Ausgabe 
3.6.1888 Drittes Blatt
 
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Nr. 127 Drittes Blatt. Sonntag den 3. Juni 1888.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

~ , o Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Bureau: Schul st raße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pfl

Amtlicher Ißeit.

Lehrer-Conferenz

des Conserenz-Bezirks Grünberg: Mittwoch den 6. Juni, Vormittag- 10 Uhr, in Grünberg (Gasthaus z. Hirsch). Lieder 18, 122.

Gießen, den 2. Juni 1888. Büchner, Schulrath. __

Lokale».

Gießen, 1. Juni. sSttzung der Stadtverordneten vom 31. Mai.) Anwesend: Herr Bürgermeister Bramm, Herren Beigeordneten Keller und Gnauth, Seitens der Stadtverordneten die Herren Baist, Georgi, Grüneberg, Dr. Gu tf 1 e i s ch, Haustein, Hoch, Jughardt, Ad. Noll, Aug. Noll, Dr. Ploch, Scheel, Schopbach, Simon, Vogt und Wallenfels.

Vor Eintritt in die Tagesordnung thetlt Herr Bürgermeister Bramm eine Zuschrift des Herrn Rechtsanwalts Dr. Gutfleifch, als Vertreters der Dtadt tn dem Streite zwischen derselben und den hiesigen Schäfereigesellschaften wegen Aus­übung des Wetderechts mit, daß die Schäfereigesellschaften mit ihrer Klage tn zwei Instanzen abgewiesen wurden und eine weitere Verhandlung vor dem Landgericht auf den 15. Juli d. I. anberaumt worden sei. Eine Anzahl Marklinteressinten haben um Verlegung der Krämer- und Viehmarkte petiliontrt, so daß diese alle vierzehn Tage am Mittwoch und Donnerstag abgehalten werden möchten. In Anbetracht der Möglichkeit, daß durch eine Verlegung der Markttage die 'Märkte selbst beeinträchtigt werden könnten, wird beschlossen, es bei den seitherigen Tagen zu belassen. Eme Reihe Eingaben, die nun zur Verhandlung kommen, betreffen das städtische Schlacht­haus. Betreffs der Bezahlung des Fleischbeschauers resp. dessen Stellvertreters war früher der Vorschlag gemacht worden, dem Fleischbeschauer ein festes Jahreseinkommen von 1600 JL nebst freier Wohnung und Heizung zu gewähren und diesem eS dann anhetmzugeven, sich mit seinem Stellvertreter über die demselben für seine Functionen zukommende Vergütung zu verständigen. Die Fleischschaugebühren sollten dann in die Stadlkasse fließen. Grotzh. Ministerium hat sich mit dem Vorschläge nicht einverstanden erklärt. Die jährlich für die Fleischbeschau zu erhebenden Gebühren variirten zwischen 2300- 2400 JL, eS würde somit ein erheblicher Ueberschuß in die Stadlkasse fließen. In Berücksichtigung dieses und einer Anzahl anderer Gründe hat die Deputation beantragt, ohne Zusage freier Wohnung dem Fleischbeschauer 1800 dem ersten Stellvertreter desselben 400 JL pro Jahr zu gewähren und den zweiten -Stellvertreter (als welcher der Schlachthausverwalter fungiren könne) aus den Ueberschuffen der Gebühren eine entsprechende Gratification zu bewilligen. Die Versammlung erklärt sich hiermit einverstanden. Dem Gesuche des Schlachthausverwalters, ihn, da er noch landsturrnpflichtig, für den Fall eines Krieges slädlischerfeits zu reclamiren, damit etwaige mit Personenwechsel verbundene Schwierigkeiten vermieden wurden, soll entsprochen werden, sofern sich für eine derartige Reclamativn Erfolg verfprechen laßt, i Herr I H Feußer, welcher sich in der mtkrofcoptfchen Fleischbefchau einer Prüfung ,u unterziehen verspricht, ersucht um Berücksichtigung seiner Person bei Einführung der obligatortfchen Trichinenfchau. lieber das Gesuch soll entschieden werden, wenn die Frage der obligatorischen Trichinenschau selbst ihre Erledigung gefunden hat, Auf desfallstge Vorlage der Schlachthausdeputation wird die Aufstellung eines weiteren Brühbottichs, sowie eines zinkbeschlagenen Putzlisches für die Caldaunenwäfche des Großviehes befchloffen. Bauliche Veränderungen sind für die Schwetnefchlachthalle in Aussicht genommen. Dieselbe genügt, laut Eingabe der Metzger-Innung, räumlich ihren Zwecken nicht, wo, auf fchon bei Eröffnung des Schlachthaufes aufmerksam gemacht worden sei Trotz des den Ansorderungen der Innung enlgegenstehenden Gutachtens des feerrn Stadtdaumeisters, der die Halle für eine größere Anzahl Schlachtungen rote eben stattstnden, ausreichend erachte,, wenn inan sich Seitens der Metzger dazu verstehen wollte die zum Schlachten der Schweine gegebene Zeit besser auszunutzen, hat die Deputation geglaubt, den dargelegten Wünschen zu entsprechen und beantragt, den «wischen der Schlachthalle und den Schweineställen vorhandenen Raum zu überdachen und zum Schlachten und Brühen der Schweine herzustellen. Der Antrag w rd nenebmiat Auf Vorstellung des Schlachthausverwalters soll auch dem Maschrmsten Lrückmann kin Theil des zur Schlachthausanlage gehörigen Gartens behufs An­pflanzung von Gemufe überwiesen werden, - Eine längere Seit nimmt bie Verhand­lung über die im Reglement vorgesehene Schlachtzeit n Anspruch, Wie aus einem eingehenden Bericht des Schlachthausverwalters ersichtlich ist, sind wiederholt Seitens einzelner Metzger Versuche gemacht worden, außerhalb der bestimmten Stunden -u schlachten, ohne die in solchen Fällen vorgeschrtebene Gebühr zu entrichten, indem namentlich die angebliche Rücksicht auf die indischen Kunden die betreffenden Meüaer veranlaßte das Schlachten außer der Zeit als dringend zu bezeichnen. Die Commifston" hat beantragt, das Schlachten der Schweine im Winter Vormittags bis 11 Ubr auszudehnen wogegen für Hornvieh ausnahmslos eine Extragebuhr erhoben »erben soll wenn solches außerhalb der bestimmten Stunden geschlachtet wird; koscheres Schichten soll als dringendes Schlachten für welches eine Exlragebühr n cht »hoben wird nicht erachtet werden. Die Verfammlung tritt dem Anträge bei. Der

