Ausgabe 
7.10.1888 Drittes Blatt
 
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Amts- und Anzkigcblatt für den Kreis Gießen.

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Gießen, 6. October. (Sitzung der Stadtverordneten vom 4. October.] Anwesend: Herr Oberbürgermeister Bramm, Herren Beigeordneten Gnauth und Gelier, Seitens der Stadtverordneten die Herren Baist, Georgi, Grüneberg, Hoch, Homberger, Jughardt, Ad. Noll, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schovbach, Simon, Vogt und Wallenfels.

Herr Oberbürgermeister Bramm theilt vor Eintritt in die Tagesordnung mit, daß der s Z. gefaßte Beschluß, für den Sitzungssaal der Stadtverordneten die Büsten Kaiser Wilhelms II. und unseres Großherzogs anzusckaffen, mit Bezug auf letztere Büste (die erstere ist inzwischen aufgestellt worden), bezüglich deren es zweifelhaft war, ob dieselbe in der gewünschten den bereits vorhandenen entsprechenden Große zu bekommen sei, dadurch seine Erledigung finde, daß Se. Königl. Hoheit sich entschlossen, der Stadt eine Büste zum Geschenk zu machen. Der Herr Oberbürgermeister bittet, hierfür Namens der Stadt Sr. Königl. Hoheit den Dank der Versammlung abstatten zu dürfen. Tas Schreiben des Vorstandes des Allgemeinen Vereins für Armen- und Krankenpflege, in welchem derselbe für den von dec Stadtverord- neten-Versammlung bewilligten Zuschuß zu den Unterhaltungskosten des Schwestern­hauses seinen Dank ausdrückt, wird zur Kenntniß der Versammlung gebracht. Weiter berichtet der Herr Vorsitzende, daß auf die von ihm bei Großh. Kreisamte gestellte Anfrage über den Stand der Verhandlungen wegen des Ankaufs des alten Hofgerichtsgebäudes mitgetheilt worden sei, daß ein Beschluß Großh. Ministeriums hierüber noch nicht vorliege. r , c

Der erste Punkt der Tagesordnung, Gesuch des Herrn P. L. Herchenroder um Ertheilung der Eoncession zum Wirthschaftsbetrieb (Petent ist Pächter desHessischen Hofes") wird durch Bejahung der Bedürfnißfrage erledigt; in gleichem Sinne wird über das Gesuch des Herrn Ph. Rühl (Pächter derGermania") beschlossen. Das s. Z. dem Gabelsberger Stenographen-Veretn zwecks Ertheilung von Unterricht bewilligte Lokal in einem Knabenschulgebäude ist nach einem neuerlich vorliegenden Gesuche nicht zu diesem Zwecke geeignet, da in demselben Gebäude auch Fortbildungs- schulunterricht ertheilt wird. Da der Verein auch einen Damencursus eröffnet hat, so sucht er um Ueberlassung eines Schulsaales in der höheren Mädchenschule nach. Es wird dem Vorschläge des Directoriums der höheren Mädchenschule entsprechend be­schlossen, nach welchem dem Gabelsberger Stenographen-Verein ein Saal für den Damencursus überlassen werden könne, wogegen für den Herrencursus ein anderes Lokal in einem der Knabcnschulgebäude in Vorschlag zu bringen sei. Die Keller­räume im neuen Mädchenschulgebäude sollen, da der seitherige Pachtvertrag abgelaufen, neu verpachtet worden. In den Pachtbedingungen soll festgesetzt werden, daß übelriechende oder feuergefährliche Gegenstände, desgl. Spiritus, Branntwein rc. in denselben nicht aufbewahrt, desgleichen auch darin aufzubewahrende sonstige Vorräthe während der Unterrichtszeit nicht verladen werden sollen. Betreffs der Vertretung der Bürgermeisterei bei den Holzversteigerungen wird beschlossen, mit dieser für das folgende Jahr Herrn Oberförster Block resp. dessen Sohn zu betrauen. Der von Herrn Vogt gestellte Antrag, wie seither aus der Mitte der Stadtverordneten einen Vertreter des Bürgermeisters bei den Holzversteigerungen zu ernennen, wird, nachdem die Herren Vogt. Simon, Petri und Jughardt sich bereit erklärt, je bei einigen Holz­versteigerungen zugegen zu sein, abgelehnt. Die Versammlung erachtet es für vorteil­hafter, wenn iäwmttiche Versteigerungen unter einer Leitung abgehalten werden, als daß in dieser oft Wechsel eintritt, wie dies, wenn mehrere Herren damit betraut werden, naturgemäß der Fall ist. Den mit Erweiterung der städtischen Anlagen und dem­gemäß größeren Bedarf an Pflanzen motioirten Antrag auf Erbauung eines städtischen Gewächshauses hat die Baudeputation nicht befürwortet, indem sie der Ansicht ist, daß mit dem Betrieb eines Gewächshauses auf städtische Kosten bei Berücksichtigung aller Nebenumstände nichts gespart werde; trotzdem hat man in der Baudeputation die Sacke nickt ganz abzuweisen beschlossen und beantragt, hierüber weitere Vorlagen des Stadtgärtners und des Stadtbauamtes einzufordern. Es wird dementsprechend beschlossen.

