Miige ,;u -1 ir. 282 Des „fließcner jln,ietner“.
Dealschlani».
Berlin, 28. November. Die „Kreuz-Zeitung" dcmenttrt eine BlLttermeldung, wonach der Piarrer -. Seydewitz in Franksur, a. M. eine ihm von der Kaiserin Friedrich angetragen-Hospredi,erstelle in Cronberg abgctehnt halte, mit dem Bemerken, vatz in Eronberg eine Hospredigerstelle bis jetzt überhaupt nicht vorhanden, das dortige evangelische Pfarramt aber gegenwärtig mchl erledigt sei, also auch nicht neu besetzt werden könne.
, ” 3m Auswärtigen Amte gilt die Ernennung zweier Vortragenden Räthe als
bevorstehend; trotzdem kommen demnächst wieder einige Stellen im diplomatischen und Consulatsdienste zur Besetzung.
3n dem Reichshaushaltsetat für 1889—90 ist auch ein neuer Posten von 60,000 eingestellt, um die Feldmarschälle Graf Moltke und Graf Blumenthal in Charge dem Heere zu erhalten. Für die Stelle, welche Feldmarschall Graf Moltke als Chef der Landesvertheidigung bekleidet, ist ein Gehalt nicht ausgeworfen; ebensowenig für die Stelle eines Generalinspekteurs, die Graf Blumenthal inne hat. Es rührt dies daher, daß bei Schaffung jener Stellungen ausschließlich fürstliche Per- Inhaber in Betracht kamen. So war Kaiser Friedrich als Kronprinz Chef der Landesvertheidigung gewesen und so ist Graf Blumenthal auch bis jetzt der einzige Generalinspekteur, der keinen sürstlichen Rang besitzt.
Lokales.
Gießen, 30. November. sSitzung der Stadtverordneten vom 29. November.) Anwesend: Herr Oberbürgermeister Bramm, Herren Beigeordneten Gnauth und Keller, Seitens der Stadtverordneten die Herren Bai st, Georgi, Grüneberg, vr. Gutsleisch, Hanstein, Hoch, Homberger, Jughardt, Aug. Noll, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schopbach, Simon, Bogt und Wallenfels.
Das eingegangene Dankschreiben des Oberhessischen Vereins für Localgeschichte für die Ueberlassung zweier Zimmer im alten Rathhause wird zur Kenntntß der Versammlung gebracht. — In der Zeit vom 3. März 1887 bis 1. April 1888 sind für Reinigung des an der Einmündung in die Wodestratze liegenden Straßentheils der Neuen Bäue 16 JL Kosten entstanden, die auf die Stadtkasse übernommen werden. Grund zu dieser Aufwendung hat die Wodestratze selbst gegeben, indem genannter Straßentheil, den zu reinigen den Anliegern angesonnen war, die aber bei der Verhandlung des Streites über die Reinigungspflicht bei Grotzh. Schöffengericht s. Z. ein obsiegendes Urtheil erzielten,^als herrenloses Terrain bezeichnet wurde, zu dessen Reinigung sich schließlich die L-tadt herbeilassen mußte. Bei Behandlung dieses Gegenstandes hatte die Baudeputation sich wieder mit den die Wodestratze betreffenden Actm zu beschäftigen. Die seit Langem zwischen der Stadt und den Hausbesitzern der Wode- ftraße gepflogenen Verhandlungen sind seit Mitte September in's Stocken geralhen, um welche Zeit die Stadtverordneten.Versammlung beschloß, gegenüber dem Anerbieten der Interessenten der Wodestratze, den auf sie nach Maßgabe des Localbaustatuts entfallenden Kostenantheil zu tragen, wenn die Stadt vorher die Eigenthumsfrage an gen. Straße regelt, bezw. die Straße in städtisches Eigenthum übernimmt, auf ihrem früher gefaßten Beschluß zu beharren. Dieser