P Veilaae zu Nr. 13 Des „Achmer Anzeiger".
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]4 'S Berlin, 12. Januar. Der „Köln. Ztg." wird geschrieben: Die russischen lj V Blätter erörtern noch immer die deutsche Veröffentlichung der gefälschten Schriftstücke 1 v - U und vor Allem die einleitenden wichtigen Bemerkungen des „Reichs-Anzeigers" dazu. i Die Mehrzahl der Blätter kommt zu dem Schlüsse, daß jetzt aller Argwohn in Bezug > auf die Zweideutigkeit der Politik des Fürsten Bismarck von selbst hinfällig geworden t - sei. Es klingt dabei allerdings seltsam, wenn beispielsweise versichert wird, hinfort . habe weder der Prinz Ferdinand von Coburg noch seine Partei ein Recht auf die Unterstützung Deutschlands. Als wenn diese je von deutscher Seite zum Glauben an eine solche Unterstützung ermuthigt worden wären. Und ebenso seltsam ist es, wenn russischer Seils betont wird, in der Mtttheilung des „Reichsanzeigers" sei Deutschlands Verpflichtung enthalten, in der bulgarischen Frage mit Rußland Hand in Hand zu gehen. Vorläufig müßte doch zunächst Rußland sich überhaupt erst zum Gehen in einer Richtung entschließen, und davon scheint es noch vorläufig recht wett entfernt zu sein. Deutschland hat von jeher die Regierung des Prinzen Ferdinand als ungesetzlich anerkannt, aber bevor es der Aufforderung der russischen Blätter folgen kann, gemeinsame Schritte zur Wiederherstellung des Berliner Vertrags auf der Balkanhalbtnsel zu thun, muß es doch zunächst wissen, welche einzelne Schritte die russische Regierung, als die am meisten bei Regelung der bulgarischen Frage betheiligte, einzuschlagen willens ist, um jenes Ziel zu erreichen. Vorläufig ist darüber noch ein dichter Schleier gehüllt. Der „Swjet" allein ist mit den bisherigen Mittheilungen der gefälschten Schriftstücke noch nicht zufrieden; er verlangt noch immer von Deutschland die Wahrheit. Worte und Versicherungen hätten in der Politik nur eine geringe Bedeutung. Thatsachen seien nöthig, und es sei anzunehmen, daß Deutschland die russische öffentliche Meinung von seiner Friedensliebe wirklich überzeugen werde. Diese Wendung kennzeichnet das deutschfeindliche Blatt. Rußland ist es gewesen, das die Welt durch den Ton seiner Presse, durch die noch jetzt in voller Kraft erhaltenen Trupvenverschiebungen und Truppenverstärkungen in höchstem Grade beunruhigt hat^ Rußland ist es, das, wenn man den „Swjet" beim Worte nehmen wollte, die öffentliche Meinung fast der ganzen Welt durch wirkliche Thatsachen von feiner Friedensliebe überzeugen müßte. Durch die Enthüllungen ist allerdings ein Gefühl des Mißtrauens zwischen Rußland und Deutschland erfreulicherweise beseitigt worden, aber dieses Gefühl des Mißtrauens kann schnell wiederkehren. Was soll es beispielsweise bedeuten, wenn der „Swjet" als einen Beweis, daß die Beziehungen der Centralmächte zu Rußland aufrichtig sein sollen, die Auflösung der Friedensliga und die Aufgebung der deutschen VermittelungsroUe als nothwendig fordert. „Bis hierzu", sagt das Blatt, „hat die deutsche Diplomatie die Oberhand behalten, weil sie verstanden hat, ihre früheren Feinde um sich zu gruppiren. Darin schloß sich aber eine Gefahr, welche dem Frieden im Laufe der letzten Jahre gedroht hat. Der Friede wird auf lange Zeit gesichert sein, wenn alle bestehenden Eoalitionen und Liguen zerfallen und jede der Großmächte ihre eigenen Interessen oer- folgen und sich mit den anderen Mächten in directe Beziehungen setzen wird, wie es sich einer Großmacht