Der die Pflasterung des Brandplatzes betreffende Beschluß der Sitzung vom 20. Septbr. enthielt auch den Antrag, die Bepflanzung der südwestlichen Seite des Brandplatzes, entlang der Universitätsbibliothek rc., in Erwägung zu ziehen, nachdem die Bepflanzung der nordwestlichen Seite, resp. auch das Belassen der vor dem Hof­gerichtsgebäude befindlichen alten Bäume beschlossen worden war. Nachdem die Bau­deputatton sich mit der Frage beschäftigt, erklärt sie, das Bepflanzen der südwestlichen Seite mit Bäumen verneinen zu müssen, nachdem sich ergeben, daß an dieser Sette, in derselben Entfernung vom Trottotrrande, in welcher die Bäume gepflanzt werden müssen, die Röhren der Gas- und der Wasserleitung liegen. Weiter aber, als ursprüng­lich angenommen, etwa 22Vz Meter vom Trottoirrande abstehend Bäume zu pflanzen, hält die Baudeputation nicht für räthlich, um der Straßenbreite keinen Abbruch zu ihun. Sie schlägt deßhalb vor, an dieser Seite von der Bepflanzung mit Ltnden- oäumen abzufehen, dagegen auf der nordwestlichen Seite die zwischen und neben den alten Bäumen bestehenden Lücken mit jungen Bäumen zu bepflanzen. Herr Sckop- bad) erklärt, daß, nachdem nun einmal die Bepflanzung der anderen Seite nicht an­gängig, er sich auch für Entfernung der alten Bäume, die der schönen Straße gewiß nicht zur Zierde gereichten, aussprechen müsse, um an deren Stelle eine Reihe junger Bäume pflanzen zu können; dieselben würden nach wenigen Jahren auch Schatten spenden, man habe aber dann eine gerade Reihe gleichgroßer Bäume. Die Herren Petri und Wallenfels sprechen sich für Belassung der alten Bäume aus, man solle froh sein, daß man an dieser Stelle, die dem Marktverkehr diene, einige schattenspendende Bäume besitze, an die Entfernung derselben könne immer noch gedacht werden, wenn die anzupflanzenden groß genug seien. Herr Scheel schließt sich dem Anträge des Herrn Schopbach an; in zwei Jahren seien die schnellwachsenden Bäume gewiß schon so weit, daß sie die alten einigermaßen ersetzen, man solle aber darauf sehen, daß nun wenigstens auf dieser Seite eine gerade Baumreihe entstehe. Herr Baist bittet, die alten Bäume so lange zu belassen, bis sich die jungen soweit entwickelt haben, daß sie die ersteren annähernd ersetzen. Seien die alten Bäume auch nicht schön, so seien sie doch nützlich, auch dürfe man nicht nur die während der Markttage unter denselben haltenden Händler, sondern man müsse auch das kaufende Publikum berücksichtigen. Herr Hornberger spricht ebenfalls für das Bestehenlassen der alten Bäume und Annahme des Bau­deputationsantrages. Es wird dem Anträge entsprechend beschlossen. Der weiter gefaßte Beschluß, die Ueberwölbung des an der nordwestlichen Seite des Feidel'schen Restaurants am Eanzleiberg befindlichen Zuganges zum Stadtbad) bei Behandlung der Canalisattonsfrage später mit in Erwägung zu ziehen, hat Herrn Fei del veranlaßt, unter Hinweis auf verschiedene Uebelstände, wie schädliche Gerüche, Gefahr für Kinder rc., um alsbaldige Ueberwölbung nachzusuchen. Der Annahme, daß die Anwohner des -anzleibergs von jeher aewohnt gewesen, ihren Bedarf an Waschwaffer aus dem Bache zu decken und die Ueberdeckung des Zuganges von denselben schwer empfunden werden würde, wird von anderer Sette entgegengehalten, daß dieser Stadtlheil zur Zett reichlich

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

mit Ventilbrunnen versehen sei, ein Bedürsniß zur Wasserentnahme aus dem Stadt­back nicht mehr vorliege. Die Baudeputation beantragt, auf dem Beschlüsse der Stadtoerordnetensitzung vom 20. September zu beharren, im Uebrigen aber Herrn Feidel zu gestatten, auf seine Kosten nach Angabe des Stadtbauamtes den Bachzugang überdecken zu lassen.