Landwirtschaftliche Localveretn" will den § 24 des schlnchthausreglements dahin abgeändert wissen, daß den Verkäufern von Vieh gestattet werden möge beim Verwiegen des Viehes in den Schlachträumen sich au zuhalien Unier Hinweis auf <4n.n früheren Beschluß wonach der Schlachlhausverwalter ermächtigt wurde, in dieser Einsicht geäußerten Wünschen möglichst entgegenzukommen, wird beschlossen, das Gesuch des Landwirthschasll. Localvereins» bis zu der tn Aussicht genommenen allgemeinen Revision des Schlachihausrcglemcnts für erledigt zu erklären. Eine Eingabe des biesiaen Dtebverf icherungsvereins geht dahin, daß, wenn Fälle von Vieh- krankbeiten Verlsuchtrc bet einem Stück Vieh constatirt werden, einigen Vorstands- mSern' Meins' gestattet werden möge.die Schlachträume zu betreten D^ Versammlung beschließt, den Verwalter zu ermächtigen, dies einem von dem Der in zu bezeichnenden Vorstandsmiigliede auf Ersuchen ju geftatten. ®inc weitere Ein­gabe desLandwtrthschaftlichen Localvereins" bezweckt die Errichtung einer Freibank für nicht ladenreines Fleisch Im Schlachthaufe. Unter H nwets auf das V°rhanden- ein derartiger Freibänke in vielen auswärtigen Schlachthaufern wird namentlich betont haft tu dem ohnehin schweren Schaden, den ein Viehbesitzer erleide, welchem ein Stück Vieh zurückfalle, noch derjenige komme, daß es ihm meistens schwer und dann nur unter bebeulenben Opfern möglich sei, nicht labenreines Fle sch zu verwerthen. Die Errichtung einer Freibank wirb auf Antrag der Baudeputation befchloffen, nachd m noch Herr Beigeordneter Gnauth bemerkt, daß mit Errichtung einer Frebank im Schlachthause die Garantie gegeben fei, daß in der Stadt nur ladenreine.. Fleisch oet-