auch geziemt. Ehre und Ruhm dem russischen Diplomaten, welchem es gelingen mtrb, Deutschland ebenso zu vereinzeln, wie es Deutschland seinerzeit gelang, Frankreich zu vereinzeln. Die Sprengung des Dreibundes durch eine directe Vereinbarung zwischen Oesterreich und Rußland, das sollte bas Programm der wahrhaft russischen Politik sein. Wenn Oesterreich mit uns aufrichtig in Frieden leben will, muß es seine Bedingungen stellen, die auch von Rußland angenommen werden würden. Ein Versuch in dieser Richtung wurde schon vor dem türkischen Kriege gemacht, es erwies sich aber in der Folge, daß Oesterreich Hintergedanken hatte und ein Doppelspiel trieb. Natürlich verstehen wir unter einer austro-russischen Vereinbarung eine völlig aufrichtige, feine solche, welche vorher nach Berlin, nicht aber auch an die übrigen Mächte mitaetheilt würde." Die Ausführungen dieses Blattes sind um so bemerkenswerther, als Der „Swjet", der eine Gründung aus der Zeit des Grafen Ignatiew und im russischen Volke nicht unbeträchtlich verbreitet ist, von jeher den Haß gegen Deutschland und Oesterreich in einer besonders kriegerischen Haltung mit recht ernsten Angriffen gepflegt hat. Sein Chefredacteur ist der ultrapanslaoiftifche Oberst a. D. Komarow, der seiner Zeit als . Generalstabschef von Tschernojew im serbisch-türkischen Kriege eine seltsame Rolle gespielt hat, und einer seiner Mitarbeiter ist der bekannte General Sobolew, der frühere bulgarische Kriegsmtnister. Es ist bezeichnend, daß selbst im jetzigen Zeitpunkte diese Männer es für zweckmäßig erachten, ihrem Deutschenhasse in solchen Worten bet ihren Lesern erneute Verbreitung zu schaffen.
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Gießen, 14. Januar.' sSttzung der Stadtverordneten vom 12. Januars Anwesend: Herr Bürgermeister Bramm, Herren Beigeordneten Gnauth und Keller, Seitens der Stadtverordneten die Herren Bai st, Georgi, Grüneberg, Dr. G utfleisch, Hanstein, Hoch, Hornberger, Jughardt, Kauf, Ad. Noll, Aug. Roll, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schopbach, Simon, Vogt und Wallenfels.
Großb. Kreisgesundheitsamt hat an Großh. Kreisamt in Betreff der Trichinenschau ein Schreiben gerichtet, in welchem dasselbe es für angezeigt hält, für die Stadt Gießen eine geregeltere Trichinenschau einzuführen, da die gegenwärtige nicht genüge, um aus derselben mit absoluter Sicherheit auf die Ungefährlichkeit des Schweinefleischgenusses schließen zu können, und auch das hierzu erforderliche Personal nicht vorhanden sei, obgleich eine Vermehrung desselben geboten erscheine, wenn man berücksichtige, daß jährlich ca. 6000 Schweine geschlachtet würden, ein Aufbringen der Kosten also wohl möglich sei. Auf diesbezügliches von Großh. Kreisamt eingefordertes Gutachten hat Großh. Bürgermeisterei unterm 24. September v. I. um Erlaß eines die Einführung der obligatorischen Trichinenschau betreffenden Localreglements nachgesucht. Das von Großh. Ministerium nun erlassene Rescript spricht sich eingehend gegen die Einführung der obligatorischen Trichinenschau aus und hält die facultatioe für genügend. Die Gefahr, welcher das Publikum durch Genuß trichinösen Fleisches ausgesetzt werden könne, sei in hiesiger Gegend nicht so groß wie z. B. in Nordknutschland, allwo der Consum von ungekochtem Fleisch, Dörrfleisch und rohen Würsten ein größerer sei, während hier das Schweinefleisch zum größten Theile in durchkochtem Zustande genossen werde. Die von der Stadt Gießen beantragte Einführung der