Ausgabe 
4.10.1888 Erstes Blatt
 
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1888.

Amts- und Anzeigeblatt für beit Kreis Gießen.

Nr. 232 Erstes Blatt. Donnerstag den 4. Oktober

PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf,

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

teurenut Schul st raße 7.

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Der Conflict, welcher zwischen der Budget-Commission der französischere Deputirtenkammer und dem Kriegsminister Frey einet entstandm war, ist durch gegenseitiges Entgegenkommen beglichen. Freycinet hat sich mit einem Abstrich von weiteren 6 Millionen Frcs. vom Militärbudget betr. die Posten für Wvntirung, Re- monte und Pulver, einverstanden erklärt, während die Commission die geplanten weiteren Abstriche fallen läßt. Dagegen bleibt der Marineminister Krantz auf seinen Credit- forderungen bestehen, ja, er hat bereits der Budget-Commission zu verstehen gegeben^ wie sehr es ihn reue, daß er schon in die bisherigen Abstriche beim Marine - Budget gewilligt habe. Wie dieser Conflict zwischen Budget-Commission und Marine-Minister enden wird, läßt sich noch nicht sagen.

Das Programm für den Besuch Kaiser Wilhelms in Rom undReapsf steht nunmehr fest. Dasselbe lautet in seinen Hauptzügen: Ankunft Kaiser Wilhelms in Rom am 11. October 2 Uhr Nachmittags; Abends Familientasel im Qutrinal. Am 12. großes Galadiner, am 13. große Truppen-Revue, Abends Empfang des Kaisers auf dem Kapitol (Rathhaus). Am 14. Besichtigung verschiedener Sehenswürdigkeiten, Beleuchtung des Forums und des Colosseums. Am 15. Ausflug in die Umgebung Roms, am 16. Abreise nach Neapel, am 17. große Flottenrevue. Am 18. Besuch von Pompeji, Rückreise nach Rom, Abends daselbst Fackelzug. Am 19. Vormittags Heim­reise des Kaisers. . ,

Dem italienischen Ministerpräsidenten Crispi ist seitens des österreichischen Kaisers das Großkreuz des Stesansordens verliehen worden. Das Ereigniß bildet einen neuen Commentar zu den intimen Beziehungen zwischen Oesterreich und Italien, zumal hierbei Herrn Crispi zugleich ein liebenswürdiges Schreiben seines österreichischen Collegen, des Grafen Kalnoky, überreicht wurde.

Das russische Kaiserpaar ist nebst den dasselbe begleitenden Großfürsten am Sonntag in der Stadt Wladtskawkas, am Nordabhange des Kaukasus gelegen, ein­getroffen. Von hier aus beginnt die eigentliche Kaukasusreise der hohen Herrschaften, die aber in ihren wetteren Einzelheiten noch immer ängstlich geheim gehalten wird. Da sich hieran eine Fahrt über das Schwarze Meer schließen soll, so stehen zur Zeit alle Privatschiffe an den Küsten des Schwarzen Meeres, namentlich in den Häfen der

während einer einjährigen activen Dienstzeit zu auszurüsten^

und zu verpflegen;

c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen. Progymnasien und höheren Bürger­schulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen junge» Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d. das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, inderLagezufein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reffezeug- niffe für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschule» und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ord­nung (I. Th eil der Wehr - Ordnung vom 28. September 1875; Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen.

3, Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Acteniormat (nicht Briefpapier) zu ver­wenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

Politische Rundschau.

Gießen, 3. October.

