Ar 262, Erstes Blatt. Donnerstag den 8. November 1888.
Meßmer Anzeiger
Amts--und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Dureairr Schul st raße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag».
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>urch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hheit.
Betreffend: Die «achsuchung der Berechtigung zum einjihrig. freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugniffe«. ,
Bekanntmachung.
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während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;
c. ein Unbescholtenheitrzeugniß, welches für Zöglinge von höheren Sckulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
d. das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fe^m darf.
Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reisezeug- nisie für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschule» 1. Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (I. Theil der Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 —. Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.
der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen.
Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzog- thum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu
erbringen.
;3. Da» Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Acteniormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4. Dem Gesuche find folgende Papiere beizufügen:
a. Geburtszeugniß;
b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit ».Fähigkeit, den Freiwilligen
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachsuchen «ollen, werde« hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und
Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
1 Der Vorsitzende: vr. Zeller.________________
Politische Rundschau.
Gießen, 7. November.
Die Eröffnung der bevorstehenden RetchStagSsesfion wird sicherem Vernehmen nach durch den Kaiser in Person erfolgen; es bedingte dies eigentlich auch die Gegenwart des Reichskanzlers, trotzdem verlautet, Fürst Bismarck werde bei der Reichstagseröffnung nicht anwesend sein und überhaupt erst im Januar wieder nach Berlin kommen.
Zur Stunde wird der Telegraph wohl aus allen Wahlkreisen das Ereigniß der am Dienstag in Preußen vollzogenen Abgeordnetenwahlen gemeldet haben, so daß man demnächst der ziffernmäßigen Feststellung des Gesammtresultates der diesmaligen Landtagswahlen entgegensehen darf. Daß die Abgeordnetenwahlen das im Allgemeinen ja bekannte Bild der Urwahlen vom 30. October noch wesentlich verschoben haben sollten, ist nicht anzunehmen, dagegen dürften die Wahlen vom 6. November neben verschiedenen Berichtigungen hie und da doch auch „Ueberraschungen" gezeitigt haben und vor denen wird wohl keine Partei ganz sicher gewesen sein.
Der württemdergifche Ministerprästdent von Mittnacht hat sich nach Nizza zu seinem Souoerain begeben, wohin Herr v. Mittnacht durch eine Depesche des Königs Karl berufen wurde. Es ist nicht zu bezweifeln, daß die Berufung deS rvürttembergischen Eabinetschefs nach Nizza mit den aus der Umgebung des Königs Karl gemeldeten Vorgängen in Verbindung steht; selbstverständlich muß abgewartet werden, welche Ergebnisse die Conferenz zwischen dem Könige und seinem Minister zur Folge haben wird, zumal das Gerücht von einem Entlassungsgesuche des württem- bergischen Gesammtministeriums inzwischen amtlich dementirt worden ist. Uebrigens werden jetzt auch die vielverbreiteten Gerüchte über bedeutende Verbindlichkeiten der - Cabinetskasse König Karls vom osficiellen „Staatsanzeiger für Württemberg" als vollständig unbegründet bezeichnet.
Die bekannte Angelegenheit der deutschen Studenten in Belfort wird vom badischen Justizministerium, soweit sie dessen Eompetenz berührt, für erledigt erklärt, nachdem es den mißhandelten Studenten nicht gelungen ist, einen französischen Anwalt zur Vertretung ihrer Sache zu gewinnen. Die betreffenden Studenten haben diesen Ausgang dem Reichskanzler-Amte zur Kenntniß gebracht, von dem jedoch schwerlich weitere Schritte zu erwarten sind. Der Vorfall von Belfort wird hoffentlich allen Deutschen, welche noch ferner zum „Vergnügen" nach Frankreich reisen wollen, zur Warnung dienen, was sie von der gastfreien und an der Spitze der Civtlisation mar- fchirenden Nation jenseits der Vogesen zu erwarten haben!