obligatorischen Trichinenschau erfordere einen sehr großen Apparat von Controlmaßregeln, die Trichinenschau müsse, wenn sie obligatorisch und wirksam sein solle, auch auf das von auswärts ein- geführte Fleisch ausgedehnt werden, dies gäbe aber wieder, wenn nicht eine Verschärfung der Aufsichtsmaßregeln einträte, Anlaß zum Einschmuggeln von Fleischwaaren. Die damit zusammenhängende Erschwerung der Einfuhr auswärtigen Fleisches liege aber nicht im Interesse des Publikums, welchem jedenfalls durch die auswärtige Concurrenz erträgliche Fletschpreise geschaffen würden. Auch die Kosten würden sehr bedeutend werden, wenn man in Berücksichtigung ziehe, daß in Gießen beispielsweise bei circa 6000 geschlachteten Schweinen jährlich ca. 80 000 Proben (von jedem Schwein 12) untersucht werden müßten. Auch das Großh. Polizetamt spricht sich aus den von dem Ministerium angeführten Gründen nur für die facultatioe Trichinenschau aus, bezeichnet aber das bisher vorhandene Personal nicht für ausreichend, um die Untersuchung des Fleisches gründlich vornehmen zu können, da nach der Zahl der geschlachteten Schweine anzunehmen sei, daß ca. 17 derselben pro Tag von einer Person zu untersuchen seien; da nun im Mindesten 12 Proben aus jedem Schwein entnommen werden müßten, so läge dem betr. Microskoperr ob, täglich 204 Proben zu untersuchen. Die Commission schlägt angesichts der stattgehabten Verhandlungen vor: 1) von Einführung obligatorischer Trichinenschau abzufehen, dagegen die facultatioe einzuführen, 2) Fräulein Stoß als stellvertretende Fleischbeschauerin zu bestellen, 3) dieselbe und einige wettere Aspiranten zu veranlassen, sich einer Prüfung auf Trichinenschau zu unterziehen, in welchem Falle die Betreffenden öffentlich empfohlen und zur Führung von Conti olstempeln legttimirt werden sollen, 4) die Namen derjenigen Metzger zu veröffentlichen, welche sich verpflichtet haben, das Fleisch der von ihnen geschlachteten Schweine mikroskopisch untersuchen zu lassen. In der nun folgenden, sehr eingehend geführten Debatte äußern sich sämmtliche Redner zu Gunsten der obligatorischen Trichinenschau. Herr Beigeordneter Gnauth bedauert den ablehnenden Bescheid Großh. Ministeriums und will den
Standpunkt der Stadt in Bezug auf obligatorische Trichinenschau insofern gewahrt wissen, als man nicht ohne Weiteres davon absehe, ohne daß die Stadt alles Mögliche gethan, um die Untersuchung auf Trichinen obligatorisch einzuführen, um jede Verantwortung für die Zukunft ablehnen zu können; eine facultatioe Untersuchung sei auch so umständlich wie eine obligatorische, aber man könne sie auch als oberflächlich bezeichnen. Herr Haustein bemerkte unter Bezugnahme auf die Bedenken Großh. Polizeiamts, eine genaue Untersuchung des Schweinefleisches würde auch durch den Umstand erschwert, daß die hiesigen Metzger in der Regel nur an zwei Wochentagen schlachteten und es eben nicht möglich sei, eine so große Anzahl Schweine in der kurzen Zeit zu untersuchen, daß man die Metzger ersuchen solle, auch an anderen Tagen zu schlachten. Herr Dr. Gutfleisch ist ebenfalls für obligatorische Trichinenschau, empfiehlt aber vorerst weitere Schritte gegen den Ministerialbescheid nicht zu unternehmen; auch spricht er gegen das an die Metzger gerichtete Ansinnen, die Schlachtzeit zu ändern, indem die zu berücksichtigenden Interessen derselben stärker seien als die Wünsche des Stadtvorstandes; das Schlachthausreglement gestatte den Metzgern, täglich zu schlachten, also könne man ihnen