Nr. 139 Zweites Blatt. Sonntag den 17. Juni 1888.
«Heßcncr HWMk
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Birreaur Schulftraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlobn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher HHeit.
Betreffend: Das Ober-Ersatz»Geschäft für 1888.
Bekanntmachung.
Dar Ober-Ersatz-Geschäst für 1888 wird im Kreise Gießen
SamStag ben 23. Juni im Rathbause zu Lich, Vormittag« 8'/, Uhr,
Montag den 23. Juni in dem alten Rathhause zu Gießen, Vormittag« 8 Uhr,
Dienstag den 26. Juni daselbst, Vormittags 8 Uhr,
Mittwoch den 2». Juni im Gasthaus „Zum Rappen" zu Grünherg, Vormittag« 8 Uhr,
P Es haben sich nach Maßgabe der besonder« ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großherzoglichen Ober-Ersatz-Commission im Bezirk der 49. Jnfanterie-Brigade in sämmtltchen Aushebungsorten zu gestellen:
a. die für dauernd untauglich befundenen Mllitärpflichtigen;
d. die zum Landsturm I in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen;
c. die zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten Mllitärpflichtigen; . .
d. die von der Ecsatz-Commission als tauglich und einstellungsfähtg erkannten Mllüarpflichtrgsn, einschließlich derMlgen aus ftüherm Jahrgängen;
e. die von den Truppentheilen zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Soldaten;
f. die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen. , ,
Den Grobherzoglichen Bürgermeistereien werden besondere Ladungen für dre Mllitärpflichtigen t H. zugehen, welche den Betreffenden unverzüglich zuzustellen sind. Der Vollzug der Ladungen ist innerhalb 5 Tagen anzuzeigen. Die Militärpflichtigen find außerdem anzuwttsen, ihre L-osungsscheine mit zur Stelle zu bringen. , . . „o .
Die zur Beurtheilung von Reclamationen in Betracht kommenden Personen haben ebensalls zu erscheinen
Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon beachtlich an,ureigen und ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weggezogen ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist. ... , ,,,
Die Grobherzoglichen Bürgermeister haben bei dem Ober-Ersatz-Geschäfte selbst anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Mllitärpflichtigen rechtzeitig zur Stelle^sind. 1888 Der Civll-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission de« Kreises Gießen.
Jost, Regierungsrath.
Lokales.
Gießen, 16. Juni. sSitzung der Stadtverordneten vom 14. 3uni.) Anwesend: Herr Bürgermeister Bramm, Herr Beigeordneter Gnauth, Seitens der Stadtverordneten die Herren Baist, Georgi, Grüneberg, Hanstcin, Hoch, Jughardt, Ad. Noll, Aug. Noll, Petri, Scheel, Schopbach, Simon, Vogt und
Entsprechend einem früheren Beschlüsse, das Jugend fest alle zwei Jahre abhalten zu lassen, haben die Vorstände der höheren Mädchenschule, der Realschule und des Realgymnasiums und der städtischen schulen darüber berathen, ob dasselbe auch im laufenden Jahre ftattfinden solle. Die Curatorien der drei letztgenannten Schulen haben sich für die Abhaltung des Jugendfestes in diesem Jahre ausgesprochen, wogegen Curatorium und Lehrerschaft der höheren Mädchenschule sich gegen die Feier ausgesprochen haben und zwar aus Rücksicht auf die Krankheit des Kaisers. Herr Bürgermeister Bramm beantragt, unter Hinweis auf die neuesten Nachrichten über den hoffnungslosen Zustand des Kaisers, diesen Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen, indem er zugleich der Hoffnung Ausdruck verleiht, daß sich der Zustand unseres Kaisers wieder bessern möge. Die Versammlung beschließt dem Anträge entsprechend. — Der Vorstand des hiesigen Schützenoereins theilt mit, daß begründete Aussicht vorhanden, daß das nächstjährige Schützenfest für Mtttelrhein, Baden und Pfalz, welches 8 Tage dauert, in