kauft werde. Nach § 1 des Schlachthausreglements ist die Benutzung des Schlachthauses für die innerhalb des Bauplanes wohnenden Einwohner obligatorisch, während S 2 in besonders dringenden Fällen, z. B. bei Verunglückung von Vieh, das Schlachten außerhalb des Schlachthauses gestattet, desgl. Denjenigen, welche außerhalb des Bauplanes wohnen. Laut vorliegender Eingabe der Metzger wollen diese die Ver­pflichtung tut Benutzung des Schlachthaufes auf alle innerhalb der Gemarkung Wohnenden anwenden. Diesem Ansinnen hat die Eommifsion sich angeschlossen und einen dahin gehenden Antrag gestellt. Herr Baist bemerkt hierzu, daß eine Härte darin liege, die Bewohner entfernt liegender Gebäude, z. B. Schiffenberg, Forstgarten, die Bahnwärter u. s. w. zu zwingen, ihr Vieh erst nach der Stadt zu fahren, da zu schlachten und wieder nach Hause zu schaffen. Herr Gnauth wünscht, daß diese Angelegenheit bei der generellen Revision des Schlachthausreglements erledigt werden möchte; die Versammlung beschließt in diesem Sinne. Die Eingabe des Thier­schutzoereins, in Anbetracht der bei dem Stechen der Schweine unvermeidlichen Thierquälerei für das Schlachthaus den von dem Verwalter des Erfurter Schlacht­hauses construirten, einen schnellen und sicheren Tod der Thiere herbeiführenden Schlachtavparat einzuführen, wird, da die Deputation zu einem definitiven Anträge hierzu nicht gekommen und erst nochmals die Metzger selbst Erkundigung über die Brauchbarkeit des Apparats einziehen sollten (dieselben haben sich gegen die Einführung des Schlachtapparates ausgesprochen, hauptsächlich deßhalb, weil er nicht von jedem Gesellen gehandhabt werden könne, also eine bestimmte Uebung dazu gehöre) nochmals an die Schlachthausdeputation zurückverwiefen. Zu dem Gesuche des Herrn Emil Harms um Erlaubniß zur Einstellung eines seiner Fleischtransportwagen in der Wagenhalle des Schlachthauses hat die Baudeputation widerrufliche Genehmigung bean­tragt- der Antrag wird zum Beschluß erhoben. Das Gesuch des Herrn Maurermeisters Pfaff um Bauerlaubniß wird befürwortet, nachdem die zur Sicherung der Ueberwölbung des Schoorgrabens erforderliche Eaution auf 3000 JL festgesetzt worden. Das Bau- erlaubnißgesuch des Herrn Lorenz Schäfer von Watzenborn wird nicht befürwortet. Gesuchsteller beabsichtigt, einige Grundstöcke entfernt von den Häusern des Schlffen- bergerthales ein Wohnhaus zu errichten. Außer dem wenig gefälligen Aeußeren des projektirten Neubaues war für den Antrag der Baudeputation die möglichste Ver­hinderung der Anlage zerstreut liegender Wohnungen maßgebend. Der in der Südanlage in der Nähe der Plockstraße liegende Composthausen hat Großh. Poli­zeiamt Veranlassung gegeben, dessen Entfernung zu beantragen. Es wird indetz befchloffen, den Laubhaufen durch Anlage dichter Fichtenpflanzung möglichst zu verdecken.