Ein Ausfchreiben des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz in Betreff der Landesflagge an die Kretsämter hat diese benachrichtigt, daß bei Festlichkeiten und an Gedenktagen auf öffentlichen Gebäuden die (in einer besonderen Anlage bezeichnete) vorgeschriebene Flagge auszuhängen, und daß bei Neuanschaffungen von Flaggen das bezeichnete Muster als maßgebend zu betrachten ist. Zum Beflaggen von Ruinen oder sonstigen alten Gebäuden genüge indeß eine einfache roth-weiße Flagge. In allen Fällen von Neuanschaffungen von Flaggen ist die Genehmigung des Kreisamtes einzuholen. Es wird beschlossen, als öffenliche Gebäude im Sinne obiger Verfügung das alte Rath- Haus, das Bürgermeiftereigebäude und den Stadtthurm zu bezeichnen, für welche neue Flaggen beschafft werden sollen, nachdem die vorerst anzufertigende Probefahne vor­schriftsmäßig hergestellt ist. Mit Anfertigung der letzteren fall Herr Schulze hier be­auftragt werden, da man, entgegen der geäußerten Ansicht, die Flagge in Bonn zu be­stellen, glaubte, daß sie hier eben so gut hergestellt wird. In Folge eines vorliegenden Baugesuchcs des Herrn I. Happel hat die Baudeputation die Festsetzung der Bau­fluchtlinie für die Neustadt beantragt, das betr. Baugesuch aber beanstandet, da die projectirten Baulichkeiten nicht dem § 16 des Localreglements entsprechen, wonach mindestens ein Fünftel des vorhandenen Geländes unbebaut bleiben und zwischen Haupt­gebäude und Hintergebäude ein ^entsprechend großer Hof angelegt werden muß. Die Persammlung ist mit dem Deputationsantrag einverstanden. Herr Güterexpeditor Zöckler hat s. Z. den Graben vor seinem Haufe auf Grund Vertrags überwölbe» und ein Spalier errichten lassen, bezüglich dessen es aber zweifelhaft erschien, ob es das Eigenthum des Genannten von demjenigen der Stadt trennt; es wurde deshalb definitive Festsetzung der beiderseitigen Grenzen vorbehalten, sobald die Westanlage audgebaut werden würde ober Herr Zöckler ein anderes Spalier zu errichten beabsichtige. Der Zeitpunkt, an welchem dieser Frage näher zu treten ist, ist gekommen und beantragt die Baudepujation, indem sie der Ansicht ist, daß zwischen der Ausstetnung und der Annahme des Feldrechts eine Abweichung vorliegt, Festsetzung der Eigenthumsgrenzen mit 5 Mtr. Abstand parallel zu dem Zöckler'schen Hause. Der Antrag des Herrn Simon, die Ausmessung nochmals durch einen anderen Sachverständigen vornehmen zu lassen, wird adgelehnt, der Baudeputationsantrag angenommen. Der Vor­anschlag über die Errichtung einer Freibank im Schlachthause, welche bereits in Angriff genommen ist, beziffert sich auf JL 2330. Die Baulichkeit wird sich den bereits vorhandenen in Form und Aussehen anschließen. Bei der abgehaltenen Versteigerung des Ealdaunendüngers ist als Höchstgebot 30 H pro Wagen erzielt worden. Herr Vogt empfiehlt wiederholt, um für diese Art Dünger höhere Preise zu erzielen, Anlage besonderer Gruben und Vermischung des Ealdaunendüngers mit festen Dnngstoffen, Kehricht, Torfstreu rc. Diese Art Dünger sei besser zu transportiren und bei den Landwirthen auch beliebter. Er beantragt, dem Steigerer für den Monat October den Dünger zum gebotenen Preise zu überlassen, vom November ab aber nach der von ihm angegebenen Weise zu verfahren. Es wird dem entsprechend beschlossen. Die Freiw. Gail'sche Feuerwehr hat um leihweise Ueberlassung einer Feuer­spritze für die Zeit nachgesucht, welche zur durchgreifenden Herstellung ihrer Spritze erforderlich ist. Aus Vorschlag des Feuerwehr-Eommandos wird ihr die Aachener Spritze überwiesen. Dem Gesuche der Herren Gebr. Schmidt um Erlaubniß zur Anbringung eines Firmenschildes mit einem Meter Ausladung soll widerruflich statt- gegeben werden, sofern das betr. Schild in 4 Meter