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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

1888.

Nr. 209

vureaur Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pst

Amtlicher Hßeit.

Gießen, den 5. September 1888.

Betreffend: Den Betrieb von Wirthschaften und den Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nachstehend theilen wir Ihnen Abschrift der Ausschreibens Großherzoglichen Ministeriums bei Innern und der Justiz vom 27. August 1888 mit, wonach Sie sich bemeffen wollen.

Dr. Boekmann.

Betreffend: wie oben. Darmstadt, am 27. August 1888.

Das Großhcrzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großberzoglichen Kreisämter.

Zur Beseitigung entstandener Zweifel verfügen wir, daß die Vorschriften bei § 2 ber Verorbnung vom 10. November 1886 für ben Begriff bei Kleinhanbels mit Branntwein ober Spiritui im Sinne bei § 33 der Reichigewerbeorbnung überhaupt maßgebenb sinb.

Zugleich benachrichtigen wir Sie, baß nach Entschließung Großherzoglichen Mtnisteriumi ber Finanzen in bem (alphabetischen) Gewerbsteuertarif unter O.<Nr. 589 bei dem GewerbeZäpfer von Obstwein re." die Worteoder am Stande" für die Zukunft in Wegfall kommen, damit hierauf lautende Gewerbs- patente nicht mehr erthellt werden und erkenntlich gemacht wird, daß die fogenannten Zäpfer am Stande den unter O.-Nr. 588 bei Tarifs aufgeführten Zapfern von Branntwein (Schankwirthen) in polizeilicher Hinsicht gleichgestellt sinb und demnach wie diese der vorgängigen polizeilichen Erlaubniß zum gewerbsmäßigen Verzapfen des Branntweins am Stande bMrfen. - m ,

Um sodann die Möglichkeit auszuschließen, daß das Gewerbspatent für einen anderen Betrieb, als auf welchen bte polizeiliche Erlaubniß mit ben etwa beigefügten Beschränkungen lautet, ertheilt wirb, bestimmen wir unter Bezugnahme auf § 5 Ziffer 1 ber Gewerbesteuerverorbnung vom.23. Juli 1884, daß bem Großherzoglichen Steuereommiffariat mit bem Gewerbspatent stets bie erwirkte polizeiliche Erlaubniß mitvorzulegen ist.

Sie wollen sich hiernach bemessen unb das weitere Geeignete veranlassen. ,

Finger. Köhler.

Bekanntmachung.

Es wirb hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, baß Großherzogli»-, Ministerium bei Jnnem unb ber Justiz ber Süddeutschen Versicherungibank für Militärdienst- und Töchteraussteuer in Karlsruhe die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf Widerruf ertheilt hat.

Gießen, den 4. September 1888. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

vr. Boekmann. _____ __

Politische Rundschau.

Gießen, 6. September.

Die frohe Kunde von der Verlobung der Prinzessin Sophie von Preußen, dritten Schwester unseres Kaisers, mit dem Kronprinzen Constantin von Griechenland, ist allseitig in Preußen und Deutschland mit freudiger Theilnahme ausgenommen worden und auch im Grtechenvolke hat man sie mit Genugthuung be­grüßt. Der Herzensbund der beiden hohen Verlobten soll schon vor längerer Zeit geschloffen worden sein und es wird jetzt versichert, daß ihre Verlobung schon zu Leb­zeiten Kaiser Friedrichs während der Ostertage dieses Jahres in aller Stille erfolgt sei, die über Deutschland hereingebrochene Trauer habe aber die Veröffentlichung des Ereignisses bislang nicht gestattet. Auch jetzt ist die officielle Bekanntgabe dieses fürst­lichen Verlöbnisses nur mit dem Zusatze geschehen, daß bei ihnen wegen der im preußischen Königshause noch herrschenden tiefen Trauer von sonstigen besonderen Festlichkeiten Abstand genommen worden sei; auch soll die eheliche Verbindung .des hohen Paares erst im Laufe des nächsten Jahres, wahrscheinlich im Sommer, stattfinden.

Die Berufung des Herrn v. Bennigsen auf den Oberpräsidentenposten der Provinz Hannover hat einen ganzen Schwall von Gerüchten gezeitigt, wonach eine gründliche Umgestaltrmg der Reichsämter beabsichtigt sei und solle hierbei auch Herr v. Bennigsen anderweitige Verwendung finden. Ob diese Gerüchte irgendwie begründet sind, läßt sich zur Zeit unmöglich mit Sicherheit beurtheilen; dieNordd. Allg. Ztg." schreibt hierzu lediglich, daß die betreffenden, von verschiedenen Blättern gebrachten Mlttheilungen, denen zufolge es sich um Abtrennung des Auswärtigen Amtes vom Geschäftskreise des Reichskanzlers, um Errichtung eines Landesoerthetdigungsamtes u. s. w. handeln soll, daß sie nicht in der Lage sei, die Richtigkeit dieser Meldungen zu beurtheilen. Jedenfalls wird man gut thun, sich des Widerspruches zu erinnern, den Fürst Bismarck gegen den schon früher aufgetauchten Gedanken der Einführung verantworlltcher Reichs- Ministerien erhob sollte der Kanzler inzwischen anderer Meinung geworden sein?

Die sensationelle Meldung, General Boulanger solle sich gelegentlich einer Auslandsreise kürzlich in Hamburg aufgehalten haben, wird jetzt von Hamburger Blättern entschieden dementtrt. Merkwürdiger Weise soll Boulanger aber auch in Frankreich nirgends aufzufinden sein und so muß es vorläufig dahingestellt bleiben, wann und wo der große Mann bestimmt wieder auftauchen wird.

