M. 41 Freitag den 17. Februar 1888.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
' ----- " " TV” I Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Dureaur Schulst raße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme bea Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf,
Gießen, am 13. Februar 1888.
Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 27. April 1881 über die Ausübung und den Schutz der Fischerei, hier die Vertheilung einer deßfallflgen Druckschrift an die Schutzbeamten.
Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen
an die Großherzogltchen Bürgermeistereien b-zw. Ortspolizeibeamten. ?
Unter Beruanabme auf unser Ausschreiben vom 21. October 1882 — Anzeiger Nr- 248 - überftnden wir Denjenigen von Ihnen, in deren Gemeinden sich Fischereien befinden, demnächst weitere Separatabdrücke der neuen Ausführungsordnung vom 14. December 1887 zum Fischereigesetze zu Ihrem Amtsqebrauche und zur Vertheilung an das Ihnen untergebene Polizeipersonal. Ein etwaiger weiterer Bedarf ist uns anzuzeigen.
" vr. Boekmann.
Nr- 4 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 14. d. M., enthält: (Nr. 1767.) Gesetz, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht. Vom 11- Februar 1888.
Gießen, am 16. Februar 1888. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
vr. Boekmann.
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Darmstadt. 15. Februar. Se. Köntgl. Hoheit der Großherzog haben Mergnädigst geruht: , . t . ...
Am 11. Februar den Oberlondesgerichtsraih bet dem Oberlandekgericht, Kail Eckstein, zum Senatspräsidenten bet dem Oberlandesgertcht uiü> den Landgeriibisratb bei dem Landgericht der Provinz Oberheffen, Karl Wiener, aum Obeilandesqerichtsratb bei dem Oberlandesgericht zu ernennen.
Darmstadt, 15. Februar. Se. Köntgl- Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 11. Februar den Oberamtsrichter bei dem Amtsgericht Grünberg, Adam Fritz, zum Oberamtrrtchter bei dem Amtsgericht Butzbach und den Oberamtsrichter bei dem Amtsgericht Ulrichstein, Ernst Mickel, zum Oberamts, richter bei dem Amtsgericht Grimberg zu ernennen.
Darmstadt, 15. Februar. (Militärdienst - Nachrichten.) Durch Der- fügung des General-Commandor des 11. Armee-Corps wurden versetzt die Zahl- meister Meier vom 1. Bat. 3. Großh. Hess. Jnf.-Regtr. (Letb-Reglr.) Nr. 117, zum Füß-Bat. 2. Großh. Heff.Jnf.-Regtr. (Großherzog) Nr. 116, Dern, vom M.-Bat. 2. Großh. Heff. Jnf.-Regtr. (Großherzog) Nr. 116, zum 1. Bat. 3. Großh. Heff. Jnf.-Regtr. (Leib-Regir. Nr. 117.
Darmstadt, 15. Februar. Für die am 21. Februar stattfindende nächste Sitzung der Zweiten Kammer der Stände ist folgende Tagesordnung ftstgestell!:
I. Verkündigung neuer Einläufe.
II. Berichtranzeigen.
III. Berathung über:
1) die zum 26. Landtag stattgehabten Neuwahlen von Landtagr Abgeordncten;
2) die Vorlagen Großh. Ministeriums der Innern und der Justiz, die Bildung der Stadtverordneten-Verfammlung der Haupt- und Residenzstadt für die Zeit vom 1. April 1888 bis 31. December 1895 betreffend.
3) den Hauptvoranfchlag für die Finanzperiode 1888—91, beginnend mit den ordentlichen Aurgaben.
Darmstadt, 13. Februar. Dem „Fr. Journ." wird aus zuverlässtger Quelle bestätigt, daß der Herr Geheime Oberschulrath Becker, der Reserent für dar höhere Schulwesen in unserer Mtnisterial-Abtheilung sür Schulange- legenhetten, mit Rücksicht aus seinen schon seit längerer Zeit fichtlich leidenden Gesundheitszustand zu Ansang l. Mts. um seine Versetzung in den Ruhestand nachgesucht hat. Hebet seinen Nachfolger sind in Lehrerkreisen hier manuig- fache Gerüchte im Umlauf. Zwei Namen hat dar „Fr- Journ." bereits genannt. Wie an einer anderen Stelle versichert wird, hätte auch Realschuldirector Sold an in Mainz besonoere Aurfichten aus die Nachfolge.