Das neue österreichisch'ungarische Wehrgesetz, welches den beiderseitigen Parlamenten in voriger Woche zugegangen ist, bringt die deutsche Opposition des österreichischen Reichsrathes in eine eigenthümliche Lage. Stimmt sie dem Gesetze zu, fo erweist sie hiermit dem Ministerium Taaffe einen Dienst, ohne daß die deutsche Opposition auf eine Anerkennung desselben seitens der Regierung zu rechnen hätte, erklärt sich aber die liberale Partei gegen das Gesetz, so haben natürlich die Gegner des liberalen Deutschthums in Oesterreich die schönste Gelegenheit, den Patriotismus -er deutschen Opposition nach Kräften zu vertheidigen. Indessen weniger, weil die Deutschliberalen diese Verdächtigung fürchten, als vielmehr, weil sie die Nothwendtgkeit einer weiteren Erhöhung der Wehrkraft Oesterreich-Ungarns anerkennen, werden schließlich auch sie für die neue Wehrvorlage eintreten, ohne daß freilich hierdurch die bekannten feurigm Kohlen auf dem Haupte des Ministeriums Taaffe gesammelt würden!
Wahrend die Hauptstadt Griechenlands noch unter dem Eindrücke der vorübergerauschten Festtage des 25jährigm RegierungsjubtläumS des Königs steht,
rüstet man sich fern im Norden, in der Hauptstadt Dänemark», zu einem ähnlichen festlichen Ereignisse. Zwei Wochen, nachdem sein zweiter Sohn Georg die Regierung von Griechenland übernommen hatte, gelangte König Christian IX. von Dänemark, damals bereits im 45. Lebensjahre stehend, zur Regierung und die Bevölkerung Kopenhagens wie ganz Dänemarks schickt sich an, am 15. November die 25jährige Wiederkehr dieses Tages freudig zu begehen. Eine große Anzahl fremder Fürstlichkeiten wird bei der Feier des Regierungsjubiläums König Christians in Kopenhagen anwesend sein; bis jetzt nennt man hiervon den Kronprinzen Constantin von Griechenland, das englische Thronfolgerpaar mit seinem ältesten Sohne, dem Prinzen Albert Victor, den Prinzen Heinrich von Preußen, den Erzherzog Wilhelm von Oesterreich, den Kronprinzen Gustav Adolf von Schweden und die Großfürsten Michael und Georg von Rußland; bis zum 15. November wird diese Liste erlauchter Persönlichkeiten jedenfalls noch eine Bereicherung erfahren.
Der jüngste deutsch-sranzöfische AwischenfaN, die Herabreißung des Schilde» vom deutschen Consulatsgebäude in Havre, hat nunmehr seine definitive Erledigung gefunden. Am Sonntag wurde das neuhergestellte Schild wieder am Consulats- gebäude befestigt, welchem Acte zwei Delegirte der französischen Regierung in großer Uniform beiwohnten und ließ dieselbe hierbei dem deutschen Consul nochmals ihr Bedauern über das Vorkommniß aussprechen. Die peinliche Affaire von Havre ist demnach glücklich abgeschlossen — wie lange wird es aber wohl bis zum nächsten Zwischenfall dauern?!
Gladstone hielt am Montag im Birmingham eine längere Rede über die innere und äußere Politik England». Bezüglich der ersteren meint er, daß die Bemühungen seiner Partei zu Gunsten des Homerule von Erfolg sein wurden. D«: auswärtigen Politik des gegenwärtigen englischen Cabinets sttmmte Gladstone im Allgemeinen zu und äußerte er speciell hinsichtlich der canadischen Fischereifrage die Hoffnung auf ein befriedigendes Arrangement zwischen England und den Vereinigten Staaten; dagegen verurtheilte er offen das schroffe Vorgehen der Unionsregierung m Sachen des englischen Gesandten Lord SackvMe.
In Rom ist aus Massauah die Nachricht eingcgangen, daß der König von Goggiat, einer der abnssintschen V-rsall-nsürstcn, die Armee Ras Alula'S des bekannten Oberseidherrn des Regus Johannes, geschlagen habe. Die Tragweite d.-s-r Meldung wird sich indessen erst nach den zu erwartenden näheren Mitthcilungen beurtheilen lassen.
Deutschland.
5 November. Wie die kaiserlichen Versügungcn über die Reorganl- I-tion ® “a^eDer™°Uun6 nunmehr getroffen sein sollen, so scheint auch über die für den Großen Generalstab geplanten Steuerungen ein Einverstandniß erzielt zu sein
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