Beilage zu Ar. 260 des „Mchener Anzeiger".
Allgemeiner Anzeiger.
Bekanntmachung.
Die im Gießener Stadtwald, District Neuheege, befindliche Sandgrube soll Dien-tag den 6. November d. I.,
Vormittags 11 Uhr, im Bürgermeisterei-Bureau verpachtet werden.
Gießen, den 31. October 1888.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
__________________________A. Bramm._______________________8859
Vorkehrungen gegen das Einfrieren der Wasserleitungen.
Unter Hinweis aus die Bestimmungen über Anlage der Haus- wasserleitungen zu Gießen machen wir daraus aufmerksam, daß, um dem Einfrieren des Waffers in den Hauswafferleitungen bei eintretender stärkerer Kälte vorzubeugen, es erforderlich ist, die Hauswafferleitungen des Abends für die Dauer der Nacht zu entleeren. — Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Waffermeffer befindliche Hauptabsperrhahn geschloffen und dann das seitlich desselben befindliche EntleerungShähnchen geöffnet wird und dieses so lange geöffnet bleibt, bis das in der Hausleitung stehende Waffer vollständig abgelaufen ist, worauf bezeichnetes Hähnchen wieder geschloffen wird.
Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, ist es geboten, während derselben das in dem obersten Stockwerk des Hauses befindliche Zapfventil der Hausleitung offen zu halten, damit die Luft Zutritt in die Leitung erhalte — — Ein größerer Theil des Waffers kann auch schon durch das Zapsoentil der untersten Küche entleert werden. — Nach stattgehabter Entleerung sind diese beiden Zapfventile, welche dem Eintritt der Luft, bezw. der Entleerung des Waffers dienten, wieder zu schließen.
Das Schließen des Hauptabsperrhahns erfolgt durch Aufsehen des beigegebenen Schlüssels auf den vierkantigen Hahnzapfen und Drehung in der Richtung von links nach rechts — im Sinne eines Uhrzeigers — bis Widerstand erfolgt. — Das Oesfnen des Hauptabsperrhahns geschieht durch Drehung in entgegengesetztem Sinne, bis Widerstand erfolgt.
Behufs Wafferentnahme muß des Morgens der Hauptabsperrhahn wieder geöffnet werden-
Abzweigleitungen nach Waschküchen, Hofräumen, Gärten u. s. w. sind während des Winters mittelst ihrer besonderen Vorrichtungen auf ähnliche Weise zu entleeren und ertheilt hierüber im Besonderen am besten derjenige Installateur Auskunst, welcher die betr. Leitung gefertigt hat.
Die Mass ermess er sind während des Winters mit Stroh, Säcken oder ähnlichen Schutzmitteln gegen Kälte zu umkleiden, auch namentlich die Herr. Kellerfenster geschloffen zu hallen.
Durch diese Vorkehrungen wird dem Wafferabnehmer die Lieferung des Wassers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer aber werden Be- schädigungen an Leitung und Gebäude fern gehalten. — Wir empfehlen daher vorstehende Vorsichtsmaßregeln allen Be- ^heiligten zur ganz besonderen Beachtung.
Gießen, den 3. November 1888.
Städtisches Gas- und Wasserwerk Gießen.
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Das entsetzliche Brandunglück, welches in den letzten Tagen die Stadt Hünseld betroffen hat, fordert gebieterisch zur schleunigsten Hllfe auf. Von den zwischen 1800 und 1900 Seelen zählenden Einwohnern sind 1200 durch das Feuer, welches über 300 Gebäude zerstört hat, obdachlos geworden.
Die Unterzeichneten werden eine Liste zum Einsammeln von Beiträgen in Umlauf setzen, bitten aber, jetzt schon Kleidungsstücke, Bettwerk, Naturalien u. s. w. an die im alten Nathhause auf dem Marktplatz und der Bürgermeisterei vor dem Neuenwegerthor vorläufig errichteten Sammelstellen, abliefern zu wollen.
Gießen, den 31. October 1888.
Baist,
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Bramm,
Rechtsanwalt.
Rektor der Landesuniversität.
Oberbürgermeister.
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Freiherr v. Gagerrr.
Pfarrer.
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Provinzialdirektor.
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Bankier.
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Landgerichtspräsident
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SMB* Auch die Expedition des „Gießener Anzeiger" erklärt sich Annahme von Geldbeiträgen bereit.
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