Die im südwestlichen Böhmen in der Gegend von Pisek stattgefundenen Truppenmanöver, denen der Kaiser, der Kronprinz Rudolf und die Erzherzöge Albrecht Wilhelm und Rainer beiwohnten, sind auf das Gelungenste verlaufen, trotz­dem daß das Wetter den Manöver» keineswegs günstig war. In allen vom Kaiser berührten Orten wurde derselbe von der Bevölkerung auf das Lebhafteste begrüßt und äußerte sich der Monarch zu dem Bürgermeister von Pisek sehr anerkennend hierüber. Am Dienstag Nachmittag reiste der Kaiser in Begleitung des Kronprinzen von Pisek aus über Budweis nach Wien zurück, nachdem er noch in einem Corpsbefehl an die 19. Division seine Zufriedenheit mit den Leistungen und dem Aussehen der Manöoer- truppen hatte ausdrücken lassen.

Die widersprechenden Meldungen über einen im Princip beschlossenen Gegen­besuch des österreichischen Kaisers in Rom werden vomWiener Fremdenblatt" dahin berichtigt, daß in competenten Kreisen von einer solchen Absicht nichts bekannt sei.

Der Czar ist von dem Landaufenthalt, den er bei Moskau genommen, ver- hältnißmäßig bald nach Petersburg resp.Peterhof zurückgekehrt. Den äußeren Anlaß hierzu gab die Heimkehr der Kaiserin von Gmunden, welche am Dienstag Vormittag auf der Station Alexandrowskaja bei Petersburg eintraf, woselbst die hohe Frau von ihrem Gemahl empfangen wurde. Ob das russische Kaiserpaar auch in diesem Jahre einen Aufenthalt in Kopenhagen nimmt, ist noch immer unbestimmt und lauten die Nach­richten hierüber fortwährend widersprechend. Jedenfalls dürfte in Anbetracht der vorgerückten Jahreszeit eine Entscheidung in dieser Angelegenheit baldigst zu er­warten sein.

Gegen das Unwesen der in Nordamerika blühenden sogenanten T r u st - Verbindungen soll jetzt endlich energisch eingeschritten werden. Im Senate von Washington wurde vom Senatsmitgliede Cullom eine Bill eingebracht, welche die Unterdrückung der Trustoerbindungen bezweckt und sollen ihr zufolge alle Gelder behufs Steigerung des Werthes der Truftartikel beschlagnahmt und confiscirt werden. Ob sich für diese Bill eine Mehrheit im Senate finden wird, dürfte indessen noch ab­zuwarten sein.

Aeutschland.

Darmstadt, 5. September. Die Anwesenheit des Prinzen Heinrich von Heffen in Berlin wird mit dem Gerücht in Zusammenhang gebracht, wonach derselbe das Eommando über das 11. Armeekorps, welches bisher dem commandirenden General v. Schlotheim unterstand, übernehmen soll.

Darmstadt, 5. September. Landgerichtsdirector v. Her ff ist heute fiüh dem Schlaganfalle, welcher ihn am vergangenen Sonntage betroffen, erlegen.

Berlin, 4. September. Der kaiserliche Hof wird, wie jetzt als feststehend betrachtet werden darf, im Spätherbst nach Charlottenhurg verlegt werden. Nur wenn wider Erwarten die jetzt in Angriff genommenen Erneuerungsarbeiten sich verzögern sollten, würde die Residenz nach Berlin verlegt werden, wo gleichfalls im königlichen Schlosse die Wohnräume des Kaisers einer Erweiterung unterzogen werden. Wie ver­lautet, plant der Kaiser überhaupt für die Zukunft Erweiterungen der hiesigen Residenz­schlösser. Ein älterer Plan, das sogenannte Prinzessinnenpalats, neben dem ehemals kronprtnzlichen Palats, abzutragen, einen angrenzenden Baugrund zu erwerben und auf diesem erweiterten Grundstück einen neuen Schloßbau aufzuführen, ist wegen entgegen- stehender Hindernisse endgiltig aufgegeben. Dagegen ist man der Absicht nähergetreten, an der Wasserseite des alten königlichen Schlosses, indem die Frontseite des Baues aus geschichtlichen Rücksichten erhalten wird, einen größeren Neubau aufzuführen, namentlich um größere Gesellschaftsräume, z. B. einen Festsaal von bedeutenderem Umfange, zu gewinnen. Diese Pläne sind jetzt Gegenstand der Erörterung; wie weit ihre Ausführung möglich sein wird, ist jetzt noch nicht zu bestimmen.

Frankreich.

Paris,, 4. September. Eine Depesche aus Limoges meldet, daß die 23. Jnfan- terie-Dlvision' mit Rücksicht auf die in der Gegend ausgebrochenen Strikes an den Manövern nicht Theil nehmen werde. Die letzte Nacht verlief übrigens ruhig. Ein anderer Strike ist in Annecy auf dem Bauplatz der neuen Casernen ausgebrochen. Die Erdarbeiter und Maurer haben die Arbeit eingestellt. Von 150 Arbeitern weigerten sich nur 20, den Bauplatz zu verlassen. Aus Pau wird eine Bewegung unter den dortigen Bäckern gemeldet, welche eine Lohnerhöhung und eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen. Die Arbeit ist bisher noch nicht unterbrochen worden.