keine Vorschriften über bestimmte Tage machen. Um die facultatioe Trichinenschau wirksamer zu machen, empfehle er, entgegen dem Commissionsantrage, Veröffentlichung der Namen derjenigen Metzger, welche sich nicht verpflichteten, das von ihnen feilgebotene Schweinefleisch auf Trichinen untersuchen zu lassen, die Stellung derselben würde dadurch eine exponirtere gegenüber denjenigen, welche das Fleisch mikroskopisch untersuchen lassen. Ferner empfiehlt Redner Festsetzung einer Conventional- strafe gegen diejenigen Metzger, welche sich zur Untersuchung des Fleisches verpflichtet hätten, dieselbe aber trotzdem unterließen. Herr Ad. Noll wünscht, daß man, um eine möglichst weitgehende Garantie für die Reinheit des Fleisches zu erreichen, den Mikroskopen aufgeben müsse, die zur Untersuchung nothwendigen Proben aus den Schweinen selbst auszuschneiden, daß man ferner entsprechende Belohnungen auf das Vorfinden von Trichinen aussetzen müsse, um gewissermaßen die mit der Untersuchung betrauten Personen zur gründlichsten Nachforschung anzuspornen. Herr Petri ist ebenfalls der Ansicht, daß die Metzger ganz gut auch an anderen Tagen schlachten könnten, den Grund, warum allenthalben nur an zwei Wochentagen geschlachtet würde, erblicke er mit in der Stallmiethe im Schlachthause; wenn man diese abschaffe, könnten die Metzger ihr Vieh länger liegen lassen als bisher. Herr Hornberger ist gleichfalls für Verlegung resp. Verkeilung der Schlachttage und spricht sich für obligatorische Trichinenschau aus, da ihm die facultatioe nicht genügende Sicherheit biete, er empfiehlt nochmals Schritte zu Gunsten der obligatorischen Untersuchung bei Großh. Ministerium zu thun. Herr Georgi wünscht die Frage, ob eine Vertheilung der Schlachttage auf den übrigen Theil der Woche angängig, in der Commission zu erörtern. Herr Vogt tritt für den Commissionsantrag ein und bemerkt ~auf die Frage, ob das Fleisch sämmtlicher an den zwei Schlachttagen geschlachteten Schweine auch in dieser Zeit untersucht werden könne, daß dies möglich fei, wenn ein Theil der Metzger Vormittags, der andere Theil Nachmittags schlachte. Stellten sich dennoch Schwierigkeiten ein dadurch, daß die Fleischbeschauer die Arbeit in der betr. Zeit nicht bewältigen könnten, so würden die Metzger schon selbst dafür sorgen, und sich so einrichten, daß ihnen aus der Trichinenschau eine Hemmung ihres Geschäftsbetriebes nicht erwachse. Herr Haustein spricht sich für möglichst geregelte Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen aus, da aus der Unterlassung durchgreifender Maßregeln dem Stadtvorstand und de» ihm unterstellten Organen schwere Vorwürfe von Seiten des Publikums erwachsen könnten, wie solches in der That auch bei einem neulich eingetretenen Falle des Vorkommens von Trichinen geschehen sei. Das Publikum sei allgemein der Meinung, die obligatorische Trichinenschau bestehe schon und habe in diesem Glauben seither auch Schweinefleisch confumirt. Kläre man das Publikum endlich einmal hierüber auf (was Herr Haustein namentlich den anwesenden Vertretern der Presse au's Herz legt), so würden die Metzger schon selbst gezwungen sein, das von ihnen znm Verkauf gestellte Fleisch gründlich untersuchen zu lassen. Herr Dr. Ploch gibt schließlich noch einige Andeutungen über die Einrichtung der Trichinenschau in der Berliner Schlachthalle. Danach bestätigt sich die Auffassung, daß die obligatorische Untersuchung auf Trichinen eine ziemlich kostspielige und umständliche, weil auch