Kaiser Wilhelm betritt nunmehr in Fortsetzung seiner großen Reise österreichischen Boden. Trotz der neuen schönen Bilder, die nunmehr auf Kaiser Wilhelm einwirken, wird er aber sicherlich der begeisterten Aufnahme nicht vergessen, die ihm auf der ganzen Fahrt durch Süddeutschland bereitet worden ist und wenn die Besuche des erhabenen Monarchen in Stuttgart, Constanz und München sich zu besonderen Lichtpunkten der Kaiserreise durch den Süden des Reiches gestalteten, so ließ doch auch der Empfang des Kaisers an den Zwischenstationen wenigstens an jubelnder Be­geisterung und Wärme, wahrlich nichts zu wünschen übrig. Die Weiterfahrt des Kaisers von der Mainau erfolgte später, als ursprünglich geplant, so daß die Ankunft in Lindau erst am Montag Nachmittag erfolgte. Hier, wo Kaiser Wilhelm zum ersten Male bayerischen Boden betrat und wo ihn wiederum die brausenden Jubelrufe Tausender und -Abertausender begrüßten, nahm er einen halbstündigen Aufenthalt. Dann setzte der Kaiser die Reise über Kempten, wo er Namens des Prinz - Regenten vom Minister v. Crailsheim begrüßt wurde, und Buchloe nach München fort, woselbst die Ankunft Abends präcts 9 Uhr stattfand. Bei der Begrüßung des Kaisers auf dem Bahnhofe durch die Prinzen des bayrischen Königshauses fehlten Prinz Ludwig, der präsumtive Thronfolger und sein ältester Sohn, Prinz Rupprecht, welche wegen einer plötzlichen heftigen Krankheit der Prinzessin Ludwig genöthigt worden waren, an das Krankenlager der Gattin und Mutter nach Villa Amsee bei Lmdau zu eilen.

Der dänische Reichstag ist am Montag sang- und^klanglos eröffnet worden und wurde in beiden Kammern das bisherige Präsidium wiedergewählt. Indessen vollzieht sich der diesmalige Zusammentritt des dänischen Parlamentes unter Anzeichen, welche darauf htndeuten, daß man in Dänemark des langjährigen Verfassungsstrettes allmählich müde wird und daß also auch die begonnene neue Session endlich ersprieß­lichere Früchte zeitigen wird. Ein am Sonntag in Kopenhagen stattgefundener Congretz der radtcalen Partei nahm eine Resolution an, welche eine Politik der Verhandlungen mit der Regierung empfiehlt. Man darf wohl annehmen, daß das Ministerium Estrup .diese entgegenkommende Haltung seiner politischen Gegner zu würdigen wißen wird.

Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

Gießen, am 2. October 1888.

Betreffend: Zurückstellung unabkömmlicher Beamten, hier von Lehrern und Schulverwaltern im Falle einer Mobilmachung.

Die Großherzogliche Kreis-Schul-Comnnssion Gießen

dir Schulvorstände des Kreises.

Sie wollen die Lehrer oder Schulverwalter einklassiger Schulen, welche militärpflichtig sind, darauf aufmerksam machen, daß Gesuche um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung innerhalb 8 Tage» bei uns einzureichen sind. Später einlaufende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

In den Gesuchen ist anzugeben:

1) Civilstellung,

2) Vor- und Zunamen,

4] Genaue^Angabe des Truppentheils,' Regiment, Compagnie rc., bei welchem der Eintritt erfolgt ist, und Datum des letzteren, Bei Lehrern oto Schulverwatter^ früher bei uns reclamirt haben, bedarf es der Angaben 1-5 nicht, es genügt hier einfache

2ReIt,Um«cfenbe Lehrer oder Schuwerwalter, die als allein stehende Lehrer zur Reclamation berechtigt sind, wollen Sie sofort benachrichtigen.

1 ' von Gagern. __

a. Geburtszeugniß;

b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärungüber Bereitwilligkeit u. Fähigkeit, den Freiwilligen Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende: Dr Zeller._______________

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung ium einjäbrig.sreiwilligen Diensi nachsuchen wollen werdea hierdurch aus die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Aniugen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständig« Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commifsion nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzog- thum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauern­den Aufenthaltsort hat.

2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berech- tiaung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des An­rechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu