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4.11.1888 Zweites Blatt
 
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Nr. 259 Drittes Blatt. Sonntag den 4. November 1888.

Meßmer Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureau r Schulstraße 7. 'Erscheint täglich mit Ausnahme des M-ntagS... 't

Lokales.

Gießen, 3. November. ^Sitzung der Stadtverordneten vom 1. Novembers Anwesend: Herr Oberbürgermeisler Bramm, Herren Beigeordnete Gnauth und Keller, seitens der Stadtverordneten die Herren Batst, Georgi, Dr. Gutfletsch, Hanstein, Hoch, Homberger, Jughardt, Ad. ötoll, Aug. Noll, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schopbach, Simon, Vogt und Wallenfels.

Laut schreiben des L>chuloorstandes hat die 3. Klasse der Stadt-Knabenschule mit Beginn des neuen Schuljahres (1. Mai 1889) 150 Schüler; es ist deshalb be­schlossen worden, dre Klasse zu lhetlen und die Anstellung eines Schulverwalters zu beantragen. Die Versammlung ist hiermit einverstanden. Auf die Bemerkung des Herrn Georgi, den Neubau des Knabenschulhauses in Anbetracht der Dringlichkeit baldigst in Angriff zu nehmen, erwidert Herr Beigeordneter Gnauth, daß sich die nächste Sitzung des Bauausschusses mit den Plänen beschäftigen und demnächst der Stadtverordneten-Versammlung Vorlage machen werde. Die Rechnung des Real­gymnasiums und der Realschule für 1887/8 wird vorgelegt und nicht beanstandet. Die Kellerräume unter der Stadtmädchenschule sollen aus der Hand verpachtet werden, nachdem zu der angesetzten Versteigerung, welcher einzelne neue Zusätze zu den Pachtbedingungen, wie Verbot des Lagerns von Branntwein, Spiritus, leicht brenn­baren Stoffen, Auf- und Abladezett auhcr den Unterrichtsstunden u. s. w., zu Grunde gelegt worden, Niemand erschienen. lieber die Vermietung der ehemals Walther- schen Hofraithe am Ltndenplatz wird in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt. Gegenüber dem neuerdings eingereichten Gesuch des Herrn PH. Größer III. um Urberlassung städtischen Geländes an der Löbersttaße hat die Baudeputation Beharren auf ihrem früheren Beschluß beantragt, nämlich das Gesuch um käufliche Ueberlassung einiger Meter Gelände von einem noch zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke abzu- lehnen, weil durch diese Geländeabtretung der Werth des Grundstückes verringert wird. Von den vorliegenden sechs Gesuchen um Ertheilung der Erlaubniß zum Betrieb von Zapfwirthschaften resp. Ertheilung der Concession zum Ausschank von Branntwein und Liqueur werden nur diejenigen der Herren Wilhelm Weldtmann (jetzig In­haber derWaidmannslust") und Heinrich Kalkbrenner (Wiener Hof) dem Sinne der Gesuchsteller entsprechend befürwortet, wogegen die L-tadtverordneten-Versammlung tn Uebereinstimmung mit dem Polizeiamt und der hierfür eingesetzten Eommtffion das Bedülfniß zum Ausschank von Branntwein und Liqueuren von Seiten der Herren Georg Stosser, Gerhard Bötz, Heinrich L>chomber und Friedrich Stooß nicht anzuerkennen vermag. Sie würde abtr der Ertheilung der Eoncession zum Aus­schank von Branntwein in Bezug auf die Gesuche der Herren Bötz (Wwe. Hubler's Haus) und Stoffer (ehemals Loth'sches Haus tn der Brandgasse) zusttmmen, wenn diesen Gesuchstellern die Erlaubnitz zum Zapfwtrthschastsbetrieb, gegen welchen auch, soweit Bier und Wein in Frage kommt, Großh. Polizeiamt nichts etnzuwenden har, überhaupt ertheilt würde. Die Herren Hanstetn und Schopbach befürworten bte Gesuche, letzterer namentlich im Interesse der großen Anzahl Haus- und Ladenbesitzer, die in ihren Mietherträgen ganz bedeutend geschädigt würden, wenn den Ladentnhabern der Ausschank von Branntwein oder Liqueuren nicht gestaltet werde. Die Deputation hat aber in ihren Anträgen auf Verneinung der Bedürfnißfrage auf die Consequenz früherer Beschlüsse hingewiesen und diesen Ausführungen schloß sich die Versammlung an. Gegenüber dem Gesuch des Herrn Heinrich Krieb, welcher in seinem Laden in der Ludwigsstraße Ausschank von Bier und Wein betreiben will (Verkauf von Brannt­wein wurde ihm schon früher nicht gestattet, weil die Bedürfnißfrage verneint worden), hat die Deputation, nachdem Gr. Polizeiamt berichtet, daß das betr. Local den gesetz­lich an ein Schanklocal zu stelle.iven Anforderungen nicht entspreche, sich nicht veran­laßt gefunden, einen die Bedürfnißfrage betreffenden Antrag zu stellen, da sie nur die Frage zu beantworten hat, wenn es sich um Branntweinausschank handelt. Eine Anzahl Gesuche um Erlaubniß zur Anbringung von Firmenschildern*) mit mehr als 50 Etm. Ausladung nach der Straße hin gibt der Baudeputation zunächst Veranlassung, sich dahin auszusprechen, daß sie tn Zukunft ohne Ausnahme alle^ der­artigen Gesuche abzulehnen beantragen, höchstens aber tn außergewöhnlichen Fällen, z. B. bet weit zurückstehenden Häusern, eine Ausnahme befürworten werde. Wenn sie seither sich in Den meisten Fällen befürwortend derartigen Gesuchen gegenüber ausge­sprochen habe, sei es aus dem Grunde geschehen, daß sie angenommen, die betr. Gesuch­steller hätten ihre Firmenschilder ohne Kenntntß der betr. Bestimmungen des Local­statuts unfertigen lassen. Diese Rücksicht könne sie jetzt, wo die Kenniniß der diesbe­züglichen Bestimmungen vorausgesetzt werden müsse, .in Zukunft nicht mehr gelten lassen. Die Baudeputatton beantragt aus diesem Grunde Genehmigung der Gesuche der Herren Max Sepp und Graveur Max Rühl, spricht sich aber gegen dasjenige des Herrn Kohlermann aus, welcher am Friebel'schen Hause an der Bahnhofstraße ein Firmenschild mit 1 Meter Vorsprung anbringen lassen will. Hierüber gibt es eine längere Debatte. Herr Scheel befürwortet die Zulassung größerer Ausladung bei Firmenschildern, da es sonst vorkommen könne, daß ein Schild seinen Zweck verfehle. Herr Petri meint, man könne eine größere Ausladung abhängig machen von einer größeren Entfernung der Schilder vom Straßenniveau aus. Auch Herr Georgi bittet, bei Anbringung von Firmenschildern aus das jeweilige Bedürfnitz Rücksicht zu nehmen. Herr Beigeordneter Gnauth tritt für den Baudeputationsantrag ein. Die geltend gemachten geschäftlichen Rücksichten auf die Gewerbetreibenden und Kaufleute könnten ihn nicht bestimmen, von dem einmal angenommenen Localstatut Ausnahmen zu befürworten. Es gäbe Städte, in denen derartige in die Straßen reichende Schilder überhaupt nicht gestattet seien und diese Städte befänden sich recht wohl; neben dem Verkehr müsse aber auch das Interesse der Einwohnerschaft, der durch die sreihängenden Firmenschilder oft die Aussicht versperrt werde, berücksichtigt werden. Habe die Stadt einmal ein Statut, so müsse auch danach gehandelt werden, es gehe nicht an, daß unter 100 Fällen vielleicht 90 Ausnahmen stattfänden. Herr Bai st äußert sich auch gegen die genannte Art Firmenschilder, sie seien häßlich und versperrten die Aussicht, er selbst müsse dies empfinden, unbedingtes Festhalten an dem Localstatut sei das Richtige, dazu sei das Statut da. Herr Haustein spricht sich ebenfalls für Handhabung des Statuts aus. Nach nochmaliger Befürwortung des Kohlermann'schen Gesuches durch Herrn Jug­hardt, welcher in Anbetracht der beträchtlichen Straßenbreite von der angeführten Bestimmung abzusehen bittet, wird dasselbe abgelehnt, die Gesuche von Sepp und Rühl genehmigt. Der Entwurf des Localreglements über den Verkehr der Rad­fahrer auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist von Großherzoglichem Kreisamte nochmals zur Rückäußerung über die von Großh. Polizeiamt gemachten Aenderungen vorgelegt worden, mit denen sich die Stadtverordneten-Versammlung einverstanden er­klärt. Herr Hanstetn hebt nochmals die Nothwendtgkeit des Erlasses von Vor­

*) § 5 des Localpolizeireglements, betreffend die Ausführung der allgemeinen Bauordnung, lautet: Firmenschilder dürfen nicht unter einer Höhe von 2,25 Meter über dem Straßenniveau angebracht werden und in der Regel nur auf 0,50 Meter Breite über die Straßenfluchtlinie hineinragen. Zu einer größeren Ausladung bedarf es der mit Zustimmung des Stadtvorstandes zu ertheilenden besonderen Genehmigung.

schriften über den Verkehr auf Trottoirs und Fußwegen und den Anlagen hervor, es sei mitunter nicht möglich zwei und mehr nebeneinanderfahrenden Kinderwagen aus­zuweichen. Wie Herr Oberbürgermeister B r a m m mittheilt, ist ein derartiges Reglement bei Großh. Polizetamt bereits in Ausarbeitung begriffen. Großh. Polizeiamt ist eben mit dem Entwurf einer Marktordnung für die Stadt Gießen beschäftigt, in welcher auch der künftige Platz für den Marktverkehr überhaupt mit berück­sichtigt werden soll, da bet den ohnehin engen inneren Verkehrswegen die Frage zu er­wägen sei, ob eoent. der ganze Marktverkehr aus der inneren Stadt nach dem Oswalds Garten zu verlegen sei, weil namentlich der jetzige Marktplatz ferner hierfür nicht mehr ausreichcn dürfte. Hierzu hat die Marktcommission den Antrag gestellt, vorläufig eine Aenderung in den Marktplätzen nicht eintreten zu lassen, da die vorhandenen noch ge­nügen und auch hinsichtlich ihrer Entfernung von einander den Marktinteressenlen keine Schwierigkeiten bleien. Herr Oberbürgermeister Bramm beantragt, den Kar­toffelmarkt, wie solcher seither wegen der Pflasterung des Brandplatzes provisorisch in Oswalds Garten abgehalten worden, definitiv dorthin zu verlegen; die letzten Märkte hätten gezeigt, daß der Brandplatz bei Weitem nicht ausgereicht haben würde. Herr Jughardt bemerkt, daß in diesem Herbste infolge der reichen Obsternte der Verkehr ein ausnahmsweis starker gewesen sei, für die nächsten Jahre werde der Brandplatz, wie auch die übrigen Plätze noch genügen, für Verlegung des Marktes nach Oswalds Garten könne er sich deshalb nicht aussprechen; vielleicht bringe auch die Lösung der Frage wegen Ankauf des alten Hofgerichts und Niederlegung der ehemals Walther'schen Hofraithe die gewünschte Aenderung der Marktoerhältnisse mit sich. Herr Baist spricht sich ebenfalls gegen die Verlegung nach Oswalds Garten aus; derselbe sei zugig, weder Käufer noch Verkäufer seien gegen den Wechsel der Witterung geschützt, während sie an den bisherigen Marktplätzen immer Unterschlupf finden könnten, zudem sei Oswalds Garten nicht gepflastert, es würden sich auch noch andere Mißstände geltend machen, so daß schließlich die Errichtung einer Markthalle nöthig werden würde, obgleich ihm diese Eventualität gerade so schlimm nicht erscheine, denn die Markthallen z. B. in Frankfurt rentlrten ganz gut. So stark wie im Herbst, sei der Verkehr auch nicht immer, trete aber die Nothwendtgkeit ein, so könne der Vtctualtenmarkt ja immer für einige Herbstwochen nach dem Oswalds Garten gelegt werden. Die Herren Aug. N oll und Wallenfels sprechen sich für Beibehaltung des Brandplatzes aus. Herr Scheel empfiehlt die Verlegung des Marktes nach Oswalds Garten; für die meisten Bewohner der Stadt liege derselbe nicht entfernter, als die anderen Plätze auch, sei der Platz auch nicht gepflastert, so könne doch Fürsorge getroffen werden, daß er möglichst trocken bleibe. Herr Ad. Noll wünscht, daß man vor der Hand, wenn die Pflasterung des Brandplatzes beendigt, nochmals unter Benutzung desselben zu Marktzwecken die nöthigen Erfahrungen sammeln möge. Der Antrag des Herrn Oberbürgermeisters auf Verlegung des Victualienmarktes nach dem Oswalds Garten wird auf Vorschlag des Henn Vogt an die Marktcommtssion verwiesen. Von den neuerdings angestellten zwei neuen Schutzm ännern hat der Eine wegen anderweiter Anstellung seinen Dienst nicht angetreten. Es wird nach Vorlage der Bewerberliste um diese Stelle Vicefeldwebel Schädel vom 116. Regiment zum Schutzmann ernannt. Gegen die anläßlich des Baugesuchs des Herrn I. Happel festgestellte Baufluchtlinie für einen Theil der Neustadt hat Herr Jung, da die von der Ecke des Spieß'schen Hauses nach dem Bierau'schen Hause in gerader Richtung gedachte Linie sein Haus in einer Weise be­schneiden würde, daß es für ihn unbrauchbar werde, Einspruch erhoben. Die Baudepu­tation hat Beharren auf der festgesetzten Baufluchtlinie beantragt und hält den er­hobenen Einspruch für erledigt, da es sich nur um Festsetzung der Baufluchtlinie handele und nicht um deren Ausführung, in welchem Falle natürlich das ganze Jung'sche Haus erworben werden müsse, wozu die Stadt vorerst keine Veranlassung habe. Es wird dem Anträge gemäß beschlossen. Für die Beleuchtung der Ost an läge hat die Bau­deputation die Aufstellung von 2 Laternen auf der Strecke zwischen Neuenwegerthor unb Wlesenftraße und Entfernung von 6 an der alten Schoor stehenden Laternen vor­geschlagen, da sie es für genügend bezeichnet, daß auf der neuen Straße Beleuchtung geboten werde. Herr Oberbürgermeister Bramm spricht sich gegen die Entfernung von Laternen an der Schoor aus, da gerade der Weg zwischen der alten Baumrethe am meisten, namentlich am Abend von Spaziergängern, benutzt werde. In ähnlichem Sinne äußert sich Herr Haustein. Herr Batst ist ebenfalls für Beibehaltung der alten Laternen, eine Ersparniß könne aber erzielt werden, wenn dieselben nur bis 10 Uhr Abends brennen. Herr Vogt kann sich nicht dafür aussprechen, daß auf dieser kurzen Strecke 13 Laternen brennen sollen, dies stehe in keinem Verhältniß zu anderen, viel wichtigeren Stadttheilen, eine bis zwei der alten Laternen würden auch genügen. Die Angelegenheit wird nochmals an die Baudeputation verwiesen. Den Feldweg in der Licht en au betreffend, ist die Versammlung mit der Anlage eines Kanals einver­standen. Das Baugesuch von Frau Wilh. Dietrich Wwe. wird auf Antrag der Baudeputation (e& handelt sich um Anlage eines massiven Anbaues an die Wohnung der Gesuchstellerin hinter dem Nahrungsberg) wiederholt abgelehnt. Das Gesuch der Herren Pröschold, Köhler und Mulch um Beseitigung eines Theiles des Flu thgrabens in der Flügelsgasse wird, wie schon einige derartige Gesuche, dahin beschieden, daß die Entscheidung bis nach Vorlage des allgemeinen Kanalisationsplanes auszusetzen sei. Die Anträge der Herren Wiedmeyer und Senßfelder auf Uebernahme ihrer an der neuen Straße hinter der Ludwigsstraße gelegenen neuen Häuser in die Brandversicherung machen die Benennung dieser neuen', ca. 530 Meter langen Straße nöthig. In der Erwägung, daß es immerhin schwierig sei, für eine Straße, über deren Bedeutung in der Zukunft man noch keine Vermuthung habe, einen dieser entsprechenden, eine bestimmte Persönlichkeit ehrenden Namen zu finden, glaubt der Bauausschuß davon absehen zu sollen, nach dieser Richtung bestimmte Vorschläge zu machen, sondern die Straße einfach nach der Gegend, welche sie durchschneidet, der sogenannten Stephans- marf, Stephansstraße zu benennen. Dieser Name wird schließlich auch ange­nommen, nachdem Namen wie Friedrichstraße, Moltkeftraße, Krugstraße, Gailstratze, Bückingstraße rc. erwogen worden waren. In der Proceßsache zwischen der Stadt und den Schäfereigefellschaften erstattet hierauf Herr Dr. Gutfleisch als Vertreter der Stadt Bericht. Es geht daraus hervor, daß zwischen ihm und den Vertretern der Gesellschaft ein Vertrag verbreitet worden, mit welchem die Sache ihrer Erledigung entgegengeht. Nach diesem Vertrag verzichten die Schäfereigefellschaften auf fernere Aus­übung des Weid- und Pferchrechts und beschließen ihre Auflösung, übernehmen die Kosten des Prozesses einschließlich des am Landgericht zu protokollirenden Vergleichs und beanspruchen die Niederschlagung der seither wegen fernerer Ausübung des Weid- rechts über einzelne ihrer Mitglieder verhängten Strafen. Nachdem Herr Dr. Gut­fleisch die Annahme dieses Pergleichs empfohlen und darauf hingewiesen hatte, daß im Falle Nichtannahme desselben die Angelegenheit noch jahrelang in der Schwebe bleiben könne, wird beschlossen, auf diesen Vergleich einzugehen. In der Streitsache zwischen der Stadt Gießen und Herrn Architekt Stein wegenTrottoirpflasterung an der Nordanlage hat der Gr. Verwaltungsgerichtshof dahin entschieden, daß das an die Stadt gestellte Ansinnen Gr. Kreisamts zur Belttagsleistung zu den Trottoirpflasterungs­kosten abzuweisen sei.