zeitraubende ist. Die Mikroscopen der Berliner Schlachthalle brauchten zur Untersuchung eines Schweines im Durchschnitt 18 Minuten und seien infolge der an das Sehvermögen gestellten Anforderungen auch nur im Stande, täglich 6 Stunden zu arbeiten, wobei dieselben die Fleischproben noch nicht einmal selbst ausschneiden. Herr Bürgermeister Bramm empsiehlt Annahme des Commissionsantrages und spricht sich ferner für Zulassung weiterer geprüfter Personen zur mikroscropischen Fleischuntersuchung aus, es den einzelnen Metzgern überlassend, unter diesen ihre Wahl zu treffen. Herr Beigeordneter Gnauth spricht sich gegen die Concessionirung von Fleischbeschauern über die erforderliche Anzahl hinaus aus, eine mit bestimmter Verantwortlichkeit verbundene Function müsse auch ein bestimmtes Einkommen gewähren, dies sei nicht möglich, wenn mehr Fleischbeschauer vorhanden seien, als nöthig. Er spreche sich auch mit aus dem Grunde gegen die freie Wahl der Mikroscopen durch die Metzger.aus, weil damit die Zahl der Personen, welchen die Befugniß zum Verweilen in den Räumen des Schlachthauses zustehe, über Gebühr vergrößert werde. Herr Hornberger äußert sich im Sinne des Herrn Bürgermeisters und meint, daß zwei Fleischbeschauer zu wenig seien. Herr Georgi vertritt die Ansicht, daß die Stadt das Zulassungsrecht zu den Functionen eines Fleischbeschauers sich ja in jedem Falle wahren könne, ebenso die Festsetzung der /Gebühren. Die Anträge der Commission werden angenommen, ferner der i Antrag des Herrn Ad. Noll, eine Geldprämie für das Auffinden von Trichinen zu bewilligen (es werden 10 JL vorgesehen), sowie ferner die Bestimmungen, daß diejenigen Metzger, welche das von ihnen zum Verkauf gebrachte Fleisch untersuchen zu lassen sich verpflichten, diese Verpflichtung mindestens 1 Jahr einzuhalten haben und ein weiteres Jahr daran gebunden sind, wenn sie nicht ein Vierteljahr vorher kündigen. Der Verkauf nicht untersuchten Schweinefleisches solle an diesen mit Strafe bis zu 100 JL geahndet werden. Die Gebühr für die Untersuchung eines Schweines wtrd auf 50 H festgesetzt und hierzu btftimmf, daß diese durch den Schlachthausverwalter zur Erhebung kommt. Der Vorschlag des Herrn Dr. Gutfleisch, die Namen derjenigen Metzger zu veröffentlichen, welche das Fleisch nicht untersuchen lassen, soll ebenfalls in die bezügl.
Bestimmungen aufgenommen werden. —
Die folgenden Gegenstände der Tagesordnung finden rasche Erledigung. So das Gesuch der Gr. akademischen Administrations-Commission um Ermäßigung des Preises für das im physikalischen Cabinet gebrauchte Gas; das Gesuch wird abgelehnt unter Hinweis auf die Bestimmung, daß eine Ermäßigung für Gas zu gewerblichen Zwecken gegenüber dem Leuchtgas nur dann eintritt, wenn hierfür besondere Gasmesser und Druckregulatoren vorhanden Men, zu deren Beschaffung die Gesuchstellerin sich indeß nicht bereit erklärt hat. — Das Gesuch des Herrn Gastwirths Arnold (Neuenweg) um Erlaubniß zur Anlage eines Treppentrittes vor seinem Hause wird in Rücksicht auf die geringe Trottoirbreite an fraglicher Stelle mit dem Anheimgeben abgelehnt, daß Gesuchsteller sich mit seinen Nachbarn zu einer gemeinschaftlichen Erhöhung des Trottoirs (vom Kreuzplatz her) einigen möge. — Zum Schluß werden die Voranschläge über Fertigstellung der Fahrbahn in der Ostanlage (5700 JC) und über die Reinigung des durch den Kupferschmied Zimmer'schen Garten ziehenden Fluthgrabens (100 JC) genehmigt.
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