Beschluß ging bekanntlich dahin, daß die Stadt die Straße in Eigenthum übernehmen will, wenn sie ausgebaut ist, rcsp. wenn hie Hausbesitzer sich verpflichten, die auf 5530 sich belaufenden Kosten des Ausbaues zu tragen, wogegen dann die Stadt sich verpflichtet, die 2600 JL erfordernde, nur für Fußgänger bestimmte Ueberbrückung des Schoorgrabens zu übernehmen. Die Baudeputation, der Ansicht, daß eine Verzögerung in der Erledigung dieser ohnedies schon so lange schwebenden Frage nicht zu weit ausgedebnt werden solle, beantragt deshalb, von den Interessenten der Wodestratze endgültige Erklärung über die letzte Offerte des Stadtvorstandes einzuziehen, damit endgültige Beschlüsse gefaßt und somit die Wode- straße-Angelegenbeil erledigt werde. Die Stadtverordneten-Versammlung erhebt diesen Antrag zum Beschluß. — Nach vorliegendem Schreiben des Kirchenvorstandes hat die Kirchbau-Commission sich seither schon mit Aufsuchen eines geeigneten Platzes für die zweite evangelische Kirche beschäftigt und u. A. ihr Augenmerk auf die Süd- Anlage gerichtet, in welcher ihr der zwischen der Plockstraße und dem Gymnasium liegende Theil derselben als der geeignetste Bauplatz für eine Kirche erscheine. Gegen
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niiib abgelehnl, da nach Ansicht der Baudeputation die Abtretung,
Ä Herrn Hermann Stauß um Erlaubniß zur Erbauung eines zweistöckigen Wohnhauses mit Mansardenstock im südlichen Tbeile des Lamm wird L^^urwo t t Das zur Bebauung vorgesehene Grundstücklte0t bet
Slraßenzuge des Hamm, die dre Baudeputation behufs Herbeiführung einer dichteren Bebauung dkeses Stadttheils zunächst zum Ausbau empfiehlt. — Unter den nicht auf ^^^0'dnuug stehenden Gegenständen erfolgt Vorlage der Voranschläge der Armen- kasie und der Plock'ichen Stiftung pro 1889-90. Ersterer balanctrt in Einnobmc i.nh Ausgabe mit 52,500 JL, letzterer mit 5018 JL Unter den Einnahmen zur Armenkasse c±beÄ?,e.r bct S'ad, mit m 30,900 v-rz-tchn7t - Dvs «Ä jjcrrn 2hd)lknen Huhn, welcher beabsichtigt, in der verlängerten Flügelsaasfe ein S JU bauen, soll auf Gcund des § 16 der Localpoltzeiverordnung zur allgemeinen beanstandet werden. Der angezogene Paragraph schreibt vor, daß auf tUA 1?tnb^en5 /s ?er Gesammtgrundfläche unbebaut zu bleiben hat, so daß ein entsprechender Hotraum frei bleibt. — der s 3 der Militärverwaltung
F Entnahme von Grund behufs Aufführung
^nter den Schietzstanden liegt ein neues Gesuch vor, dahin gehend, zu gestatten, daß nprm^ThmF Abtragrn überwiesenen Hügel im Stadtwalde von der Militär-
verwaltung werteres ^errain zum Ausheben von Grund in Nähe des genannten Schutz- walles benutzt werden könne. Es wird beschlossen, der Militärbehörde außer dem ^wähnten Hügel dre Entnahme von Grund resp. Sand aus der noch nicht verpachteten Sandgrube im Heegstrauch, und zwar aus letzterer Grübe zum Preise von 30 pro er' 5U6t^such des Herrn Ferd. Windecker um Erlaubniß )um Kleinhandel und Ausschank von Branntwein in seinem am Kreuzplatze gelegenen Geschäft werd nicht befürwortet, da sowohl Polizei wie Stadtverordnetenversammlung ein Bedurfniß hierzu nicht anzuerkennen vermögen.
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