Gießen abgehalten werden würde. Der Verein sei aber nur im Stande, eine auf Gießen fallende Wahl anzunehmen, wenn er versichert sei, daß der Stadtvorstand ihm die nöthige Unterstützung zusage, er richte deshalb die Anfrage an den Stadtoorftand, ob er in diesem Falle auf dieselbe Unterstützung rechnen könne, die bei früheren Festlichkeiten anderen Eorporationen zu Theil geworden. Wie der Herr Vorsitzende mttthetll, bestand die bei früheren größeren, in Gießen abgehaltenen Festen gewährte Unterstützung darin, daß die Stadt das erforderliche Holz zu den Festbauten leihweise überließ. Die Versammlung beschließt dementsprechend und sichert dieselbe Unterstützung zu, wie bei früheren Festen. — Das Einquartierungswesen betreffend, theilt Herr Bürgermeister Bramm mit, daß, nachdem dieEtnquartierungs- rollen fertiggestellt, der Commission die erforderliche Vorlage gemacht worden^ sei. Dieselbe hat beantragt, diejenigen Einwohner, deren Einkommen 500 nicht übersteigt, von Einquartierung zu befreien, auf je 50 JL Einkommensteuer-Kapital einen Mann Einquartierung festzusetzen, dagegen von der Einrichtung besonderer Quartierhäuser abzufehen und im Falle bedeutender Einquartierungen Aufforderung auf Ueber- nahme von Mannschaften gegen Vergütung an die Einwohner zu erlassen. Auf die Anfrage des Herrn Georgi, ob der Antrag der Commission so zu verstehen sei, daß die auf den betreffenden Einquartierungspslichtigen nach der Skala des Einkommensteuer-Kapitals fallenden Mannschaften von demselben auf einmal bequartiert werden müßten bemerkt der Herr Bürgermeister, daß möglichst eine Vertheilung, soweit die Verhältnisse dies gestatten, eintrete: wenigstens sei seither diesbezüglichen Wünschen Rechnung getragen worden. Herr Ad. Noll empsiehlt Festsetzung eines Maximums in der Weise daß z. B. nicht mehr wie sechs Mann auf einmal bet einem Etn- quartterungspflichtigen untergebracht werden, die erforderlichen Raume standen den Leuten in den seltensten Fällen in größerer Zahl zur Verfügung. Herr Han st ein theilt mit, daß man den Modus anderer Städte oder wie es früher gehandhabt worden, daß man nur Hausbesitzer zu den Einquartierungslasten herangezogen, verlassen habe ; es gäbe sehr viele Leute, die, ohne Hausbesitzer zu sein, ein Einkommen haben, um mit Einquartierung bedacht werden zu können. Man habe deshalb Grundsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer als Maßstab für die zu tragende Einquartierung angelegt. Die Herren Georgi und Jughardt wünschen auch Heranziehung der Kapttalrenten- steuer, indem es nicht mehr wie billig sei, Einkommen aus Kapitalien ebenso heranzuziehen, wie Einkommen aus Gewerbe oder Grundbesitz Herr Vogt beantragt, die Kapitalrente nur insoweit heranzuziehen, als dieselbe 1000 JL nicht übersteigt, darunter könne man nicht gehen, sonst treffe man Leute, i B Wittwen, die zu sehr und ausschließlich auf den Ertrag ihrer Rente angewiesen seien. Herr Hanstein bezweifelt, daß man nach dem Einquartierungsgesetz berechtigt sei, außer den drei genannten Steuern auch die Kapitalrentensteuer noch zu
belasten, er empfehle, vorher hierüber erst genaue Erkundigungen einzuziehen, ehe man Beschlüsse fasse. Die Versammlung beschließt hierauf, diese letztere Frage vorerst der juristischen Commission zu überweisen und nimmt ben Antrag des Herrn A. 