lieber die Instandhaltung der Einfallsteine in der Straßengosse der L indengasse soll in Rücksicht auf die schwebenden Verhandlungen über die Erwerbung des alten Hofgerichtsgebäudes erst später beschlossen werden. Auf diesbezügliches Ersuchen soll der Weg von der Frankfurterstraße nach dem Güterbahnhofe der Deutz- Gießener Bahn mit Kies aufgebessert werden. Dem Gesuch des Allgemeinen Vereins für Armen- und Krankenpflege um Erlaubniß zur Anlage eines Abflußrohres aus dem Schwesternhause in der Lonystraße nach der Wieseck wird stattgegeben, unter der Be­dingung daß der Verein die Legung eines Rohres aus dem Hofe der alten Realschule durch sein Grundstück gestattet. Ueber die wettere Frage, ob die Einführung der Wasserleitung in das Schwesternhaus durch Abzweigung von der Gartenstraße aus oder durch Ausdehnung des Rohrnetzes in der Lonystraße erfolgen soll, wird die Deputation für das Gas- und Wasserwerk nochmals gehört werden. Dem Anträge auf allmontliche Reinigung desjenigen Theiles des Stadtringg' abens, welcher in eine Steinfohle gelegt ist, tritt die Versammlung bei. Von der Mittheilung der Direction der Realschule und des Realgymnasiums, daß eine Anzahl ehemaliger, z. Z. in Amerika lebender Realschüler aus Gießen die Summe von 745 übersandt Haden, mit der Bestimmung, daß die Zinsen hiervon ebenso wie diejenigen aus der Hanstein-Stiftung, dazu verwendet werden sollen, ärmeren Schülern die Theilnahme an den alljährlichen Sommerausflügen zu ermöglichen, nimmt die Stadtverordneten-Versammlung Kennt- niß; sie genehmigt gleichzeitig die Annahme des Kapitals und dessen Verzinsung mit 40/0'aus der Stadtkasse.

sWaldmeister-Extract zu Bowlen.) Der Waldmeister (Maikräuter) gibt bekanntlich an Wein ein sehr angenehmes Aroma ab und dürfte die Walomeister-Borole wohl eine der beliebtesten von allen Bowlen-Arten sein. Die Zeit, in welcher man diese Bowle haben kann, ist bisher leider eine sehr kurze gewesen, da nur frischer Waldmeister sich zu Bowlen eignet, während die im Handel eingefuhlten getrockneten Kräuter oder die sogenannten Maiweinessenze auch nicht von annäherndem Werthe sind. Erstere geben immer etwas Heu - Geruch ab und die Essenz hat kein so reines ^oma.^ votr Bowlen und insbesondere für Wirthe dürfte es daher großes Interesse haben, im Nachstehenden ein ebenso einfaches wie billiges Mittel zu erfahren, einen vorzüglichen und haltbaren Waldmeister-Extract herzustellen. ,

Frischen Waldmeister, den man verlesen, abgewafchen und von dem man Sttele und Spitzen abgeschnitten hat, weil diese Theile Bitterstoffe enthalten, fülle man in Gläser - Einmachgläser - und begieße die Kräuter mit Fruchtzucker (flüssigem Zucker), bis sie bedeckt sind. Man verschließe das Gefäß und siebe die ^^^sung nach circa zwei Tagen von den Kräutern ab, wobei man diese nur ganz ab' brücken barf. Der Walbrneister gibt an den Zuckerfprup ^rtratt

und kann man auf diese Weise einen sehr wohlriechenden und reinschmeckenden Extrakt erhalten, der in gut verkorkten Flaschen sich dauernd aufbewahren laßt. _ ,

Man beachte bei der Herstellung dieses Extraktes, daß man möglichst viel Krauter ! mit wenig Zucker extrahiren muß. Ist der zuerst gewonnene Extrakt nicht stark genug, ; so gebe man wiederholt frischen Waldmeister hinein "nd c0ncentrire aus diese Weise das Aroma. Mit demselben lassen sich dann zu ieder Jahreszeit Waldmeister.Bowlen , Herstellen, welche sich durch nichts von den dtrect mit Krautern d" gestellt en Borolm

I unter,dieiben. Mit biefem süßen Exttact kann man dann auf Ane sehr begueme SBdfe

| den Grad bet Süße unb das Bouquet der Bowle ganz nach Bel^ben herftellen. Bei

I sehr starkem Extrakt wirb es sich empfehlen, bie Süße ber Bowle nicht nur durch