— Daß der Finanzausschuß Zweiter Kammer sich gegen die Anforderung der Regierung sür einen Museums-Neubau ablehnend verhalte, Hal hier in weiten Kreisen einen befremdenden Eindruck gemacht. Wer den Werth unserer Museumsschätze auch nur annähernd kennt, kann er nur tief beklagen, daß diese Schätze in den Räumen der Großh. Schlosser ebenso ungeeignet wie unge- nügend ausgestellt sind. Hessen ist im Gebiete der bildenden Kunst im Vergleiche mit anderen Staaten weit zurückgeblieben; die Ablehnung der Museums-Anforderung würde die Hoffnung, daß er damit endlich besser werden solle, auf un« absehbare Zeit hinaus zum Scheitern bringen.
Italien.
Sa» Remo, 14. Februar. Mackenzie reist morgen ab; er erklärt den Zustano der hohen Kranken für sehr günstig. Auf besondern Wunsch der Kronprinzen wird dar Gutachten Birchow'r, sowie ein weiterer Gutachten Mackenzie's demnächst veröffentlicht werden.
— Heller, warmes Wetter begünstigte heute Nachmittag die Wiederholung der Blumencorsor, an welchem wieder dar aurländische Element den Haupt« antheil hatte. Die Marken waren nicht sehr zahlreich und meist sehr anspruchr- los. Die Osficiere der „Barbarigo" hatten einen Vierspänner al» Blumenschiff
hergerichtct, dar fortwährend im schärfsten Gefecht war. Der Großherzog von Hessen und Prinz Heinrich gingen zu Fuß zwischen den Wagen den Corso entlang, sie wurden ollenthalben erkannt und unausgesetzt bombardirt, namentlich der freundliche Großherzog war die Zielscheibe von Hunderten und aber Hunderten Sträußchen, er trotzte lächelnd diesem freundlichen Feuer wie ein Thurm in oer Schlacht. Für heute Abend ist Maskenscherz, ein Fackelzug und Beleuchtung angesagt. (Köln. Ztg.)
Deutscher Reichstag:
38. Sitzung vom 15. Februar 1888.
Erster Gegenstand der Tagesordnung ist erste Berathung des von den Abgg. Dr Lieber und Hitze eingebrachten Gesetzentwurfs betr. Abänderungen und Er- gänzunaen der Gewerbeordnung (Sonntagsarbeit).
AbL. Hitze (Centr.) begründet den Antrag mit dem Hinweis auf die Ergebnisse der Sonntagscnquete; das Resultat sei, daß die überwiegende Majorität der Arbeiter sich für die Forderung dieses Antrags ausgesprochen habe. Auch von kirchlicher Seite sei diese Fordernng nachdrücklich erhoben worden und nicht minder sei der Hygienische Congreß für die völlige Sonntagsruhe der Arbeiter eingetreten. Kein Antrag sei von der öffentlichen Meinung so getragen, wie der vorliegende, der nicht eine Wiederholung des früheren Antrags sei, sondern die Fassung der Commissionsbeschlüsse wtedergebe. Redner bezeichnet die bestehenden landesgesetzlichen Bestimmungen als ungenügend; es werde nur die Arbeit während des Gottesdienstes oder die geräuschvolle Arbeit verboten. Die Sonntagsruhe sei nöthig aus religiösen, hygienischen und socialen Rücksichten, sie sei die nothwendige Forderung des christlichen Staates.