Höhe vom Straßenniveau aus angebracht wird. Ebenso wird die Anbringung eines gleich großen Firmenschildes Herrn Kaufmann Carl Bieler gestattet, wenn derselbe das Schild in gleicher Höhe mit Ausladung nach dem Kreuzplatz zu anbringt. Das Gesuch des Herrn Wilh. Gail um Erlaubniß zur Errichtung eines Hühnerhauses an der das Eigenthum des Gesuchstellers nach dem Oswald's Garten hin abschließenden Wand wird nicht bean­standet; bezüglich der in der Wand befindlichen Thüren soll auf das Fortbestehen des darüber vorhandenen Reverses hingewiesen werden. Gegen das Gesuch des Herrn Commerzienrath A. 9toll um Erlaubniß zur Pflasterung der Einfahrt seines Hauses an der Ostanlage werden Einwendungen nicht erhoben. Ein Schreiben Kgl. Inten­dantur des 11. Armeecorps theilt mit, daß auf dein Platze hinter der Zeughauskaserne die Er­bauung eines Schuppens zur Aufnahme von 46 Feldfahrzeugen beabsichtigt sei. Welcher der §§ 14, 20, 26 der Localbauordnung bestimmt zur Anwendung zu kommen habe, hat die Baudeputation nicht bestimmt, sie schlägt aber vor, mit Rücksicht auf die städtischen Anlagen hinter der Kaserne für projectirten Bau eine gefällige Fachwerks- conflruction zu verlangen. Das Gesuch wird unter Annahme des Baudeputationsan­trages befürwortet. Dem Gesuche mehrerer Hausbesitzer der Brandgasse resp. Wallthorstraße um Anlage erhöhter Trottoirs wird unter den üblichen Bedingungen entsprochen. Das Gesuch von Frau Joh. Dietrick Wwe. um Erlaubniß zur Er­weiterung ihres bintei dem Nahrungsberg gelegenen Wohnhauses wird nicht befür­wortet; dasselbe ist unter Anwendung des § 5 des Localbaustatuts, wonach außerhalb des Stadtbauplans gelegene Grundstücke nicht bebaut werden dürfen, zu beanstanden. Dem Gesuche der Hausbesitzer im Gäßchen zwischen den Häusern der Frau Mann- berger Wwe. und Drechslermeister Häuser um Pflasterung dieser Straße soll laut Be­schluß einer früheren Sitzung stattgegeben werden, wenn die Betreffenden keinerlei Eigenthumsansprüche an dieses Gäßchen erheben. Die Anlieger, mit Ausnahme von Frau Mannberger Wwe., sind damit einverstanden; letztere beansprucht den Platz vor ihrem Nebenhaufe als Eigenthum. Es soll nunmehr die Pflasterung des Gäßchens nur vorgenommen werden, wenn Frau Mannberger Wwe. auf die östliche Seite der Gosse als Eigenthümerin verzichtet. Das Gesuch der Israelitischen Religions­gesellschaft um Ueberlassung städtischen Geländes am Friedhof behufs Herrichtung desselben zu Bcgräbnißplätzen für die Mitglieder der Israel. Religionsgesellschaft hat die Versammlung schon im Vorjahre beschäftigt, wurde aber zurückgestellt, weil die Israel. Religionsgemeinde den aus derselben ausgetretenen Mitgliedern der Religions- gesellschaft die Benutzung ihres Friedhofes noch auf zwei Jahre gestattet hatte. Eine weitere Frist beabsichtigt die Religionsgemeinde nicht zu gestatten. Es wird beschlossen, der Israel. Religionsgesellschaft ein ca. 130 m Meter großes Stück Gelände zum Preise von 8 Jt. pro Hi Meter unter Vorbehalt des Eigenthumsrechtes der Stadt zu überlassen. Dieser Satz entspreche den allgemein üblichen Gebühren für Erbbegräbnisse und sei gerechtfertigt, da man bei Eingehen deS Vertrages ebenso wenig über diesen Theil des Friedhofes verfügen könne, als bei Erbbegräbnissen. Im Uebrigen wird beschlossen, bei der llebergabe deS Geländes die Einhaltung aller den Friedhof betr. Verordnungen zur Bedingung zu machen. Herr Baist weist bei dieser Gelegenheit auf seinen be­reits früher gemachten Vorschlag hin, daß mit Verlegung der Kliniken nach den 9teu= bauten im Süden der Stadt ein Friedhof angelegt weiden möge; er wünscht, bafc diese Angelegenheit der Friedhoss-Eommission zur Vorberathung überwiesen wird.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MoutagS.