffen wird, so kann er ohnehin schon aus eine quanlilatw wie qualitativ außergewöhnlich ergiebige Session zurückblicken.
Im elsässischen Landerausschusse haben Zorn v. Bulach (Sohn) und Genossen den Antrag gestellt, die Regierung zu ersuchen, mit dem Bau eines definitiven Landesausschuß-Gebäude» zu beginnen Außer aus (Brünben wird der Antrag in bemerkenswerther Weise auch damit motivirt, daß er der Gesinnung Ausdruck geben solle, die Elsaß-Lothringer wollten an ihrer eigenen Landesangehörigkeit sesthalten.