Abg. Struckmann (natl.) kann dem Vorredner nach Prüfung der Sonntagsenquete nicht beipflichten, daß ein durchaus günstiges Resultat für die Agitation der Sonntagsruhe erzielt worden sei. Die Enquete habe ergeben, daß die Verhältnisse nicht so grausig seien, wie man früher gemeint habe. Besonders für Berlin ergebe sich, daß am Sonntag im Großbetriebe wenig gearbeitet werde. Es hätten sich fast ebensoviel Arbeitnehmer wie Arbeitgeber dahin ausgesprochen, daß die völlige Durchführung der Sonntagsruhe nicht möglich sei; diejenigen aber, die sich für die Sonntagsruhe ausgesprochen, besäßen sie fast sämmtlich. Es habe sich gezeigt, daß die Gesetzgebung in den Etnzelstaaten über diese Frage eine sehr verschiedenartige sei, es empfehle sich daher, gewisse Einzelheiten der ganzen Frage reichsgesetzlich zu regeln. Redner folgert aus der Enquete, die Regierungen zu ersuchen, auf Grund der Ergebnisse der Enquete dem Reichstage Gesetzesvorschläge zu machen. Die Antragsteller hätten einfach die Commissionsbeschlüsse von 1885 wiederholt, ohne die Resultate der Enquete zu berücksichtigen. Redner bittet, die zweite Berathung direct im Plenum vorzunehmen, da der Antrag vielleicht in der Commission begraben werden würde.
Abg. v. Kleist-Retzow (cons.) erwidert dem Vorredner, daß die Antragsteller vor Jahren die Regierungen bereits um ein solches Gesetz ersucht, aber nur erreicht hätten, daß der Reichskanzler ihnen sagte, sie möchten erst einmal ein solches Gesetz entwerfen. Redner befürwortet warm den Antrag aus ethischen Rücksichten, das Familienleben, die Erziehung, alles das könne nur gedeihen, wenn eine wirkliche Sonntagsfeter, wie sie die Religion fordere, gewährt werde.
Abg. Dr. Baumbach (freit) bedauert, daß die verbündeten Regierungen btefer Frage gegenüber eine so reservtrte Haltung einnehmen und bittet daher den Staats- secretär des Innern, endlich auch für diese Seite des Arbeiterschutzes dem Reichstage eine Vorlage zu machen. Die Antragsteller täuschten sich, wenn sie die Resultate der Enquete für sich allein in Anspruch nehmen; die Enquete liefere für jede Parteirtchtung Material; sie zeige aber auch vor Allem, daß nur ein Pedant eine absolute Sonntagsruhe fordern könne. Herr Hitze wünscht nicht die Bestimmungen über die Sonntagsruhe in die Hände der Polizei zu legen, weil dieselbe nicht Energie genug aufbrtngen würde. Dieser Vorwurf sei der deutschen Polizei bisher wohl noch nicht gemacht worden. Auch dem Vorschläge Hitzes, das österreichische Gesetz über die Sonntagsruhe zu adoptiren, kann Redner nicht zusttmmen. In Oesterreich sei die gewerbliche Arbeit am Sonntag völlig verboten und seit Bestehen des Gesetzes seien bereits für 28 Gewerbe Ausnahmen gemacht worden. Wolle man den Arbeitern ein Geschenk machen, so unterstütze man die Gewerkoereine, das Corporationsleben derselben.
Abg. Grillenberger (Soc.) plaidirt für den Antrag. Mit Unrecht habe der Reichskanzler bezüglich der Sonntagsruhe von einer Verkürzung des Verdienstes gesprochen, dem stehe gegenüber, daß ein Ruhetag in der Woche die Arbeitskraft und Erwerbsfähigkeit der Arbeiter stärke; der Arbeiter erwarte davon eine Vermehrung der Arbeitsgelegenheit und des Verdienstes. Commissionsberathung wurde sich nickt vermeiden lassen. Daß ein Ruhetag in der Woche sehr gut möglich sei, beweise am besten das Beispiel der Juden, welche an keinem Festtage ihr Geschäft aufhielten. Redner wünscht, daß die Ausbeutung der Lehrlinge an den Sonntagen möglichst beschränkt I und den Verkaufslokalen gestattet werde, am Sonntage nur 5 Stunden geöffnet zu sein. Der Antrag lasse dem freien Ermessm der Arbeitgeber zu viel Spielraum und dadurch werde der Zweck des Antrags in Einzelsällen ganz illusorisch.