'Noll, das Maximum der auf einmal zu leistenden Einquartierung auf 6 Mann festzusetzen, mit den Zusätzen an: sofern die Einquartierungspflichtigen nicht aus freiem Willen die ihnen zukommende Einquartierung auf einmal übernehmen wollen oder sofern die Zahl der etnzuquarlierenden Mannschaften überhaupt eine derartige Berücksichtigung zuläßt. Herr Beigeordneter Gnauth führt als Beispiel, wie theuer ein eigens für Einqartierung einzurichtendes Gebäude der betreffenden Gemeinde zu stehen kommt, an, daß die in Berechnung zu ziehenden Kosten eines solchen Quartierhauses sich auf ca. 100 X pro Mann stellten, gewiß Grund genug, sich gegen Errichtung besonderer Quartierhauser auszusprechen. — In die Commission zur Beschaffung des Brennmaterials für die städtischen Gebäude pro 1888-89 werden die seitherigen Mitglieder wiedergewahlt und die Commission auf Anregung des Herrn Batst ermächtigt, bezüglich der Verwendung von Briquetts zur Heizung der städtischen Gebäude Versuche anstellen zu lasten. — Bei der Parzellenvermessung ist zuungunsten eines Heuchelheimer Grundbesitzers ein Lapsus bei der Aussteinung des Geländes unterlaufen. Gegen Bewilligung der dafür festgesetzten Entschädigung von 21 JL werden Einwendungen nicht erhobt. — Punkt 5 der Tagesordnung, die Quellwasserleitung betreffend, wird in geheimer Sitzung behandelt. — Zu dem Gesuch des Allgemeinen Vereins für Armen- und Krankenpflege um Anschluß des Schwesternhauses an die Quellwasserleitung hat die Baudeputatton den Anschluß unter den allgemeinen Bedingungen beantragt, die Versammlung ist damit einverstanden. — Bezüglich des Verbrauchs von Master aus der Quellwasserleitung für die städtische Pumpstation hat die Commission beantragt, den Wasserverbrauch mit 11 Cbm. pro Arbeitstag in Verrechnung zu bringen, womit sich die Versammlung ebenfalls etnoerstanden erklärt. — Zu „Unterhaltung der städtischen Brunnen" werden die von den HerrenGebr. Lang für die Herstellung verschiedener Brunnen aufgestellten Koftenvoranschläge gutgeheißen. — Die bei Umpflasterung des Canzleibergs sich ergebenden überschüssigen Pflastersteine sollen dem Gas- und Wasserwerk ohne besondere Vergütung überlassen werden. — ^Großherzogl. Ministerium hat der Uebernahme der Vorschule des Gymnasiums auf die Stadt die Genehmigung ertheilt und zwar mit Wirkung vom 1. April an und gleichzeitig ersucht, das Weitere zu veranlassen; die Versammlung nimmt hiervon Kenntmß. — 2)te Gesuche des Specereihändlers Hebstreit, des Wirths Ehr. Riemer und des Drenst- mannes Weidenhaus um Concession zum Ausschank von Branntwein werden, letztere beiden den Wünschen der Petenten entsprechend, genehmigt, das erstere Gesuch nur insoweit, als Herrn Hebstreit der Verkauf von Branntwein nur in dem Wirthsraume des von ihm übernommenen Steinrneier'schen Geschäfts in der Schloßgasse, nicht aber auch im Verkaufsladen gestattet wird.
Literarische-.
Von Jahr zu Jahr wird von ärztlicher Seite das Baden und Schwimmen als HauptvolkSgesundheitsmittel aufs Dringendste empfohlen und Viele werden auch bekehrt; denn Stadt und Land wetteifert, um ganz besonders der Jugend ein wohlthätiges Bad während der Sommermonate zu verschaffen. — Aber der größte Theil des Volkes steht dieser Wohlthat noch fern, theils aus Bequemlichkeit, theils aus Verkennung des Guten. Es ist deshalb Pflicht eines jeden Menschenfreundes, ganz besonders Pflicht der Eltern und der Lehrer, die Jugend auf die großen Vortheile eines erfrischenden Bades aufmerksam zu machen. . .
Allerdings muß der Jugend gelehrt werden, wie man baden und schwimmen soll; denn gerade durch falsche Anwendung des Bades wird Erkaltung und dadur-ch mancherlei Krankheit erzeugt. Vor uns liegt die soeben bei Bruckner in Leipzig in 3. Auflage erschienene, von dem bekannten Schwimmlehrer H. Ladebeck herausgegebene Schwimmschule, ein Lehrbuch der Schwinrmkunst für Anfänger und Geübte. (Preis 2 M Dieses vortreffliche Bade- und Schwimmbuch enthält die bis letzt beste volksthumliche, mit vielen Instruktionsbildern versehene Anleitung, auch ohne Lehrer sogar in kurzer Zeit das Schwimmen zu lernen; es enthält ferner Verhaltungsmaßregeln für die


